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Sexualtherapie und das Psych otherapeuten gesetz

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Academic year: 2022

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Editorial

Sexualtherapie und das Psych otherapeuten gesetz

Fünf Gesund­

h e i t s m i n i s t e r waren damit be­

fasst! Seehofer hat es durchge­

zogen: Das Psy­

chotherapeuten­

gesetz trat zum 1. Januar 1999 in Kraft. Damit wurden in Deutschland zwei neue Heilberufe - der des Psy­

chologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichen­

psychotherapeuten - gesetzlich ver­

ankert und dem Arzt in einigen Punk­

ten gleichgestellt.

Für die betroffene Berufsgruppe war das, mittelfristig gesehen, die einzi­

ge Möglichkeit zu überleben. Für die hilfesuchende Bevölkerung bedeu­

tet dies eine deutliche Verbesserung der Versorgungssituation und eine grössere Wahlfreiheit zwischen den Helfergruppen. Für die Krankenkas­

sen bringt das eine gewisse Auswei­

tung ihres Leistungsvolumens, aber potentiell auch deutliche Einspar­

möglichkeiten, insbesondere im sta­

tionären und psychopharmakologi­

schen Bereich.

Gerade Patienten mit krankheitswer­

tigen Sexualstörungen werden profi­

tieren: Die Angebote für eine ad­

äquate Behandlung, in der Regel eine symptomorientierte Kurzzeit­

psychotherapie, werden zunehmen, Behandlungszeiten können ver-

kürzt, Kosten für aufwendige medizi­

nische Diagnostik und Therapie ge­

senkt werden.

Alles eitel Sonnenschein? Leider nein!

Mit diesem Gesetz und dem damit verbundenen Integrationsmodell wurde per ordre de Mufti die psycho­

therapeutische Versorgung in ein kassenärztliches Verwaltungssystem gezwängt, das man ruhig als gesund­

heitspolitisches Fossil beschreiben kann. Die für eine Psychotherapie bewährten Versorgungsmodelle mit der damit verbundenen Kosten- und Leistungstranzparenz wurden vom Gesetzgeber ignoriert. Die neu for­

mulierten Psychotherapie-Vereinba­

rungen sind nicht viel mehr als eine formaljuristische Anpassung an das neue Gesetzeswerk. Die strikte Bei­

behaltung der Methodentrennung, (Verhaltenstherapie, tiefenpsycholo­

gisch fundierte Psychotherapie, Psy­

choanalyse) kann aus fachlicher Sicht als Anachronismus gewertet werden.

reich behandeln, wenn beispielswei­

se die Symptomträgerin ein krank­

haftes Abhängigkeitsverhalten zeigt. Was ist also, wenn ich bei meinem Patienten mit rein verhal­

tenstherapeutischen Techniken nicht weiter komme, wenn etwa die Syndrome auf eine frühkindliche Traumatisierung wie beispielsweise sexuellen Missbrauch zurückzufüh­

ren sind? Sind wir als Psychothera­

peuten nicht mündig, unter den wis­

senschaftlichen Methoden auszu­

wählen, um eine Patienten- und stör­

bildbezogene Therapie anzubieten?

Doch! Fortschrittliche Therapeuten subsumieren zum Beispiel unter dem Arbeitsbegriff Verhaltensthera­

pie die verschiedensten wissen­

schaftlichen Ansätze zu einer metho­

denübergreifenden Psychotherapie.

Sie haben eine überzeugend plausi­

ble Krankheitslehre und ein darauf aufbauendes Behandlungskonzept entwickelt, das sie zum Wohl der Patienten zum Einsatz bringen. Mit dieser Synthese, so die Hoffnung, könnte irgendwann einmal der un­

fruchtbare Methodenstreit überwun- Hinter einer sexuellen Problematik den werden. Die Sexualtherapie ist verbergen sich nicht selten die ver- hier sicherlich ein bedeutsames In- schiedensten psychosomatischen terventionsfeld.

und psychoneurotischen Krankheits- bilder. Essstörungen, Zwangsneuro­

sen, Ängste, Depressionen können additiv oder kausal dazustehen. Eine versandete Libido, eine Anorgasmie lässt sich nicht isoliert und erfolg-

Dipl. Psych. Or. Paul Kochenstein, Psychotherapeut OPTV

Lindwurmstr. 135, 0-80337 München

Sexualmedizin 3/1999 Seite 67

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