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G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung VII\Referat VII_6 (neu)\Domeier\2006\81483 Zulassung Taschenrechner-r.doc
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München
- Per OWA - An alle
1. Fachoberschulen und Berufsoberschulen in Bayern
2. Fachschulen und Fachakademien in Bayern
Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 29.09.2006
VII.6-5 S 9352-6-7.81483 Telefon: 089 2186 2410
Name: Herr Domeier
ENTWURF
Datum: 04.10.2006
Entwurf erstellt/geprüft:
Domeier_M
Reinschrift erstellt/geprüft:
Reinschrift versandt:
Reinschrift gefaxt:
Reinschrift an e-mail:
Zulassung elektronischer Taschenrechner;
Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife im Fach Pädago- gik/Psychologie;
hier: Reduzierung der Aufgabenauswahl
Anlage: Richtlinien zur Verwendung elektronischer Taschenrechner
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
für die Zulassung elektronischer Taschenrechner bei Leistungsfeststellungen und den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife bzw. der fachgebundenen Hochschulreife sowie den Ergänzungsprüfungen an den Fachschulen und Fachakademien gelten, analog zu den Regelungen am Gym- nasium, die in der Anlage vorgegebenen Richtlinien. Grundlegend ist dabei wei- terhin, dass nur Taschenrechner zugelassen sind, die nicht programmierbar und nicht graphikfähig sind.
Ein von mehreren Seiten vorgeschlagenes Zulassungsverfahren für Taschen- rechner sowie eine gewünschte Beschränkung auf einzelne Modelle bestimmter Hersteller ist aus rechtlichen und organisatorischen Gründen nicht durchführbar.
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus