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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Academic year: 2021

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Telefon: 089 2186 0 e-mail: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2 · 80333 München Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.stmuk.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung VII\Referat VII_6 (neu)\Domeier\2006\81483 Zulassung Taschenrechner-r.doc

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München

- Per OWA - An alle

1. Fachoberschulen und Berufsoberschulen in Bayern

2. Fachschulen und Fachakademien in Bayern

Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 29.09.2006 VII.6-5 S 9352-6-7.81483 Telefon: 089 2186 2410

Name: Herr Domeier

ENTWURF

Datum: 04.10.2006

Entwurf erstellt/geprüft:

Domeier_M

Reinschrift erstellt/geprüft:

Reinschrift versandt:

Reinschrift gefaxt:

Reinschrift an e-mail:

Zulassung elektronischer Taschenrechner;

Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife im Fach Pädago- gik/Psychologie;

hier: Reduzierung der Aufgabenauswahl

Anlage: Richtlinien zur Verwendung elektronischer Taschenrechner

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

für die Zulassung elektronischer Taschenrechner bei Leistungsfeststellungen und den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife bzw. der fachgebundenen Hochschulreife sowie den Ergänzungsprüfungen an den Fachschulen und Fachakademien gelten, analog zu den Regelungen am Gym- nasium, die in der Anlage vorgegebenen Richtlinien. Grundlegend ist dabei wei- terhin, dass nur Taschenrechner zugelassen sind, die nicht programmierbar und nicht graphikfähig sind.

Ein von mehreren Seiten vorgeschlagenes Zulassungsverfahren für Taschen- rechner sowie eine gewünschte Beschränkung auf einzelne Modelle bestimmter Hersteller ist aus rechtlichen und organisatorischen Gründen nicht durchführbar.

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

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Bei der Abschlussprüfung zur Fachhochschulreife im Fach Pädagogik/Psycho- logie werden in Absprache mit den Fachmitarbeitern der Ministerialbeauftragten ab dem Prüfungsjahr 2007 nur noch zwei Aufgaben zur Wahl gestellt. Wie bis- her wird davon eine Aufgabe eine Fallbeschreibung sein, darüber hinaus wird es nur noch eine weitere Aufgabenstellung (statt bisher zwei) mit drei Teilauf- gaben geben. Gegenstand der Abschlussprüfung bleibt wie bisher das gesamte Stoffgebiet mit Ausnahme des Lerngebiets 12.3 des Lehrplans der Fachober- schule.

Ich bitte Sie, die Lehrkräfte der betroffenen Fachschaften sowie die Schülerin- nen und Schüler der Ausbildungsrichtung Sozialwesen über den Inhalt dieses Schreibens zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Müller

Ministerialdirigent

Referenzen

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