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Stadt Templin

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AMTSBLATT

für die

Stadt Templin

. Jahrgang Nr. Templin, den . .

Inhaltsverzeichnis Seite

Öffentliche Bekanntmachung

(1) 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Templin 1 (2) 1. Änderung der Satzung über die Einzelheiten der förmlichen 2 Einwohnerbeteiligung (Einwohnerbeteiligungssatzung)

(3) 5. Änderungssatzung der Gebührensatzung für den 3 Winterdienst in der Stadt Templin

(2)

30.10.2018 Amtsblatt für die Stadt Templin Seite 1

3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Templin

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Templin vom 10.10.2018 wird die Hauptsatzung der Stadt Templin vom 05.01.2015 in der geänderten Fassung vom 22.10.2015 und 11.11.2016 wie folgt geändert:

Artikel 1 1. § 4 Abs. 1 wird um Pkt. 3 ergänzt:

3. Einwohnerbefragungen

2. § 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

(2) Die Einzelheiten der in Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Formen der Einwohnerbeteili- gung werden in einer Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Stadt Templin näher geregelt.

3. § 8 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

(3) Dem Jugendbeirat ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen in der Stadt Templin haben, gegenüber der Stadtverordnetenversammlung Stellung zu nehmen. Dies betrifft insbesondere Ent- scheidungen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen, Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Templin. Der Beirat wird künftig zu Fachausschusssitzungen und Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung geladen. Dem Beirat soll eine schriftliche Stellungnahme ermöglicht werden. Die Anhörung findet nicht statt, wenn der Beirat rechtlich oder tat- sächlich an der Wahrnehmung seiner Aufgaben gehindert ist.

Artikel 2 Inkrafttreten

Die 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Templin tritt mit dem Tag nach ihrer öffentli- chen Bekanntmachung in Kraft.

Templin, den 23.10.2018

gez. Detlef Tabbert

Hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Templin

(3)

30.10.2018 Amtsblatt für die Stadt Templin Seite 2

1. Änderung

der Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohner- beteiligung (Einwohnerbeteiligungssatzung)

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Templin vom 10.10.2018 wird die Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung (Einwohnerbetei- ligungssatzung) vom 28.02.2009 wie folgt geändert:

Artikel 1 1. § 3 a wird nach § 3 neu eingefügt:

§ 3 a Einwohnerbefragungen

(1) Wichtige Gemeindeangelegenheiten sollen mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck können Einwohnerbefragungen für das Gebiet und Teile des Gebietes der Stadt Templin durchgeführt werden.

(2) Über eine wichtige Gemeindeangelegenheit, über die eine Einwohnerbefragung statt- finden soll, entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

(3) Der Bürgermeister organisiert die Einwohnerbefragung. Diese kann in einer öffentli- chen Einwohnerversammlung oder schriftlich erfolgen. Bei einer Einwohnerversamm- lung gelten die Vorschriften des § 3 dieser Satzung. Erfolgt die Einwohnerbefragung schriftlich, ist der Sachverhalt und eine mit Ja oder Nein zu beantwortenden Frage an die Einwohner zu versenden.

(4) Die Einwohner können beantragen, dass eine Einwohnerbefragung gemäß dieser Satzung durchgeführt wird. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und die zu erörternde Gemeindeangelegenheit bezeichnen. Der Antrag darf nur Angelegenhei- ten angeben, die innerhalb der letzten zwölf Monate nicht bereits Gegenstand einer Einwohnerversammlung waren bzw. in einer Stadtverordnetenversammlung ent- schieden wurden. Antragsberechtigt sind alle Einwohner. Der Antrag muss von min- destens 5 v. H. der Einwohner der Stadt Templin bzw. des betroffenen Gebietes un- terschrieben sein.

(5) Das Ergebnis der Einwohnerbefragung ist den Einwohnern und der Stadtverordne- tenversammlung in geeigneter Weise zur Kenntnis zu geben.

Artikel 2 Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung (Einwohnerbeteiligungssatzung) tritt mit dem Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma- chung in Kraft.

Templin, den 23.10.2018 gez. Detlef Tabbert

Hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Templin

(4)

30.10.2018 Amtsblatt für die Stadt Templin Seite 3

5. Änderungssatzung

der Gebührensatzung für den Winterdienst in der Stadt Templin

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Templin vom 10.10.2018 wird die Gebührensatzung für den Winterdienst in der Stadt Templin vom 08.10.2013 wie folgt geändert:

Artikel 1

Gebührenmaßstab und Gebührensatz 1. In § 2 Absatz 6 wird folgender Punkt j) eingefügt:

j) für das Kalenderjahr 2019 1,19 EUR

Artikel 2 Inkrafttreten Diese 5. Änderungssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

Templin, den 23.10.2018

gez. Detlef Tabbert

Hauptamtlicher Bürgermeister

IMPRESSUM

Amtsblatt für die Stadt Templin

Herausgeber: Stadt Templin, Bürgermeister

Anschrift: Stadt Templin, Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin

Telefon: 03987/20300

Telefax: 03987/2030104

Druck: Stadt Templin. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf.

Bezugsmöglichkeit: Stadt Templin, Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin

Bezugsbedingung: Die Abgabe erfolgt kostenlos, bei Zusendung werden Versandkosten berechnet.

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