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Stadt Templin

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Academic year: 2022

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AMTSBLATT

für die

Stadt Templin

. Jahrgang Nr. Templin, den . .

Inhaltsverzeichnis Seite

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse zum 1 Jahresabschluss 2009 der Stadt Templin

Öffentliche Bekanntmachung der Landesarbeitsgemeinschaft 2 Selbsthilfe e. V.

(2)

24.05.2018 Amtsblatt für die Stadt Templin Seite 1

Bekanntmachung der Beschlüsse zum Jahresabschluss 2009 der Stadt Templin

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Templin hat in ihrer Sitzung am 07.03.2018.

den geprüften Jahresabschluss 2009 der Stadt Templin und die Änderung der Eröff- nungsbilanz zum Stichtag 01.01.2009 beschlossen.

Dem Bürgermeister der Stadt Templin wurde mit Beschluss vom 07.03.2018 für das Haushaltsjahr 2008 die Entlastung erteilt.

Der geprüfte Jahresabschluss 2009 mit seinen Anlagen liegt zu den Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Templin, Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin zur Einsicht für bereit.

Templin, 27.04.2018 gez. Detlef Tabbert

Hauptamtlicher Bürgermeister

(3)

24.05.2018 Amtsblatt für die Stadt Templin Seite 2

Bekanntmachung der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V.

Im Mai 2018 eröffnet die auf Grundlage des § 32 Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderte, Er- gänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für den Landkreis Uckermark.

Die Beratungsstelle in 16303 Schwedt/O., Handelsstraße 11 Internet: http://lag-selbsthilfe-bb.de/angebote/beratung/

Tel. 03332 8334924

freut sich auf Ihre Anfragen telefonisch oder aber persönlich zu den Öffnungszeiten:

Dienstag und Donnerstag von 10:00 Uhr -16:00 Uhr Mittwoch von 10:00 Uhr -19:00 Uhr Montag und Freitag nach Vereinbarung.

Die EUTB berät Sie nach dem Motto „Eine für alle“, das bedeutet, Sie erhalten in jeder EUTB Rat zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.

Die EUTB berät Sie auf „Augenhöhe“, wir unterstützen Sie, damit Sie eigene Entschei- dungen treffen können.

Die EUTB ist unabhängig. Das bedeutet, wir gehören nicht zu einem Amt, das Teilhabe- Leistungen bezahlt oder zu einer Firma, die Teilhabe-Leistungen anbietet.

Wir beraten Sie zusätzlich zum Angebot anderer Beratungsstellen.

gez. M. Hecht

Ergänzender unabhängiger Teilhabeberater

(4)

IMPRESSUM

Amtsblatt für die Stadt Templin

Herausgeber: Stadt Templin, Bürgermeister

Anschrift: Stadt Templin, Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin

Telefon: 03987/20300

Telefax: 03987/2030104

Druck: Stadt Templin. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf.

Bezugsmöglichkeit: Stadt Templin, Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin

Bezugsbedingung: Die Abgabe erfolgt kostenlos, bei Zusendung werden Versandkosten berechnet.

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