Dok.-Nr.: 1036268
DATEV-Serviceinformation Anleitung
Letzte Aktualisierung: 09.07.2021
Relevant für:
DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen
DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact Kanzlei-Rechnungswesen
Rechnungswesen
Rechnungswesen compact Rechnungswesen kommunal
Daten holen - Lohnbuchungen aus dem DATEV-Rechenzentrum holen
Inhaltsverzeichnis 1 Über dieses Dokument 2 Vorgehen
2.1 Lohnbuchungen aus dem DATEV-Rechenzentrum holen 2.1.1 Lohnbuchungen für einen Mandantenbestand holen 2.1.2 Lohnbuchungen für mehrere Mandantenbestände holen 2.1.3 Geholte Lohndaten in die Finanzbuchführung übernehmen 2.2 Tipp bei Meldung "Keine Daten vorhanden"
2.3 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig) 3 Weitere Informationen
Aktuelle Änderungen
09.07.2021 Kapitel 2.3 wurde ergänzt.
1 Über dieses Dokument
Dieses Dokument beschreibt, wie Sie bereitgestellte Lohnbuchungen mit dem Programm LODAS aus dem DATEV- Rechenzentrum an Ihren PC übertragen und in der Finanzbuchführung verarbeiten.
2 Vorgehen
Um die Lohnbuchungen für die Finanzbuchführung aus dem DATEV-Rechenzentrum zu holen, haben Sie 2 Möglichkeiten.
Lohnbuchungen aus dem DATEV-Rechenzentrum holen
Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)
2.1 Lohnbuchungen aus dem DATEV-Rechenzentrum holen
DATEV-Servicevideo
Finanzbuchführung: Lohnbuchungen übernehmen und verarbeiten (Dauer: 01:48, Stand: 28.11.2018)
Mit dem DATEV-Lohnprogramm LODAS haben Sie Lohnbuchungen (Kosten, Verbindlichkeiten usw.), die aus den Lohnabrechnungen entstehen, für die Übernahme in die Finanzbuchführung bereitgestellt.
Die bereitgestellten Lohnbuchungen können Sie jetzt aus dem DATEV-Rechenzentrum holen und in das DATEV- Rechnungswesen-Programm übernehmen. So vermeiden Sie zusätzlichen Erfassungsaufwand und mögliche Eingabefehler.
Hinweise
Beachten Sie, dass die Daten zur Übernahme in die Finanzbuchführung werktäglich immer in der Nacht des Abrechnungstags bereitgestellt werden. Die Daten stehen somit erst am nächsten Tag zum Datenholen bereit.
Ausnahme: Bei Abrechnungen am Wochenende oder an Feiertagen werden die Daten jeweils in der Nacht des nächstfolgenden Werktags bereitgestellt. Die Daten stehen somit am übernächsten Werktag zur Verfügung.
Die bereitgestellten Lohndaten bleiben 6 Monate gespeichert. Wenn Sie die
Lohnbuchungssätze bis dahin nicht in die DATEV-Rechnungswesen-Programme geholt haben, werden die Lohndaten automatisch gelöscht. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Buchungsbeleg, Programmverbindung FIBU, DATEV-Standardkontenrahmen und Kontenrahmen wechseln
2.1.1 Lohnbuchungen für einen Mandantenbestand holen
Lohnbuchungen holen für einen Mandantenbestand Voraussetzung:
Der Mandantenbestand ist im DATEV-Rechnungswesen-Programm geöffnet.
1
Vorgehen:
Bestand | Daten holen | Mandant ergänzen klicken.
Das Fenster Daten holen - Mandant ergänzen wird geöffnet.
2 Kontrollkästchen Lohnbuchungen aktivieren und gewünschten Zeitraum auswählen.
3 Daten holen klicken.
Die Lohndaten werden übertragen.
2.1.2 Lohnbuchungen für mehrere Mandantenbestände holen
Lohnbuchungen holen für mehrere Mandantenbestände
1
Vorgehen:
In der Programmsuche des DATEV Arbeitsplatz das Programm Bestandsdienste Rechnungswesen öffnen.
2 Bestand | Bestands-Manager | Mandant klicken.
3 Im unteren Arbeitsbereich auf Daten holen | Mehrere Mandanten ergänzen klicken.
Das Fenster Daten holen – mehrere Mandanten ergänzen wird geöffnet.
4 Unter Anzeige Wirtschaftsjahre ggf. die Liste eingrenzen und unter Mandantenübergreifende Auswahl das Kontrollkästchen Lohnbuchungen aktivieren.
5 Kontrollkästchen vor den Mandantenbeständen aktivieren, für welche die Lohnbuchungen geholt werden sollen.
6 Im Fenster Auftragsarten Kontrollkästchen Lohnbuchungen aktivieren, gewünschten Zeitraum auswählen und mit OK schließen.
Schritt 5 - 6 für alle notwendigen Mandantenbestände wiederholen.
7 Daten holen klicken.
Die Lohndaten werden übertragen.
2.1.3 Geholte Lohndaten in die Finanzbuchführung übernehmen
Nach der Übertragung der Lohndaten an Ihren PC müssen Sie diese Lohndaten in die Buchführung übernehmen.
Geholte Lohnbuchungen in die Buchführung verarbeiten Voraussetzung:
Der Mandantenbestand ist im DATEV-Rechnungswesen-Programm geöffnet.
1
Vorgehen:
In der Übersicht unter Vorbereitende Tätigkeiten auf Stapelverarbeitung klicken.
2 Im Fenster Stapelverarbeitung den geholten Lohn-Stapel markieren und auf Verarbeiten klicken.
3 Variante A:
Wenn die Programm-Meldung #REW04514 erscheint, auf OK klicken. Die Lohnbuchungen können an einen schon vorhandenen Buchungsstapel angehangen werden.
Stapel markieren und auf OK klicken.
- oder - Variante B:
Den Stapel der Lohnbuchungen als eigenen Stapel über Neuen Buchungsstapel anlegen anzulegen.
4 Bei Programm-Meldung #REW00022 auf OK klicken.
5 Im Fenster Stapelverarbeitung auf Schließen klicken.
Stapel wurde verarbeitet.
2.2 Tipp bei Meldung "Keine Daten vorhanden"
Wenn Sie Lohnbuchungen aus dem DATEV-Rechenzentrum holen, kann die Programm-Meldung Keine Daten vorhanden erscheinen.
Diese Programm-Meldung kann verschiedene Ursachen haben.
Eine Aufstellung über die unterschiedlichen Ursachen und Abhilfen finden Sie im Dokument:
Daten holen - "Keine Daten vorhanden" beim Holen der Lohnbuchungen (Dok.-Nr. 1046344)
2.3 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)
Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Dienstleistung im DATEV- Auftragsservice:
Mandantendaten aus dem DATEV-Rechenzentrum holen
Für Steuerberater: Informationen und Buchung
Für Unternehmer: Informationen und Buchung
3 Weitere Informationen
Voraussetzung für die Bereitstellung der Lohndaten sind entsprechende Eingaben innerhalb des Lohnprogramms LODAS. Hier treffen Sie auch ggf. die Einstellungen für abweichende Ordnungsbegriffe
(Beraternummer/Mandantennummer), wenn der Fibu- und Lohnbestand nicht mit den gleichen Nummern geführt wird. Informationen dazu finden Sie im Dokument:
Buchungsbeleg, Programmverbindung FIBU, DATEV-Standardkontenrahmen und Kontenrahmen wechseln Wenn Sie das Programm Lohn und Gehalt nutzen, können Sie die Lohnbuchungen im gewünschten Format am PC exportieren und in das DATEV-Rechnungswesen-Programm übernehmen. Informationen zur Erfassung und Übergabe innerhalb des Lohnprogramms Lohn und Gehalt finden Sie im Dokument:
Finanzbuchführung
Schlagwörter:
Datenübermittlung, Datenübertragung RZ, Rechenzentrum
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