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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Academic year: 2022

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für Unterricht und Kultus

Telefon: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München

Per E-Mail Frau

Angelika Himmelstoß

LandesElternVereinigung der Fachoberschulen Bayerns Römerauterstrasse 10 86899 Landsberg am Lech

Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 18.11.2020 I.4-BS9400.27/84/3 Telefon: 089 2186 2319

03.11.2020 Name: Herr Leicht

Positionspapier LEV FOS - Digitalisierung

Sehr geehrte Frau Himmelstoß,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3. November 2020 an Herrn Ministerial- direktor Herbert Püls, in dem Sie die digitale Ausstattung der Schulen in Bayern thematisieren und Überlegungen zur Zentralisierung der Beschaf- fung, Wartung und Pflege der schulischen IT-Bildungsinfrastruktur anstel- len.

Die Digitalisierungsstrategie des Bayerischen Staatsministeriums für Unter- richt und Kultus fußt auf der Erkenntnis, dass die Gestaltung der digitalen Transformation an unseren Schulen zum Wohle der Schülerinnen und Schüler nur in enger Kooperation der gesamten Schulgemeinschaft gelin- gen kann. Daher haben wir in Bayern frühzeitig die Medienkonzept-Initiative gestartet: Bereits im Juli 2017 wurden die bayerischen Schulen aufgefor- dert, bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 ein schuleigenes Medien- konzept zu entwickeln. Hierin werden alle Maßnahmen der Medienbildung einer Schule systematisiert sowie unter Einbeziehung der gesamten Schul- familie langfristig geplant und gestaltet. In einem schulspezifischen Ausstat- tungsplan als Bestandteil des Medienkonzepts wird die digitale Bildungsinf-

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rastruktur passgenau auf die Situation der jeweiligen Schule abgestimmt.

Die schulspezifischen Ausstattungsbedarfe erwachsen dabei maßgeblich aus den pädagogischen und didaktischen Zielsetzungen und Schwerpunk- ten der jeweiligen Schule, die im Mediencurriculum verankert sind.

Durch die schuleigenen Medienkonzepte wird das Primat des Pädagogi- schen beim Ausbau der schulischen IT-Infrastruktur umgesetzt, denn der Ausbau der Schul-IT ist nur dann zielführend, wenn die Verbesserung der technischen Rahmenbedingungen mit den Anforderungen und Bedürfnis- sen der jeweiligen Schule Hand in Hand geht. Insofern gebietet dieser An- spruch eine sorgsame Vorbereitung und Planung, eine differenzierte Ana- lyse der Bedarfssituation sowie eine Sicherstellung der Nachhaltigkeit und Effektivität der Investitionsmaßnahmen im Sinne der Qualitätssicherung, die nur vor Ort geleistet werden kann. Begleitet werden die Schulen und deren Aufwandsträger dabei u. a. durch das zum Schuljahr 2019/2020 etablierte Netzwerk „Beratung digitale Bildung in Bayern“. Der Freistaat unterstützt die Schulen darüber hinaus durch die jährliche Veröffentlichung des VOTUMs mit an pädagogischen Erfordernissen orientierten, standardi- sierten Ausstattungsempfehlungen für Schulen durch die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen.

Die Zuständigkeit für Einrichtung, Pflege und Wartung der IT-Ausstattung an bayerischen Schulen liegt dabei bei den Schulaufwandsträgern. Art. 3 BaySchFG und dort insbes. Abs. 2 Nr. 1, der die Bereitstellung, Einrich- tung, Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulanlage dem Sachaufwand zuordnet, ist insoweit umfassend zu verstehen und schließt auch die (technische) Wartung und Pflege von IT-Systemen ein. Dement- sprechend obliegt auch die Gestaltung der von Ihnen angesprochenen Ausschreibungsverfahren den zuständigen Schulaufwandsträgern. Nur so wird die Möglichkeit eröffnet, die individuelle Situation vor Ort, wie z. B.

Ausstattung, Lage und Größe der Schule, Strukturen für Wartung und Pfle- ge etc., zu berücksichtigen.

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Gleichwohl schließt diese grundlegende Aufgabenzuweisung staatliche Unterstützungsleistungen bei der kommunalen Aufgabenerfüllung nicht aus. Das Ziel, in allen bayerischen Schulen eine zeitgemäße und didakti- sche sinnvolle IT-Ausstattung bereitzustellen, kann nur im engen Schulter- schluss zwischen Kommunen, Freistaat und Bund erreicht werden.

In Bayern sind wir in der komfortablen Situation, dass wir im Gegensatz zu anderen Ländern bereits sehr früh in die Digitalisierung investiert haben. In den Förderprogrammen im Rahmen des Masterplans BAYERN DIGITAL II wurden zur Verbesserung der schulischen IT-Ausstattung insgesamt 212,5 Mio. Euro an Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Antragsphase bis zum 31. Dezember 2018 haben nahezu alle Schulauf- wandsträger einen Antrag gestellt, so dass die Mittel fast vollständig bewil- ligt werden konnten.

Die Förderung der digitalen Ausstattung an den bayerischen Schulen wird darüber hinaus mit den im Rahmen des von Ihnen genannten „DigitalPakts Schule 2019 bis 2024“ zur Verfügung stehenden Mitteln weiter kraftvoll vo- rangetrieben. Dem Freistaat stehen hier Mittel i. H. v. rund 778 Mio. Euro zur Verfügung. Den Schulaufwandsträgern wurde über die Förderrichtlinie

"digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen" (dBIR) vom

30.7.2019 die Höhe der für sie bis Ende 2021 verbindlich reservierten För- dermittel mitgeteilt und die Fördergegenstände konkretisiert. Die bis 2021 nicht abgerufenen Mittel dieser ersten Förderrunde verfallen nicht, sondern werden wiederum an die Schulaufwandsträger ausgeschüttet. Im Digital- Pakt Schule sind auch Miet-, Mietkauf- und Leasingausgaben zuwendungs- fähig. Denn IT-Leasingkonzepte können, wie auch Sie betonen, ggf. wirt- schaftlich sinnvoller als Kaufmodelle sein.

Zum Vollzug des Programms wurden umfassende und detaillierte Hinweise als Hilfestellung für alle Schulaufwandsträger veröffentlicht (vgl.

www.km.bayern.de/digitalpakt). Die Schulaufwandsträger können im Rah- men ihrer Höchstbeträge einen oder mehrere Anträge auf Förderung bis

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Jahresende 2021 stellen und die Maßnahmen bis Mitte 2024 über die Vor- lage von Verwendungsnachweisen abrechnen.

Die von Ihnen zitierten momentan bei der Bundeskasse abgerufenen För- dermittel spiegeln allerdings nicht den tatsächlichen Umsetzungsstand des DigitalPakts Schule im Freistaat wider, denn die Schulaufwandsträger kön- nen bereits vor Antragstellung mit der Umsetzung von Investitionsmaß- nahmen beginnen (sog. vorzeitiger Maßnahmenbeginn). Die Zuwendungs- summe wird jedoch gemäß Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 erst nach Abschluss der Maßnahmen ausgezahlt. Es wird also vielfach so sein, dass die Sachaufwandsträger beispielsweise digitale Endgeräte angeschafft haben und erst später einen Antrag bzw. den Ver- wendungsnachweis hierzu einreichen

Das Staatsministerium ist stets darum bemüht, im Rahmen der gesetzlich festgelegten Finanzierungszuständigkeiten eine ausgewogene Balance zwischen zentral bereitgestellten Angeboten und Standardisierung einer- seits und dem nötigen Freiraum für schul-, schulart- und schulaufwandsträ- gerspezifische Lösungen andererseits zu gewährleisten. Die im oben be- reits erwähnten VOTUM enthaltenen technischen Mindestanforderungen sind ein Baustein dieses Bestrebens.

Auf dem Schul-Digitalisierungsgipfel der Bayerischen Staatsregierung vom 23. Juli 2020, an dem sich auch die Elternverbände eingebracht haben, wurde diese Balance neu austariert. Lassen Sie mich in diesem Kontext vier Punkte des beim Gipfel aufgestellten „Digitalplans Schule“ herausgrei- fen, welche auf Herausforderungen aus Positionspapier abzielen:

 Entwicklung der BayernCloud Schule: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gipfels waren sich darin einig, dass vor dem Hinter- grund der Erfahrungen der Phase der coronabedingten Schulschlie- ßungen die Fortentwicklung von mebis und die möglichst rasche Be- reitstellung eines umfassenden Software-Pakets für alle Schulen hohe Priorität haben. Der Freistaat übernimmt die Kosten für die Entwicklung und den Betrieb der BayernCloud Schule und leistet

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somit einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Schulaufwands- träger im Bereich von Wartung und Pflege. Durch Auswahl und Vor- konfiguration geeigneter Produkte sowie Anwendungsvorgaben für die Schulen werden darüber hinaus rechtliche Unsicherheiten z. B.

bei der datenschutzkonformen Auswahl und Konfiguration verringert und einheitliche Maßstäbe sichergestellt.

In einem ersten Schritt werden ab November 2020 sukzessive dienstliche E-Mail-Postfächer als Teil des virtuellen Lehrerarbeits- platzes zur sicheren Kommunikation zwischen den Lehrkräften, aber auch innerhalb der Schulfamilie sowie mit externen Partnern einge- führt. Zudem soll ein multifunktionales Kommunikations- und Kolla- borationswerkzeug für den Unterricht als Teil der BayernCloud Schule allen Schulen bereitgestellt werden. Die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen hierzu ist bereits erfolgt.

 Wartung und Pflege: Der Freistaat beabsichtigt, sich dauerhaft in die Unterstützung der Kommunen bei der Wartung und Pflege der IT- Infrastruktur einzubringen. Bis zum Jahr 2024 sollen hierzu die vom Bund im DigitalPakt Schule III bereitgestellten 77,8 Mio. Euro auf 155,6 Mio. Euro verdoppelt werden, um die technische IT-

Administration an den staatlichen Schulen auszubauen. Ab 2025 ist eine hälftige Kostenbeteiligung des Freistaates Bayern beabsichtigt.

 Breitbandanbindung der Schulen: Freistaat und Kommunen werden die flächendeckende Breitbandanbindung der Schulen, die digitale Schulhausvernetzung sowie den Ausbau der schulischen WLAN- Infrastruktur weiter beschleunigen. Hierzu wurde als ein erster Schritt ein digitaler Schulatlas mit Informationen zu infrastrukturellen Voraussetzungen der Digitalisierung eingerichtet

(www.schulatlas.bayern.de), der eine Bestandsaufnahme in den Be- reichen Breitbandanbindung, Schulhausvernetzung und WLAN- Infrastruktur leistet.

 Aufbau eines Schulrechenzentrums: Im IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern wird ein Schulrechenzentrum aufgebaut, in dem die Softwareentwicklungen für den Bereich des Staatsministeri-

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ums für Unterricht und Kultus gebündelt und der Betrieb der ein- schlägigen Programme konzentriert wird.

Diese Maßnahmen machen deutlich, dass die Bayerische Staatsregierung den digitalen Wandel an unseren Schulen zu einem der politischen Topthe- men gemacht hat und die Optimierung der technischen Rahmenbedingun- gen – verbunden mit der Vertiefung und Professionalisierung der digitalen Lehrkompetenzen aller bayerischen Lehrkräfte sowie der zeitgemäßen Weiterentwicklung des Unterrichts – mit größtem Nachdruck vorantreibt.

Die Herausforderungen der digitalen Welt können wir dabei nur in der en- gen Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Schule bewältigen.

Für Ihr Engagement hierbei bedanke ich mich daher vielmals.

Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Dieter Schütz Leitender Ministerialrat

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