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Deutsche Bildzensur und -propaganda im Ersten Weltkrieg

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Christine Brocks

»Unser Schild muss rein bleiben

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Deutsche Bildzensur und -propaganda im Ersten Weltkrieg

Was wir heute von der Welt wissen, wissen wir durch die Massenmedien2, so hat es Niklas Luhmann formuliert, und seit Beginn des 20. Jahrhunderts bis heute wur- den Massenmedien zunehmend von Bildern dominiert. Besonders Fotografie und Film als technisch erzeugte und reproduzierte Bilder machten seit ihrer Erfindung im 19. Jahrhundert eine von der individuellen Erfahrung unabhängige visuelle Welterfahrung möglich, die Wahrnehmung, Deutung und Sinngebung von weit entfernt stattfindenden Ereignissen prägte3. Mit dem Beginn dieser »visuellen Re- volution«4 wurde die mediale Vermittlung von Wirklichkeit besonders in Kriegs- zeiten zu einem zentralen Faktor im kollektiven Bewusstsein der Bevölkerung. Der Erste Weltkrieg markiert hier - zumindest für Deutschland - eine Zäsur, denn er löste eine wahre Bilderflut aus. Die Fotografie als neues Medium fand massenhafte Verbreitung durch neue technische Entwicklungen; der Film erlebte in ganz Europa einen durch den Krieg bedingten Aufschwung; Bilderbögen, Bildpostkarten, Werbe- und Sammelbildchen holten den Krieg in die Wohnzimmer. In keinem an- deren Krieg zuvor hatten Bilder sowohl quanitativ als auch qualitativ eine ähnlich wichtige Rolle gespielt wie zwischen 1914 und 19185.

Der Siegeszug der Kriegsbilder wurde für die deutsche Zensur- und Propa- gandapolitik zu einer großen Herausforderung. Im Folgenden soll der Frage nach- gegangen werden, wie die Militärbehörden im Deutschen Reich auf diese Bilder- flut reagierten, in welcher Weise sie auf den Markt der populären Bilder Einfluss nahmen, mit welchen Mitteln sie die Medialisierung des Krieges zu kontrollieren versuchten und welche Schritte sie unternahmen, um Bilder für ihre Politik zu in- strumentalisieren und ob Bilder »zur gleichberechtigten Waffe in den militärischen Auseinandersetzungen«6 wurden.

Die Pressepolitik im Ersten Weltkrieg stellt insgesamt durch ältere wie neue Beiträge ein gut untersuchtes Gebiet dar7. Arbeiten zur Zensur- und Propaganda-

1 Oberzensurstelle (OZ), November 1914, Bayerisches Hauptstaatsarchiv (BHStA)/TV, stell- vertretendes Generalkommando (stv. GK) I. Armeekorps (AK), 1702, o.Bl.

2 Niklas Luhmann, Die Realität der Massenmedien, Opladen 1996, S. 9.

3 Gerhard Paul, Bilder des Krieges - Krieg der Bilder. Die Visualisierung des modernen Krieges, Paderborn [u.a.] 2004, S. 12 f.

4 Ebd., S. 12.

5 Vgl. Ute Daniel, Der Gallipoli-Effekt oder: Zum Wandel des Kriegsberichterstatters vom Augenzeugen zum Aufklärer. In: Geschichte als Experiment. Studien zu Politik, Kultur und Alltag im 19. und 20. Jahrhundert. Hrsg. von Daniela Münkel und Jutta Schwarz- kopf, Frankfurt a.M., New York 2004, S. 181-193; Frank Becker, Bilder von Krieg und Na- tion. Die Einigungskriege in der bürgerlichen Öffentlichkeit 1864-1913, München 2001.

6 Paul, Bilder des Krieges (wie Anm. 3), S. 16.

7 Wilhelm Deist, Zensur und Propaganda in Deutschland während des Ersten Weltkriegs.

In: Wilhelm Deist, Militär, Staat und Gesellschaft. Studien zur preußischen-deutschen Militärgeschichte, München 1991, S. 153-163; Dirk Stegmann, Die deutsche Inlandspro- Militärgeschichtliche Zeitschrift 67 (2008 ), S. 25-51 © Militärgeschichtliches Forschungsämt, Potsdam

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politik a u s k u l t u r - u n d mentalitätshistorischer Perspektive v e r v o l l s t ä n d i g e n dieses Bild8. A u c h d i e B e d e u t u n g v o n Bildern, v o r a l l e m F o t o g r a f i e n , f ü r d a s V e r s t ä n d - nis d e s Ersten Weltkrieges r ü c k t m e h r u n d m e h r ins B e w u s s t s e i n d e r Historiker9, w o b e i d e r Film hier eine Sonderrolle einnimmt1 0. Die f o l g e n d e n Ü b e r l e g u n g e n ver- s u c h e n z u m einen, d i e s e E r g e b n i s s e z u v e r b i n d e n . Z u m a n d e r e n w e r d e n sie h e - rausstellen, d a s s d i e M i l i t ä r b e h ö r d e n i n D e u t s c h l a n d , d i e m i t Z e n s u r - u n d P r o p a - g a n d a f r a g e n b e a u f t r a g t w a r e n , s i c h B i l d e r n g e g e n ü b e r e h e r z u r ü c k h a l t e n d verhielten, u n d d i e s s o w o h l in p o s i t i v e r w i e n e g a t i v e r Hinsicht. D i e s e r U m g a n g m i t Bildern w i r d i n d e n n a c h s t e h e n d e n Ü b e r l e g u n g e n als ein H i n w e i s f ü r d i e e h e r

traditionalistische Z e n s u r - u n d P r o p a g a n d a p o l i t i k i m Ersten W e l t k r i e g g e d e u t e t . In e i n e m e r s t e n Schritt (I) w i r d z u n ä c h s t d i e a m t l i c h e B i l d z e n s u r b e t r a c h t e t , d i e theoretisch d u r c h d i e seit S e p t e m b e r 1914 in Kraft getretenen Vorschriften die M ö g - lichkeit hatte, d i e V i s u a l i s i e r u n g d e s Krieges in d e n M e d i e n e n t s c h e i d e n d z u b e -

paganda 1917/18. Zum innenpolitischen Machtkampf zwischen OHL und ziviler Reichs- regierung in der Endphase des Kaiserreichs. In: Militärgeschichtliche Mitteilungen, 12 (1972), S. 75-116; Kurt Koszyk, Deutsche Pressepolitik im Ersten Weltkrieg, Düsseldorf 1968; Martin Creutz, Die Pressepolitik der kaiserlichen Regierung während des Ersten Weltkriegs. Die Exekutive, die Journalisten und der Teufelskreis der Berichterstattung, Frankfurt a.M. 1996; Anne Schmidt, Belehrung - Propaganda - Vertrauensarbeit. Zum Wandel amtlicher Kommunikationspolitik in Deutschland 1914-1918, Essen 2006; Jef- frey Verhey, Krieg und geistige Mobilmachung. Die Kriegspropaganda. In: Eine Welt von Feinden. Der Große Krieg 1914-1918. Hrsg. von Wolfgang Kruse, Frankfurt a.M.

1997, S. 176-183.

8 Ute Daniel, Informelle Kommunikation und Propaganda in der deutschen Kriegsgesell- schaft. In: Der Erste Weltkrieg als Kommunikationsereignis. Hrsg. von Siegfried Quandt und Horst Schichtel, Gießen 1993 (= Medien - Kommunikation - Geschichte, 1), S. 76-94;

Bernd Ulrich, Augenzeugen. Deutsche Feldpostbriefe in Kriegs- u n d Nachkriegszeit 1914-1933, Essen 1997; Anne Lipp, Meinungslenkung im Krieg. Kriegserfahrungen deut- scher Soldaten u n d ihre Deutung 1914-1918, Göttingen 2003; Martin Baumeister, Kriegstheater. Großstadt, Front und Massenkultur, Essen 2005; siehe dazu auch: Anne Lipp, Diskurs und Praxis. Militärgeschichte als Kulturgeschichte, In: Was ist Militärge- schichte? Hrsg. von Thomas Kühne u n d Benjamin Ziemann, Paderborn [u.a.] 2000, S. 211-227.

9 Die folgenden Ausführungen stehen im Kontext meiner Dissertation, Christine Brocks, Die bunte Welt des Krieges. Bildpostkarten aus dem Ersten Weltkrieg 1914-1918, Essen 2008 (= Frieden und Krieg. Beiträge zur Historischen Friedensforschung, 10). Vgl. auch Paul, Bilder des Krieges (wie Anm. 3); Der Krieg im Bild - Bilder vom Krieg. Hrsg. vom Arbeitskreis Historische Bildforschung, Frankfurt a.M. 2003; Anton Holzer, Die andere Front. Fotografie und Propaganda im ersten Weltkrieg, Darmstadt 2007; Anton Holzer, Mit der Kamera bewaffnet. Krieg und Fotografie, Marburg 2003; Thilo Eisermann, Pres- sephotographie und Informationskontrolle im Ersten Weltkrieg, Hamburg 2000; Gerd Krumeich, Kriegsfotografie zwischen Erleben und Propaganda. Verdun und die Somme in deutschen und französischen Fotografien des ersten Weltkriegs. In: Propaganda. Mei- nungskampf, Verführung und politische Sinnstiftung 1789-1989. Hrsg. von Ute Daniel und Wolfram Siemann, Frankfurt a.M. 1994, S. 117-132; Augenzeugen. Kriegsberichter- stattung vom 18. zum 21. Jahrhundert. Hrsg. von Ute Daniel, Göttingen 2006; Bildpro- paganda im Ersten Weltkrieg. Hrsg. von Raoul Ztihlke, Hamburg 2000; Jane Carmichael, First World War Photographers, London, New York 1989; Stefan Schmunk, Deutsche Kriegsfotografie im ersten Weltkrieg. Voraussetzungen, Praxis, Analyse. In: Kriegsall- tage. Darmstadt und die Technische Hochschule im ersten Weltkrieg. Hrsg. von Ute Schneider, Darmstadt 2002, S. 357-385.

10 Krieg und Militär im Film des 20. Jahrhunderts. Hrsg. von Bernhard Chiari, Matthias Rogg und Wolfgang Schmidt, München 2003 (= Beiträge zur Militärgeschichte, 59); Ul- rike Oppelt, Film und Propaganda im Ersten Weltkrieg. Propaganda als Medienrealität im Aktualitäten- und Dokumentarfilm, Stuttgart 2002.

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stimmen. Wie zu zeigen sein wird, wurden diese Möglichkeiten jedoch kaum ge- nutzt. Zunächst werden die Richtlinien für die Bildzensur und ihre Durchführung dargestellt, die von fehlenden grundsätzlichen Überlegungen und mangelnder Koordination geprägt waren. Nur in zwei Fällen war die Zusammenarbeit der Behörden wirklich erfolgreich: So gut wie alle Zensoren unterstützten das Verbot der sogenannten »anstößigen«11 Postkarten zu Beginn des Krieges und der >Hun- gerpostkarten< ab 1916/17. Aus der Argumentation für die Verbote kann die grund- sätzliche Haltung der offiziellen amtlichen Zensurpolitik in Bezug auf die mediale Verwendung und Wirkung von Bildern herausgearbeitet werden. Der zweite Teil (II) beschäftigt sich mit der propagandistischen Instrumentalisierung von Bildern.

Dazu wird zunächst dargestellt, in welcher Weise die Behörden die ihnen von Privatpersonen massenweise zur Verfügung gestellten Bilder benutzten. Die Kontrolle und Beeinflussung der offiziellen Bildproduzenten - Kriegsfotografen und Kriegsmaler - wird als nächstes in den Blick genommen. Schließlich soll die Verwendung von Bildern, welche die Behörden selbst zu Propagandazwecken in Auftrag gaben, bzw. von ihnen selbst produziert wurden, betrachtet wer- den.

I. Bildzensur

Für die Praxis der Bildzensur war das Nebeneinander der verschiedenen Militär- befehlshaber einzelner Armeekorpsbereiche und der Berliner Behörden des stellver- tretenden Generalstabes eine wesentliche Voraussetzung. Aus den vielen Anfragen, die bis weit ins Jahr 1916 hinein die einzelnen Zensurstellen erreichten, geht her- vor, dass den meisten Bildproduzenten die Kompetenzverteilung im Genehmigungs- verfahren und die unterschiedlichen Richtlinien völlig undurchsichtig blieben, ob- wohl Zeitungen und Zeitschriften immer wieder auf die aktuellen Bestimmungen hinwiesen. So galt reichsweit zu Beginn des Krieges, dass zur Veröffentlichung be- stimmte Abbildungen, die »auf den gegenwärtigen Krieg Bezug haben«, zur Zen-.

sur vorzulegen seien12. Handelte es sich um Fotografien vom Kriegsschauplatz, so war die Abteilung III Β des stellvertretenden Generalstabs in Berlin die zuständige Zensurstelle13. Alle Marinebilder, Fotos sowie Zeichnungen und Drucke, fielen in die Kompetenz des Admiralstabs der Marine und des Nachrichtenbüros des Reichs- marineamtes14. In allen anderen Fällen mussten die Abbildungen den Zensurstel- len der stellvertretenden Generalkommandos vorgelegt werden. In Württemberg und Bayern übernahmen die jeweiligen Kriegsministerien diese Aufgabe, in Sach- sen das Innenministerium15.

11 Polizeidirektion München an bayerisches Kriegsministerium (bay. KM), 6.10.1914, BHStA/IV, MKr. 13334, Bl. Ib.

12 Bay. KM an stv. GK XIV. AK, 29.4.1915, BHStA/IV, MKr. 13345/2, o.Bl.

13 Stv. Generalstab (GSt), 17.9.1914, BHStA/IV, MKr. 1710, Bl. 36.

14 Reichsmarineamt (RMA) an Zentralstelle für Auslandsdienst (ZfA), 2.1.1916, Bundesar- chiv-Militärarchiv (BA-MA), Freiburg i.Br., RM 3-9875, Bl. 207 f.

15 Preußisches Kriegsministerium (preuß. KM) an bay. KM, 16.3.1915, BHStA/IV, MKr. 13334, Bl. 113.

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Ausgearbeitete inhaltliche Richtlinien, nach denen die Zensur erfolgen sollte, gab es zu Beginn des Krieges nicht. So galt zunächst ab August 1914 für bildliche wie textliche Veröffentlichungen offiziell eine rein militärische Zensur, die verhin- dern sollte, den Gegnern genaue strategische und technische Informationen zu- kommen zu lassen. Unter besonderer Beobachtung standen aus diesem Grund Fo- tografien. Für A u f n a h m e n von Geschützen, Flugzeugen, Lenkballons u n d Ballonhallen sowie Fotos, die charakteristische Gebäude der Hauptquartiere oder Regimentsnummern erkennen ließen, war die Veröffentlichung seit November 1914 untersagt16. Seit Herbst 1915 ergingen verschiedene Aus- und Durchfuhrver- bote für Ansichtskarten, die der feindlichen Fliegerorientierung dienen konnten17. Ebenso durfte nichts über die »Beschaffenheit und den Wert unseres Materials, [...]

unsere Geländeausnutzung« und »unsere Kampfweise« bekannt werden18. Die Marine verbot in einer geheimen Anordnung Bilder von havarierten Schiffen und Booten19. Deutsche Unterseeboote durften bei Kriegsbeginri überhaupt nicht abge- bildet werden20, für alle übrigen Schiffe, Fahrzeuge und moderne technische Ge- räte galten Sonderbestimmungen, die sich immer wieder änderten21.

Das Fotografieren auf dem Kriegsschauplatz unterlag der besonderen Geneh- migungspflicht des Generalstabs und war für alle Zivilpersonen ohne spezielle Ge- nehmigung der Abteilung III Β verboten22. Aber schon im Oktober 1914 wurden erste Klagen über Personen laut, die unrechtmäßigerweise im Kriegsgebiet Auf- nahmen machten23. Die Zensurstellen wiederholten in den folgenden Jahren mehr- fach das Fotografierverbot für Zivilisten, das offensichtlich in enorm vielen Fällen übertreten wurde24. Auch für das Heimatgebiet galten regional und zeitlich einge- schränkte Fotografierverbote, die sich allerdings nur auf Aufnahmen bezogen, die zur Veröffentlichung bestimmt waren. Im Zuge der sich verschlechternden Lebens- mittelversorgung der Bevölkerung ab 1916 erließen die zuständigen Stellen in man- chen Befehlsbereichen das Verbot von Fotos, die Menschenschlangen vor Lebens- mittelläden zeigten, denn »die Verbreitung derartiger Aufnahmen ist geeignet, in

16 Erlass des stv. GSt Abt. III B, 5.11.1914, BA-MA, RM 3-10296, Bl. 22.

17 Zuwiderhandlungen sollten mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft werden, 9.8.1915, stv. GK II. AK, Generallandesarchiv Karlsruhe (GLA), 236-22708, o.Bl.

18 Bestimmungen des GSt d. Feldheeres Abt. HIB, 3.1.1915, Abschrift vom 20.2.1915, BA- MA, RM 3-10296, Bl. 184 f.

19 Kommando der Marinestation der Nordsee, 26.12.1915, BA-MA, RM 3-9899, o.Bl.

20 Ab April 1915 war es zumindest erlaubt, U-Boot-Bilder zu veröffentlichen, wenn auf de- ren genaue Bezeichnung verzichtet wurde; RMA an Prof. Schulze, Lübeck, 8.4.1915, BA- MA, RM 3-10288, Bl. 32.

21 Das RMA hatte Listen verfasst, die diejenigen Schiffe und Fahrzeuge aufführte, deren Abbildung verboten war. RMA an Francksche Verlagsbuchhandlung Stuttgart, 10.11.1914, BA-MA, RM 3-10283, Bl. 156. Abbildungsverbote für einzelne Geschütze regelten eben- falls Sonderbestimmungen; OZ/Kriegspresseamt (KPA) an sämtliche Zensurstellen, 4.11.1915, BA-MA, RM 5-3797, Bl. 3 und 58.

22 Stv. GSt, 17.9.1914, BHStA/IV, MKr. 1710, Bl. 36.

23 Ministerium des Innern (Mininn) an Bezirksämter, 30.10.1914, GLA, 236-22708, o.Bl.; GSt d. Feldheeres, 9.5.1915, BHStA/IV, MKr. 1710, Bl. 67.

24 Vgl. Minlnn an Bezirksämter, 21.11.1914, GLA, 236-23096, o.Bl; Mininn an Bezirksämter 21.1.1916, und Verfügung des stv. GK vom 10.1.1916, beide GLA, 236-23098, o.Bl. Bei Übertretung der Verfügung drohte bis zu einem Jahr Gefängnis oder bei Vorliegen mil- dernder Umstände eine Geldstrafe von bis zu 1500 Mark, Verfügung des stv. GK IVX. AK vom 10.1.1916, GLA, 236-23098, o.Bl.

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höchstem Maße ungünstig zu wirken, insbesondere aber auch die Stimmung un- serer Feinde zu heben25

Die erste ausführlichere Bestimmung zur »Handhabung der Bildzensur« ver- fasste die Abteilung III Β des stellvertretenden Generalstabs im September 191526. Fast wortwörtlich wurden die einzelnen hier aufgeführten Punkte in dem sehr viel bekannteren, von der Oberzensurstelle des Kriegspresseamtes herausgegebenen

»Zensurbuch für die deutsche Presse« von 1917 übernommen27. Es ist bemerkens- wert, dass erst im vierten Kriegsjahr der Versuch unternommen wurde, die Zen- surrichtlinien in einer Broschüre zusammenzufassen, in der man die wichtigsten Regelungen wiederfinden konnte. Alle Bestimmungen des Zensurbuches, die Ab- bildungen betrafen, waren Wiederholungen von schon vor 1917 erlassenen Ver- ordnungen und Anweisungen28. Auch die Besprechung, die am 3.6.1916 eigens zur Regelung der Bildzensur im preußischen Kriegsministerium stattfand, brachte hier keine neuen Ergebnisse29. Zumindest auf der Ebene der zentral ausgegebenen Richtlinien lassen sich also ab Ende 1915 keine wesentlichen Veränderungen der Zensurbestimmungen - weder in Richtung einer Verschärfung noch einer Locke- rung - ausmachen.

Die 1915 ausgegebenen Grundsätze, die »Handhabung der Bildzensur betref- fend«, beschränkten sich nicht wie die vorherigen Verordnungen und Verbote auf die Abbildungen rein militärischen Charakters, sondern nun wurden auch »künst- lerische Darstellungen« und »Photographien zu Illustrationszwecken« in den Ka- talog der zu beobachtenden Bilder hineingenommen. Sie sollten »in weitestem Um- fange zur Veröffentlichung zugelassen« werden, »selbst wenn sie den ganzen Ernst des Krieges (Kampfszenen, Tote, Schwerverwundete)« zeigten. Die Neuauflage der Bestimmung vom November 1915 fügte diesem Satz allerdings hinzu: »Über- triebene Darstellungen der Schrecken des Krieges oder solche, die von unseren Feinden zu unserer Kriegführung nachteiliger Auslegung benutzt werden können, sind jedoch zu verhindern30.« Es folgten weitere Einschränkungen: Abbildungen deutscher Kriegsgefangener waren nur unter der Bedingung erlaubt, dass »die Na- men sämtlicher Gefangener angegeben sind, damit nicht durch angebliche Wie- dererkennung Vermisster falsche Hoffnungen erweckt werden«. Dagegen durften tote und verwundete deutsche Soldaten nicht gezeigt werden, »wenn die Züge der Dargestellten so deutlich erkennbar sind, dass ein Wiedererkennen möglich ist«.

Bilder von verwundeten, verstümmelten oder blinden deutschen Soldaten waren zugelassen, »wenn sie den Zweck erkennen lassen, weniger das Leiden solcher Kriegsbeschädigter als ihre Pflege und ihr Wohlergehen zur Darstellung zu brin-

25 Mininn an Bezirksämter, 5.6.1916, GLA, 236-22708, o.Bl.

26 Stv. GSt an sämtliche Zensurstellen, 23.9.1915, BA-MA, RM 5-3796, Bl. 222-223.

27 Zensurbuch für die deutsche Presse. Hrsg. von der OZ, KPA. In: Pressekonzentration und Zensurpraxis im Ersten Weltkrieg. Texte und Quellen. Hrsg. von Heinz-Dietrich Fi- scher, Berlin 1973, S. 194-275.

28 Dazu gehörten auch die »Leitsätze für die Bilderzensur« der OZ vom 20.9.1916, die sich im Wesentlichen darauf beschränkten, die Kompetenzen der verschiedenen Zensurin- stitutionen und den konkreten Verfahrensweg für die Genehmigung aufzuzeigen, BA- MA, RM 5-3798, o.Bl.

29 Beteiligt waren Vertreter des Reichsamtes des Innern, des RMA, der Ausfuhrkommis- sar, des stv. GSt., der OZ, des Oberkommandos i.d. Marken (OK i.d.M.), der stv. GK des Gardekorps und des III. AK sowie des bay. KM, BA-MA, RM 3-10297, Bl. 318.

30 Stv. GSt, November 1915, BHStA/IV, stv. GK I. AK, 1756, o.Bl.

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gen«31. Mit diesen Punkten hatte der stellvertretende Generalstab in Berlin die Zen- sur aus rein militärischen Gesichtspunkten allerdings längst überschritten.

Verlage und Druckereien taten sich schwer, in dieser Vielfalt von Bestimmungen und zuständigen Institutionen den Uberblick zu behalten. Aber auch die Zensur- stellen selbst scheinen bei ihren Beurteilungen nicht immer eine Linie verfolgt zu haben. So mehrten sich bereits ab September 1914 die Klagen und Beschwerden der Bildhersteller über ungerechte, weil ungleiche Behandlung durch die Zen- soren32.

»Wir können überhaupt nicht umhin, unserer Verwunderung darüber Aus- druck zu geben, dass bei uns die harmlosesten Bilder beanstandet werden, wäh- rend alle anderen Zeitschriften, ganz abgesehen von den auswärtigen, fortge- setzt voll sind von Aufnahmen, die viel eher technische Einzelheiten erkennen lassen als die von uns vorgelegten33

Einige Verlage hofften auf milde Beurteilung der Zensurstellen, indem sie ihre Ab- bildungen von Schiffen oder anderem technischen Kriegsgerät völlig fiktiv hielten.

In manchen Fällen waren sie mit dieser Strategie auch erfolgreich. So wurde bei- spielsweise der Union Deutsche Verlagsgesellschaft Stuttgart die Veröffentlichung eines Bildes des 42-cm-Mörsers mit der Begründung gestattet, dass es »auf einer kühnen Phantasie« beruhe, »die von den wirklichen Verhältnissen sehr weit ent- fernt bleibt. Alle bisherigen Angaben und Abbildungen über dies Geschütz ent- springen lediglich Vermutungen und sind durchweg ganz irrig, wären sie das nicht, so würden die bisherigen Veröffentlichungen nicht gestattet worden sein34

Anders verfuhr das Reichsmarineamt, das die Zeichnung eines Seegefechts ver- bot, obwohl darauf »keine Flagge, kein Wimpel und nirgends der Name eines Schiffes zu sehen« war und »kein Fachmann behaupten« könne, dass »dieses Bild besonders lebenswahr ist, also irgendwie konstruktive oder taktische Einzelheiten verrät. Es ist ein reines Phantasiebild35.« Das stellvertretende Generalkommando X. AK Hannover wiederum gab einige zuvor vom RMA verbotene Bilder frei, da

»festgestellt wurde, dass es sich bei den Bildern um reine Fantasie-Gemälde han- delt«36. Angesichts dieser verschiedenen Beurteilungen mussten den Bildprodu- zenten die Entscheidungen der Zensurstellen völlig unverständlich bleiben.

Unregelmäßigkeiten und Ungleichbehandlungen potenzierten sich noch im Be- reich der regionalen Zensurstellen. Die ohnehin spärlichen Richtlinien im ersten Kriegshalbjahr boten den Zensoren kaum die konzeptionelle Grundlage für eine kontinuierliche Linie im Genehmigungsverfahren. Da die Ausführung der von den Berliner Stellen verfassten Richtlinien ohnehin gänzlich in der Entscheidungsbe- fugnis der einzelnen regionalen Zensurstellen lag, bestimmten sie letztlich auch die konkrete Bildzensurpraxis. Die Oberzensurstelle stand ihnen lediglich in be- ratender Funktion zur Seite. Nicht immer gestaltete sich die Zusammenarbeit zwi- schen Berliner und regionalen Behörden so harmonisch und effektiv, wie dies von

31 Stv. GSt an sämtliche Zensurstellen, 23.9.1915, BA-MA, RM 5-3796, Bl. 222 f.

32 Preuß. KM ah OK i.d.M., 12.8.1915, BHStA/IV, stv. GKI. AK, 1702, o.Bl.; Illustrations Ge- sellschaft mbH an RMA, 26.4.1916, BA-MA, RM 5-3725, Bl. 81.

33 Jungdeutschland Post an RMA, 17.9.1914, BA-MA, RM 3-10281, Bl. 121 f.

34 Württembergisches KM, 30.10.1914, Hauptstaatsarchiv Stuttgart/Militärarchiv (HStA/MA), Μ 77/1-430, o.Bl.

35 Der Stein der Weisen. Illustrierte Zeitschrift zur Verbreitung naturkundlichen und tech- nischen Wissens an RMA, 23.9.1914, BA-MA, RM 3-10281, Bl. 163 f.

36 Stv. GK X. AK an preuß. KM u. RMA, 19.2.1916, BA-MA, RM 3-10292, Bl. 170.

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den Zentralstellen gewünscht war. Vor allem die süddeutschen Gebiete pochten auf ihre Eigenständigkeit und wünschten keine Bevormundung durch das preu- ßische Berlin. Wie in anderen Fragen auch, waren es insbesondere die bayerischen Behörden, die in der Zensurpolitik zunächst ihren eigenen Weg einschlugen.

Der Konflikt zwischen Kriegspresseamt bzw. Oberzensurstelle und dem Pres- sereferat des bayerischen Kriegsministeriums basierte nicht nur auf den bekann- terweise weit verbreiteten partikularistischen Animositäten. Dominierende Figur war hier Alfons Falkner von Sonnenburg, der Leiter des kriegsministeriellen Pres- sereferats in München, das in Bayern die Zensurausübung übernahm37. Sonnen- burg hatte als Berufsoffizier der bayerischen Armee zeitweise auch im Rang eines Hauptmanns im Generalstab gedient. Seine Karriere endete allerdings rasch durch drei Ehrengerichtsverfahren, sodass er 1895 seinen Abschied nahm und von da an als Berichterstatter für militärische Angelegenheiten arbeitete. Zu Kriegsbeginn wurde Sonnenburg als Major reaktiviert, da er für die Arbeit im Pressereferat ge- nau die Qualifikationen mitbrachte, die gewünscht waren: Er war aktiver Offizier gewesen und hatte journalistische Erfahrungen. In relativ kurzer Zeit gelang es Sonnenburg, das Pressereferat zu einer äußerst funktionsfähigen Stelle zu ma- chen38. In seinem Stab arbeiteten im ersten Kriegsjahr neun, später 15 Zensoren, die überwiegend Zivilisten waren und aus dem Presse- und Hochschulbereich ka- men. Bis zu 50 Publikationen bekamen die einzelnen Zensoren jeden Tag auf den Tisch. Ihre Arbeit umfasste:

»Presseaufsicht, Durchsicht der bayerischen, nichtbayerischen und Auslands- presse auf Äußerungen über Angelegenheiten der bayerischen Militärverwal- tung [...]; Landtagsberichterstattung; Zensur von Presseerzeugnissen und bild- lichen Darstellungen jeder Art; Einfuhr- und Ausfuhrtätigkeit von solchen;

Verbote und Beschlagnahmen; Zensur und Genehmigung von Vorträgen und Versammlungen; Alldeutsche Bewegung; Friedensbewegung; Störung des Burgfriedens; Stimmung in der Heimat; Sonstige allgemein politische Angele- genheiten; Zensur von Auslandsbriefen, soweit sie Artikel für die Auslands- presse enthalten [...]; Gutachten über Annahme und Widpnung von Druck- schriften und Bildern; Kriegsberichterstatter; militärische Theaterstücke;

Buchhandlungs- und Ausstellungswesen; Frontreisen und Frontbesuche; [...]

Auskunftstelle für Jugendaufklärung; Aufklärung im Besatzungsheer39

Für die Zensur von Postkarten, anderen Bildern, Fotos und Filmen war Oberleut- nant d.R. Fritz Besold zuständig, 1885 geboren, im Zivilleben ein promovierter Ju- rist. Wie viele Abbildungen ihm insgesamt zur Zensur vorlagen, lässt sich aus den

37 Im Bereich Bayern waren drei stv. GK eingerichtet, die ihren Sitz in München, Nürnberg und Würzburg hatten. Das Pressereferat von Falkner von Sonnenburg war für das Mün- chener Befehlsgebiet unmittelbar zuständig, für die übrigen zwei mittelbar.

38 Detlef Bald beschreibt Sonnenburgs Hinwendung zum Pazifismus, kurz nachdem er das Pressereferat übernommen hatte. Nach dem Krieg warf ihm die rechtskonservative Mehr- heit eines neu eingerichteten Landtagsausschusses eine zu liberale Haltung bei der Zen- sur sowie seine Kritik an den Alldeutschen vor. Detlef Bald, Auf dem Weg zum Pazi- fisten - Der bayerische Oberst Alfons Falkner von Sonnenburg (1851-1929). In:

Pazifistische Offiziere in Deutschland 1871-1933. Hrsg. von Wolfram Wette, Bremen 1999, S. 110-130, bes. S. 125.

39 Die Aufgaben des Pressereferats, Oktober 1918, BHStA/IV, MKr. 865, Bl. 100, zit. nach Doris Fischer, Die Münchner Zensurstelle während des Ersten Weltkriegs. Alfons Falk- ner von Sonnenburg als Pressereferent im Bayerischen Kriegsministerium in den Jahren 1914 bis 1918/19, München 1973, S. 103.

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Quellen leider nicht mehr erschließen. Über 500 verschiedene Bildpostkartenmo- tive ließ er zwischen Ende September 1914 und Anfang Januar 1915 verbieten. Diese Zahlen gingen in den folgenden Jahren stark zurück: Von November 1916 bis Ok- tober 1918 wurden etwa 350 Postkartenmotive zur Zensur vorgelegt, von denen nur 26 keine Genehmigung erhielten40.

In München war es, anders als in den übrigen Befehlsgebieten, schon im Sep- tember 1914 zu einer ausgeweiteten Bildzensur gekommen, die nicht nur den mi- litärischen Informationswert einer Abbildung zugrunde legte. Ein Erlass des bay- erischen Kriegsministeriums vom 23. September 1914 forderte eine »besondere Überwachung der auf den Krieg bezüglichen Ansichtskarten und Abbildungen, unter denen sich bisher leider nicht wenige befanden, die geeignet erscheinen, das Ansehen der deutschen Kultur und des deutschen Heeres und seiner Waffentaten herabzuwürdigen«41.Gemeint war die Flut von sogenannten hurrapatriotischen Abbildungen, die kurz nach Kriegsbeginn meist in Form von Bildpostkarten oder Kriegsbilderbogen die Schreibwarenläden und Warenhäuser überschwemmten.

Die schwarzweißen oder farbigen Karikaturen zeigten in der Regel kräftig gebaute deutsche und österreichische Soldaten, die mit sichtlichem Vergnügen und ganz im Sinne des kaiserlichen Mottos >Wir werden sie schon dreschen< ihre >Feinde<

verprügelten. In der Verunglimpfung der gegnerischen Soldaten überschlugen sich die einzelnen Motive schier: Nicht gerade auf fantasievolle Weise wurde dem Be- trachter zu verstehen gegeben, dass Engländer, Franzosen und Russen feige, un- ehrlich, schmutzig und fast immer betrunken seien. In Dutzenden von Varianten illustrierte man den bekannten Spruch »Jeder Schuss ein Russ, jeder Stoß ein Fran- zos. Jeder Tritt ein Brit« oder pries die »europäische Speisekarte«, die »gallische Hühnersuppe« u n d »russischen Bärenschinken« an42. Militärische Ulkbilder die- ser Art waren keine Erfindung des Ersten Weltkriegs. Seit dem 1870er Krieg, z.T.

auch schon früher, wurden Postkarten und Bilderbogen produziert, die den Krieg als lustig-deftige Wirtshausschlägerei darstellten. Sie idealisierten ein - im wahrsten Sinne des Wortes - fröhliches >Draufgängertum< als soldatische Tugend. Ein Grund- motiv unter vielen ist das Gewehr, das seltener zum Schießen als zum Hauen ver- wendet wird. Die speziellen >Feindbilder< - der dekadente Franzose, der feige Eng- länder, der verlauste und alkoholabhängige Russe usw. - tauchten allerdings in dieser Vehemenz erst im August 1914 auf Postkarten und Bilderbogen auf. Die über 500 Postkarten, die die Münchner Zensur in den letzten drei Monaten des Jah- res 1914 verbot, zeigten bis auf fünf oder sechs Ausnahmen genau diese Bilder43. Postkartenmotive wie diese finden sich als Illustrationen in vielen Darstellungen zum Ersten Weltkrieg und werden oft als Ausflüsse der amtlichen Propaganda dar- gestellt44. Tatsächlich jedoch wurden sie ab September 1914, zunächst in Bayern,

40 Listen über verbotene Kriegspostkarten und Kriegsbilderbogen in BHStA/IV, MKr. 13344, passim; BHStA/IV, MKr. 13345/3, passim.

41 Erlass des bay. KM, 23.9.1914, BHStA/IV, MKr. 13344, Bl. 3a.

42 Siehe dazu Beispiele in: Bilder- und Postkartensammlung des BHStA/IV, unsortiert.

43 Verbotene Kriegspostkarten in BHStA/IV, MKr. 13344, passim und MKr. 13345/3, pas- sim.

44 Propagandapostkarten. 80 Bildpostkarten aus den Jahren 1889-1929. Hrsg. von Robert Lebeck und Manfred Schütte, Bd 1, Dortmund 1980, Abb. 48, S. 118 (»Hoch der Zar«);

Binder konstatiert fälschlich, dass die »>vaterländischen< Produktionen [mit denen er die Hetzpostkarten meint, die ab September 1914 verboten wurden] keinerlei Bedenken bei der hohen Zensurbehörde« erweckten, Gerhart Binder, Mit Glanz und Gloria in die Nie- derlage. Der Erste Weltkrieg in alten Ansichtskarten, Stuttgart 1983, S. 94. Auch in gründ-

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dann auch in anderen Regionen, von der Zensur verboten und aus dem Verkehr gezogen45.

Major von Sonnenburgs Pressereferat war die erste Zensurstelle, die gezielt ge- gen die >hetzerischen< und >geschmacklosen< Postkarten und Kriegsbilderbogen vorging. Eine Anordnung des bayerischen Kriegsministeriums vom 10. Oktober 1914 legte fest, dass die in München sowie die außerhalb Bayerns hergestellten Bildpostkarten dem Pressereferat vorzulegen seien. Die Zensurstellen der bayeri:

sehen stellvertretenden Generalkommandos hatten die Karten zu überwachen, die in Bayern außerhalb Münchens verlegt und gedruckt wurden. Vom stellvertre- tenden Generalkommando I. AK wurde ferner angeordnet, die Auslagen der Ge- schäfte auf »anstößige und geschmacklose Ansichtskarten« zu überwachen46. Die Behandlung von Kriegspostkarten und Kriegsbilderbogen wurde auch in die ver- traulichen und nicht zur Veröffentlichung bestimmten »Leitsätze für die Bilder- zensur« für Bayern von 1916 und 1917 aufgenommen. Die »Ausführungsbestim- mungen« zu den bayerischen Leitsätzen führten das Verbot für »würdelose und geschmacklose Abbildungen (Postkarten und Reklameplakate usw.)« unter der Ru- brik »Sonderbestimmungen« auf47.

Auch andere regionale Zensurstellen reagierten auf die »anstößige«48 Kriegs- grafik auf Postkarten und Bilderbogen. In Württemberg und Sachsen ergingen im November 1914 Erlasse, die das Verbot »roher, geschmack- und würdeloser soge- nannter Witz- und Ulkkarten und Kriegsbilderbogen« betrafen. Die stellvertre- tenden Kommandierenden Generale von Dresden und Leipzig untersagten das Auslegen, Aushängen, Ausstellen und den Vertrieb derartiger Abbildungen gänz- lich49. Die württembergischen Polizeibehörden wurden vom Ministerium des In- nern in Stuttgart angewiesen,

»zunächst durch gütliche Einwirkung, soweit erforderlich unter Hinweis auf die Möglichkeit einer Bestrafung wegen groben Unfugs, die Inhaber der in Be- tracht kommenden Geschäfte zum Verzicht auf die Ausstellung und den Ver-

licher recherchierten Darstellungen werden Postkartenmotive, die tatsächlich verboten waren, neben anderen - erlaubten - populären Bildmotiven als Illustrationen verwen- det; stellvertretend hier nur: Andrea Fischer, »Helft uns siegen« Weltkriegspostkarten.

In: »Als der Krieg über uns gekommen war...«. Die Saarregion und der Erste Weltkrieg.

Hrsg. von Lieselotte Kugler, Saarbrücken 1993, S. 125-135, Abb. 105, S. 132; Sigrid Met- ken, »Ich hab' diese K,arte im Schützengraben geschrieben...«. Bildpostkarten im Ersten Weltkrieg. In: Die letzten Tage der Menschheit. Bilder des Ersten Weltkrieges. Hrsg. von Rainer Rother, Berlin 1994, S. 137-148, Abb. »Große Hasenjagd« und »Der verlauste Pelz von Zar Nikolaus wird verdroschen«, S. 141.

45 Vgl. Verbotene Kriegspostkarten in BHStA/IV, MKr. 13344, passim und MKr. 13345/3, passim.

46 Stv. GKI. AK, 6.10.1914, BHStA/IV, 1756, Bl. 1.

47 . Bay. KM, BHStA/IV, 20.10.1916 und 16.3.1917, MKr. 13345/3, o.Bl. Die »Leitsätze zur Bil- derzensur«, die die OZ am 8.1.1917 niederlegte und an die Zensurstellen verschickte, er- wähnen kein Verbot »anstößiger* Kriegsgrafik; BHStA/IV, MKr. 13345/3, o.Bl.

48 Bay. Polizeidirektion München an bay. KM, 4.10.1914, MKr. 13334, BHStA/IV, stv. GK I. AK 1756, Bl. Ib.

49 Abgedruckt in: Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, 81 (1914), 265, 14.11.1914, S. 1655 f., siehe auch die Bekanntmachung des Polizeiamtes der Stadt Leipzig, abgedruckt in: Börsenblatt, 81 (1914), 287, 11.12.1914, S. 1751 f. Siehe auch das Verbot des stv.

GK VII. AK vom 31.5.1915, BA-MA, RM 3-10296.

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trieb solcher anstößigen Karten zu bewegen, nötigenfalls aber dem Oberamt Bericht zu erstatten50

Auch der herzogliche Staatsminister in Coburg ging gegen »Scherzkarten« vor, die die »Grenzen des Geschmacks vielfach überschritten«.

»Da solche Darstellungen weder der Würde des um seine Existenz kämpfenden deutschen Volkes noch dem Ernst der Lage entsprechen, überdies bei unseren kämpfenden Landsleuten draußen im Feld keinesfalls Beifall finden, bedarf es wohl statt der Ergreifung weiterer Schritte nur dieses Hinweises, damit die La- deninhaber Maßnahmen treffen, um die fraglichen Darstellungen aus der Aus- lage zu entfernen und aus dem Verkauf zurückzuziehen. Die Bezirksverwal- tungen wollen zunächst in Güte auf obige Maßnahmen hinwirken51

Zwischen den bayerischen, sächsischen und württembergischen Zensurstellen be- gann im Oktober 1914 eine rege Korrespondenz, in der man sich gegenseitig Lis- ten zukommen ließ, die die in dem jeweiligen Befehlsbereich wegen Geschmack- losigkeit verbotenen Kriegspostkarten und -bilderbogen aufführten. Dabei kam es kaum zu unterschiedlichen Entscheidungen. Im Gegenteil wiesen die Zensoren explizit darauf hin, dass sich die Beurteilungen der einzelnen Stellen meist deckten.

Auch in ihren Begründungen, weshalb der >Kriegsbilderschund< unterdrückt wer- den müsse, waren sich die regionalen Behörden einig. Ihr Haupteinwand gegen

»Karten dieser Art« bestand darin, dass diese Erzeugnisse »gegen die Größe und Stimmung der Zeit [...] verstoßen und bedenklich« seien. Sie setzten die »militä- rische Leistungsfähigkeit unserer Feinde in unzutreffender, törichter Weise« herab und verkleinerten »damit zugleich die Tapferkeit, die Leistungen und die Opfer unserer Truppen«52.

»Die beanstandeten Kriegspostkarten [...], die sich in Schmähungen und Ver- höhnungen der Gegner ergehen, sind zunächst schon vom politischen Stand- punkt aus gefährlich. Sie werden infolge einer (allerdings unberechtigten) Ver- allgemeinerung im Ausland, besonders auch im neutralen Ausland, von der urteilslosen Menge als Zeichen der Selbstüberhebung des deutschen Volkes an- gesehen werden und dadurch beitragen, im Ausland Missstimmung gegen Deutschland und sein Kriegsziel zu erzeugen. Eine solche Missstimmung un- ter den Neutralen gefährdet aber in Kriegszeiten die Sicherheit des Deutschen Reiches. Die beanstandeten Karten sind aber auch geeignet, durch die Verächt- lichmachung und Herabsetzung der kriegerischen Tüchtigkeit unserer Feinde das Ansehen des deutschen Heeres und die Größe seiner Waffentaten im In- und Ausland zu schmälern und herabzusetzen. Das Aufkommen falscher An- schauungen über die deutsche Wehrmacht schädigt oder gefährdet aber wie- derum die Landesverteidigung und damit die Sicherheit des Staates53

Ahnlich argumentierte auch der bayerische Kriegsminister Freiherr Kress von Kres- senstein in einem Brief an die Presse im November 1914, in dem er sich gegen >het- zerische< Abbildungen jeder Couleur wandte:

»Nicht etwa um die Gegner zu schonen, deren schamlose Witzblätter und an- dere niedrige journalistische Verkleinerungen Deutschlands und O., unseres Heeres und unserer Kultur wir verachten, sondern um unsere Kultur und uns

50 Abgedruckt in: Börsenblatt, 81 (1914), 258, 6.11.1914, S. 1624.

51 Zitat in: Börsenblatt, 81 (1914), 243,19.10.1914, S. 1546.

52 Bay Mininn an bay. KM, 19.9.1914, BHStA/IV, stv. GKI. AK, 1756, o.Bl.

53 Bay. KM an stv. GK I. AK, 11.5.1915, BHStA/IV, stv. GK I. AK, 1756, o.Bl.

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selbst zu achten, ist es heilige Pflicht jedes Verlegers, Redakteurs, jedes künst- lerischen und literarischen Mitarbeiters unserer Presse, alle deutschen litera- rischen Erzeugnisse auf einer Stufe zu erhalten, die eines Volkes würdig ist, dessen Söhne in blutigem, furchtbaren Ringen mit tapferen, gewandten und opferwilligen Feinden um Haus und Herd, um den Bestand und die Größe des Vaterlands kämpfen. Ein Volk, das Sieger sein will, darf in seiner Presse keine haltlosen Verhöhnungen des Feindes, kein gewissenloses Zerrbild, keinen ge- meinen Witz dulden, der letzten Endes nur unsere eigene Macht und Kultur herabsetzt54

Die Verbote oder die scharfe polizeiliche Überwachung kriegsgrafischer Erzeug- nisse in Hinblick auf >Geschmacklosigkeiten<, die in Bayern, Sachsen und Würt- temberg zu einem relativ frühen Zeitpunkt ausgesprochen wurden, betrafen die wichtigsten deutschen Verlagsstädte München, Stuttgart und Dresden und damit auch einen großen Teil der Produktion von Postkarten und Kriegsbilderbogen. In Berlin, dem vierten großen Produktionsstandort, verfuhr die Zensur zunächst an- ders. Der preußische Innenminister, dem allgemeine Beschwerden über die wür- delosen Kriegserzeugnisse< zu Ohren gekommen waren, nahm dieses Phänomen offensichtlich nicht ganz so ernst wie die süddeutschen Behörden. Im November 1914 ließ er den Regierungspräsidenten einen Runderlass zugehen, in dem er sich eher unverbindlich und moderat zu Maßnahmen gegen >anstößige< Postkarten und Bilderbogen äußerte. Nach den von ihm »angestellten Ermittlungen« hielt er die Klagen für »übertrieben« und meinte, dass »von der würdigen Stimmung und dem guten Geschmack der Bevölkerung erwartet werden« dürfe, dass »sie minderwer- tige, alberne, den Feind herabwürdigende Machwerke von künstlerischen, vater- ländischen Erscheinungen, unter denen sich auch solche von gesundem Humor befinden können, zu unterscheiden weiß und erstere durch Nichtankauf unter- drückt«. Dennoch seien die Polizeibehörden anzuhalten, den Kartenhandel auf- merksam zu beobachten55.

Dem preußischen Kriegsministerium blieben die süddeutschen Aktivitäten ge- gen den >Kriegsschund< in den ersten Kriegsmonaten gänzlich unbekannt. Erst im November 1914 wandte sich der Minister an seinen bayerischen Kollegen:

»Es ist zur Kenntnis des Kriegsministeriums gekommen, dass von dem K[öniglich bayerischen] Kriegsministerium eine Zentralstelle zur Überwachung des Betriebes von Kriegspostkarten eingerichtet ist, deren Aufgabe darin be- steht, die Verbreitung geschmackloser und unwürdiger Postkarten zu verhin- dern. Das K.Kriegsministerium wird ergebenst ersucht, über die Einrichtung der Zentralstelle Mitteilung hierher gelangen zu lassen56

Am gleichen Tag beantwortete der stellvertretende Generalstab in Berlin eine An- frage des stellvertretenden Generalkommandos XI. AK in Kassel, das ebenfalls über eine Möglichkeit nachdachte, die >hetzerischen< Ansichtspostkarten vom Markt zu nehmen, und dabei offensichtlich weniger eigenmächtig verfahren wollte

54 Kreß an die Presse, 5.11.1914, BHStA/IV, MKr. 13345/2, o.Bl.

55 Abgedruckt in: Börsenblatt, 81 (1914), 268, 19.11.1914, S. 1672; vgl. auch Papierzeitung vom 15.11.1914.

56 Preuß. KM an bay. KM, 10.11.1914, BHStA/IV, MKr. 13344, Bl. 49. Eine bayerische »Zen- tralstelle zur Überwachung des Betriebes von Kriegspostkarten«, von der man in Berlin gehört haben wollte, gab es tatsächlich nicht. Wahrscheinlich entsprang diese Fehlan- nahme einem Missverständnis. Hier zeigt sich erneut die fehlende Koordination der Zen- surpraxis zwischen den einzelnen Territorien.

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als die süddeutschen Zensoren. Die Stellungnahme der Berliner Behörde nahm sich allerdings eher frostig atis:

»Die Zensur, die die stellvertretenden Generalkommandos innerhalb ihres Be- fehlsbereichs über Ansichtspostkarten auszuüben haben, kann sich nur auf sol- che erstrecken, die Aufnahmen vom Kriegsschauplatz darstellen oder sonst mi- litärische Dinge berühren. In Bezug auf anstößige Karten wird die Polizei die Zensur auszuüben haben57

Die Oberzensurstelle in Berlin sah das allerdings etwas anders. Ende-November gab sie ein Merkblatt für die Presse heraus, das sich auch allgemein über die Ton- art äußerte, in der über den Krieg und vor allem die Kriegsgegner in Wort und Bild berichtet werden sollte:

»Die Sprache gegenüber uns feindlichen Staaten kann hart sein. Eine beschimp- fende, den Gegner unterschätzende Tonart aber ist kein Zeichen von Kraft. Die Reinheit und Größe der Bewegung, die unser Volk erfasst hat, erfordert eine würdige Sprache [...] Aufforderungen zu barbarischer Kriegführung, Vertil- gung fremder Völker sind abstoßend; die Armee weiß, wo Strenge und Milde zu walten hat. Unser Schild muß rein bleiben58

Aufgrund vielfältiger Diskussionen um die >Hetzbilder<, die zwischen den Zen- surstellen, aber auch in der Öffentlichkeit stattfanden, entschied sich das preu- ßische Kriegsministerium im März 1915 schließlich für weitreichendere Zensur- maßnahmen. N u n hatte sich auch für die Berliner Behörde »die Notwendigkeit herausgestellt, die im Handel erscheinenden sogenannten Kriegspostkarten und Kriegsbilderbogen einer Zensur zu unterwerfen, und geschmack- und würdelose Erzeugnisse dieser Art zu beschlagnahmen«59. Weiter schlug das Kriegsministe- rium eine organisatorische Verfahrensweise vor, wie sie in Bayern seit einigen Mo- naten schon praktiziert wurde. Danach sollte jede Abbildung von der Zensurstelle geprüft werden, in deren Befehlsbereich ihr Verleger oder Drucker ansässig war.

Die Genehmigung der zuständigen Zensurstelle sollte dann für das gesamte Reichs- gebiet Gültigkeit haben. Außerdem wurden die regionalen Zensurstellen angewie- sen, monatliche Listen mit Angaben über verbotene Postkarten und Bilderbogen zu erstellen und an die anderen Zensoren zu versenden. Von nun an gehörte die genaue Beobachtung von >geschmacklosem Postkarten reichsweit zum Instrumen- tarium der Bildzensurpolitik.

Die Welle der >hetzerischen< Bilder war ungefähr Mitte 1915 vorüber. Etwa ein Jahr sollte es dauern, bis wieder Abbildungen auf den Markt kamen, die in die Sparte der > Anstößigkeit< fielen und die Zensoren sehr beschäftigten. Wieder han- delte es sich u m Postkarten, aber diesmal ging es nicht um ein Zuviel an Schnei- digkeit und patriotischem Eifer, sondern um die sarkastische Thematisierung der Ernährungssituation im Deutschen Reich, um sogenannte Hungerkarten.

57 Stv. GSt an stv. GK XI. AK Kassel, 10.11.1914, BHStA/IV, MKr. 13344, BL 50.

58 Merkblatt der OZ, Ende November 1914, BHStA/IV, stv. GK I. AK, 1702, o. Bl. Diese Pas- sage wurde 1917 wortwörtlich im »Zensurbuch für die deutsche Presse« übernommen, siehe Zensurbuch (wie Anm. 27), S. 194-275. So argumentierte die OZ auch im Jahr 1917 in der Neuregelung der Bilderzensur gegen die »Veröffentlichung würdeloser und ge- schmackloser Abbildungen«, »da von Duldung dieser Umstände eine ungünstige Ent- wicklung auf die geistige Richtung und auch auf körperliche Gesundheit insbesondere eines Teils der den Heeresersatz bildenden Jugendlichen ausgehen muß.« KPA/OZ, 23.1.1917, BA-MA, RM 5-3798, Bl. 346.

59 Preuß. KM, 16.3.1915, BHStA/IV, stv. GK, 1756, o.Bl.

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»Todes-Anzeige. Tiefbetrübt, schmerzerfüllt widmen wir allen Verwandten, Bekannten, Freunden usw. die traurige Nachricht, dass unser lieber guter un- vergesslicher und unersetzlicher Letzter Brotlaib nach 14tägigem schwerem Spa- ren aufgegessen ist. Die halbverhungernden, traurigen Hinterbliebenen bitten um Überlassung entbehrlicher Brotkarten. Die trauernden Hinterbliebenen: Der Gatte mit Frau: Joseph Hunger, Mina geb. Kohldampf, Die Schwiegersöhne:

Max Fleischlos, Moritz Ohnefett, Die Tante Alice Rübenfraß und Kath. Mehl- not60

Die Zensurstellen reagierten ähnlich wie im Fall der >hetzerischen< Postkarten und Bilderbogen. In einigen Befehlsgebieten wurden Verbote ausgesprochen und so- gar Karten, die die regionale Zensur erfolgreich durchlaufen hatten, durch die Po- lizei beschlagnahmt; andere handhabten das neue Phänomen eher moderat. Letz- teres deckte sich auch mit der Auffassung der Oberzensurstelle, die zu einem weniger strikten Umgang mit den Karten aufrief, die sich »zum Teil in harmloser Weise [...] auf unsere Knappheit an Ernährungsmitteln und anderen Bedarfsarti- keln beziehen«61.

II. Bildpropaganda

»Das wirksamste Mittel jeder Aufklärung ist das gesprochene Wort, vor allem das in unmittelbarem Verkehr von Marin zu Mann gesprochene Wort. Jeder der mit Erfolg an der Aufklärung seiner Kameraden mitwirken will, muss ihr per- sönliches Vertrauen gewinnen; für die Aufklärung am geeignetsten ist, wer dieses Vertrauen bereits besitzt; die unauffällige, überzeugte und überzeugende Aussprache von Mann zu Mann wird am besten die Masse allgemeiner Beleh- rung zugänglich machen62

Die derart deutliche Präferierung des gesprochenen Wortes, des öffentlichen Vor- trages, des Gesprächs >von Mann zu Mann< lässt schon ahnen, dass sich die Pro- pagandabehörden vom Bildeinsatz sehr viel weniger versprachen und Bilder dem- entsprechend von minderer Bedeutung für die > Aufklärung< waren. Zwar war die Propaganda nicht gänzlich bilderlos, aber Bilder blieben - trotz mancher Forde- rungen, dies zu ändern - bis zum Ende des Krieges dem Wort untergeordnet. Der

60 Postkarte, HStA/MA, Μ 77/1-715. Der Schöpfer dieser Karte, der Buchdruckereibesitzer Julius Baur aus Reutlingen, wurde im August 1917 polizeilich verhört und gab zu, 50 Exemplare hergestellt und für 10 Pfennig verkauft zu haben. Er »hatte nicht die Ab- sicht, mit den Karten unter dem Publikum Unfrieden und Zwietracht zu stiften«, son- dern er hielt »die Karte für einen Jux« und habe »an nichts Böses und strafbares gedacht«, Stadtpolizeiamt Reutlingen, 21.8.1917, HStA/MA, Μ 77/1-715.

61 KPA/OZ an bay. KM, 25.8.1916, BHStA/IV, MKr. 13345/1, Bl. 51. Verbote von >Hunger- postkarten< siehe GLA 236-23099, passim; OK i.d.M. an Verw., 9.6.1916, HStA/MA, Μ 77/1-437, o.Bl. und Μ 77/1-715, o.Bl.

62 Die Truppenaufklärung. Zusammenfassung sämtlicher für die Aufklärung im bayeri- schen Besatzungsheere zurzeit geltenden Erlasse, Bestimmungen, Anweisungen usw.

gedruckt im Kriegsmin., 19.2.1918, BHStA/IV, stv. GKI. AK, 2369, S. 2. Vgl. auch Hans Thimme, Weltkrieg ohne Waffen, Stuttgart 1932, S. 195, der bis mindestens Sommer 1918 die »Vorträge vor den Mannschaften« als die »bisher hauptsächlich angewandte Me- thode« beschreibt.

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spezifische Charakter ihres Einsatzes war eng mit der Organisationsstruktur der Behörden, ihren Zielsetzungen und ihren Auffassungen über die Mechanismen und Wirkungsweisen von Propaganda und >Aufklärung< verknüpft. Diese Voraus- setzungen entschieden, wo und auf welche Weise Bilder für die Propaganda ein- gesetzt wurden und welche Wirkungen man sich von ihnen versprach.

Seit den ersten Kriegstagen wurden in Deutschland enthusiastisch Andenken an die >Große Zeit< gesammelt und aufbewahrt. Neben privaten Sammlern und Liebhabern waren es vor allem Bibliotheken, Museen und halbstaatliche Instituti- onen, die die wichtigsten und umfangreichsten Kriegssammlungen anlegten und Ausstellungen organisierten. Bis 1917 entstanden 217 Kriegssammlungen, viele davon in den ersten Kriegsmonaten. Darüber hinaus wurden auch Kriegsmuseen eingerichtet, wie das Kriegswirtschaftsmuseum in Leipzig im April 1917 und das Hindenburgmuseum in Posen, für das man 1916 mit dem Sammeln begann. Ge- sammelt wurde so gut wie alles, was mit dem Krieg in Zusammenhang stand, wenn es durch sein »tausendfaches Vorkommen in gleicher Form typisch und da- durch wichtig« war63.

Die sammelnden Institutionen hatten sich zwei Dinge zum Ziel gesetzt. Erstens wollten sie den kommenden Generationen von Historikern Material zum Großen Krieg bereitstellen. Gleichzeitig sahen sie ihre Aufgabe aber auch in der »vaterlän- dischen Erziehung« der Bevölkerung64. Die Sammlungen sollten ebenso wie die Ausstellungen streng dokumentarischen Charakter haben. Der Anschein einer wirklichkeitsgetreuen Darstellung des Krieges, die auch die (Amateur-)Bilder der kleinen, gewöhnlichen und alltäglichen Begebenheiten an der Front mit einschloss, wertete den Einzelnen auf, indem es ihn sammlungs- und ausstellungswert machte, gleichzeitig holte er die Geschehnisse an der Front in die Heimat und suggerierte die Teilnahme am Kriegserlebnis für die Daheimgebliebenen.

Zur authentischen Dokumentation des Krieges gehörten aber nicht nur Szenen aus dem Frontalltag, sondern ebenfalls solche, die auch den Schrecken des Krieges transportierten, und das so wirklichkeitsgetreu, wie es vor der Fotografie nicht möglich war. Dabei standen vor allem die Auswirkungen der modernen Waffen- technik im Vordergrund, von denen sich die meisten Menschen zunächst keine Vorstellung machen konnten. Zu der Intention, streng dokumentarisch vorzuge- hen, mischten sich auch sensationslüsterne Motive, Lust an Schrecken und Gräuel, aber auch Stolz auf die - eigenen - modernen Kriegsmaschinen. Bilder dieser Art entstanden allerdings im Vergleich zu Alltagsszenen von der Front nur in kleiner Menge. Das lag weniger an den Zensurbestimmungen, sondern vielmehr an den technischen Möglichkeiten der Fotografen und ihrer eigenen Präferenz und Mo- tivwahl, auf die die Initiatoren der Sammlungen keinen Einfluss hatten.

63 W. Pessler, Das Historische Museum und der Weltkrieg. In: Museumskunde, 13 (1917), S. 74. Siehe dazu auch Susanne Brandt, Kriegssammlungen im Ersten Weltkrieg: Denk- mäler oder Laboratoires d'histoire? In: »Keiner fühlt sich hier mehr als Mensch ...«. Er- lebnis und Wirkung des Ersten Weltkrieges. Hrsg. von Gerhard Hirschfeld u n d Gerd Krumeich, Essen 1993, S. 241-258; Detlef Hoffmann, Ein Krieg wird ausgestellt. Bericht über eine Ausstellung im Historischen Museum Frankfurt a.M. In: Geschichte in der Öf- fentlichkeit. Tagung der Konferenz für Geschichtsdidaktik vom 5.-8. Oktober 1977 in Osnabrück. Hrsg. von Wilhelm van Kampen und Hans Georg Krischhoff, Stuttgart 1979, S. 34-40.

64 H. Bothmer, Das Hindenburg-Museum in Posen. In: Museumskunde, 14 (1919), S. 33, zit. nach: Brandt, Kriegssammlungen (wie Anm. 63), S. 243.

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Auch für die amtlichen Propagandabehörden schienen Amateurfotos zunächst interessant zu sein. Im Oktober 1914 veranlasste die Presseabteilung des General- stabs des Feldheeres einen Aufruf zur Sammlung dokumentarischen Materials,

»wie z.B. Bekanntmachungen der Gouvernements in Brüssel und Lüttich, Mauer- anschläge, aufgefangene Befehle und Meldungen der Gegner, besonders interes- sante Aufzeichnungen von Kriegsteilnehmern, Fotografien usw.«65. Bis November 1915 gingen 45 000 Fotos beim Großen Generalstab ein66. Die gesammelten Objekte sollten aber nicht für die Herstellung eigenen Propagandamaterials verwendet, sondern - selbstverständlich nach genauer Begutachtung - lediglich der Presse zur Verfügung gestellt werden67. Auch als in den nachfolgenden Jahren mit Entstehung des Kriegspresseamtes die Herausgabe von illustrierten Flugblättern u n d Ähn- lichem zunahm, griff man kaum auf das Reservoir der gesammelten Amateurfo- tografien zurück. Gegen ihre propagandistische Nutzung sprach auch, dass sie sich zu wenig der Darstellung der >Großen Zeit< widmeten und vor allem den in- dividuell erlebten Kriegsalltag abbildeten. Wie Bodo von Dewitz richtig schließt, war die »Propagandaleistung dieser Amateurfotografie [...] also letztlich doch als wenig effektiv erkannt worden [...], denn sonst hätten sich umfassende Aktionen zur Herstellung von Fotografien und zur >Kultivierung< der soldatischen Ama- teure nachweisen lassen müssen«68.

Im Archiv der Presseabteilung des Generalstabs befanden sich neben den Ama- teurfotografien seit Oktober 1914 auch die Duplikate aller an der Front aufgenom- menen Fotos der offiziellen Kriegsfotografen69. Über die Einbindung dieser Foto- grafen in ein militärisches Hierarchiesystem und genaue Anweisungen, die auch die Motivwahl und den Inhalt der Bilder bestimmten, hatte die Abt. III Β des stell- vertretenden Generalstabs über die reine Zensur hinaus auch die Möglichkeit, auf den Herstellungsprozess der entstehenden Fotos Einfluss zu nehmen. Festgehal- ten werden sollte das »vom vaterländischen Standpunkt Wichtige - nicht Sensati- onelles - [...] also hauptsächlich das, was für das Volk Interesse hat und das, was geeignet ist, die nationale Werbetätigkeit im Auslande zu fördern.« Wie n u n dieses

>Wichtige< auszusehen hatte, wurde konkret ausgeführt:

»Die Fotografen müssen jede Gelegenheit benutzen, um Aufnahmen herzustel- len, die zum Beweise dafür dienen können, dass die deutsche Kriegsführung alle unnötigen Härten vermeidet. Insbesondere sind unmittelbar nach dem Be- setzen feindlicher Ortschaften die wichtigen Baudenkmäler so zu fotografie- ren, dass ihre Unversehrtheit nachgewiesen werden kann. Dabei sind stets ei- nige deutsche Soldaten mit zu fotografieren und Zeit und Zeugen der Aufnahme anzugeben. Etwaige von unseren Feinden begangene Verwüstungen und Grau- samkeiten sind, soweit sie sich im Bilde festhalten lassen, ebenfalls derart auf- zunehmen, dass sie unwiderleglich nachgewiesen werden können70

65 Bay. KM an stv. GKI. AK, 8.10.1914, BHStA/IV„ stv. GKI. AK, 1702.

66 Der Photograph, 26 (1916), 31, S. 122.

67 Bay. KM an stv. GK I. AK, 8.10.1914, BHstA/IV, stv. GK I. AK, 1702.

68 Bodo von Dewitz, »So wird bei uns der Krieg geführt!« Amateurfotografie im Ersten Weltkrieg, München 1989, S. 104.

69 Almut Lindner-Wirsching, Patrioten im Pool: Deutsche und französische Kriegsbericht- erstattung im Ersten Weltkrieg. In: Augenzeugen (wie Anm. 9), S. 113-140.

70 Stv. GSt, Abt. III B, Anweisungen für Kriegs-Photographen u n d Kinematographien, 8.10.1914, BHStA/IV, MKr. 1710, Bl. 44. Im ersten halben Kriegsjahr wurden in der Aus- landspresse besonders die Gräueltaten und die Zerstörung von Kulturdenkmälern pro-

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Doch obwohl die Abt. III Β des stellvertretenden Generalstabs nicht nur Ab- züge aller Fotos der offiziellen Berichterstatter besaß, sondern sich außerdem das Recht vorbehalten hatte, diese Fotos in jeder beliebigen Form und Auflagenhöhe zu veröffentlichen, sucht man die eigene Verwendung dieses Materials von Seifen der Propagandabehörden vergebens! Die Initiative, die offiziellen Pressefotos zu verwerten, wurde - zumindest in der ersten Kriegshälfte - anderen überlassen. Ei- nen besonders geschickten Schachzug unternahm der Verlag J.F. Lehmann in Mün- chen, indem er dem stellvertretenden Generalkommando in München im April 1915 vorschlug, eine Postkartenreihe mit 1000 verschiedenen Fotomotiven offizi- eller Kriegsberichterstatter zu je 10 000 Stück zu produzieren, die vor allem an der Front als »offizielle Heerespostkarten« verkauft werden sollten, da »draußen ein großer Mangel an Ansichtspostkarten« herrsche. Besonders offizielle Fotografien vom Kriegsschauplatz wären neben den Abbildungen von Heerführern und Staats- männern erfolgversprechende Motive. Die Karten sollten für 10 Pf. das Stück ver- kauft werden, von denen 5 Pf. an die Heeresverwaltung, 4 Pf. an Lehmann und 1 Pf. an die jeweiligen Verkaufsstellen gehen sollten. Diese, so Lehmann, müssten von den Militärbehörden zur Abnahme verpflichtet werden. Auf diese Weise würde die Heeresverwaltung eine halbe Million Mark einnehmen - Lehmann ent- sprechend 400 000,- Mark. Der Verlagsinhaber, der für sein Vorhaben Exklusiv- rechte einforderte, argumentierte vor allem mit der propagandistischen Wirkung dieser Bilderflut, was dem stellvertretenden Generalkommando zunächst einleuch- tete. Das bayerische Kriegsministerium lehnte Lehmanns Vorschlag aber letztlich ab71.

Die eigene Herstellung von Propagandabildern, die dann auch zu einem ver- stärkten Einsatz von Bildmaterial innerhalb der verschiedenen Kampagnen führte, erfolgte ähnlich wie die Beauftragung von Verlagen und Druckereien verstärkt ab 1917. Sie war eng verknüpft mit der Einrichtung einer neuen Behörde, die am 30. Ja- nuar 1917 offiziell ihre Arbeit begann: das Bild- und Filmamt (BuFa)72. Angesiedelt bei der Militärischen Stelle des Auswärtigen Amtes übernahm es die Aufgaben der früheren Militärischen Film- und Photostellen und war damit eine militärische Be- hörde. Mit einem Etat von knapp 20 Millionen Mark jährlich73 und etwa 100 Hilfs- kräften war das BuFa gut ausgestattet.

»Die Herstellung von Filmen stellte die Hauptaufgabe der neuen Institution dar. Die Kinematografie wurde als noch größere, noch modernere technische Innovation angesehen als die Fotografie. Die bewegten Bilder faszinierten das

blematisiert. Vgl. Klaus H. Kiefer, Die Beschießung der Kathedrale von Reims. Bilddo- kumente und Legendenbildung - Eine Semiotik der Zerstörung. In: Kriegserlebnis und Legendenbildung. Das Bild des modernen Krieges in Literatur, Theater, Photographie und Film. Hrsg. von Thomas Schneider, Osnabrück 1999, S. 115-152.

71 J.F. Lehmann Verlag München an stv. GK I. AK, 1.4.1915 und die Antwort des bay. KM, 22.4.1915 BHStA/IV, MKr. 13344, Bl. 116 f. Die von Lehmann vorgeschlagenen Motive wurden dann unter der Herausgeberschaft der Ostpreußenhilfe doch als Wohlfahrtskar- ten publiziert.

72 BA-MA, W-l0/50299, Bl. 73. Vgl. auch zur Geschichte des BuFa: Hans Barkhausen, Film- propaganda in Deutschland im Ersten und Zweiten Weltkrieg, Hildesheim, Zürich, New York 1982.

73 18 Mio. Mark kamen jährlich vom Kriegsministerium, knapp eine halbe Million vom Auswärtigen Amt, BA-MA, W-10/50299, Bl. 113.

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Publikum und galten als vorzügliches Mittel zu edler Unterhaltung und zur Belehrung der weitesten Kreise74

Wenn auch die Fotoproduktion75 der Filmherstellung untergeordnet war, entstan- den doch schon in kurzer Zeit enorme Mengen an Fotomaterial. Barkhausen schätzt die Zahl der bis zum Kriegsende aufgenommenen Bilder insgesamt auf 10 000, wo- mit aber wahrscheinlich nur die Papierabzüge gemeint sind76. Denn schon im März 1917, also drei Monate nach Gründung des Bild- und Filmamtes, waren offensicht- lich »weit über 100 Serien mit über 25 000« Lichtbildern hergestellt worden77.

Es waren besonders die Lichtbilder, also Dias, die sich im Rahmen von Licht- bildervorträgen wachsender Beliebtheit in der Bevölkerung erfreuten und von de- nen sich die Propagandabehörden daher wirksame Einflussmöglichkeiten der Stimmungsverbesserung versprachen. Denn »bei richtiger Wahl der Redner und des Vortragsstoffes bildet das gesprochene Wort, wenn möglich in Verbindung mit authentischen bildlichen Darstellungen, zur Zeit das wirksamste Mittel der Auf- klärung78

Die für die >Heimat-Aufklärung< zusammengestellten Diavorträge thematisier- ten in erster Linie wirtschaftliche und Ernährungsfragen. Der Bevölkerung sollte erstens klar gemacht werden, dass die wirtschaftliche Situation Deutschlands zwar schwierig, aber immer noch den Verhältnissen der Entente-Mächte überlegen sei.

Um für die Nachkriegszeit günstige Bedingungen für die Wirtschaft herzustellen, sei der für Deutschland siegreiche Ausgang des Krieges absolut notwendig79. We- gen der zunehmenden Versorgungsgegensätze zwischen der Stadt- und Landbe- völkerung, die zu äußerst harten Konflikten führten80, bemühte sich das Kriegs- presseamt, die Vorträge zielgruppenorientiert anzulegen81. So gab es für die Städter, respektive für die Rüstungsarbeiter, die den Bauern vorwarfen, Lebens- mittel zurückzuhalten und selbst zu verbrauchen, > Aufklärungsvorträge< zur Lage der Landwirtschaft und der schwierigen Situation der Bauern. Ein zweiter The- menbereich für die Arbeiter bezog sich auf Fragen des Streiks, ein dritter auf die Situation der Arbeiterschaft in der Nachkriegszeit, die abhängig vom Ausgang des

74 K o m m a n d o d e r M a r i n e s t a t i o n Ostsee an d a s K o m m a n d o d e r H o c h s e e s t r e i t k r ä f t e , 20.5.1918, BA-MA, RM 5-3761, Bl. 133 f.

75 Die Fotografen hatten die Aufgabe, erstens die Arbeit der Filmteams zu dokumentieren, zweitens A u f n a h m e n z u machen, die die G r u n d l a g e f ü r die vom BuFa herausgegebenen Bild- u n d Diareihen waren. Vgl. Barkhausen, Filmpropaganda (wie A n m . 72), S. 76 f.

76 Ebd., S. 175.

77 Vortrag Dr. Wagner über BuFa, 13.3. (o.J., vermutlich 1917), BHStA/II, MA 97624. Noch im Dezember 1916 beklagte Major Schweitzer v o m stv. GSt den eklatanten Mangel an Lichtbildern, 13.12.1916, Protokoll d e r Besprechung zwischen zentralen militärischen u n d zivilen Behörden im KPA z u Fragen der Inlandspropaganda, zit. nach: Militär u n d Innenpolitik im Weltkrieg 1914-1918. Bearb. von Wilhelm Deist, Düsseldorf 1970 (= Quel- len zur Geschichte des Parlamentarismus u n d der politischen Parteien, Reihe 2: Militär u n d Politik, 1.2), S. 346.

78 Richtlinien f ü r die Aufklärungs- u n d Propagandatätigkeit im Bereich des stv. GK X. AK, 10.5.1917, zit. nach: Militär u n d Innenpolitik (wie A n m . 77), S. 819.

79 U m n u r einige Titel z u n e n n e n : Z u r Lage auf d e m wirtschaftlichen Kriegsschauplatz (vermutl. 1917), Der augenblickliche Stand unserer Volksemährung, 1917, Ernährungs- wirtschaft, 1917, Gibt Frieden Brot?; HStA/MA, Μ 1/3-498. E r n ä h r u n g s a u s s i c h t e n im k o m m e n d e n Wirtschaftsjahre insbesondere f ü r die Kartoffel- u n d Fleischversorgung, 1917, HStA/MA, Μ 1/3-499. Weitere in: HStA/MA, Μ 77/1-450, passim.

80 Benjamin Ziemann, Front u n d Heimat. Ländliche Kriegserfahrungen im südlichen Bay- ern 1914-1923, Essen 1997, S. 314-318, 330-334, 340-350.

81 Richtlinien f ü r die »Truppenaufklärung«, BHStA/IV, stv. GK I. AK, 1709, o.Bl.

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