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Medienmitteilung Entscheide des Nationalrates zum Alkoholgesetz

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Speichergasse 6 ♦ Haus der Kantone ♦ CH-3000 Bern 7 ♦ + 41 (0) 31 356 20 20 ♦ www.gdk-cds.ch ♦ office@gdk-cds.ch

Bern, 19.09.2013 / SL

Medienmitteilung

Entscheide des Nationalrates zum Alkoholgesetz

Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren hat kein Verständnis für die Entscheide des Nationalrates zum Alkoholgesetz. Mit der Ableh- nung des Nachverkaufsverbotes und der Festlegung von Mindestpreisen hat der Na- tionalrat die wirkungsvollsten Massnahmen zum Schutz von Jugendlichen vor exzes- sivem Alkoholkonsum aus dem Gesetz gestrichen. Die Schädigung der Gesundheit, aber auch die erhöhte Gewaltbereitschaft bei exzessivem Alkoholkonsum führen zu hohen Folgekosten für die Gesellschaft. Mit einem wirkungsvollen Jugendschutz in der Alkoholgesetzgebung können diese vermindert werden.

Betreffend Besteuerung von Alkoholprodukten ist es für die GDK zentral, dass wei- terhin gleich viele Mittel wie bisher aus dem Alkoholzehntel zur Verfügung stehen.

Die Kantone setzen diese Mittel zweckgebunden für die Prävention und den Jugend- schutz ein.

Die GDK fordert die eidgenössischen Räte auf, am Nachverkaufsverbot und der Festlegung von Mindestpreisen festzuhalten und die Verminderung von Steuerein- nahmen zu verhindern.

Auskünfte:

Regierungsrat Dr. Carlo Conti, Präsident GDK (061 267 95 23) Stefan Leutwyler, stv. Zentralsekretär GDK (079 748 65 30)

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