• Keine Ergebnisse gefunden

18:00 Uhr. 20:00 Uhr. vom Ausschuss für Bauwesen, Raumordnung und Umwelt (Bauausschuss)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "18:00 Uhr. 20:00 Uhr. vom Ausschuss für Bauwesen, Raumordnung und Umwelt (Bauausschuss)"

Copied!
15
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Niederschrift

zur gemeinsamen öffentlichen/nicht öffentlichen 5. Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Raumordnung und Umwelt

(Bauausschuss) sowie des Hauptausschusses (5.)

Sitzungstermin: Dienstag, 03.03.2020 Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr

Sitzungsende: 20:00 Uhr

Ort, Raum: im großen Sitzungssaal (Zi. 119) des Rathauses der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, Bad Ems

veröffentlicht: Mitteilungsblatt „aktuell“ Nr. 9/2020 vom 27.02.2020

Anwesend sind:

vom Ausschuss für Bauwesen, Raumordnung und Umwelt (Bauaus- schuss)

Unter dem Vorsitz von Herr Oliver Krügel

Von den Ausschussmitgliedern Herr Dirk Beckenbach

Herr Michael Brüggemann Herr Viktor Denk

Herr Thomas Fischbach Herr Bernd Geppert Herr Rüdiger Glodek

Frau Jennifer Gödtel-Dragon

-als Vertreter von Frau Stephanie Schmitz Herr Bernd Heinz

Herr Serdar Koparan Frau Doris Lotz Herr Peter Meuer Herr Fabian Schäfer Frau Elfriede Schmidt Herr Markus Wieseler Von den Beigeordneten Herr Igor Bandur

Herr Michael Spielmann Von der Verwaltung

Herr Andreas Brings - Geschäftsbereichsleiter 3 – Herr Gerrit Schwabach - GB 3 als Schriftführer -

(2)

vom Hauptausschuss

Unter dem Vorsitz von Herr Oliver Krügel

Von den Ausschussmitgliedern Frau Dagmar Fuchs

Herr Rüdiger Glodek - sowie als Vertreter von Frau Stephanie Schmitz im Bauausschuss -

Frau Jennifer Gödtel-Dragon Herr Bernd Hewel

Herr Peter Meuer Herr Dirk Reckenthäler Herr Birk Utermark Herr Markus Wieseler Herr Günter Wittler

Von den Beigeordneten Herr Igor Bandur

Herr Michael Spielmann Von der Verwaltung

Herr Andreas Brings - Geschäftsbereichsleiter 3 Herr Gerrit Schwabach - GB 3; als Schriftführer -

Es fehlen:

vom Ausschuss für Bauwesen, Raumordnung und Umwelt (Bauaus- schuss)

Von den Ausschussmitgliedern Frau Stephanie Schmitz

Von den Beigeordneten Herr Frank Ackermann

vom Hauptausschuss

Von den Beigeordneten Herr Frank Ackermann

(3)

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

Ausschuss für Bauwesen, Raumordnung und Umwelt (Bauausschuss), Hauptaus- schuss

1. Auftragsvergaben Hauptausschuss

1.1. Neubau einer Kindertagesstätte; Bauleistungen Vorlage: 3 DS 16/ 0100

1.2. Neubau einer Kindertagesstätte; Bauleistungen Vorlage: 3 DS 16/ 0102

Ausschuss für Bauwesen, Raumordnung und Umwelt (Bauausschuss), Hauptaus- schuss

2. Bekanntgabe der in der letzten Sitzung in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

3. Bauangelegenheiten

Ausschuss für Bauwesen, Raumordnung und Umwelt (Bauausschuss)

3.1. Antrag auf Baugenehmigung

Vorhaben: Errichtung einer beleuchteten Werbetafel Gemarkung: Bad Ems, Arzbacher Straße 63

Flur: 66, Flurstück: 112/30 Vorlage: 3 DS 16/ 0093

3.2. Antrag auf Baugenehmigung

Vorhaben: Errichtung einer beleuchteten Pfostenwerbetafel Gemarkung: Bad Ems, Lahnstraße 49

Flur: 79, Flurstück: 23/2 Vorlage: 3 DS 16/ 0094

3.3. Antrag auf Baugenehmigung

Vorhaben: Aufstellen eines Werbeschildes Gemarkung: Bad Ems, Lahnstraße

Flur: 77, Flurstück: 102/20 Vorlage: 3 DS 16/ 0096

(4)

3.4. Antrag auf Baugenehmigung

Vorhaben: Aufstellen eines Werbeschildes Gemarkung: Bad Ems, Arzbacher Straße Flur: 63, Flurstück: 42

Vorlage: 3 DS 16/ 0097

3.5. Antrag auf Baugenehmigung

Vorhaben: Aufstellen eines Werbeschildes Gemarkung: Bad Ems, Grabenstraße Flur: 74, Flurstück: 90/9

Vorlage: 3 DS 16/ 0098

3.6. Antrag auf Baugenehmigung

Vorhaben: Aufstellen eines Werbeschildes Gemarkung: Bad Ems, Braubacher Straße Flur: 81, Flurstück: 10/1 und 11/2

Vorlage: 3 DS 16/ 0099

3.7. Vorlage von Bauunterlagen gem. § 67 LBauO Vorhaben: Errichtung einer Doppelgarage Gemarkung: Bad Ems, Dryanderstraße 16 Flur: 72, Flurstück: 377

Vorlage: 3 DS 16/ 0101

Ausschuss für Bauwesen, Raumordnung und Umwelt (Bauausschuss), Hauptaus- schuss

3.8. Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Arztpraxis; Gemarkung: Bad Ems, Wipsch

4. Neubau einer Kindertagesstätte/Kindertagesstättenangelegenheiten

4.1. Schaffung neuer Kita-Plätze

5. Grundstücksangelegenheiten

6. Umweltangelegenheiten Hauptausschuss

7. Haushaltsangelegenheiten

7.1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Bad Ems für das Haushaltsjahr 2020

(5)

Ausschuss für Bauwesen, Raumordnung und Umwelt (Bauausschuss), Hauptaus- schuss

8. Verkehrsangelegenheiten

9. Anträge der Fraktionen

10. Wünsche und Anregungen an die Verbandsgemeinde

11. Mitteilungen und Anfragen

12. Verschiedenes

(6)

Protokoll:

Der Vorsitzende stellt die form- und fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Öffentlicher Teil

TOP 1 Auftragsvergaben

TOP 1.1 Neubau einer Kindertagesstätte; Bauleistungen Vorlage: 3 DS 16/ 0100

Hauptausschuss

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende vom Planungsbüro Har- tenstein Herrn Hartenstein und vom Planungsbüro Bernardi Herrn Ackermann.

Herr Hartenstein erörtert die Vorlage 3 DS 16/ 0100 der Verbandsgemeindever- waltung Bad Ems – Nassau vom 18.02.2020.

Zum Zeitpunkt: Nach der Vergabe der Rohbauarbeiten war von Kosten in Höhe von 3,8 Millionen Euro ausgegangen worden. Nach der Auftragsvergabe der heute zu beschließenden Gewerke und aller bereits in früheren Sitzungen erteilten Auf- träge wurden Kosten in Höhe von 3,77 Millionen Euro als Aufträge vergeben. Es stehen noch die Auftragsvergaben für die Stahlbauarbeiten und die Außenanlagen aus, da diese noch nicht ausgeschrieben wurden. Nach dem jetzigen Stand kann daher erwartet werden, dass die Baudurchführung des Neubaus der Kindertages- stätte „Unverzagt“ im Rahmen der Kostenschätzungen realisierungsfähig wird.

Herr Hartenstein erörtert die in der Vorlage aufgeführten Gewerke und die Auf- tragsvergaben.

Beschluss:

G014 Natursteinarbeiten

Die Fa. G & G Natursteine, Höhr-Grenzhausen

erhält den Auftrag nach freihändiger Vergabe in Höhe von

7.458,92

EUR brutto

für vor genanntes Gewerk.

G025 Estricharbeiten

Die Fa. Seifert Estrich GmbH, Hattert

erhält den Auftrag nach freihändiger Vergabe in Höhe von

23.060,72

EUR brutto

für vor genanntes Gewerk.

G027 Tischlerarbeiten

Die Bietergemeinschaft MHW GmbH/ Rheingantz, Simmern

erhält den Auftrag nach öffentlicher Ausschreibung in Höhe von

41.413,82

EUR brutto

für vor genanntes Gewerk.

(7)

G034 Maler- und Tapezierarbeiten Die Fa. Wisser, Malerbetrieb, Kausen

erhält den Auftrag nach öffentlicher Ausschreibung in Höhe von

32.857,11

EUR brutto

für vor genanntes Gewerk.

G039 Trockenbauarbeiten

Die Fa. Grigert-Innenausbau, Caan Gotha

erhält den Auftrag nach öffentlicher Ausschreibung in Höhe von

40.055,16

EUR brutto

für vor genanntes Gewerk.

G091 WC-Trennwände

Die Fa. Meta Trennwandanlagen GmbH & Co. KG, Rengsdorf erhält den Auftrag nach freihändiger Vergabe

in Höhe von

8.205,05

EUR brutto für vor genanntes Gewerk.

G069 Aufzüge

Die Fa. CAMA Lift GmbH, Hofheim-Wallau

erhält den Auftrag nach freihändiger Vergabe in Höhe von

31.137,55

EUR brutto

für vor genanntes Gewerk.

G093 Küche

Die Fa. Heiser’s Küchen GmbH, Budenheim

erhält den Auftrag nach öffentlicher Ausschreibung in Höhe von

62.902,21

EUR brutto

für vor genanntes Gewerk.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 10 Stimmen

TOP 1.2 Neubau einer Kindertagesstätte; Bauleistungen Vorlage: 3 DS 16/ 0102

Hauptausschuss

Herr Hartenstein erörtert die Vorlage der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems 3 DS 16/ 0102 vom 18.02.2020. Er erörtert die in der Vorlage aufgeführten Ge- werke.

(8)

Beschluss:

G023 Putzarbeiten

Die Fa. G + K Putz-Farbe GmbH, Neuwied

erhält den Auftrag nach öffentlicher Ausschreibung in Höhe von 105.330,23 EUR brutto

für vor genanntes Gewerk.

G024 Fliesenarbeiten

Die Fa. FPN Rhein-Main Fliesen-Platten-Naturstein, Köln/ Koblenz erhält den Auftrag nach öffentlicher Ausschreibung

in Höhe von

67.298,87

EUR brutto für vor genanntes Gewerk.

G036 Bodenbelagarbeiten

Die Fa. Kubo GmbH, Gotha

erhält den Auftrag nach öffentlicher Ausschreibung in Höhe von

68.989,81

EUR brutto

für vor genanntes Gewerk.

G040 Heizung

Die Fa. Franz Both, Neuwied

erhält den Auftrag nach öffentlicher Ausschreibung in Höhe von

151.865,52

EUR brutto

für vor genanntes Gewerk.

G042 Sanitär

Die Fa. Franz Both, Neuwied

erhält den Auftrag nach öffentlicher Ausschreibung in Höhe von

140.020,54

EUR brutto

für vor genanntes Gewerk.

G052 Elektro und Leuchten Die Fa. Herrmann, Bad Ems

erhält den Auftrag nach öffentlicher Ausschreibung in Höhe von

144.877,66

EUR brutto

für vor genanntes Gewerk.

G075 Raumlufttechnische Anlagen Die Fa. Arthur Richter, Koblenz

erhält den Auftrag nach öffentlicher Ausschreibung in Höhe von

144.877,66

EUR brutto

für vor genanntes Gewerk.

Abstimmungsergebnis des Hauptausschusses:

Ja: 10 Stimmen

Herr Hartenstein und Herr Ackermann verlassen die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Raumordnung und Umwelt (Bauausschuss) sowie des Hauptausschusses.

(9)

TOP 2 Bekanntgabe der in der letzten Sitzung in nichtöffentlicher Sitzung gefass- ten Beschlüsse

Ausschuss für Bauwesen, Raumordnung und Umwelt (Bauausschuss) und Hauptausschuss Der Vorsitzende teilt mit, dass in der letzten Sitzung des Bauausschusses der Stadt Bad Ems dem Abschluss einer Stellplatzablösevereinbarung mit einem Bauantragsteller und dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zuge- stimmt wurde.

TOP 3 Bauangelegenheiten

TOP 3.1 Antrag auf Baugenehmigung

Vorhaben: Errichtung einer beleuchteten Werbetafel Gemarkung: Bad Ems, Arzbacher Straße 63

Flur: 66, Flurstück: 112/30 Vorlage: 3 DS 16/ 0093

Ausschuss für Bauwesen, Raumordnung und Umwelt (Bauausschuss)

Der Vorsitzende erörtert die Vorlage 3 DS 16/ 093 der Verbandsgemeindeverwal- tung Bad Ems – Nassau vom 27.01.2020. Von Seiten mehrerer Ausschussmit- glieder wird nachgefragt, ob das Bauvorhaben städtebaulich vollständig geprüft wurde und ob nicht evtl. noch baurechtliche Möglichkeiten vorgebracht werden könnten, um die Werbeanlage zu verhindern.

Beschluss:

Dem Bauantrag zur Errichtung einer zusätzlichen beleuchteten Werbean- lage (aus Fahrtrichtung „Arzbach“ kommend –montiert an der Rückseite der vorhandenen Werbeanlage-) auf dem Grundstück in der Gemarkung Bad Ems, Arzbacher Straße 63 (Flur: 66, Flurstück: 112/30) wird unter Be- rücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Große Wiese“

bauplanungsrechtlich zugestimmt und das Einvernehmen in Verbindung mit § 36 Baugesetzbuch hergestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 13 Stimmen

Nein: 2 Stimmen

(10)

TOP 3.2 Antrag auf Baugenehmigung

Vorhaben: Errichtung einer beleuchteten Pfostenwerbetafel Gemarkung: Bad Ems, Lahnstraße 49

Flur: 79, Flurstück: 23/2 Vorlage: 3 DS 16/ 0094

Ausschuss für Bauwesen, Raumordnung und Umwelt (Bauausschuss)

Bei Ausschussmitglied Viktor Denk ist Sonderinteresse gegeben. Er begibt sich in den für die Zuhörer bestimmten Bereich des Sitzungsraumes. Der Vorsitzende er- örtert die Vorlage 3 DS 16/ 094 der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems – Nassau vom 31.01.2020.

Beschluss:

Dem Bauantrag zur Errichtung einer beleuchteten Pfostenwerbetafel für den wechselnden Plakatanschlag, Breite 3,66 m, Höhe der Werbetafel 2,60 m auf dem Grundstück in der Gemarkung Bad Ems, Lahnstraße 49 (Flur: 79, Flur- stück: 23/3) bzw. dem Aufstellungsort auf dem stadteigenen Gehweg der

„Lahnstraße“ (Flur: 78, Flurstück 34/1/) wird aus städtebaulichen Gesichts- punkten gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) nicht zugestimmt und das erfor- derliche Einvernehmen in Verbindung mit § 36 BauGB versagt, da die bean- tragte Werbeanlage sich in der schutzwürdigen Umgebung der Denkmalzone

„Lahnstraße“ befindet und von ihrer großflächigen Gestaltungsweise und Ausleuchtung den baugestalterisch historischen und schützenswerten Cha- rakter dieser Straßenfront und somit das Straßenerscheinungsbild sowie das Ortsbild von Bad Ems in dem für einen Ortsunkundigen prägenden Einfahrts- bereich der Kurstadt in der stark befahrenen Bundesstraße 260 beeinträchti- gen wird.

Die beleuchtete großflächige Pfostenwerbetafel für wechselnden Plakatan- schlag steht hinsichtlich ihrer Gestaltungsweise, Größe und Ausleuchtung im Widerspruch zu den Gestaltungsregelungen der Werbeanlagensatzung der Stadt Bad Ems vom 16.03.2010 für die schutzwürdigen Gebiete. Diese Werbeanlagensatzung wurde hinsichtlich ihres örtlichen Geltungsbereiches in der sich das Grundstück Flur: 79, Flurstück: 23/3 befindet u. a. durch die Stadt Bad Ems beschlossen, damit entsprechend dem sachlichen Geltungs- bereich dieser Satzung das Stadtbild, die Gestaltung der Gebäudefassaden und der Straßenraum der Kur- und Fremdenverkehrsfunktion der Stadt Bad Ems, insbesondere der Einzelkulturdenkmäler, Denkmalzonen und Stadtsa- nierungsgebiete nicht beeinträchtigt wird. Diese Schutzfunktion gilt auch für die Umgebung von Denkmalzonen. Eine derartige Beeinträchtigung ist ins- besondere unter Berücksichtigung der Antragstellung der Anerkennung als historisches Weltkulturerbe zu vermeiden.

Die Stadt Bad Ems vertritt die Auffassung, dass die Pfosten und das Funda- ment tatsächlich auf der stadteigenen Gehwegfläche der „Lahnstraße“ (Flur:

78, Flurstück 34/1) errichtet wird und insoweit die Bauantragsunterlagen eine fehlerhafte Ortsangabe enthalten. Die notwendige Genehmigung der Stadt Bad Ems als Grundstückseigentümerin wird aus stadtgestalterischen Ge- sichtspunkten nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 14 Stimmen

(11)

Ausschussmitglied Viktor Denk kehrt an den Sitzungstisch zurück.

TOP 3.3 Antrag auf Baugenehmigung

Vorhaben: Aufstellen eines Werbeschildes Gemarkung: Bad Ems, Lahnstraße

Flur: 77, Flurstück: 102/20 Vorlage: 3 DS 16/ 0096

Ausschuss für Bauwesen, Raumordnung und Umwelt (Bauausschuss)

Der Vorsitzende erörtert die Vorlage 3 DS 16/ 096 der Verbandsgemeindeverwal- tung Bad Ems – Nassau vom 31.01.2020.

Beschluss:

Dem Bauantrag zum Aufstellen eines Werbeschildes auf dem Grundstück in der Gemarkung Bad Ems, Lahnstraße (Flur: 77, Flurstück 102/20) wird bau- planungsrechtlich gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zugestimmt und das erforderliche Einvernehmen in Verbindung mit § 36 BauGB hergestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 15 Stimmen

TOP 3.4 Antrag auf Baugenehmigung

Vorhaben: Aufstellen eines Werbeschildes Gemarkung: Bad Ems, Arzbacher Straße Flur: 63, Flurstück: 42

Vorlage: 3 DS 16/ 0097

Ausschuss für Bauwesen, Raumordnung und Umwelt (Bauausschuss)

Der Vorsitzende erörtert die Vorlage 3 DS 16/ 097 der Verbandsgemeindeverwal- tung Bad Ems – Nassau vom 31.01.2020. Ausschussmitglied Bernd Heinz fragt nach, ob die Stadt Bad Ems für die Inanspruchnahme von städtischen Flächen eine Miete von der „Emser Therme GmbH“ erhält.

Beschluss:

Dem Bauantrag zum Aufstellen eines Werbeschildes auf dem Grundstück in der Gemarkung Bad Ems, Arzbacher Straße (Flur: 63, Flurstück 42) wird bau- planungsrechtlich gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zugestimmt und das erforderliche Einvernehmen in Verbindung mit § 36 BauGB hergestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 15 Stimmen

(12)

TOP 3.5 Antrag auf Baugenehmigung

Vorhaben: Aufstellen eines Werbeschildes Gemarkung: Bad Ems, Grabenstraße Flur: 74, Flurstück: 90/9

Vorlage: 3 DS 16/ 0098

Ausschuss für Bauwesen, Raumordnung und Umwelt (Bauausschuss)

Der Vorsitzende erörtert die Vorlage 3 DS 16/ 098 der Verbandsgemeindeverwal- tung Bad Ems – Nassau vom 31.01.2020. Ausschussmitglied Bernd Heinz fragt nach, ob die Stadt Bad Ems für die Inanspruchnahme von städtischen Flächen eine Miete von der „Emser Therme GmbH“ erhält.

Beschluss:

Die Stadt Bad Ems stellt fest, dass die „Emser Therme“ unter Berücksichti- gung der außergewöhnlichen Kur- und Heilfunktion des Thermalwassers so- wie der positiven Fortentwicklung des überörtlichen Ansehens und der Be- deutung der Stadt Bad Ems im Rahmen des Stadt- und Touristikmarketings einen besonderen Status im Sinne einer Gesamtvermarktung der Stadt Bad Ems darstellt. Die „Emser Therme“ ist in ihrer Erholungsfunktion in der Stadt Bad Ems ein einmaliges Aushängeschild des Kur- und Fremdenverkehrs der Stadt Bad Ems und somit wird durch die Stadt Bad Ems die Auffassung ver- treten, dass Werbeanlagen für die „Emser Therme“ mit Werbeanlagen des Fremdenverkehrs oder der Kureinrichtungen der Kommunen als Antragstel- ler baurechtlich gleich zu beurteilen sind und sich von anderen Werbeanla- gen baurechtlich unterscheiden.

Unter Berücksichtigung der obigen Rechtsauffassung wird dem Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage (Größe der Werbefläche 7,8 qm) für die

„Emser Therme“ auf dem Grundstück in der Gemarkung Bad Ems, Graben- straße (Flur: 74, Flurstück: 90/9) bauplanungsrechtlich gem. § 35 Abs. 2 Bau- gesetzbuch (BauGB) zugestimmt und das erforderliche Einvernehmen in Ver- bindung mit § 36 BauGB hergestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 14 Stimmen

Nein: 1 Stimme

TOP 3.6 Antrag auf Baugenehmigung

Vorhaben: Aufstellen eines Werbeschildes Gemarkung: Bad Ems, Braubacher Straße Flur: 81, Flurstück: 10/1 und 11/2

Vorlage: 3 DS 16/ 0099

Ausschuss für Bauwesen, Raumordnung und Umwelt (Bauausschuss)

Der Vorsitzende erörtert die Vorlage 3 DS 16/ 0099 der Verbandsgemeindever- waltung Bad Ems – Nassau vom 31.01.2020. Ausschussmitglied Bernd Heinz

(13)

fragt nach, ob die Stadt Bad Ems für die Inanspruchnahme von städtischen Flä- chen eine Miete von der „Emser Therme GmbH“ erhält.

Beschluss:

Die Stadt Bad Ems stellt fest, dass die „Emser Therme“ unter Berücksichti- gung der außergewöhnlichen Kur- und Heilfunktion des Thermalwassers so- wie der positiven Fortentwicklung des überörtlichen Ansehens und der Be- deutung der Stadt Bad Ems im Rahmen des Stadt- und Touristikmarketings einen besonderen Status im Sinne einer Gesamtvermarktung der Stadt Bad Ems darstellt. Die „Emser Therme“ ist in ihrer Erholungsfunktion in der Stadt Bad Ems ein einmaliges Aushängeschild des Kur- und Fremdenverkehrs der Stadt Bad Ems und somit wird durch die Stadt Bad Ems die Auffassung ver- treten, dass Werbeanlagen für die „Emser Therme“ mit Werbeanlagen des Fremdenverkehrs oder der Kureinrichtungen der Kommunen als Antragstel- ler baurechtlich gleich zu beurteilen sind und sich von anderen Werbeanla- gen baurechtlich unterscheiden.

Unter Berücksichtigung der obigen Rechtsauffassung wird dem Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage (Größe der Werbefläche 7,8 qm) für die

„Emser Therme“ auf dem Grundstück in der Gemarkung Bad Ems, Brauba- cher Straße (Flur: 81, Flurstück: 11/2 und 10/1) bauplanungsrechtlich gem. § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zugestimmt und das erforderliche Einver- nehmen in Verbindung mit § 36 BauGB hergestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 13 Stimmen

Nein: 1 Stimme Enthaltung: 1 Stimme

TOP 3.7 Vorlage von Bauunterlagen gem. § 67 LBauO Vorhaben: Errichtung einer Doppelgarage Gemarkung: Bad Ems, Dryanderstraße 16 Flur: 72, Flurstück: 377

Vorlage: 3 DS 16/ 0101

Ausschuss für Bauwesen, Raumordnung und Umwelt (Bauausschuss) Beigeordneter Michael Spielmann verlässt den Sitzungsraum.

Bei Ausschussmitglied Markus Wieseler ist Sonderinteresse gem. § 22 Gemein- deordnung gegeben. Er verlässt den Sitzungstisch und begibt sich in den für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes.

Der Vorsitzende erörtert die Vorlage 3 DS 16/ 0101 der Verbandsgemeindever- waltung Bad Ems – Nassau vom 03.02.2020.

(14)

Beschluss:

Zu dem Bauvorhaben zur Errichtung einer Doppelgarage mit Abstellraum auf dem Grundstück in der Gemarkung Bad Ems, Dryanderstraße 16 (Flur 72, Flurstück 377) erklärt die Stadt Bad Ems, dass sie keine Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens fordert.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 13 Stimmen

Nein 1 Stimme

Beigeordneter Michael Spielmann kehrt in den Sitzungsraum zurück.

Ausschussmitglied Markus Wieseler kehrt an den Sitzungstisch zurück.

TOP 3.8 Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Arztpraxis; Gemarkung: Bad Ems, Wipsch

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Bauantragsteller die Außenfassade etwas re- präsentativer gestalten wollen und auf die Anregungen der Mitglieder des Bau- ausschusses eingehen wollen.

TOP 4 Neubau einer Kindertagesstätte/Kindertagesstättenangelegenheiten TOP 4.1 Schaffung neuer Kita-Plätze

Der Vorsitzende teilt mit, dass zu den Fördermöglichkeiten des geplanten „Neu- baus eines Kindergartens“ die erforderlichen Unterlagen ausgearbeitet wurden.

Diese Unterlagen werden in der Sitzung vom 11.03.2020 dem Ältestenrat und in der Sitzung vom 17.03.2020 dem Stadtrat vorgelegt werden.

Der Vorsitzende, Stadtbürgermeister Oliver Krügel dankt ausdrücklich der Mitar- beiterin in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems – Nassau, Frau Monika Fel- ten, die die Prüfung der Fördermöglichkeiten federführend, umgehend und aus- führlich durchgeführt hat.

TOP 5 Grundstücksangelegenheiten

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Beratungsgegenstände vor.

TOP 6 Umweltangelegenheiten

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Beratungsgegenstände vor.

TOP 7 Haushaltsangelegenheiten

TOP 7.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Bad Ems für das Haushalts- jahr 2020

Der Vorsitzende berichtet, dass die Aufsichtsbehörde die Genehmigung des Haus- haltsplanes der Stadt Bad Ems nur unter großen Einschränkungen erteilt hat. Es soll ein Nachtragshaushaltsplan mit deutlichen Verbesserungen der Haushaltssi- tuation vorgelegt werden.

(15)

Auf der Einnahmeseite bietet sich als eine Verbesserungsmöglichkeit der Einnah- men die Erhöhung der Realsteuern an. Auf der Ausgabenseite werden die Kürzung bzw. der Verzicht auf freiwillige Leistungen der Stadt Bad Ems vorgeschlagen. An freiwilligen Leistungen sind bei der Stadt Bad Ems der Betrieb der Bücherei, der Betrieb des Jugendzentrums und verschiedene freiwillige Bauhofleistungen bei au- ßergewöhnlichen Ereignissen vorhanden. Die Bücherei, das Jugendzentrum und diese o. a. freiwilligen Bauhofleistungen sind für die Stadt Bad Ems unverzichtbar und können nicht eingespart werden. In ersten Vorberatungen hat der Ältestenrat der Stadt Bad Ems die Notwendigkeit erkannt, die gegebenen Einnahmemöglich- keiten intensiver zu nutzen. Im nächsten Stadtrat soll darüber beraten werden, ob bzw. in welchem Umfang die Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) an- gehoben werden können.

Ausschussmitglied Bernd Hewel trägt vor, dass das Land Rheinland-Pfalz den Kommunen eine mangelnde Unterstützung bei der Finanzausstattung zuteil kom- men lässt.

Ausschussmitglied Dagmar Fuchs informiert, dass der Haushaltsausgleich eine verstärkte Forderung des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz ist.

Ausschussmitglied Birk Utermark schlägt vor, dass die Stadt Bad Ems ein Bitt- schreiben für Finanzhilfen an den Bundesfinanzminister richten sollte.

TOP 8 Verkehrsangelegenheiten

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Beratungsgegenstände vor.

TOP 9 Anträge der Fraktionen

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Beratungsgegenstände vor.

TOP 10 Wünsche und Anregungen an die Verbandsgemeinde

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Beratungsgegenstände vor.

TOP 11 Mitteilungen und Anfragen

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Beratungsgegenstände vor.

TOP 12 Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Beratungsgegenstände vor.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Dass der Bebauungsplan einer Maßnahme der Innenentwicklung dient, ergibt sich daraus, dass das Plangebiet bereits durch einen Bebauungsplan überplant ist und von allen Seiten

Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichenTeil: Thomas Weigelt, Bürger- meister der Stadt Bad Lobenstein, Redaktion: Frau Röppischer. Verantwortlich für den Anzeigenteil:

- dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blau- druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landes-

Diesem Hinweis wird nicht entsprochen die Im- missionsrochtwerte für gesundes Wohnen (MI-Richtwert) eingehalten werden kann und die Stadt Bad Lippspringe bereits begründet hat,

Im Falle nicht vermeidbarer Flächenbeanspruchungen außerhalb dieses Zeitraums wird durch eine ökologische Baubegleitung sichergestellt, dass eine Entfernung von Vege-

Gemäß der Handlungsempfehlung des Landes NRW ist im Rahmen einer artenschutzrecht- lichen Prüfung festzustellen, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten im Plangebiet ak-

Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.. Änderung des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke

Das Künstlerhaus Schloß Balmoral ist eine nicht selbständige Einrichtung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur, das qualifizierte Stipendiaten.. und Stipendiatinnen der