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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Academic year: 2021

Aktie "Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus"

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Telefon: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung VI\Referat VI_2\Mitarbeiter\1_Lehrerausbildung\1.1_Vorbereitungsdienst\21-03-

12_KMS_Prüfungsgespräch\21-04-26_KMS_29510_Prüfungsgespräch statt Lehrprobe Berufliche Schulen_R.docx ENTWURF

Datum: 30.04.2021

Entwurf erstellt/geprüft:

Gruber_Chr.

Reinschrift erstellt/geprüft:

Reinschrift versandt:

Reinschrift gefaxt:

Reinschrift an E-Mail:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München VI.2 – VI.7 – VI

Per OWA:

Staatliches Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen

Prüfungsämter bei den Regierungen (Bereichsleitung 4)

Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 30.04.2021 VI.2-BS9034-7b.29 510 Telefon: 089 2186 2524

Name: Herr Gruber

Änderung der Prüfungszeiträume und Durchführung von Prüfungsge- sprächen als Ersatz für Prüfungslehrproben im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen anlässlich der COVID-19-Pan- demie für die Jahrgänge 2022F und 2022S

Anlagen:

 Allgemeine Hinweise (Anlage 1)

 Kriterienkatalog (Anlage 2)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Februar 2020, Az. VI.2-BS9153-7a.9 886 (geändert mit KMS VI.2-BS9034-7b.75322 vom 11.01.2021) und 23. November 2020, Az. VI.2-BS9153-7a.80 223, wurden für die Studienreferendarinnen und - referendare, die im Februar 2020 bzw. im September 2020 ihren Vorberei- tungsdienst begonnen haben, die Zeiträume und -orte für die Prüfungsleis- tungen nach LPO II festgelegt.

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

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- 2 -

Die durch die COVID-19-Pandemie bedingten Aussetzungen des Unter- richtsbetriebs an den bayerischen Schulen führen dazu, dass Prüfungsleis- tungen in den genannten Zeiträumen nicht wie geplant erbracht werden können.

Um eine zeitgerechte und rechtssichere Ableistung von Prüfungslehrproben im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung zu gewährleisten, ist folgende Neu- regelung erforderlich.

Für den Jahrgang 2022F wird für die Prüfungslehrproben Folgendes fest- gelegt:

 Alle noch ausstehenden 1. und 2. Prüfungslehrproben werden ab dem 17.05.2021 bis zum 18.06.2021 durch Prüfungsgespräche ersetzt.

 Die 3. Prüfungslehrprobe wird, wie im KMS vom 11.01.2021 be- reits festgelegt, im Zeitraum vom 17. Mai bis 23. Juli 2021 und vom 27. September bis 15. Oktober 2021 an den Einsatzschulen durchgeführt.

Für den Jahrgang 2022S wird für die Prüfungslehrproben Folgendes fest- gelegt:

 Alle noch ausstehenden 1. Prüfungslehrproben werden ab dem 7.

Juni 2021 im Zeitraum bis zum 2. Juli 2021 durch Prüfungsge- spräche ersetzt.

 Die 2. Prüfungslehrprobe wird bis zum 23. Juli 2021 an den Semi- narschulen und im Zeitraum vom 27. September 2021 bis 26. No- vember 2021 an den Einsatzschulen durchgeführt.

 Die 3. Prüfungslehrprobe findet unverändert gemäß Bekanntma- chung vom 23. November 2020 statt.

Studienreferendarinnen und -referendare, die an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, legen die Prüfungslehrprobe im Zeitraum der 1. und 2. Prüfungslehrprobe oder im Zeitraum der 3. Prü- fungslehrprobe ab.

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Für die Zusammensetzung der Prüfungskommission der 2. Prüfungslehr- probe an Einsatzschulen gilt die Festlegung gemäß den ALBS (Anwei- sungen zur Verordnung über die Zulassung und Ausbildung für das Lehr- amt an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb der Lehrbefähi- gung an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrich- tungen (ZALBV) und zur Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)), Teil 2, Nr.

19, Absatz 1 unverändert. Die Einteilung der Prüfungskommissionen fällt in die Zuständigkeit des Seminarvorstands der jeweiligen Einsatzschule. Der Umfang des Einsatzes als Unterrichtsaushilfe gem. § 8 ZALBV ist aufgrund des zusätzlichen Aufwands für die Vorbereitung und Durchführung der Lehrprobe in Absprache zwischen Schulleitung, Seminarvorstand und Stu- dienreferendar/Studienreferendarin ggf. entsprechend anzupassen.

Die in der Anlage aufgeführten allgemeinen Hinweise (Anlage 1) und der Kriterienkatalog (Anlage 2) für das 30-minütige Prüfungsgespräch sind zu berücksichtigen.

Sie werden gebeten, diese Informationen in geeigneter Weise an die Studi- enreferendarinnen und –referendare, Betreuungslehrkräfte, Seminarlehr- kräfte, Schulleitungen und an die Seminarvorstände weiterzugeben.

Mit freundlichen Grüßen gez. Werner Lucha

Ministerialdirigent

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