• Keine Ergebnisse gefunden

Der Regierende Bürgermeister vonberlin

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Der Regierende Bürgermeister vonberlin"

Copied!
20
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

- Mehrenstr. 58

Der Regierende Bürgermeister vonBerlin be 11 Ba

Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung

.Geschä.(bei Antwort blite angeben) vIB4

, Bearbeiter/in .

Senatskanzlei -Wissenschaft und Forschung Warschauer Str. 41-42, 10243 Berlin

\ \ Dienstgebäude Berlin-Friedrichshain

WarschauerStr. 41-42 \

10243 Berlin’

‚Zimmer 324

Telefon (030) 90 26

: Intern 926 u

Herm . Fak : (030) 90 26-5043

‘Prof. Marcel Fratzachen, PhD. eMail u

Präsident des _ & . @wissenschaft.berin.de

DeutschenInstituts für Wirtschafisforschung - www.berfin.de/sen/wissenschaft/

Mohrenstr. 58 . 2

10177 Ben 5. nn an AG 01.2018

Frau on . . Dr 'NUR

Angelica E. Röhr Bu M e% MIT

Geschäftsführerin des _ .: ® EUCH

- DeutschenInstituts für Wirtschäftsforschung.

. . ' ‚Te derbeuischen Einheit

. 10117 Berin . - Big

Vorläufiger Zuwendungsbescheid für das Haushaltsjahr 2018;

Zuwendung aus Mitteln des Bundes und des Landes Berlin zur institutionellen Förderung des Deutschen Instituts für WirtschaftsforschungBEN, (DIW Berlin)

Progremmibucget des DIW 2018 Antrag des DMYvom 11.12.2017

Anlagen: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung .(ANBast-I) des Landes Berlin u

“Weitere Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid Vordruck: Empfangsbestätigung /-Rechtsbehelfsverzicht Vordruck: Mittelabruf 2018

Vordruck: Mitteilung des Jahres-Ist-Abrufes 2018 - Vordruck: Ist-Abrechhung zum Programmbudget 2018

VordruckFIN 321 —— Zuwendungen — Verwendüngs- oder Zwischennachweis

Verkehrsverbindungen: Sprechzeiten Bankverbindungen Landsshauptikasse Sein _

U- und 8-Bahrı Warschauer Straße nach Vereinbarung . " KanioNr BLZ IBAN \ Sic Tram M 16 Postbank Berfin 58100 TOHBRGtD DE4A7109100100900058100 PBNKDEFFTCO Bus 24B, 347 ! Landesbank Berlin 09390007660 10050609 DE25109500000399%07600 BELADEBEXXX .

, Bundesbank Fliaie Berlin 10901520 0000000 DE53100000000919061520 MARKDEFI100

(2)

Sehr geehrter Herr Professor Fratzscher,

sehr geehrte Frau Röhr,

zür Erfüllung der dem Deutschen Institut‚für Wirtschaftsforschung obliegenden Aufgaben und der damit verbundenen Zahlungeverpflichtungen bewillige ich.Ihneneine vorläufige‘ Zuwendung bis

zur Höhe von :

20. 058.900,00 Euro

(Angabe iin Worten: zwanzigmillienenachtundfünfzigtausendneunhundert Euro).

Bewilioungszeitraum

Der Zuwendungsbesgheid gilt für.die Zeit vom 01.01.2018 bis. 31. 12.2018.

Bewilligungsarundlagen .

Die institutionelle Bund-Länder-Finanzierung erfolgt auf der Grundlage _

« der 8823 und 44 der Berliner Landeshaushaltsöränung in der Fassung vom 30, Januar 2009 (GVBl. S. 31, S 488) zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. November 2013 (GVBlS.

578) sowie

« des Artikels 91 b des Grundgesetzes in Verbindung’ mit .

« Artikel 3 des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer

“ Gemeinsamen Wissenschaftskariferenz (GWK - Abkommen) sowie 8 1 Abs. 1 Nr. 5 der

„ Anlage zum GWK- Abkommen (BAnz Nr. 195, $ 7787 vom 18. Oktober 2007) und’

“« Der Ausführungsvereinbarung Zum GWK - Abkommen über die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. - Ausführungsvereinbarung WGL (AV-WGL) vom 27. Oktober 2008 (BAnz Nr. 18a, S 8, vom 4. Februar 2009) zuletzt geändert am 20. April 2012 (BAnz AT 12. Februar 2013 B3) sowie

» des Feststellungsbeschlusses der Gemeinsamen Wissenschaftskönferenz vom 10.11.2017 . über die Höhe der Zuwendungsbeträge für die gemeinsam finanzierten Einrichtungen der- Leibniz-Gemeinschaft im Haushaltsjahr 2018.

Das aam 23.11.2017 vomn Kuratorium des DIW beschlossene Programmbudget 2018 ist für Ihre

Wirtschaftsführung verbindlich. :

"Zuwendungszweck . .

Die bewilligten Mittel sind zweckgebundenfür Ausgaben zur Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben des DIW / SOEP zu verwenden, Danach haben das DIW und das SOEPdie ‚Aufgabe,die.

wirtschaftlichen Vorgänge des In- und Auslandes zu beobachten und zu erforschen.Esleistet wissenschäftliche Beiträge zur wirtschaftspolitischen Diskussion und Beratung in wirtschaftlichen

‚Fragestellungen, zur Weiterbildung sowie zur Wissensvermittlung iin der interessierten

Öffentlichkeit.

Die in der Zuwendung enthaltene Wetibewerbsabgabe des DIW in Höhe von 346.000 € bzw. des

SOEP in Höhe von 254.000 € wird zweckgebunden für die Teilnahme amn Leibniz-internen

Wettbewerbsverfahren bewilligt.

(3)

-3-

. Die Zuwendung darf nur zur Deckung der für DIW und SOEP festgestellten zuwendungsfähigen Betriebs- und Investitionsausgaben entsprechend dem Programmbudget 2018 verwendet werden.

Aufgrund der Teilnahme des DIWund des SOEP anden Verfahren der Deutschen

Forschungsgemeinschaft reduziert sich der in der Überleitungsrechnung des Prögrammbudgets wie folgt:

i Festgestellter GWK Zuwendurigsbetrag 11.764.000 € \ 8.648.000 € : 20.412.000 €

davon: .

1. Betrieb. (einschl. Wettbewerbsabgabe): 11.409.009 € _8.563.000 € 19.972.009 €

abzüglich DFG - Abgabe "285,500 € . 67.600 €) 353.100 €

ZwischensummeBetrieb’ 11.123.500 € 8.495.400 € 19.818.900 €

2. Geräte-Invesiilionen - 355.000 €| 85.000 € 440.000 €

3. Bauinveslitionen iS. 8.5 AV-WGL - BE u DE: DE.

Bewilligungssumme 11.478.500 £ 8.580.400 € 20.058.900 £ | 2 Die Mindereinnahme (DFG-Abgabe) ist im Haushaltsvollzug 2018 zu erwirtschaften.

Einanzierungsform:

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbare Zuwendung unter der Maßgabe gewährt, dass. die

"Zuwendung wwirtschaftlich, sparsam und zweckentsprechend zu verwendenist.

Finanzierungsart und Finanzierungsschlüssel

Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt

Die finanzielle Förderung wird gemäß 8 3 AV-WGLvon Bund und Ländern- entsprechend dem jeweiligen Finanzierungsschlüssel - zur Deckung der zuwendungsfähigen Ausgabengeleistät..

Ermäßigen sich nach dieser Bewilligung die im Programmbudget ausgewiesenen Mittel des’ , Bundes, so ermäßigen sich die ZuwendungenBerlins ehtsprechend dem Finanzierungsverhältnis.

"Auszahlungsverfähren

‚Die Mittel werden bedarfsgerecht in monatlichen Teilbeträgen auf besonderen Abruf (2 fach) auf ein von Ihnen zu benennendes Konto’- getrennt für das DIW und das SOEP - überwiesen.

- Bereits ausgezahlte Beträge werden auf die mit diesem Bescheid bewilligten Mittel angerechnet. . Eine unnötig hohe oder lange Kassenhalfung ist zu vermeiden.

Die Auszahlungder Mittel erfolgt erst, nach dem der Bescheid nach Ablauf der Rechtsbeheffsfrist

bestandskräftig gewordenist. Sie könnendie Bestandskraft vorzeitig herbeiführen, in dem Sie auf der Empfangsbestätigung (Vordruck ist beigefügt) zusätzlich erklären, dass Sie auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs verzichten.

Weitere Nebenbestimmungen . .

Die weiteren Nebenbestimmungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen, die Bestandteil

dieses Bescheidessind.

(4)

Der Züwendungsempfängerträgt die rechtliche Verantwortung für die zueckentsprechende, wirtschaftliche und Sparsame Verwendung der Zuwendung. | .

Widerrufs- und Haushaltsvorbehalt

ich behalte mir vor, den Bescheid aus zwingenden Gründen zu ändern oder zu widerrufen und die Förderung ganzoderteilweise einzustellen (Widerrufsvorbehalt gemäß 8.49 Abs. 2 Nr..1in Verbindung mit $ 36 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Diesgiit insbesondere bei nicht zweckentsprachenderVerwendung der Zuwendung sowie in den Fällen,in derien mit dem Zuwendungsbescheid verbundene Auflagen nicht odernicht fristgerecht erfüllt. werden.

Ein zwingender Grundliegt aufjeden Fall dann vor, wenn Ausgaben nach dem Haushaltsplan von

‚Berlin’oder des Bundes aufgrund haushaltswirtschaftlicher Verfügungsbeschränkungen nicht mehr

. geleistetwerden) können.-

Aus der Gewährungıder Zuwendung kann nicht auf eine künftige Förderung, insbesondere auch nicht im bisherigen Umfang, geschlossen werden. Dieses Finanzierungsrisiko ist bei Abschluss, Änderung oder Verlängerung von Verträgenzu beachten, Der Grundsatz des Verträuensschutzes,

kann hierfür nicht geltend gemaicht werden. "

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid einschließlich der Nebenbsstimmiungen ist die Klage vor dem

‚Verwaltungsgericht zulässig. Sie ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei dem Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7,.10557 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten oderin elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im

"Sinne des Signaturgesetzes versehen auf dem unterhitp://www.berlin.de/erv veröffentlichten Kommunikationsweg einzulegen; der Klageschrift soll'eine Abschrift beigefügtwerden. Die Klageist gegen das Land Berlin, vertreten durch den Regierenden Bürgermeister von Berlin, 'Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung — WarschäuerSir. 41-42, 10243 Berlin, ‚zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass beischriftlicher Klagssinlegung die Klagefrist nur dann gewahrt ist, wenndie Klage innerhalb dieserFrist bei dem Verwaltungsgericht singegangen ist.

Mitteilungen an Dritte” . Be .

Das Bundesmiristerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und. der Rechnungshof von'Berlir haben eine> Kopie dieses Bescheides erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

ImAuftrag "

Ir 41 a N

x Juita Koch-Unterseher

(5)

Allgemeine Nebenbestimmungen

für Zuwendungen zur institutionellen Förderung {ANBest-I}

"Anlage 1 AVS44 LHO

Diese Nebenbestimmungen enthalten Bedingungen und Auflagen i. $. des 8-36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie notwendige Erläuterungen. Sie sihd Bestandteil des Zuwendungsbescheids, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmtist.

Nr. 1 Ne. 2 Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Nr.6 Nr. 7 Nr. 8 Nr. 9

1.2 1.2

1.3

1.4

18

1.8

1.7

1.8 18

Inhalt

Anforderung und Verwendung der Zuwendung

Nachträgliche. Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung

der Finanzierung Vergabe von Aufträgen Inventaristerungspflicht

Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers Buchführung

Nachweis der Verwendung Prüfung der Verwendung

Erstaltung der Zuwendung, Verzinsung

Anforderung und Verwendung der Zuwendung Die Zuwendung ist wirtschaflich und sparsam zu verwen- den.

- Alle eigenen Mittel und mit dem Zuwendungszweck zUu- sammenhängenden Einnahmen {insbesondere Zuwendun- gen, Leistungen Drilter) des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmittel für alle Ausgaben. einzuselzen. Der Haushalts- oder Wirtschaftsplan einschließlich Organisatl- ans- und Stefienptan Ist verbindlich.

Der Zuwendungsempfänger darf seine Beschäfilgten finan- , ziell nicht besser stellen als vergleichbare. Dienstkräfte Im unmiltelbaren Landesdienst Berlins, Insbesondere dürfen‘

- höhere Vergütungen oder Lähne als nach den’für das Land Bertin jeweils geltenden Tarifverträgen sowie sonstige über- und außertarifliche Leistungen nicht gewährt werden.

Beschäftigte des Zuwendungsempfängers dürfen durch den Abschluss von Versicherungen nicht bessergestellt sein als vergleichbare Dienstkräfte Berlins.

Die Zuwendung darf nur Insoweit und richt eher angefor- dert werden, als sie Innerhalb von zwei Monaten nach der . ‚Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Bei der An-

forderung von Tellbefrägen sind die zur Beurleilung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben zu machen.

Bei der Anforderung desletzten Teilbstrags Ist ausdrücklich, zu bestätigen, dass die Mittel bis Zum Ablauf des Bawilll- gungszeitraumsfür fälllge Zahlungen bendtigt werden.

Am Jahresende nicht verbrauchte Kassenmittel werden auf die Auszahlungen zu Beginn des Folgejahres kassenmäßig angerechnel.

Zählungen vor Empfang der Gegenleistung ‚dürfen hur vereinbart oder bewirkt werden, soweit dies allgemein üb- lich oder durch besondere Umstände gerechtfertigtist.

Ansprüche aus dem Zuwendungsbescheid dürfen weder abgetreten noch verpfändet werden.

' Die Bildung von Rückstellungen ist nur zulässig, sowelt sie gesetzlich {z. B. durch das HGB) vorgeschriebenIst. Rück- tagen dürfen nicht gebildet werden.

Fin 320. (07/10)

. 2.1

2.2

32 3.3

34

3.5

41

5.1

Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Ände- rung der Finanzierung

Ermäßigensichnach der Bewilligung die In dem Haushalts-

oder Wirlschaftsplan veranschlagten Gesamtausgaben, er- höhen sich die Decküngsmillel (einschließlich Investitions- . zulagen) oder treten neue Deckungsmiltel hinzu, so ermä-

Rigt sich die Zuwendung

bei Aniellfinanzierung antellig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln des Zuwendungsempfängers, bei Fehibedarfsfinanzierung und Vollfinanzlerung um den vollen In Betracht kommenden Beitrag.

Vergabe von Aufträgen .

Bel der Vergabe von Aufträgen sind bei einem Gesamitbe- trag der Zuwendung von mehr als 50 000 Euro zu beachten die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

(OB), .

die Vergabe- und Vertragsordnungfür Leistungen - ausge- nammen Bauleistungen - (VOL),

Bel freihändiger Vergabe von Aufträgen sind In jedem Fall mehrere Kostenahgebote einzuholen.

Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers, aufgrund des $ 98 des Geselzes gegen Weltbewerbsbeschränkun- gen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) die Ab- schnitte 2 ff. der VOB/A bzw, VOL/A sowie die Vergabe- ordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhallen, bleiben

unberührt. .

Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich die zuständige Karleilbehörde zu unterrichten, wenn sich Anshaltspurkte für wettbewerbsbeschränkende Absprachen unter den Bielern ergeben. Beim Nachwels weltbewerbs-.

beschränkender Absprachen sind, Insbesondere bei aus- geschrießenen Bauleistungen, zivilrechtliche Ansprüche zu verfolgen und ggf. strafrechtiiche Verfahren einzuleiten.

Für Baumaßnahmenist ein Bautagebuch zu führen. Beginn und Ende der Baumaßnahme sind der im Zuwendungsbe- schelkd bezeichneten Senatsverwaltung mitzutellen.

Inventarlsierungspflicht

Der Zuwendungsempfänger nat Gegenstände, deren An- schaffüngs- oder Herstellungswert 440 Eure {ohne Um- satzsieuer} übörsielgt, zu inventarisieren. Soweit aus be- sonderen Gründen Berlin Eigentümerist oder wird, sind die Gegenständein dem Inventar besonders zu kennzeichnen.

Mittellungspflichten des Zuwendungsempfängers Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich der Bewillgungsbehörde anzuzeigen, wenn

sich Tatsachen ergeben, die nach Nr. 2. zu elner Ermäßi- sung der Zuwendungführen,

(6)

52°

5,3 5.4

81

&2

63

74

72

73

für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen,

die ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verbraucht werden können,

ein Insölvenzverfahren über seln Vermögen beantragt oder

" eröffnet wird.

Buchführung

. Die Kassen- und Buchführung sowie die Ausgestaltung der Belege sind entsprechend den Regeln der Landeshaus- haltsordnung einzutichten, es sel denn, dass die Bücher nach den Regaln der kaufmännischen doppelten Buchfüh- rung geführt werden.

Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Ausgabebelegeins- besondere den Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung, den Zahlungsbeweis sowie' bei Gegenständen . den- Verwendungszweck und einen. Inventarisierungsver-

merk.

Werden Zahlungen im Wege des beleglosen Datenträger- auslausches’ zahlbar gemacht, muss sichergestellt sein, dass der Datenträgerin einem Verfahren erstellt wird, .das den Grundsätzen ordnungsgemäßer Datenverarbeitung . entspricht. Darüber hinaus muss es für den Nachweis der tatsächlich ausgeführten Zahlung möglich sein, den Inhalt

“des Datenträgers mit den von der Bankgeleistelen Zahlun- gen auf Übereinstimmung zu prüfen. Entsprechendes gilt.

bei Datenfernübertragung.

Der Zuwendungsempfänger hat die Bücher, Belege und alle sonstigen Geschäftsunteragen fünf Jahre nach Vorla- ge des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmtIst.

Zur Aufbewahrung ‚können auch Bild- und Datenträger verwendet werden. Das Aufnahme- und Wiedergabeverfah- ren muss den für die Verwaltung Berlins geltenden Be- stimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen und Informationen des Haushaltswesens entsprechen {Nr. 6.1).

Für das Lesen des Mikrofilms sind geelgnele Wiedergabe- geräte bereitzuhallen. Es muss sichergestellt sein, dass Reproduktionen, die ohne Hilfsmitlel lesbar sind, in ange- messener Zeil gefertigt werden können. Entsprechendes gilt beim Einsatz magnelischer Datenträger oder optischer Spelcherplalten.

Nachweis der Verwendung

Die Verwendung der Zuwendung ist Innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Haushalts- oder Wirschaftsjah- tes nachzuweisen (Verwendungsnachweis), Der Verwen- 5 dungsnachwels hesteht aus einem Sachbericht und einem

zahlenmäßigen Nachwels.

in dem Sachbericht sind die Tätigkelt des Zuwendungs- empfängers sowie das erzielte Ergebnis Im abgelaufenen Haushalls-oder Wirtschaftsjahr darzustellen und den vor- gegebenen Zielen gegenüber zu stellen, Im Sachberichtist auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nach- weises einzugehen. Ferner ist die Notwendigkeit und An- gemessenheit der gelelsteten Arbeit zu erläutern. Tätig- keits-, Lage-, Abschluss- und Prüfungsberichte und etwalge Veröffentlichungen sind beizufügen.

Der zahlenmäßige Nachweis besteht für den Fall, dass der | Zuwendungsempfänger nach Einnahmen und Ausgaben - bucht, aus der Jahresrechnung. Diese muss alla Einnah- men und Ausgaben des abgelaufenen ‚Haushalisfahres in . der Gliederung des, Haushalts- und Wirtschaftsplans ent- . halten sowie das Vermögen und die Schulden zu Beginn und Ende des Haushaltsjahres auswelsen, Bei kaufmänni- scher doppelter Buchführung das Zuwendungsempfängers besteht der zahlenmäßlge Nachweis aus dem Jahresab- schluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, bei Kapilal- gesellschaften auch Anhang und Lägebericht zum Jahres- abschluss} sowie auf Verlangen der Bewilligungsbehörde einer Überleilungsrechnung auf Einnahmen und Ausgaben.

74

75

81

82

8.3

91

911

‚In der Überleitungsrechnung sind die tatsächlichen Ein- nahmen und Ausgaben nach den Ansätzen des Haushalts- oder Wirtschaftsplans abzurechnen. Werden neben derin- stitutionellen Förderung auch Zuwendungen zur Projekiför- derung bewilligt, so ist jede Zuwendung getrennt nachzu- weisen. In jedem Falle sind im zahlenmäfligen Nachweis

"die Im abgelaufenen Haushaltsjahr gewährten Zuwendun- gen zur Projektförderung einzeln nachrichllich anzugeben.

Im Verwendungsnachweisist zu bestätigen, dass die Aus- gaben notwendig waren, dass wirlschafllich und sparsam verfahren wordenist und die Angaben mit den Büchern und

Belegen übereinstimmen. 2

Für Baumaßnahmen ist der Verwendungsnachweis im - Einvemehmen mit der Im Zuwendungsbescheid bezeichne- ten Senatsverwaltung zu führen.

Prüfung der Verwendung -

Die Bewilligungsbehörde Ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern- sowie die Ver- wendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der Zu- wendungsempfänger hat die erforderlichen Unterlagen be- reitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Unterhält -der Zuwendungsempfänger eine eigene Prü- fungseinrichtung, Ist der Verwendungsnachweis von ihr vorher zu prüfen und die Prüfung unter.Angabe des Ergeb- nisses zu bescheinigen.

Der RechnungshofIst berechtigt, bei dem Zuwendungs- empfängerzu prüfen.

Erstattung der Zuwendung, Verzinsung

Die Zuwendung ist zu erstatten, sowelt ein Zuwendungsbe-' scheid nach Verwallungsverfahrensrecht (Insbesondere 8848, 45 VWVfG) oder anderen Rechtsvorschilften unwirk- sam oder mit Wirkung für die Vergangenheit zurückge- ' nommen oder widerrufen odersonst unwirksam wird. Dies gilt insbesondere, wenn

eine auflösende Bedingung eingetretenist (z. B. nachträgl- che Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Fidan- zierung. nach Nr. 2),

9.1.2 die Zuwendung dureh unrichtige ader unvollständige Anga- 83.1.3

92

9.2.1 922

93

94

ben erwirkt wordenist,

die Zuwendung nicht oder nicht mehrfür den vorgesehenen ' Zweck verwendet wird,

Ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit kanrı auch In Betracht kommen, soweit der Zuwehdungsempfänger die Zuwendung nicht alsbald nach Auszahlung zur Erfül- lung des Zuwendungszwecks verwendet oder

Auflagen nicht oder nicht Innerhalb einer gesetzten Frist

‘erfüllt, insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungs- nachweis nicht rechtzeitig vorlegt sowie Mitteilungspflichten {Nr. 5) nicht rechtzeitig nachkommt.

Der Erstattungsbeirag Ist nach Maßgabe des $ 48 a Abs. 3

" VWV/G mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach $ 247 BGB jährlich zu verzinsen.

Werden Zuwendungen nicht alsbald nach dar Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwacks verwendet und wird der Zuwendungsbescheid nicht zurückgenommen oder wI-

„gerufen, können für die Zeit von der Auszahlung bis zur

"zweckentsprechenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über.dem Basiszinssatz nach $ 247 BGB jährlich verlangt werden, Entsprechendes gilt, soweit eine Leistung In Anspruch genommen wird, ob- wohl andere Mitte! anteilig oder vorrangig einzusetzen sind (8 49a Abs, 4 VwVfG). Eine alsbaldige Verwendung nach Salz 1 Negt vor, wenn ausgezahlte Beträge innerhale von zwei Monaten verbraucht werden.

(7)

R:ForschungWVIBWI B 4 Burkhard\GWK - WGLWGL Eirrichtungen\DIW und SOEP\HaushaltiZuw.-bescheide\201812018-01- 10 3 ANLAGE vorl.Zuw.besch.dock

: Anlage \ AL

Zum vorläufigen Zuwendungsbescheid für das Haushaltsjahr 2018 vom Januar 2048 an das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung

‚Der Bescheid ergeht mit folgenden Nebenbestimmungen:

Allgemeine Nebenbestimmungen .

Die beigefügten „Allgemeinen Nebenbestimmungenfür Zuwendungenzur:institutionellen Förderung (ANBest-I)" sind Bestandteil dieses Bescheides, sofern im Programmbudget durch die Bewirtschaftungsgrundsätze nichts anderes bestimmt wird. \

Auf die Mitteilungspflichten nach Ziffer 5 ANBest-I wird besonders hingewiesen.

Besondere Nebenbestimmungen . Auskunftspflichten

Dritten wird über die Höhe der Ihnen gewährten Zuwendungen Auskunft gegeben, wenn dies nach pflichtgemäßem Ermessen zur Darlegung hochschul- bzw. wissenschaftspoliti- scher Zusammenhänge notwendig sein sollte. Hierfür. erforderliche ergänzendeInforma- tionen sind auf Anforderung zur Verfügung zustellen. Darüber hinaus sind Forschungs- ergebnisse den fachlichinteressierten Stellen zugänglich zu machen.

Nach $ 65c LHO habenSie als Zuwendungsempfängerdie Pflicht, für jedes namentlich benannte Mitglied der Geschäftsleitung mit außertariflicher Vergütung die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschä- digungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nabenleistungen jederArt), einzeln und aufgegliedert nach erfolgsabhängigen und erfolgsbezogenen Bestandteilen, im Ver- wendungsnachweis anzugeben. Dies gilt auch für Abfindungen, gewährte Zulagen und Kredite.

e Frauenförderung

Auf Grund des $ 14 des Neunten Gesetzes zur Änderung des Landesgleichstellungsge- setzes vom 18.11.2010 (GVBl S. 502) in Verbindung mit $ 3 Leistungsgewährungsver- ordnung (LGV) vom 15.11.2011 (GVBIS. 710) sind Sie gehalten, geeignete Maßnahmen zur aktiven Förderung der Beschäftigung von Frauen vorzusehen.

Die Durchführung der mit Ihrer Erklärung vom 25.01.2017 eingegangenen Verpflichtung ist gem. $5 LGV im Rahmendes zu erbringendenjährlichen Verwendungsnachweises gesondert zu dokumentieren.

e Jahres-Ist-Abrufe

Der voraussichtliche Jahres-Ist-Abruf ist zum 12.10.2018 und . der endgültige Jahres-Ist-Abruf ist zum 07.11.2018

je nach Finanzierungsschlüssel - getrennt nach Bundes- und Landesmitteln sowie ge-

trennt nach Ausgabenfür Betrieb und Investitionen gemäß beigefügter Anlage zu mel-

den.

(8)

RAForschungVIBWI B4 Burkhardl\GWK - WGLWGL Elnrichtungen\DIW und SOEP\HaushaltiZuw.-beschelde\2018\2018-01- 10 3 ANLAGEvori.Zuw.besch.doox

* Leizter Mittelabruf .

Derletzte Mittelabruf ist bis zum 07.11.2018 einzureichen. . °

Gemäß Nr. 1.5 ANBest-l ist bei der Anforderung des letzten Teilbetrages ausdrücklich zu bestätigen, dass die Mittel bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraumesfür fällige Zahlun- -

gen benötigt werden. :

. Selbstbewirtscheftungsmittet : :

Bis zu jeweils 20% der Zuwendungsmittel für den Betrieb und für Investitionen werden . zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen: und können damit auf Antrag überjährig zur

Verfügung gestellt werden. . °

. Aus diesem Gründist in Verbindung mit derletzten Meldung des Jahres-Ist-Abrufs 2zum . 07.11.2018 schriftlich unter Angabe der Gründe für den nicht erfolgten 'Mittelabruf und

. bezogen auf die Zielvereinbarung im Programmbudget die Höhe der für den Betrieb

"bzw. die Investitionen von mir zu bildenden Selbstbewirtschaftungsmittel mitzuteilen.

Im Jahr 2019 sind diese Mittel sodann vorrangig. abzufordern und zu verwenden, bevor Mittel aus der Zuwendung für das Jahr 2019 abgerufen werden.

. Anstellungsverträge

Vor Abschluss von Anstellungsverträgen ist jeweils eine tarifgerechte Eingruppierung”

vorzunehmen. Insofern stellt die Bezeichnung der Entgeltgruppen bei den Personalaus- gaben des Programmbudgetslediglich die obere Begrenzung für die Eingruppierung und das Entgelt dar. Die Beschreibung der/des Aufgabenkreise(s), auf deren Grundlage die tarifgerechte Eingruppierung erfolgt, ist für Überprüfungen bereitzuhalten. :

Der Abschluss von Anstellungsverträgen wissenschaftlicher und administrativer Leiter bedarf der vorherigen Zustimmung des Zuwendungsgebers, \ |

« Honorar- und Werkverträge

Honorar- und Werkverträge sind schriftlich abzuschließen. Dabei sind die zu erbringen- .den Leistungen und die sich darausergebenden Honorarforderungen ausführlich anzu- - '

geben. Honorar- und Werkverträge mit bereits vollbeschäftigten Mitarbeitern sind grund-

sätzlich nicht zulässig. °

Aufwendungenfür'Vortragende sind nur zulässig, wenn sie nicht dem öffentlichen Dienst‘

angehören oderihrien nachweisbare "Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teil- . nahme an der jeweiligen Veranstaltung entstanden sind.

« Personalwirtschaftliche und organisatorische Maßnahmen _

Grundlegende personalwirtschaftliche und organisatorische Maßnahmensind mit dem‘

Zuwendungsgeberabzustimmen.

Die Beurlaubung von Abteilungsleitern über einen Zeitraum von mehrals sechs Monaten bedarf unter Angabe der Modalitäten der vorherigen Zustimmung.

» Reisekosten :

Für die Erstattung der Reisekosten finden gemäß \

« 877 Landesbeamtengesetz {LBG) vom 19.03.2009 (GVBl S. 70),zuletzt geän-

dert durch Gesetz vöm 5.11.2012 (GVBl. S. 354)

(9)

. R\Forschung\VIB\VI B 4 Burkhardt\GWK - WGLIWGL Einrichtungen\DIW und SOEP\Haushalt\Zuw.-baschelde\201812018-01- 10 3 ANLAGEvorl,Zuw.besch.dock

« das Bundesreisekostengesetz (BRKG) vom 26. Mai 2005 (BGBl. | Seite 1418), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBL IS.

285) sowie |

« die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz - (BRKGVwV) vom 01. Juni 2005 (BGBl. IS. 1418) zuletzt geändert durch Verwal- tungsvorschrift vom 12. November 2013 (GMBI, Nr. 63, 5. 1258)

seine Anwendung. °

Ich weise ausdrücklich auf $ 4 des Bundesreisekostengeseizes hin, wonach entstande- ne Kosten für Fahrten auf dem Land- oder Wasserweg mit regelmäßig verkehrenden Be- förderungsmitteln bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungskiasse erstattungsfähig ° sind.

Wurde aus dienstlichen oderwirtschaftlichen Gründenein Flugzeug benutzt, werden die Kosten der niedrigsten Flugklasse erstatiet.

Sachspenden

Sachspenden sind mit Wertangabe|im sachlichen Bericht aufzuführen.

Leasing-, Mietkauf- und ähnliche Verträge - . .

Leasing-, Mietkauf- und ähnliche Verträge sind nur zulässig unter Beachtung der Nr. 6.2 AV 8 38 LHO oder wenn entsprechende Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt

sind, Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit ist vom Institut zu führen und aktenkundig zu

machen.

« Statistische Angaben:

Bis zum 30.06.2018 sind die, der nachfolgenden Übersicht zu. entnehmenden, statisti- schen Angaben(Stand 31.12.2017) dem Zuwendungsgeber mitzuteilen.

Drittmitte| (auf Ausgabenbasis) " Personal

Gesamt davon Mitarbeiter davon

{ohne EFRE) DFG Wirtschaft (einschl.Dritt- Wissenschaftler Azubis

mittelpersonal)

TE TE TE

Nicht verbrauchte Zuwendungsmittel .

‘ Sobald der Jahresabschluss feststeht, sind die nicht verbrauchten Zuwendungsmittel (nicht gebundene Kassenbestände) unverzüglich zurückzuzahlen,

Über diesen Zahlungsvorgangist der Zuwendungsgeber vorab schriftlich |in Kenntniszu setzen. Die Rückzahlung erfolgt an die

LandeshauptkasseBerlin bei der Bundesbank Filiale Berlin

IBAN: DE 53 1000 0600-000 1000 1520 BIC: MARKDEF1100 unter Angabe des Kassenzeichens 1730000443564 und

desVermerks "Nicht verbrauchte Zuwendungsmittel 2018".

(10)

RA\Forschung\VIB\V! B 4 Burkhardi\GWK - WGLIWGLEinrichtungen\DIW und SOEP\HaushallZuw.-bescheide\2018\2018-01- 103 ANLAGE vorl.Zuw.besch.docx

Solite die Rückzahlung der nicht verbrauchten Zuwendungsmittel bis zum 31. März 2019:

nicht möglich.sein, ist eine Abschlagszahlung zu. leisten.

« Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

- Die Ausgabenfür den Wirtschaftsprüfer können bei Vorliegen der in Nr. 2.6.3 der WGL- Beschlüsse aufgeführten Voraussetzungen im Programmbudget veranschlagt und gemäß, "

den Regelungen der AU - WGLfinanziert werden.

Werden Wirtschäftsprüfungsgesellschaften mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt, so ist sicherzustellen, dass die für die Beauftragung maßgeblichen besonderen .Gründe aktenkundig zu dokumentieren sind. \ |

« Nachweis der Verwendung .

\ Überdie zweckentsprechende, wirtschaftliche.und sparsame Verwendung der auf der Grundlage des Programmbudgets gewährten Zuwendungsmittel ist der Nachweis in 4 facher Ausfertigung (je ein Exemplar für die Zuwendungsgeber BMBF und BNIWi und 2 Exemplare für das Land Berlin) sowie in elektronischer. Form zu erbringen.

Der Verwendungsnachweis besteht unter Berücksichtigurig des Ihnen bekannten Be- schlusses der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung _ überdie Mindestanforderungen an Programmbudgets (Ziff. 8) aus dem -

a) Jahresabschluss (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung) einschl. einer Überlei- tungsrechnung für das jeweilige Geschäftsjahr zur Einnahmen- und Ausgabenrech-

\ nung sowie einem

b) Soll/Ist-- Vergleich für das jeweilige Bezugsjahr {Musterals Anlage beigefügt) iin.

der Differenzierung

" des Leistungsplans (Leistungen nach Leistüngsindikatoren sowie die Kos- ten und Erlöse nach Programmbereichen)

" des Erfolgsplans (Gewinn/Verlust-Rechnung)

" der Finanzierungsrechnung =

"= der Überleitungsrechnung

6) „einemdarauf abgestellten Bewertungsbericht des wissenschaftlichen‘ Beirats (im Rahmen seiner regelmäßigen Evaluierungen), in dem zur Realisierung der Leistungsziele des Programmbudgets 2018 Stellung genommen wird sowie ein Bericht zur Erreichung der Strukturziele. Dabeiist zu berücksichtigen, dass Leistungserbringung und Leistungsabgeltung nicht periodengleich verlaufen, so . dass auch eine Verbindung zu den alle zwei Jahre erfolgenden Stellungnahmen . der Beiräte (Audits) hergestelit werden kann

d) einem Sachbericht in Form des Jahresberichtes(vgl. auch Ziff. 7 ANBest-i)

e) dem Bericht-des Abschilussprüfers (Wirtschaftsprüfer), der auch Aussagen darüber

‚enthalten muss, ob die Zuwendungsmittel satzungsgemäß und entsprechend $ 53 . Haushaltsgrundsätzegesstz verwendet worden sind und

f} dem Geschäftsbericht der Geschäftsführung sowie

g) der Stellungnahme der Geschäftsführung zum Bericht über die Prüfung des Jahres- abschlusses zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres

h) dem ausgefüllten Vordruck Verwendungsnächweis (Vordruck als Anlage beigefügt):

(11)

R.\Forschung\VIBWI B 4 Burkhard\GWK - WGLUWGL Einhlungenon und SOEP\HaushalliZuw.-bescheide\2018\2018-01- 10 3 ANLAGEvori.Zuw.besch.dock

Die Unterlagen des Verwendungsnachweisessind termingemäß spätestens zum 30. Juni des Folgejahres vorzulegen. Eine Abweichung von diesem Terminist nur auf Antrag zu- . lässig.

‘* Inanspruchnahme von Subventionen

Tatsachen,die für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Zuwendung von Bedeutung sind, gelten als subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des & 264 StGBund 1.V.m. $ 2 Absatz 1 des Gesetzes gegen miss- bräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen (Subventionsgesetzes) vom 29. Juli 1976 (BGBl. | S, 2034 / GVBl. S. 1711) und 8 1 Landessubventionsgesetz vom 20. Juni 1977 (GVBl. S, 1126). Zu den vorgenannten Tatsachen gehören neben den besonderen Nebenbestimmungen,Auflagen und Bedingungen dieses Bescheides insbesondere die

“in Ihrem Zuwendungsantrag und Finanzierungsplan enthaltenen Angaben, sofern diese ' für die Bewilligung erheblich sind. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang aufdie

gemäß $ 3 Subventionsgesetz bestehende Offenbarungspflicht und die den Straftatbe- stand des Subventionsbetruges erheblich erweiternde Neufassung des $ 264 StGB vom

10. September 1998 (BGBl. 11 1998 Nr, 37 S. 2322) hingewiesen. _

« Prüfungsrecht \

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesministe- rium für Bildung und Forschung (BMBF) behalten sich über das Prüfungsrecht des Bun- . desrechnungshofs gemäß 8 91 BHO hinaus’ und unabhängig davon ein eigenes Prü-

fungsrecht vor.

Rechte des Rechnungshofes vvon Berlin werden dadurch nicht berührt.

(12)

(Zuwendungsempfänger/in)

Der Regierende Bürgermeister von Berlih

— Senatskanzlei — Wissenschaft und Forschung

VIB4 BE

WarschauerStr, 41-42

10243Berlin ° |

Empfangsbestätigung I Rechtsbehelfsverzicht

(Erklärung gemäß Nr. 7.1 AV 844 LHO Berlin)

"Wir bestätigen, dass wir den Zuwendungsbescheid des Regierenden Bürgermeisters von Berlin — Senatskanziei — Wissenschaft und Forschung, Geschäftszeichen: vl B 4...

\ am:

“ erhalten haben.

Mit dem Inhalt des Bescheides erklären vi uns einverstanden,

Wir erkennen, sämtliche Bedingungen und Auflagen als verbindlich an und verzichteh auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs,

(Ort, Datum) u «Rechtsverbindliche Unterschrift einer zur rechts-

: \ geschäftlichen Vertretung befugten Person)

(13)

Der Regierende Bürgermeister von'Berlin

Senatskanzlei / Wissenschaft und Forschung DeutschesInstitut für Wirtschaftsforschung

".VIB4 . ‚ Geschäftsführung.

WarschauerStr. 41-42 Mohrenstr. 58

10243 Berlin " 40117 Berlin

Absender Zuwendungen aus Mitteln Berlins und des Bundes

Bescheid vom noch nicht ergangen (Datum, Stellenzeichen)

Von den bewilligten Zuwendungsmitteln rufen wir " für den Monat

wie folgt ab: " ol |

Gesamt “Betrieb Investitionen

EUR EUR ' EUR

bewilligte’Mittel oo. \ 0

lt. Zuwendungsbescheid

bishererhalten/abgerufen- [ 0 = 0 6

voraussichtlicher Kassenbedarf davon

Bundesmittel " 54,19597%

Landesmittel 45,80403%

wir bitten um Anweisung der Mittel zum | . . auf folgendes Konto:

IBAN:

BIC:

Bankinstitut:

Die Mittel sind zur Liquiditätssicherung.und Aufrechterhaltung des Betriebes -

sowie der laufenden Forschungsarbeiten' unbedingt notwendig. "

Berlin \ \

‚Ort, Datum Unterschrift des Absenders

Vom Zuwendungsgeber auszufüllen

UR. V.B4

VI Gst 4 \

mit der Bitte aus

0340 / 68531."

0340 / 89361 olo

anzuweisen

Kostenstelle 000342.00

Kostenträger. 79798

Sachlich und rechnerischrichtig

(14)

Der Regierende Bürgermeister von Berlin

Senatskanziei / Wissenschaft und Forschun 2... DeutschesInstitut für Wirtschafisforschung

N VIBA “ (SOEP)

Warschauer Str. 41-42 . . Mohrenstr, 58

10243 Berlin 10117_Berlin"

Absender

Zuwendungen aus Mitteln Berlins und des Bundes

Bescheid vom nach nicht ergangen (Datum, Stellenzeichen)

Von den bewilligten Zuwendungsmitteln rufen wir für den Monat

wie.folgt ab: : \

Gesamt - Betrieb “ Investitionen

EUR EUR EUR

bewiligte Mile 0 ö 0

it. Zuwendungsbescheid !

bisher erhalten/abgerufen - Do 7 " 07 0)

noch verfügbar

voraussichtlicher Kassenbedarf

davon : DE

Bundesmittel : 70,86264% u 0

Landesmittel 29,13736% \ ı 0

wir bitten um Anweisung der Mittel zum auf folgendes Konto:

IBAN:

. BIC:

Bankinstitut:

Die Mittel sind zur Liquiditätssicherung und Aufrechterhaltung des Betriebes sowie dar laufenden Forschungsarbeiten unbedingt notwendig.

Berlin .

Ort, Datum ° . Unterschrift des Absenders

Vom Zuwendungsgeber auszufüllen

mit der Bitte aus

0340 / 68519 " .

0340 / 89319 . 0

anzuwelsen \

Kostenstelle 000342.00

‚Kostenträger 79798

Sachlichund rechnerisch richtig

(15)

R.\Forschung\VIBWI B 4 Burkhard\GWK - WGL\WGLEinrichtungen\DIW und SOEP\Haushalt\Zuw.-bescheide\201812018 DIW_IST- Meldung.xlsx

DIW - Grundhaushalt

Mitteilung des Jahres-Ist-Abrufes zum: 12.10.2018

zum: 07.11.2018

Einnahmen:

davon davon

Zuwendung 2018 Gesamt BMWi Land Berlin \Bemerkungen

DIW - Grundhaushalt 100% 54,19597% 45,80403%

Zuwendung für Betrieb 11.063.000 € 5.995.700 € 5.067.300 €

darunter DFG-Abgabe 285.500 € 154.729 € 130.771€

Wettbewerbsabgabe . 346.000 € 187.518 € 158.482 €

Zwischensumme Betrieb 11.409.000 € 6.183.218 € 5.225.782 €

Zuwendung für Investitionen 355.000 € 192.396 €) 162.504 € Gesamt Mittelzuwendung 11.764.000. € 6.375.614 € 5.388.386 €

Ausgaben: .

. davon davon . \

IST-- Ausgaben 2018 Gesamt BMWi Land Berlin _|Bemerkungen

bezogen auf die Zuwendung 100% 54,19597%: | 45,80403%

Ausgabenfür Betrieb 0£€ €

darunter DFG-Abgabe 285.500 € 154.729 € 130.771 €

davon SB-Mittel für Folgejahr DE gE

Wettbewerbsakgabe DE €

davon SB-Mittel für Folgejahr € €

Zwischensumme Betrieb € € 0€

Ausgabenfür Investitionen € 0€

davon SB-Mittel für Folgejahr 0€ 0€

vorläufigesIst

Ausgaben 2018 0€ 0€ 0€

Minderabruf:

Differenzbetrag zwischen

Zuwendung und Ist-Ausgabe 11.764.000 € 6.375.614 € 5.388,386 €

Die im Haushaltsjahr 2017 beantragten Selbstbewirtschaftungsmittel (SB-Mittel) sind in voller Höhe im Haushaltsjahr 2018 für den angegebenen Zweck verausgabt worden.

Stempel / Unterschrift

(16)

RForschung\VIBWVI B 4 Burkhard\GWK - WGL\WGLEinrichtungen\DIW und SOEP\Haushalt\Zuw.-bescheide\2018\2018 SOEP_IST_Meldung.xisx

SOEP - Grundhaushalt

Mitteilung des Jahres-Ist-Ahrufes zum! 12.10.2018 zum: 07.11.2018

Einnahmen:

davon davon-

Zuwendung 2018 Gesamt. BMBF . Land Berlin |Bemerkungen

SOEP - Grundhaushalt__ 100% 70,86264% 29,13736% .

Zuwendung für Betrieb 8.309.000 €| - __5.887.976 € 2.421.024 €

darunter DFG-Abgabe 67.600 € 47.903 € 19.697 €

Wettbewerbsabgabe 254.000 € 179.991 € 74.009 €

ZwischensummeBetrieb 8.563.000 € 6.067.967 € 2.495.033 €

Zuwendung für Investitionen 85.000 € 60,233 € 24.767 €

Gesamt Mittelzuwendung 8.648.000 € 6.128.200 € 2.519.800 €

Ausgaben:

davon davon

IST - Ausgaben 2018 Gesamt BMBF Land Berlin }Bemerkungen

bezogen auf die Zuwendung. 100% 70,86264% 29,13736%

Ausgabenfür Betrieb d€ 0€ 0€

darunter DFG-Abgabe 67.600 € 47.903 € 19.697 €

davon.SB-Mittel für Folgejahr 0€ 0€ €

Wettbewerbsabgabe € 0€ gE

davon SB-Mittel für Folgejahr € d€ 0€

ZwischensummeBetrieb v€ 0€ VE.

Ausgaben für Investitionen 0€ D€ €

davon SB-Mittel für Folgejahr 0€ 0€ €

vorläufiges Ist

Ausgaben 2018 0€ 0€ DE

Niinderabruf:

Differenzbetrag zwischen

Zuwendung und Ist-Ausgabe 8.648.000 € 6.128.200 € 2.519.800 € x

Die im Haushaltsjahr 2017 beantragten Selbstbewirtschaftungsmittel (SB-Mittel) sind in voller Höhe im Haushaltsjahr 2018 für den angegebenen Zweck verausgabt worden.

Stempel/ Unterschrift

(17)

IST-Abrechnung zum Programmbudget 2018

Einrichtung: DIW

: 2018 2018 2016

DIW - Zusammenfassende Anmeldung GWi«-Soll SOLL- Verrüg-

des Zuwendungsbedarfs inkl, DFG- Ver bares

Abgabe änderung* Soll

Kernhaushall . 11.418.000 285,500 11.132.500

Weibewerbsabgäbe . 336.000 348.060

ee eds ö u B

Bauinvestifionen 1.3.55 AU-WEL m v ö

Zuwendungsbedarf Insgesamt a 11.764.000 "385.506 71.478.560

2058 2938 2018 Verfüg 2018 Dih,

GWEK-Soli SOLL- bares IST

Inkl. DFG- Ver- Soll inkt. DFG-Abgabe

Abgabe änderung"

& %

Ausgaben u .

1.1 laufender Betrieb" . — Ress00| __.285.500 0,00] -100,0%

darunter DFG-Abgabe 285.500 285.500

1.2 Bildung Kassenbestand (Betrieb) . Bun 9,00

1.2.1 darunter Selbstbawinschertungmittet low 9,00

1,3 Zuführing zu einer Rücklage (z.B. Dritmiltel) \ 0,80

nn 0). -285.500 -285.506 0,00) -100,0%

1,5 Baumaßnahmen __, ° 8 0 0,00

1.8 Grundstücks-/ Gebäudserwerb ü 20...

11:7 allgemeine Investitionen. nn \ o 8 8.00) #DIvon

1.8 Bildung Kassenbesland (Invest) \ — 0,00

41.8.1 danınter Selbstbewirtschaftungsmittel 0,80

1.8.2 danınterfür Bauinvest. |.S. 8 5 AV-WGL. 0,00

1,9 Zuführung zu einer Rücklage(z.B. Drittmittel) Bi 0.08

4.10 SummeInveslitionsausgaben RR | 0,00] #Dıvio)

3.17 Summe Ausgaben 0 288,500 285.500 0,00; -100,0%

Einnahmen {ofıne Zuschuss nach AV-WGL)_

12.1 Projektförderung der WGL 0,00:

2.2 weitere Projektförderung, Forschungsaufträge 0.00] #oIvior

12,3 allgemeine eigene Einnahmen . 0,00 #oıvo

2.4 EFRE-Zuschisse _____ 0,08

12.5 Kassenbestand : u 9,09

2.5,1 darunter InvesilllonenGeräte 0,00

2,5,2 darunter Baulnvestlonen (1.5. $ 5 AV-WGL) . 0,00

2.8 Selbstbewirlschaftungsniltlel Vorjahr 6,09

2.8.1 darınlerInvestilfanen Geräte 9,08 ]

2.6.2 darunter Baulnvestlonen {1.8, 8 5 AV-WGL) " 0,00

12.7 Entnahme aus einer Rücklage - 9,00

‚12.8 Institulienelle Sonderfinanzierung des Bundes/Silzlandes " 0,00

2.8 instiuloneile Finanzierung außerhalb AV-WGL 8.00

2.40 Summe Einnahmen " | 9 0 gool Rolvaaı

3, Zuwendungen nach AV-WGL . ,

3,1 Zuwendung für den Betrieb . 11.409.090 285.500 11.123.800) 11.409.000,00 2,6%

darunter DFG-Ahgabe 285,500 285.500

darunter Allejnfinanzierungsanteli Bund (4,18597%) 479.718 466.738 \ 478.718

13.1,1 davon Anteil Bund (50% zuzgl. Altelnfinanz. Bund). 6.183.218 6,028,.189 6.183.218 [3.1.2 davon Antelt Land (60% abzgl. Alleinfinanz. Bund) 5.225.782 5.085.011 “ 5.225.782

3.2 Zuwendung für Investitionen / Geräte u . 355,000 . 355,000 355.000,00 0,0%

darunter DFG-Abgabe o

darunter Allelnfinanzlerungsantell Bund (4,19597%) 14.8986 14.896 14.896

3.2.1 davonAnteilBund(50% zuzgl. Alleinfinanz. Bund) 192ase| 192336 192.395

3.2.2 davon Anıleil Land (50% abzgl. Alleinfinanz. Bund} m 162.504 . 162.5041 - 152.804

3.3 Baulnvestitionen 1.5.8 5 AVWGL 0 " & 6,60| #DiViOl

- ER: &

3.3.2 davon Anteil Land (50%) 9 0 0

Investltonen Gesamt 365,000 8. 355.009} " _355.000,00

davon Anle}} Bund 192.336 192.396 192.395

davonLand; 162.604 162.804 162,604

3.4 Summe Zuwendung (abzügt. DFG-Abgabe) 13.764.000 -285.500 13.478.560

53 Simime Zuwendung Inklusive DFG-Abgabe PT 74.000 71.764.000,00

[darunter Alleinfinanzierungsanlell Bund (4,18597%) 493614 -11,978 781.534 493.514

3,5,1 davon Antali Bund (50% zuzql. Älleinfinanz. Bund) 8.375.634 154,728 6.220.884 6.375.614 _ 3.5.2 davon Antali Land (80% abzgl, Allainfinanz. Bund}. 5.388.386 130.774 8.257.616 5.388.386

A Rückzahlung Kassenrest an Zuwzendungsgeber — 500!

Konfralizeile: Ausg. abzgl, Ein./Zuwendungen 11.764.000 . -11.764,009 0,00

* Verrechnung der DFG-Abgahe und weiterer SollveränderungenInı jewelllgen Haushaltsjahr

(18)

IST-Abrechnung zum Programmbudget 2018 Einrichtung; SOEP

* Verrechnung der DFG-Abgabe und weiterer Sollveränderungen im jeweiligen Haushaftsfahr

2018 2018 2018

SOEP - Zusanımenfassende Anmeldung GWK-Sall SOLL- Verfüg-

des Zuwendungshedarfs Inkl. DFG- Ver- bares

Abgabe änderung* Sol

. €.

Kernhaushalt \ 8.394.000 67,800 8.326.400.

Wetlbewerbsabgabe‘ 254.000) 254.000

spazitische Sondertatbestände Ü 0

Bauinvestitionen 1.5.8 5 AV-WGL 6 0

Züwendungsbedari Insgesamt - 3.528.500 "67.805 B.580.400

2018 2018 2018 Verfüg-! 2018 Diff,

GWK-Soll ‚SOLL- bares IST

inkl. DFG- Ver- Solt inkl. DFG-Abgabe!

Abgabe änderung”

_ € € € € %

Ausgaben

1.1 laufender Betrieb -87.800; 67,600: 0,00) -100,0%

darunter DFG-Abgabe 67.500 67.800

4.2 Bildung Kassenbesland (Betrieb) 0,90

1.2.1 darunter Selbsibewirlschaflungsmittel 9,00

Du 0.00

4.4 Summe Betriebsausgaben ö 67.600 87.800) 0,00; -100,9%

1.5 Baumaßnahmen _ _ 0,00:

1.8 Grundstücks-/ Gebäudeerwerb ” 0,0

1.7 allgemeineinvestilianen u DOT KORAN

1.8 Bildung Kassenbestand(Invest.} 0,00

4,8, darunter Selbstbewinschaftungsmitte) 0,00:

1.8.2 darunter für Baulnvest. 1,8. 8 5 AV-WGL 0,00

1,9 Zuführung zu einer Rücklage (z.B. Drittmittel) kn. 0,50

1.10 Summe Invosiionsausgabon = 0 “g 0,00| soivaı

1,14 Summe Ausgaben 9 67.600 »67.600 9,09 -100,0%

Einnahmen fohne Zuschuss nach AV-WGL) ln BE _

2.1 Prolekfförderung der WGL 0,00

2.2 weltere Projektförderung, Forschungsaufträge 0,00] anıviol

2.3 allgemeine eigene Einnahmen . „9,00| #DIVIOI

2.4 EFRE-Zusenlsse . = u 0.00

2.5 Kassenbesland a [ " 0,00

2.5,1 danınter Iavestillonen Geräte 9,08

2.5.2 darunter Bauinvestlonen 0.8. $ 5 AU-WGL) 8,00)

2.6 Selbstbewirtschaflungsmillel Vorjahr 000

2.8.1 darunter Investitionen Geräte 0,00

2.6.2 darunter Bauinvestionen (1.S. $ 5 AV-WGL) I 0,00

2,7 Entnahme aus einer Rücklage " 9,00

12.8 Institutionelie Sonderfinanzierung des Bundes/Sitzlandos _ 0,00

12.8 inslitulionelts Finanzierung außerhalb AU-WGL d,60|

2.10 SummeEinnahmen ° ° ° 0,00: Diva

3. Zuwendungen nach AV-WGL L T

3.1 Zuwendung für dan Betrieb 8.563.000 -87.600 8.495.400 8.563.000,00 0,8%

darunter DFG-Abgabe „57,800 67.800

darunlerAllelnfinanzierungsanteil Bund (4,19597%) 359.300 356.464 359.300

3.1.1 davonAnteil Bund (66,66% zuzgl. Alleinfinanz. Bund) 6.067.967 8.020.064 „5.067,967 13. 1,2 davon Anteil Land (33,43% abzgl, Alleinfinanz. Bund) 2.495.033 un 2.475.336 2.495.033 .

3.2 Zuwendung für Investitionen / Geräte 85.000 85.000) ___Bsooson| 0,0%

darunter DFG-Abgabe Ö

darunter Alleinnanzlerungsasielt Bund (4,19597%) 3.567)" 3.567 3,567

13.2.1 davon Anteil Bund (66,65% zuzgl. Aleinfinanz. Bund) Ba 60,233 60.233

3.2.2 davon Anteil Land (33,33 % abzgl. Alleinfinanz, Bund) „24.7187 u 24.767 24,767 u

3.3 Baulnveslitionen1.8.8 5 AV-WGL " ° 9 0,00| #DIvial

3; \ \ 0 6 6

3.3.2davonAnteil Land (83,34%) ” - | v ö

investltonen Gesamt 86,000 % 85.000 85.000,00

davon Anteil Bund 60.233| 60.233 80.233

davon Land 24.767 24.187 24.767

3.4 Summe Zuwendung fabzügl. DFG-Abgabe} 8.648.000 -67,800 8.580.400

38SummeZuwendungInklisveDFG-Abgabe 8.548.000 Be

darunter Ältelnfinanzierungsanlell Bund (4,19597%) 352.867 2,835 389.030 362,867 3.5.1 davon Anteil Bund (68,66%zuzyl. Allainfinanz. Bund) 6.120.200 47.903 6.080:297 6.128.208 3.5.2 davonAnteil Land (93,34% abzgl. Allelnfinanz, Bund) 2.519.800 19.697 2.560.103 2.519.800

4 Rückzahlung Kassenrest an Zuwendungsgeber 8,50]

Konfrolizeile: Ausg, abzgl. Ein Zuwendungen +8,648,000 -3.648.000 8,00

(19)

. Ausfertigung

D Verwendungsnachweis

DI Zwischennachweis

zum

Zuwendungsbescheid des

vom . . Nr.

Empfänger der Zuwendung”

N Sachbericht.

; Anlagen

Fin 321 - Zuwendungen — Verwendungs- oder Zwischennachweis (Sachbericht und summarische Zusammenstellung) - (02,09)

(20)

1, Zahlenmäßiger Nachweis (vgl. Angaberi In dem anliegenden Vordruck Fin 321 A}

nl. Summarische Zusammenstellung ’ Abschluss am

Einnahmearten ?

4. mE . EUR

2: EUR

3. . . " EUR '

Summe der Einnahmen "EUR Ausgabearten ?

1 — - EUR

2. \ : EUR

3 L \ \ EUR

4 _ _ \ EUR

5._ \ . "EUR

Summe der Ausgaben nn... EUR_

Differenz | EUR

w. Bestätigungen Es wird bestätigt, dass

- die Eintragungen und der Abschluss richtig und vollständig sind,.

„die Ausgaben notwendig waren, .

- wirtschaftlich und sparsam verfahren worden Ist und

« die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen.

Datum 2 . Rechtsverbindliche Unterschrift des Zuwendungsempfängers .

” Bei Verwendung des Vordrucks Fin 321 A (Zahlenmäßiger Nachweis) sind hier die Abschlusszahlen des zahlenmäßigen Nachwelses aufzuführen.

a Gliederung wie im Finanzlerungsplan . .

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Alte Akteure, neue Bedingungen Der Studie von Clemens Kuhne und dem Band von Justus und Lentsch ist gemein, dass sie die Veränderungen des Politikberatungsmarkts ins Zen-

Es ist vielleicht nützlich, sich diese Überlegung vor Augen zu führen, wenn unsere Zeitgenossen klagen, es müsse doch nun mit der Zerknirschung ein Ende haben, es lebe

(4) Soweit die Stipendienbewilligung mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen wird und sich infolge dessen eine Überzahlung ergibt, wird der Widerruf mit

Jetzt auch noch eine Ausweitung der PPUG, insbesondere auf die Innere Medizin und damit fast das ganze Krankenhaus mit Untergrenzen zu belegen,

– Hochschule für Angewandte Psychologie FHNW – Hochschule für Architektur, Bau und Geomatik FHNW – Hochschule für Gestaltung und Kunst FHNW – Hochschule für Life Sciences FHNW

– Hochschule für Angewandte Psychologie FHNW – Hochschule für Architektur, Bau und Geomatik FHNW – Hochschule für Gestaltung und Kunst FHNW – Hochschule für Life Sciences FHNW

9.5 Wird die Zuwendung nicht alsbald nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet und wird der Zuwendungsbescheid nicht zurückgenommen oder widerrufen,

– Ferner wird der zu zahlende Restbetrag gekürzt oder gegebenenfalls der zu viel gezahlte Betrag zurückgefordert, wenn aus der geprüften Finanzübersicht für das