• Keine Ergebnisse gefunden

für den Landkreis Elbe-Elster Amtsblatt

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "für den Landkreis Elbe-Elster Amtsblatt"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Jahrgang 18, Herzberg (Elster), 28. August 2013, Nummer 16

Amtsblatt

für den Landkreis Elbe-Elster

erscheint als Beilage zum Kreisanzeiger für den Landkreis Elbe-Elster

25. Sitzung des Kreistages des Landkreises Elbe-Elster

Sitzungstermin: Montag, 02.09.2013, 16:00 Uhr

Ort, Raum: „Haus des Gastes“, Lindenstraße 6, 04895 Falkenberg

Tagesordnung

A) Öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.

1 Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

2 Einwohnerfragestunde Aktuelle Stunde 3.1 Bericht des Landrates

3.2 Anfragen von Fraktionen und Kreistagsabgeordneten 3.3 Sonstige Informationen und Mitteilungen

3.3.1 Bericht des JobCenters Elbe-Elster

BE: Frau Belle, Geschäftsführerin des JobCenters Elbe-Elster 3.3.2 Bericht über die Arbeit der Regionalen Wirtschaftsförde-

rungsgesellschaft Elbe-Elster mbH

BE: Jens Zwanzig, Geschäftsführer der Regionalen Wirt- schaftsförderungsgesellschaft Elbe-Elster mbH

3.3.3 Aktueller Sachstandsbericht zur Brücke in Würdenhain auf dem Elsterradweg

BE: Dirk Gebhard, Dezernent Recht, Ordnung und Sicherheit 4 Haushaltssicherungskonzept des Landkreises Elbe-Els-

ter für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

BE: Peter Hans, Erster Beigeordneter, Kämmerer und De-

zernent 651/2013

5 Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug 2013 auf der Basis 30.06.2013

BE: Peter Hans, Erster Beigeordneter, Kämmerer und

Dezernent 658/2013

6 Information über die Haushaltssperre 2013/2014 BE: Peter Hans, Erster Beigeordneter, Kämmerer und De-

zernent 640/2013

7 Geprüfter Jahresabschluss 2010 des Landkreises Elbe- Elster

BE: Peter Hans, Erster Beigeordneter, Kämmerer und De-

zernent 644/2013

8 Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Spar- kasse Elbe-Elster für das Geschäftsjahr 2012

BE: Dirk Gebhard, Dezernent für Recht, Ordnung und

Sicherheit 641/2013

9 Namensgebung Oberschule Finsterwalde

BE: Marlis Eilitz, Amtsleiterin Schulverwaltungs- und

Sportamt 647/2013

10 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle

BE: Jens Scheithauer, Amtsleiter Jugendamt

655/2013

11 Deklaratorische Auslegungsübereinkunft bezüglich der Gel- tungsdauer der Betrauung VerkehrsManagement Elbe-Elster BE: Peter Hans, Erster Beigeordneter, Kämmerer und De-

zernent 659/2013

12 Berichterstattung des Landrates über die geprüften Jah- resabschlüsse 2012 der vom Landkreis beherrschten Un- ternehmen

BE: Landrat Christian Jaschinski 660/2013 13 Geprüfter Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes

Kreisstraßenmeisterei

BE: Annette Winter, Werkleiterin Eigenbetrieb Kreisstra-

ßenmeisterei 670/2013

14 Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Kreisstraßen- meisterei

BE: Annette Winter, Werkleiterin Eigenbetrieb Kreisstra-

ßenmeisterei 672/2013

15 Geprüfter Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes Ret- tungsdienst

BE: Reiner Sehring, Werkleiter Eigenbetrieb Rettungs-

dienst 663/2013

16 Durchführung der Leistung Rettungsdienst

BE: Reiner Sehring, Werkleiter Eigenbetrieb Rettungs-

dienst 669/2013

17 Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Elbe-Elster BE: Reiner Sehring, Werkleiter Eigenbetrieb Rettungs-

dienst 665/2013

B) Nichtöffentlicher Teil

18 Nichtöffentliche Informationen, Mitteilungen und Anfragen

Veröffentlichung der in der 26. Sitzung des Kreisausschusses am 19.08.2013 gefassten Beschlüsse bzw. des wesentlichen Inhalts der gefassten Beschlüsse

A) in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse Beschluss Nr. 664/2013 Leistungsvertrag Rettungsdienst Der Kreisausschuss genehmigt die einvernehmliche Auflösung des Vertrages zur Erbringung der Leistung Rettungsdienst mit der Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst Bad Liebenwerda GmbH mit Wirkung vom 01.01.2014.

B) in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Beschluss Nr. 666/2013 Berufung der Mitglieder des Be- gleitausschusses

Der Kreisausschuss beruft gemäß § 3 Abs. 1 der Richtlinie des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von Vielfalt, Demokratie und Toleranz vom 30. April 2013 die folgenden Personen zu Mit- gliedern des Begleitausschusses:

n Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster

(2)

Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster

2 Nr. 16/2013

- Herr Jürgen Brückner - Frau Tina Fabian - Herr Sebastian Hilbert - Frau Kerstin Höpner-Miech - Frau Anja Heinrich

- Frau Silvia Jahnke - Frau Ulrike Keller - Frau Cornelia Reich - Frau Janett Reichelt - Herr Udo Schneidereit - Frau Andrea Stapel - Herr Dirk Stiller

Als beratende Mitglieder werden Frau Susanne Kschenka und Frau Anett Müller vom Mobilen Beratungsteam Cottbus berufen.

Beschluss Nr. 667/2013 Auftragsvergabe für die Lieferung von Erdgas

Der Kreisausschuss beschließt die Auftragsvergabe zur Versorgung der kreislichen Liegenschaften mit Erdgas für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015 an die Firma LogoEnergie GmbH, Münsterstraße 9 in 53881 Euskirchen in Höhe von 586.942,00 Euro brutto.

Beschluss Nr. 668/2013 Auftragsvergabe für die Lieferung von Strom

Der Kreisausschuss beschließt die Auftragsvergabe zur Versor- gung der kreislichen Liegenschaften mit Strom für den Zeitraum 01.01.2014 bis zum 31.12.2015 an die Firma Stadtwerke Fins- terwalde GmbH, Langer Damm 14, 03238 Finsterwalde in Höhe von 938.850,00 Euro brutto.

Beschluss Nr. 661/2013 Bestätigung der Eilentscheidung gemäß § 58 BbgKVerf vom 10. Juli 2013 für die Auftragsvergabe LOS 1 Rohbau Rettungswache Uebigau Der Kreisausschuss bestätigt die Eilentscheidung gemäß § 58 BbgKVerf vom 10. Juli 2013 für die Auftragsvergabe LOS 1 Roh- bau Rettungswache Uebigau.

________________________________________________________

Veröffentlichung der in der 30. Sitzung des Jugendhilfeaus- schusses am 13.08.2013 gefassten Beschlüsse bzw. des wesentlichen Inhalts der gefassten Beschlüsse

A) in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

Beschluss Nr. 656/2013 Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe

hier: „Generation next“ gGmbH

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die unbefristete Anerken- nung als Träger der freien Jugendhilfe für die „Generation next“

gGmbH gem. § 75 SGB VIII und der Richtlinie des Landkreises Elbe-Elster über die Anerkennung von Trägern der freien Ju- gendhilfe vom 11. Mai 2011.

Sitzungsplan für den Zeitraum

29. August 2013 bis 11. September 2013

Die Sitzungen des Kreistages des Landkreises Elbe-Elster und seiner Ausschüsse finden zu folgenden Terminen statt:

2. September 2013 Kreistag

Ort: Haus des Gastes in Falkenberg/Elster Lindenstraße 6, 04895 Falkenberg/ Elster

Beginn: 16:00 Uhr

(Änderungen bleiben vorbehalten)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kreistagsbüro unter der Telefonnummer 03535 46-1212. Die Tagesordnung zu den Sit- zungen entnehmen Sie bitte dem Internet unter www.landkreis- elbe-elster.de Rubrik Verwaltung Online; Kreistag/Kalender.

Landkreis Elbe-Elster Der Landrat

Herrn

Kai-Uwe Stemmer -Adresse unbekannt- Amt

Ordnungsamt Ihr Zeichen Unser Zeichen.

Az: 32/33.30/01/13/ha Straße, Haus-Nr., Ort

An der Lanfter 5, 04916 Herzberg Ansprechpartner/in

Herr Hanke Telefon/Telefax

(03535) 46-4400 /46-4448 (Fax) E-Mail: ordnungsamt@lkee.de Datum, 15.08.2013

Öffentliche Zustellung

Sehr geehrter Herr Stemmer,

gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Brandenburg (BbgVwZG) vom 18.10.1991 (GVBl.I/91, S. 457) in der zurzeit geltenden Fassung habe ich die öffentliche Bekannt- machung einer Benachrichtigung an Sie angeordnet. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Die öffentliche Zustellung gilt für:

Landkreis Elbe-Elster, Ordnungsamt An der Lanfter 5, 04916 Herzberg

Zustellungsadressat ist: Kai-Uwe Stemmer

letzte bekannte Anschrift: OT Wildgrube, Tröbitzer Str. 25, 04938 Uebigau-Wahrenbrück

Zugestellt wird: Widerspruchsbescheid, Az. 32/33.30/01/13 vom 21. Mai 2013 zu Ihrem Antrag auf Verzicht der deutschen Staatsangehörigkeit

Sie können, die für Sie bestimmte Benachrichtigung während der Öffnungszeiten in Empfang nehmen.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekannt- machung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Hanke

Achtung Viehhalter!

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft erinnert daran, dass jeder Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Trut- hühnern, Wachteln oder Laufvögeln sowie anderen nicht ge- nannten Klauentieren und Kameliden (z. B. Gehegewild, Ka- mele, Lamas usw.) seinen Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nut- zungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tier- zahl, anzuzeigen hat. Dazu gehört auch die Anzeige von nur zeitweilig gehaltenen Tieren (z. B. Enten, Gänse, Puten, Schafe in den Sommermonaten).

Auch die Haltung von nur einem Tier der genannten Tierarten verpflichtet zur Anzeige (sog. Hobbyhaltung).

Veränderungen der persönlichen Daten, der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, der Nutzungsart bzw.

des Standortes sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Viehhalter, die dieser Pflicht bisher noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, umgehend die Anzeige ihres Tierbe- standes nachzuholen bzw. Veränderungen mitzuteilen.

(3)

Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster

2 Nr. 16/2013

- Herr Jürgen Brückner - Frau Tina Fabian - Herr Sebastian Hilbert - Frau Kerstin Höpner-Miech - Frau Anja Heinrich

- Frau Silvia Jahnke - Frau Ulrike Keller - Frau Cornelia Reich - Frau Janett Reichelt - Herr Udo Schneidereit - Frau Andrea Stapel - Herr Dirk Stiller

Als beratende Mitglieder werden Frau Susanne Kschenka und Frau Anett Müller vom Mobilen Beratungsteam Cottbus berufen.

Beschluss Nr. 667/2013 Auftragsvergabe für die Lieferung von Erdgas

Der Kreisausschuss beschließt die Auftragsvergabe zur Versorgung der kreislichen Liegenschaften mit Erdgas für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015 an die Firma LogoEnergie GmbH, Münsterstraße 9 in 53881 Euskirchen in Höhe von 586.942,00 Euro brutto.

Beschluss Nr. 668/2013 Auftragsvergabe für die Lieferung von Strom

Der Kreisausschuss beschließt die Auftragsvergabe zur Versor- gung der kreislichen Liegenschaften mit Strom für den Zeitraum 01.01.2014 bis zum 31.12.2015 an die Firma Stadtwerke Fins- terwalde GmbH, Langer Damm 14, 03238 Finsterwalde in Höhe von 938.850,00 Euro brutto.

Beschluss Nr. 661/2013 Bestätigung der Eilentscheidung gemäß § 58 BbgKVerf vom 10. Juli 2013 für die Auftragsvergabe LOS 1 Rohbau Rettungswache Uebigau Der Kreisausschuss bestätigt die Eilentscheidung gemäß § 58 BbgKVerf vom 10. Juli 2013 für die Auftragsvergabe LOS 1 Roh- bau Rettungswache Uebigau.

________________________________________________________

Veröffentlichung der in der 30. Sitzung des Jugendhilfeaus- schusses am 13.08.2013 gefassten Beschlüsse bzw. des wesentlichen Inhalts der gefassten Beschlüsse

A) in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

Beschluss Nr. 656/2013 Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe

hier: „Generation next“ gGmbH

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die unbefristete Anerken- nung als Träger der freien Jugendhilfe für die „Generation next“

gGmbH gem. § 75 SGB VIII und der Richtlinie des Landkreises Elbe-Elster über die Anerkennung von Trägern der freien Ju- gendhilfe vom 11. Mai 2011.

Sitzungsplan für den Zeitraum

29. August 2013 bis 11. September 2013

Die Sitzungen des Kreistages des Landkreises Elbe-Elster und seiner Ausschüsse finden zu folgenden Terminen statt:

2. September 2013 Kreistag

Ort: Haus des Gastes in Falkenberg/Elster Lindenstraße 6, 04895 Falkenberg/ Elster

Beginn: 16:00 Uhr

(Änderungen bleiben vorbehalten)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kreistagsbüro unter der Telefonnummer 03535 46-1212. Die Tagesordnung zu den Sit- zungen entnehmen Sie bitte dem Internet unter www.landkreis- elbe-elster.de Rubrik Verwaltung Online; Kreistag/Kalender.

Landkreis Elbe-Elster Der Landrat

Herrn

Kai-Uwe Stemmer -Adresse unbekannt- Amt

Ordnungsamt Ihr Zeichen Unser Zeichen.

Az: 32/33.30/01/13/ha Straße, Haus-Nr., Ort

An der Lanfter 5, 04916 Herzberg Ansprechpartner/in

Herr Hanke Telefon/Telefax

(03535) 46-4400 /46-4448 (Fax) E-Mail: ordnungsamt@lkee.de Datum, 15.08.2013

Öffentliche Zustellung

Sehr geehrter Herr Stemmer,

gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Brandenburg (BbgVwZG) vom 18.10.1991 (GVBl.I/91, S. 457) in der zurzeit geltenden Fassung habe ich die öffentliche Bekannt- machung einer Benachrichtigung an Sie angeordnet. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Die öffentliche Zustellung gilt für:

Landkreis Elbe-Elster, Ordnungsamt An der Lanfter 5, 04916 Herzberg

Zustellungsadressat ist: Kai-Uwe Stemmer

letzte bekannte Anschrift: OT Wildgrube, Tröbitzer Str. 25, 04938 Uebigau-Wahrenbrück

Zugestellt wird: Widerspruchsbescheid, Az. 32/33.30/01/13 vom 21. Mai 2013 zu Ihrem Antrag auf Verzicht der deutschen Staatsangehörigkeit

Sie können, die für Sie bestimmte Benachrichtigung während der Öffnungszeiten in Empfang nehmen.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekannt- machung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Hanke

Achtung Viehhalter!

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft erinnert daran, dass jeder Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Trut- hühnern, Wachteln oder Laufvögeln sowie anderen nicht ge- nannten Klauentieren und Kameliden (z. B. Gehegewild, Ka- mele, Lamas usw.) seinen Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nut- zungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tier- zahl, anzuzeigen hat. Dazu gehört auch die Anzeige von nur zeitweilig gehaltenen Tieren (z. B. Enten, Gänse, Puten, Schafe in den Sommermonaten).

Auch die Haltung von nur einem Tier der genannten Tierarten verpflichtet zur Anzeige (sog. Hobbyhaltung).

Veränderungen der persönlichen Daten, der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, der Nutzungsart bzw.

des Standortes sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Viehhalter, die dieser Pflicht bisher noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, umgehend die Anzeige ihres Tierbe- standes nachzuholen bzw. Veränderungen mitzuteilen.

Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster

Nr. 16/2013 3

Sollte die Haltung der genannten Tierarten aufgegeben worden sein, muss auch das angezeigt werden. Diese Anzeige kann formlos (auch telefonisch) erfolgen.

Die Meldung des Tierbestandes bei anderen Behörden (z. B.

Tierseuchenkasse, Viehzählung) entbindet nicht von der Anzeigepflicht beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittel- überwachung und Landwirtschaft.

Die Anzeigen nimmt als zuständige Behörde das Amt für Vete-

rinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster - 04916 Herzberg, Nordpromenade 4a, Tel.: 03535 462682, Fax: 03535 462687 - per Formular oder formlos entgegen.

Unter www.lkee.de finden Sie unter „Service & Verwaltung - Was erledige ich wo - Tierhaltung“ einen entsprechenden Vordruck.

DVM Ilona Schrumpf Amtstierärztin

Ende der amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster

Trink- und Abwasserzweckverband Crinitz und Umgebung

Einladung

Hiermit berufe ich die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Crinitz und Umgebung am Mittwoch, den 11. September 2013, um 18.00 Uhr,

in das Gemeidezentrum Fürstlich Drehna, Alte Calauer Str. 1 ein.

Tagesordnung:

I. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung

1.1 Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einberufung der Sitzung und der Beschlussfähigkeit

1.2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung

1.3 Anerkennung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 22.Mai 2013 - öffentlicher Teil 2. Beschluss zum Jahresabschluss 2012, zur Ergebnisverwendung und zur

Entlastung des Verbandsvorstehers für das Wirtschaftsjahr 2012

3. Beschluss zum Vorschlag an das Rechnungsprüfungsamt für die Bestellung des Jahresabschlussprüfers für 2013

4. Beschluss zum 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2013

5. Beschluss zur Kalkulation der Trink- und Schmutzwassergebühren für die Jahre 2013 und 2014

6. Beschluss zur 4. Änderungssatzung zur Trinkwassergebührensatzung 7. Beschluss zur 5. Änderungssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung 8. Beschluss zur 7. Änderungssatzung zur Verbandssatzung

9. Einwohnerfragestunde 10. Sonstiges

II. Nichtöffentlicher Teil

11. Anerkennung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 22.Mai 2013 - nichtöffentlicher Teil 12. Sonstiges

gez. Lothar Thor

Vorsitzender der Verbandsversammlung

Ende der Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände

Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster

- Herausgeber: Landkreis Elbe-Elster, vertreten durch den Landrat Christian Jaschinski, 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2, Pressestelle: Tel.: 03535 46-1243, Fax: 03535 46-1239

- Internet: http://www.landkreis-elbe-elster.de, E-Mail: amtsblatt@lkee.de

- Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Tel.: 03535 489-0, Fax: 03535 489-115, Fax-Redaktion: 03535 489-155

- Verantwortlich für den amtlichen Teil:

Landkreis Elbe-Elster, vertreten durch den Landrat Christian Jaschinski, 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2 Für den Inhalt der Rubrik - Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände - sind diese selbst verantwortlich.

Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ein Jahresabonnement können Sie zum Preis von 63,70 Euro inkl. Mehrwertsteuer und Versandkosten oder als PDF für 1,50 Euro pro Ausgabe beim Verlag anfordern. Die Lieferung des Amtsblattes mit einer Auflage von 56.625 Exemplaren erfolgt durch den Verlag an alle Haushalte kostenfrei. Reklamationen sind an diesen zu richten.

IMPRESSUM

(4)

Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster

4 Nr. 16/2013

    

  

   

 

    

 

    

 

      

   

         

        

       

                   



Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Landkreis Elbe-Elster, vertreten durch den Landrat: Christian Heinrich-Jaschinski, 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2 Für den Inhalt der Rubrik - Bekanntmachungen anderer

9 Erste Satzung zur Änderung der Entgeltordnung des Landkreises Elbe-Elster für die außerschulische Nutzung der Mehrzweckhalle Elbe-Elster in Elsterwerda, Standort

BE: Dirk Gebhard, Dezernent für Recht, Ordnung und Si-5. cherheit

Der Kreistag nimmt den vom Verwaltungsrat der Sparkasse Elbe- Elster festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk des Ostdeut- schen Sparkassenverbandes versehenen

Der Kreistag beschließt die Satzung über die Erhebung von Kos- tenersatz für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Elbe-Elster.. (Siehe gesonderte

Der Kreisausschuss beschließt den Abschluss eines Betreiber- vertrages für eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber (ehem.. Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster. 2 Nr.

Die Achte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abfall- entsorgungsverbandes „Schwarze Elster“ tritt am Tage nach der öf- fentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für

Diese Richtlinie gilt fiir die von den Gemeinden, Ämtern und Schulverbänden, die Träger von weiterführenden allgemein bil- denden Schulen im Landkreis Elbe-Elster sind,