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Stadt Templin

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Academic year: 2022

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AMTSBLATT

für die

Stadt Templin

. Jahrgang Nr. Templin, den . .

Inhaltsverzeichnis Seite

Öffentliche Bekanntmachung

- Zahlungserinnerung für Steuern und Abgaben 1 - Ausscheiden eines Vertreters aus dem Ortsbeirat des 2 OT Groß Dölln

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26.01.2018 Amtsblatt für die Stadt Templin Seite 1

Öffentliche Zahlungserinnerung für Steuern und Abgaben

Durch Bekanntmachung in diesem Amtsblatt wird gemäß § 20 Abs. 2 Verwaltungs- vollstreckungsgesetz Brandenburg an die Zahlung der am 15.02.2018 fälligen Steu- ern nebst steuerlichen Nebenleistungen und Abgaben erinnert.

Fällt der vorgenannte Fälligkeitstermin auf einen Samstag, Sonntag oder sonstigen staatlich anerkannten Feiertag, so tritt an dessen Stelle der nächste Werktag, der kein Samstag ist.

Zahlungen können durch Überweisung auf das Konto der Stadt Templin,

IBAN DE33 1705 6060 3524 0002 73 bei der Sparkasse Uckermark (alt. BLZ: 1705 6060 Kto: 3524 0002 73) eingezahlt werden. Alternativ steht es Ihnen frei, die Zah- lung durch Bareinzahlung in der Stadtkasse Templin zu den bekannten Öffnungszei- ten zu tätigen.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Forderung entsteht kraft Gesetzes ein Säumnis- zuschlag. Der Säumniszuschlag beträgt 1 von 100 des nach § 240 Abs. 1 Abgaben- ordnung abgerundeten rückständigen Betrages für jeden angefangenen Monat der Säumnis.

Nicht gezahlte Beträge können im Wege der Zwangsvollstreckung eingezogen wer- den, hierdurch werden dem Vollstreckungsschuldner zusätzliche Kosten erwachsen.

Stadt Templin Der Bürgermeister

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26.01.2018 Amtsblatt für die Stadt Templin Seite 2

Öffentliche Bekanntmachung

über das Ausscheiden eines Vertreters aus dem Ortsbeirat des OT Groß Dölln

Gemäß § 84 Abs. 1 in Verbindung mit § 60 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommu- nalwahlgesetzes gebe ich bekannt, dass Frau Anette Schmidt am 18.01.2018 auf ihren Sitz als Ortsbeiratsmitglied des OT Groß Dölln verzichtet. Dieser Sitz bleibt bis zum Ende der Wahlperiode unbesetzt, da es keine Ersatzperson gibt.

Der Ortsbeirat des OT Groß Dölln ist mit dem Ortsvorsteher Herrn Harald Engler und dem Ortsbeiratsmitglied Herrn Bernd Jungnick weiterhin arbeitsfähig.

Templin, den 22.01.2018 gez. Ute Stahlberg Wahlleiterin

(4)

IMPRESSUM

Amtsblatt für die Stadt Templin

Herausgeber: Stadt Templin, Bürgermeister

Anschrift: Stadt Templin, Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin

Telefon: 03987/20300

Telefax: 03987/2030104

Druck: Stadt Templin. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf.

Bezugsmöglichkeit: Stadt Templin, Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin

Bezugsbedingung: Die Abgabe erfolgt kostenlos, bei Zusendung werden Versandkosten berechnet.

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