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(1)Hans-Jürgen Schlochauer zum 75

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Hans-Jürgen Schlochauer zum 75. Geburtstag

I.

„In gleicher Weise ehrt es Jubilar und Jurisprudenz, daß man verdien- ten Kollegen bei wichtigen Daten ihres Lebens Früchte des geistigen Ak- kers als Festgabe darreicht. Es mutet oft wie ein wissenschaftliches Ern- tedankfest an. Hier leuchtet ein Stück schöner Menschlichkeit in den nüchternen Raum der Wissenschaft hinein (Wissenschaft und Mensch- lichkeit- das wäre überhaupt ein erörterungswürdiges Thema)." Mit die- sen Worten leitet Wilhelm Herschel seine Betrachtungen über „Die Fest- gabe" ein (Juristenzeitung 35 [1980], S. 222). Die vorliegende Festschrift ehrt in der Person von Hans-Jürgen Schlochauer zu dessen 75. Geburtstag am 28. März 1981 einen Wissenschaftler, der sich um die Pflege des Rechts - insbesondere des Völkerrechts - in ungewöhnlichem Maße verdient ge- macht hat. Bevor diese Verdienste dargestellt werden, sollen einige Be- merkungen zu Festschriften im allgemeinen und zu der vorliegenden Fest- schrift im besonderen gemacht werden.

Die klassische Festschrift war eine Gabe von Fakultätskollegen, Freun- den und Schülern. Die menschliche Verbundenheit der Autoren mit dem Jubilar bildete den äußeren Zusammenhalt der Festschrift. Dem äußeren Zusammenhalt entsprach jedoch nicht das innere (inhaltliche) Bild; der Inhalt war vielmehr - bedingt durch die verschiedenen Rechtsdisziplinen, denen insbesondere die Fakultätskollegen, aber auch die Freunde, ange- hörten - diffus. Die Inhomogenität des Inhaltes wiederum führte zu der Sorge, „hier werde ein erheblicher Teil der Arbeiten gerade der führenden Vertreter der Rechtswissenschaft in unsystematischer und rein zufälliger Weise in alle Winde zerstreut und werde dadurch eines Teiles seiner Wir- kung beraubt. Wer über einige Jahre hinweg die Breitenwirkung der ver- schiedenen Publikationen verfolgt, muß immer wieder bedauernd fest- stellen, daß mancher Beitrag zu einer Fest- oder sonstigen Sammelschrift nicht die Bedeutung findet, die er verdient. Vor allem die Rechtsprechung hat die „Schätze", die in diesen Werken verborgen liegen, bei weitem noch nicht in ausreichendem Maße gehoben" (Karl Heinrich Friauf, Das öffentliche Recht im Spiegel von Fest- und Sammelschriften, Juristische Analysen 1 [1969], S. 45 ff. [46]).

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In neuerer Zeit macht sich hinsichtlich des Inhaltes der Festschriften ein Wandel bemerkbar, nämlich in Richtung auf eine thematische Konzentra- tion auf eines der großen Rechtsgebiete. Demgemäß sind Autoren einer Festschrift heute meist nicht die (alle) Fakultätskollegen, sondern Fach- kollegen von verschiedenen Universitäten.

Diese Entwicklung zeigt Licht und Schatten. Positiv daran ist die be- reits erwähnte thematische Konzentration, die mit guten Gründen heute als wünschenswert genannt wird: „Wohl aber könnte konsequenter als bisher eine strikte Schwerpunktbildung von Festschriften in Betracht ge- zogen . . . werden" (Peter Ulmer, Rezension der Festschrift für Ernst von Caemmerer, Zeitschrift für Handels- und Gesellschaftsrecht 143 [1979], S. 452 [456]). Schatten wirft dieses gegenwärtige Bild der Festschriften in- soweit, als es zeigt, daß die Fakultäten nicht mehr oder jedenfalls kaum noch enge Gemeinschaften von einander zugetanen Kollegen bilden. Die Mitglieder des Lehrkörpers leben heute weitgehend nicht miteinander, sondern nebeneinander. Ursache dieser Entwicklung ist sicherlich die er- hebliche personelle Vergrößerung des Lehrkörpers; im übrigen mag es noch andere, zusätzliche Gründe geben, denen nachzugehen hier nicht der Ort ist. In der vorliegenden Festschrift sind - das ist gewiß nicht ge- wöhnlich - fast alle Professoren und Privatdozenten vertreten, die in der Bundesrepublik Deutschland im Völkerrecht und/oder im Europarecht habilitiert worden sind oder diese Fächer an wissenschaftlichen Hoch- schulen vertreten. Besonderen Wert hat der Herausgeber dabei darauf ge- legt, daß auch jüngere Wissenschaftler, die bei Festschriften selten oder al- lenfalls nur bei solchen zu Ehren ihrer akademischen Lehrer „zum Zuge"

kommen, zur Mitarbeit an dieser Festschrift eingeladen wurden. Wie stets bei einem Werk, an dem viele Autoren zu beteiligen sind, fehlen einige, die zum Kreis der Völkerrechtler und Europarechtler gehören, aber aus verständlichen Gründen - z.B. wegen der starken Belastung durch ihre Tätigkeit in der akademischen Selbstverwaltung - die Mitwirkung absagen mußten. Gleichwohl kann die Feststellung getroffen werden, daß die vor- liegende Festschrift ein nahezu repräsentatives Bild der gegenwärtigen Völkerrechts- und Europarechtslehrer an den Hochschulen in der Bun- desrepublik Deutschland gibt, ergänzt durch Autoren aus Österreich, der Schweiz, Belgien und Großbritannien.

II.

Die vorliegende Festschrift für Hans-Jürgen Schlochauer steht unter dem Thema „Staatsrecht - Völkerrecht - Europarecht". Damit sind die Rechtsgebiete genannt, auf denen das Schwergewicht des wissen- schaftlichen Wirkens von Hans-Jürgen Schlochauer liegt. Das Verfas-

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sungsrecht hat der Jubilar in seinem Buch „öffentliches Recht" (1957) dargestellt; das Buch ist streng übersichtlich gegliedert und ohne Zweifel vor allem durch die - im Untertitel („Grundzüge des Bundesstaatsrechts und des allgemeinen Verwaltungsrechts in der Bundesrepublik Deutsch- land unter besonderer Berücksichtigung der Verbindung zum Völker- recht") gekennzeichnete - Verbindung zum Verwaltungsrecht und zum Völkerrecht von Interesse. Schon früh hat Schlochauer damit Verbindun- gen gezogen, die in den Juristenausbildungsordnungen und in der inzwi- schen stark angeschwollenen Ausbildungsliteratur erst sehr viel später un- ter dem Thema „Bezüge des Staatsrechts zum Völkerrecht" aufgenom- men worden sind.

Die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Europarecht war durch eine Tätigkeit in der Praxis vorgezeichnet. Hans-Jürgen Schlochauer war von 1950-1951 als Oberregierungsrat im Bundesministerium der Justiz Mitglied der Delegation der Bundesrepublik Deutschland zur Verhand- lung über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in Paris. Diese Tätigkeit fand ihren literarischen Niederschlag in mehreren wichtigen Veröffentlichungen, so z.B. in der Monographie

„Der Rechtsschutz gegenüber der Tätigkeit internationaler und überna- tionaler Behörden" (1952) und in den Abhandlungen über „Die Ge- richtsbarkeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (Ar- chiv des Völkerrechts 3 [1951/52], S. 385ff.) und „Zur Frage der Rechts- natur der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (Festschrift für Hans Wehberg, 1956, S. 361 ff.). Uber die Rechtsprobleme der Mon- tanunion hinausgreifend wandte Schlochauer sich den Themen „Von der Association zur Integration Europas" (Die Friedens-Warte 52 [1953/55], S. lff.) und „Rechtsformen der europäischen Ordnung" (Archiv des Völkerrechts 5 [1955/56], S. 40ff.) zu. Neben diesen mehr rechtstheoreti- schen Grundlegungen hat Hans-Jürgen Schlochauer sich aber auch mit Rechtsproblemen beschäftigt, die unmittelbar die Rechtspraxis betreffen;

zu nennen ist in diesem Zusammenhang insbesondere die im Jahre 1958 erschienene Monographie über „Das Verhältnis des deutschen Kartell- rechts zu den kartellrechtlichen Vorschriften des Vertrages über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" (zusammen mit Helmut Coing und Heinrich Kronstein) und die aus einem Rechtsgutach- ten entstandene Schrift „Die Ausnahmetarife im Recht der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (1960). Betreut worden ist das Euro- parecht auch in der von Hans-Jürgen Schlochauer (gemeinsam mit den oben Genannten) und Walter Hallstein herausgegebenen Reihe „Schrif- ten des Instituts für ausländisches und internationales Wirtschaftsrecht", die nicht nur, aber doch in erheblichem Maße europarechtliche Arbeiten enthält. Für die praktische Arbeit jedes Europarechtlers außerordentlich nützlich ist schließlich die von Hans-Jürgen Schlochauer (wiederum ge-

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meinsam mit den oben Genannten) edierte Textsammlung „Europäisches Recht" (seit 1953, Losebl.-Slg.).

III.

Das wissenschaftliche Hauptinteresse des Jubilars lag und liegt jedoch im Völkerrecht. Aus diesem Gebiet stammte schon das Thema der Disser- tation („Der deutsch-russische Rückversicherungsvertrag. Eine histo- risch-völkerrechtliche Untersuchung), mit welcher Hans-Jürgen Schlo- chauer im Jahre 1930 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Jo- hann Wolfgang Goethe-Universität nach dem Studium der Rechtswissen- schaften in Bonn, Frankfurt am Main, Freiburg und Paris promovierte.

Die in der Dissertation angelegte Verbindung von völkerrechtlicher und historischer Betrachtungsweise hat Schlochauer später vor allem in seinen Arbeiten zur Idee der Friedenssicherung aufgenommen, nämlich in seinen Monographien „Das Problem der Friedenssicherung in seiner ideenge- schichtlichen und völkerrechtlichen Entwicklung" (1946) und „Die Idee des ewigen Friedens. Entwicklung und Gestaltung des Friedenssiche- rungsgedankens" (1953). Mit der Friedenssicherung wiederum hängt das Thema der Internationalen Gerichtsbarkeit und der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit eng zusammen, das Hans-Jürgen Schlochauer mehrmals eingehend behandelt hat, z. B. in „Das erste Gutachten des In- ternationalen Gerichtshofes" (Festschrift für Erich Kaufmann, 1950, S.

331 ff.) und in „Die Entwicklung der internationalen Schiedsgerichtsbar- keit" (Archiv des Völkerrechts 10 [1962/63], S. lff.). Folgerichtig ist des- halb auch die literarische Beschäftigung mit der Tätigkeit der Vereinten Nationen (vgl. die Berichte über „Tätigkeit der Vereinten Nationen in völkerrechtlichen Fragen" in Archiv des Völkerrechts 1 [1948/49], S.

48 ff., 332 ff. ; 2 [1949/50], S. 51 ff. ; 305 ff.) und zu Fragen der Revision der Satzung der U N O (vgl. „Die Revision der Satzung der Vereinten Natio- nen", Juristenzeitung 11 [1956], S.233ff.; „Problems of Reviewing the United Nations Charter", India Quarterly 12 [1956], S.65ff.; „Bemer- kungen zur Revision der Charter of the United Nations", Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 19 [1958], S. 416 ff. ;

„Quelques aspects de la révision de la Charte des Nations Unies", Revue générale de droit international public 65 [1961], S. 20ff.). Mit Friedenssi- cherung, Gerichtsbarkeit und Vereinten Nationen steht schließlich auch der Gegenstand des völkerrechtlichen Deliktes in einem gewissen Zu- sammenhang, ein Gegenstand, den Hans-Jürgen Schlochauer in seiner Abhandlung über „Die Entwicklung des völkerrechtlichen Deliktsrech- tes" (Archiv des Völkerrechts 16 [1974/75], S. 239ff.) erörtert hat. Die Frage der Abgrenzung von völkerrechtlichem Delikt einerseits und

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XIII Rechtsmißbrauch andererseits führt zu einer frühen Arbeit Schlochauers zurück, nämlich zu seinem viel beachteten Aufsatz über „Die Theorie des abus de droit im Völkerrecht" (Zeitschrift für Völkerrecht 17 [1933], S.

373 ff.).

IV.

Im Jahr 1933 wurde Hans-Jürgen Schlochauer von den Nationalsoziali- sten aus dem Beamtendienst entlassen, womit seine im Jahre 1930 begon- nene Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Rechtswissenschaft- lichen Fakultät der Universität Frankfurt am Main bei Karl Strupp zwangsweise beendet wurde. Der akademische Lehrer (Strupp) und sein Mitarbeiter verließen das Land, dessen Regime sie verfolgte. Hans-Jürgen Schlochauer ging zunächst nach Den Haag, wo er im Friedenspalast und beim Ständigen Internationalen Gerichtshof wissenschaftlich arbeitete, später (bis 1936) mit Hilfe eines Stipendiums des Carnegie Endowment for International Peace nach Cambridge und Oxford. In Den Haag und in Großbritannien arbeitete er an seiner Schrift „Der völkerrechtliche Ver- trag" (unveröff.), auf Grund derer er im April 1946 an der Rechtswissen- schaftlichen Fakultät der Universität Köln habilitiert wurde; in Köln wurde er im Jahre 1950 zum apl. Professor ernannt. Im Jahre 1951 nahm Hans-Jürgen Schlochauer einen Ruf als o. ö. Professor für öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Frankfurt am Main an, wo er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1974 Vorlesungen hielt, insbesondere die Vorlesung „Völkerrecht".

Neben der Vorlesungstätigkeit und neben den eigenen wissenschaftli- chen Publikationen hat Hans-Jürgen Schlochauer sich um die Völker- rechtswissenschaft besonders dadurch verdient gemacht, daß er als Her- ausgeber des Archivs des Völkerrechts (zunächst zusammen mit Walter Schätzel und Hans Wehberg, nach deren Tod [1961 bzw. 1962] allein) ein Forum für völkerrechtliche Abhandlungen, Berichte und Rezensionen bereitstellte und redaktionell betreute, in dem zahlreiche in- und auslän- dische Völkerrechtler zu Wort gekommen sind. Er selbst hat im Archiv des Völkerrechts mehrere Abhandlungen und Berichte beigesteuert, vor allem aber eine ebenso imponierende wie erstaunliche Zahl von Rezensio- nen.

In der Frankfurter Zeit ist Schlochauers Hauptwerk entstanden: das von ihm herausgegebene „Wörterbuch des Völkerrechts". Anfang 1955 hatte der damalige Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Völker- recht, Ulrich Scheuner, sich an Hans-Jürgen Schlochauer mit der Anfrage gewandt, ob er bereit sei, im Auftrage der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht das s. Z. von Karl Strupp herausgegebene und in den Jahren

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XIV

1924-1929 erschienene „Wörterbuch des Völkerrechts und der Diploma- tie" neu herauszugeben. Als Schüler und ehemaliger Assistent von Karl Strupp war Hans-Jürgen Schlochauer dazu wie kein zweiter berufen. Im Mai 1955 richtete er an den Verlag Walter de Gruy ter in Berlin, also an den Verlag, in welchem die vorliegende Festschrift erscheint, eine diesbezügli- che erste Anfrage. Nachdem der Verlag dem Projekt zugestimmt hatte, arbeitete Schlochauer unter Zusammenarbeit mit Herbert Krüger, Her- mann Mosler und Ulrich Scheuner das Grundkonzept aus. Es spricht für das organisatorische und redaktionelle Geschick Schlochauers, daß schon im Jahre 1960 der erste Band, 1961 der zweite und 1962 der dritte Band und der das Gesamtwerk abschließende Registerband erschienen sind. 196 Autoren aus dem In- und Ausland haben im Wörterbuch des Völkerrechts 797 Sachstichwörter und 273 Fallstichwörter bearbeitet. Die Liste der Sachstichwörter reicht von „Aachener Kongreß von 1818" bis „Zypern", die der Fallstichwörter von „Abu Dhabi Oil-Fall" bis „Zar Ferdinand- Fall", die der Mitarbeiter von Wolfgang Abendroth bis Konrad Zweigert.

Auch jüngere Wissenschaftler haben in erheblichem Umfang Beiträge ge- liefert. Das Wörterbuch des Völkerrechts ist jahrzehntelang ein in seiner Art einzigartiges Werk gewesen. Hans-Jürgen Schlochauer hat sich mit diesem Werk einen bleibenden Platz in der deutschen Völkerrechtswis- senschaft gesichert und darüber hinaus auch im Ausland große Anerken- nung gefunden: Das Wörterbuch des Völkerrechts ist von der American Society of International Law im Jahre 1964 mit dem „Certificate of Merit for an most important work in the field of International Law" ausgezeich- net worden.

V.

Hans-Jürgen Schlochauer hat in seinem Leben Höhen und Tiefen er- lebt. Eine wissenschaftliche Tätigkeit, die vielversprechend begonnen hat- te, wurde im Jahre 1933 unterbrochen. Daß Hans-Jürgen Schlochauer nach 12jähriger Zwangspause den Einstieg in die Wissenschaft wieder suchte und fand, zeigt, wie sehr er dem akademisch-wissenschaftlichen Leben und Wirken verbunden ist. Obwohl Schlochauer in seiner zurück- haltenden Art nicht gern auf „vielen Hochzeiten tanzt", sind ihm über den eigentlichen Bereich seines wissenschaftlichen Wirkens wichtige Äm- ter und Auszeichnungen zuteil geworden. Von 1951 bis 1974 war er Di- rektor des Instituts für ausländisches und internationales Wirtschaftsrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main, von 1955 bis 1960 Mitglied des Hessischen Staatsgerichtshofes und des Hessi- schen Verwaltungsgerichtshofes, von 1956 bis 1962 Präsident der Deut- schen Gesellschaft für Völkerrecht. Die Bundesrepublik Deutschland

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nominierte ihn im Jahre 1961 zum Mitglied des Ständigen Schiedshofes in Den Haag, 1958 zum Mitglied des deutsch-niederländischen Ver- gleichsrates und 1959 zum Mitglied des Internationalen Schiedsgerichts zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel.

Die Autoren und der Herausgeber dieser Festschrift wie auch der Ver- lag entbieten dem Jubilar den traditionellen akademischen Geburtstags- gruß und -wünsch: Ad multos annos.

Hamburg, im Januar 1981

Ingo von Münch

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