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1. Vorlesung 1. Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre 1.1 Der Gegenstand: Wirtschaften in Betrieben

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1. Vorlesung

1. Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre 1.1 Der Gegenstand: Wirtschaften in Betrieben

10

- Bedürfnisse: Menschen wollen diese Befriedigen und wirtschaften deswegen - Nachfrage: Wissenschaftliche messbare Bedürfnisse

- Knappe Güter: Dinge die nachgefragt werden und einen Preis haben - Das wirtschaften kann so als Bewältigung der Knappheit angesehen werden 11

- folgenden Arten von Gütern gibt es - Sachgüterund Dienstleistungen

- Realgüter(Güter oder Dienstleistungen die für sich betrachtet einen Wert darstellen) und Nominalgüter(Güter die einen zugewisenen Wert haben zB Geld oder Recht auf Geld)

- Inputgüterund Outputgüter(hier wird zwischen der Stellung im

Transformationsprozess ausgegangen (zB Autoproduktion: Input = Metal ; Output = Auto))

- Gebrauch (Güter die mehrmals benutz werden können) undVerbrauchsgüter (Güter die nach einmaligen Verbrauch nicht mehr für die selbe Sache benutzbar sind)

12

- das wirtschaften an sich ist ein Prozess der Planvoll verläuft um die Knappheit zu bewältigen

- Wirtschaftlichkeitsprinzips:

1. Maximum bzw Maximal-Prinzip: Mit gegebenen Mitteln möglichst viel erreichen

2. Minimum bzw. Minimal-Prinzip: Ein Ziel mit möglichst wenig Aufwand erreichen

3. Extremumprinzip: Input und Output möglichst optimal ausbalancieren 13 u 18

- Nach Gutenberg ist ein Betrieb: eine Einheit aus technischem, kommerziellem und finanziellem Bereich zur Produktion materieller Güter bzw. Bereitstellung

immaterieller Güter

- dh Betriebe sind zu Leistungserstellung, Leistungsverwertung da und als finanzielle Sphäre zu betrachten

- Seine Elementarfaktorensind objektive Arbeitsleistung (objektbezogene Faktor:

Arbeiter ; dispositive Faktor: Management), Arbeits- und Betriebsmittel, Werkstoffe

(2)

- Dem dispositiven Faktor kommt dabei die Aufgabe zu alle anderen Faktor zu einer möglichst guten Wertschöpfungseinheit zu verbinden

- Wie gut das ist hängt von zwei Faktoren ab:

1. Beschaffenheit: Wie gut ist die Ausbildung, wie rein ist Material

2. Kombination: Wie kann ich die Arbeiter möglichst effektiv einsetzten um einen guten Wertschöpfungsprozess zu erreichen

14

- Unterscheidung von Haushalten und Unternehmen

- Haushalte: sind zu Eigenbedarfsdeckung da also produzieren Güter zum Eigenbedarf.

Öffentliche sind das auch und sind sozusagen zur kollektiven Eigenbedarfsdeckung da - Betriebesind Ausdruck der Fremdbedarfdeckung

16

- Erfahrungsgegenstand: ist der Gegenstand (der BWL) in dem empirische Phänomene beschrieben werden (BWL: ist der Betrieb bzw das betriebliche Geschehen bzw Wirtschaften von Firmen, Unternehmen o Behörden)

- Erkenntnisgegenstand: ist die genauere Betrachtung eines Problems eines Feldes des Erfahrungsgegenstand (BWL: Gewinnmaximierung in einen spezifischen Fall ;

Entscheidung über knappe Güter) 19

- Wirtschaftlichkeit: Produktivität als Bewertung wie Input und Output zueinander stehenàwie viel Aufwand habe ich um einen bestimmten Erlös zu erwirtschaften à Rendite

- Dabei gibt es zwei Prinzipien:

1. Sparprinzip: Das vorgegeben Ziel unter Einsatz möglichst geringer Mittel zu erreichen

2. Butgetprinzip: Unter bestimmten Mittel das Maximal mögliche herausholen 20 – 21

- systemdifferente betriebliche Tatbestände (welche auf jeden Betrieb unabhängig von der Staatsform zutreffen):

1. es wird vom dispositiven Faktor Mittel kombiniert

2. Wirtschaftlichkeit (Mittel werden sparsam eingesetzt (knappe Güter)) 3. stellt Güter für Dritte

4. ist auf Dauer angelegt

- systembezogene betriebliche Tatbestände (welche von der Gesellschafts- bzw Staatsform abhängig ist:

1. Autonomie vs Planwirtschaft

2. Unternehmerisches Handeln vs Mitbestimmung

2. Vorlesung

(3)

1.2 Perspektiven auf den Gegenstand: Lehre und Forschung

1 – 13

- Fakten zum auswendig lernen auf der Folie 14 – 21

- Die BWL erfasst das was allen Betriebe zu gleicher Maß zu Grunde liegt

- Spezialisierungen finden dann in der institutionellen(Banken, Handel, …) oder funktionellen(Verkauf, Produktion, Marketing) Ebene statt

- Die Spezialisierungen oder Forschungsansätze können zB sein

1. Faktortheoretischer Ansatz: wie optimiere ich den Wertschöpfungsprozess in Hinsicht auf wie Input in Beziehung zum Output steht

2. Management Research: Wie führe ich ein erfolgreiches Unternehmen wie manage ich den Wertschöpfungsprozess àwie optimiere ich mein Unternehmen 3. Entscheidungsorientierte Ansätze: (wie werden Entscheidungen getroffen)

a. Formallogische Ansätze: Wie entscheide ich mich wenn ich welche Informationen zur Verfügung habe àfür das Beste (da klare

Entscheidungsregeln)

b. Formaler, interdisziplinärer Ansatz: hier ist der Mensch im Mittelpunkt der zwischen Alternativen die rational entscheidet. Die Entscheidungen werden als Konstrukt betrachtet welche die betrieblichen Elemente miteinander verbindet.

c. Deskriptiver Ansatz: Der Mensch versucht durch Entscheidungen seine Bedürfnisse zu befriedigen. Die realen Entscheidungen werden untersucht und dabei auf die Vielfältigkeit und Komplexität der einflussnehmenden Elementen versucht Rücksicht zu nehmen

4. Systemtheoretische Ansätze: Betriebe als ganze Systeme

a. Kybernetischer, klassischer, naturwissenschaftliche Ansatz: Das Unternehmen wird als sozieales System betrachtet deren Ziel es ist, das Gleichgewicht der Produktion und den erhalt des Systems sicherzustellen b. Evolutionärer Ansatz: Die Unternehmen entwickeln sich weiter. Es

herrscht ein ständiger Wandel und so auch ein ständiges Lernen. Die Grundlage dafür ist dass man das Ungleichgewicht als Normalfall ansieht und die Unternehmung immer versucht sich neu anzupassen

5. Situativer Ansatz: Unternehmen als Spiegelbild der Umwelt. Die Umwelt ist der Ausgangspunkt woran sich die Organisation orientiert.

6. Institutionenorientierte Ansätze: Warum entstehen und was hat einen Einfluss auf die Organisationen

a. Institutionenökonomie(neoklassische Mikroökonomie): Wir

Organisieren und in Unternehmen um zu Spezialisieren und zu Tauschen.

àKosten entstehen durch verschiedenes Wissen der Tauschpartner (Informationsasymmetrie) oder dadurch das ein Partner den anderen ausnutzt (opportunistisches Verhalten)

(4)

b. Neoinstitutionalismus: Wir werden zum gründen von Organisationen von unserer Umwelt „gezwungen“ (zB Mode)

7. Interpretative Ansätze: Das verstehen von Organisationen kann schwer durch empirische Analysen vollzogen werden. àDurch Einzelanalysen wird versucht die

8. Politikorientierte Ansätze:

a. Organisationen als politische Arenen: Organisationen sind ein Ausdruck von Macht. àwie zeichnen sich die Machtorganisation in der

Organisation ab?

b. Organisation als diskursive Formation: wie wirken und welche Macht haben die Formalitäten auf die Organisation

22 – 23

- Was macht die BWL àBeschreiben (wie sieht es aus), Erklären und Verstehen (Wie funktioniert es), Gestallten (wie wird es sein, wenn …)

24 – 25

Begriffe

logische (syndaktische Verknüpfungen zb und, oder)

nicht Logische (die Inhalte transportieren)

präskriptive (ordnen Werte zu zB Gut,

Böse)

Deskriptive (benötigen Definition) mit direkten

empirischen Bezug (beobachtbar zB Auto, Haus)

mit indirekten empirischen Bezug (unbeobachtbar zB Liebe, Angst)

- man definiert um eine Sprachregulierung zwischen Wissenschaftlern zu schaffen - als Ergebnis kommt man zu Klassifikationen (Alle Elemente haben ein

klassenspezifisches Merkmal gemeinsam) oder und zur Typisierung (Alle Elemente haben ein oder mehrere Merkmale gemein)

26 – 29

- Betriebswirtschaftliche Forschungsmethoden diesen zur Untersuchung des

Wirtschaftens in Betrieben wobei hier das Erklären und Verstehen im Vordergrund steht

- Um Dinge zu erklären benutzt man zB das Hempel-Oppenheim-Schema (sie Übungsschema)

- Anderes Erklärungsschema ist von einen (oder mehreren) Einzelfällen eine allgemeine Regel abzuleiten (Induktion)

(5)

- Das Verstehen ist durch die interpretative Annahme zu verstehen. Es gibt keine 100%

logischen regeln für das menschliche Handel àdurch beobachten versucht man es zu rekonstruieren

3. Vorlesung

2. Der Betrieb: Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen

2.1 Rahmenbedingungen betrieblichen Entscheidens

4 – 5

- Die Unternehmensverfassung (auch Unternehmensordnung, Corporate Governance) regelt die rechte der Teilnehmer und Organe, und bestimmt auch die Zielsetzung des Unternehmens.

- Sie orientiert sich an der Wirtschaftsordnung und an der Rechtsordnung - Grundsätzlich werden zwei Fragen die beantwortet werden müssen:

1. Legitimationsfrage: Welche Interessen bestimmen die Zielsetzung der Unternehmen àUnterscheidung zwischen Interessenmonistisch(x = 1) , Interessendualistisch(x = 2) , Interessenpluralistisch(x > 2)

2. Organisationsfrage: Wie werden die Entscheidungen getroffen? Dazu müssen die Entscheidungsgremien(deren Zusammensetzung und Kompetenzen), der

Entscheidungsprozessan sich und das Informationssystemklar gestellt werden 6

- Unterschied Marktwirtschaft vs Planwirtschaft 7 – 9

- Unternehmensentscheidungsrelevante Gruppen

1. Shareholder: (Kapitaleigner) für sie ist die Organisation ein Investitionsgut. Die Organisation soll Gewinn machen, dabei ist soziales Handeln nur von Interesse wenn es Einfluss auf den Gewinn hat. Nur die Kapitaleigner bestimmen was mit ihren Geld geschehen tut

2. Stakeholder: (Alle Personen und Gruppen die die Zielsetzung beeinflussen oder davon betroffen sind) Die Organisation ist ein Mittel um gemeinsame Ziele zu verfolgen. Dabei ist natürlich Gewinnmaximierung wichtig aber auch die soziale Sicherheit der Mitglieder und Anderer. So setzt sich die Zeilsetzung aus vielen Interessensgruppen zusammen.

(6)

10 - 11

- Wie interagieren die verschieden Interessensgruppen mit der Organisation àNach 2 Prinzipien (die immer als Mischform auftreten):

1. Erfolgorientiertes Handeln: schlicht beide wollen einen Nutzen voneinander haben

2. Verständigungsorientiertes Handeln: es sollen keine Dritte in mitleidenschaft gezogen werden

- zudem werden diese aber noch durch Restriktionen verstärkt, die Aufgeteilt sind in 1. externe Restriktionen: Gesetzte um die Interessen der Konsumenten,

Fremdkapitalgeber, Arbeitnehmer und der Öffentlichkeit zu wahren

2. interne Restriktionen: Regeln um die Interessen der internen Stakeholder zu verstärken

3. Selbstbindung / codes of conduct: Selbstauferlegte Regeln des Unternehmens 13 – 23

- Unternehmensverbände und Gewerkschaften zum Auswendiglernen

4. Vorlesung

- verschiede Kaufmannsbezeichnungen:

1. Ist-Kaufmann: Jemand der ein Handelsgewebe betreibt (Kaufmann Kraft Bestätigung)

2. Kann-Kaufmann: Land und Forstwirte sowie kleiner Gewerbetreibende. Diese können in das HR eingetragen werden um zum Kann-Kaufmann zu werden (Kaufmann Kraft Eintragung)

(7)

3. Form-Kaufmann: Startet man ein Gewerbe in der Form einer GmbH, AG oder eG so ist man automatisch im HR eingetragen und so ein Kaufmann (Kaufmann Kraft Rechtsform)

- Körperschaften: sind rechtlich verselbstständigte Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit

2.1.1 Rechtsformen

- Einzelunternehmen:

Was?: Einer betreibt ein Geschäft Rechtsgrundlange: HGB (§§ 1 bis 104)

Firma: muss den Kaufmann bezeichnen. Gegebenenfalls mit einen Zusatz (zB e.Kfr) Gründungsbedienungen: Eintrag ins Handelsregister

Geschäftsführung / Führungsstruktur : Allein durch den Einzelunternehmer Haftung: Allein und unbeschränkt (mit Haus und Hof)

Gewinn und Verlustverteilung: entfällt Sonstiges:

2.1.1.1 Personengesellschaften

- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaften) :

(8)

Was?: Auf Vertrag beruhende Personengesellschaft wo mindestens 2 Gesellschafter einen Zweck verfolgen

Rechtsgrundlange: BGB (§§ 705 bis 740)

Firma: entfällt (Die Firma ist Kaufleuten vorbehalten so ist es keine Firma)

Gründungsbedienungen: ein schriftlicher, mündlicher oder stillschweigender Vertrag. Es ist kein Eintrag erforderlich!

Geschäftsführung / Führungsstruktur : Gemeinschaftlich. Abweichungen sind möglich Haftung: unbeschränkt. Gesamtschuldnerisch (dh Alle für einen und einer für Alle!) Gewinn und Verlustverteilung: Gleichwertiger Gewinn und Verlustanteil

Sonstiges: zB Kartelle, Holdinggesellschaften, Zusammenschlüsse von Handwerken und Freiberuflern, WGs)

- Offene Handelsgesellschaft (OHG) : Was?: Firma!

Rechtsgrundlange: HGB (§§ 105ff); BGB (§§ 705ff)

Firma: muss begriff „Offene Handelsgesellschaft“ oder verständliche Abkürzungen führen (zB OHG)

Gründungsbedienungen: Ein (formlosen) Vertrag. Eintrag ins Handelsregister mit allen Namen der Gesellschafter, Sitz der Firma und Betätigungsfeld.

Geschäftsführung / Führungsstruktur : Einzelgeschäftsführung durch Vertretung (hd jeder Gesellschafter darf die OHG vertreten)

Haftung: unbeschränkt. Gesamtschuldnerisch

Gewinn und Verlustverteilung: Im Vertrag geregelt! Oder: Jeder erhält eine Verzinsung seines Eigenkapitals um 4% und der Rest nach Köpfen. Verluste werden nur nach Köpfen aufgeteilt Sonstiges:

- Kommanditgesellschaften (KG):

Was?: Firma! Wo mindestens einer unbeschränkt und einer beschränkt haftet.

Rechtsgrundlange: HGB (§§ 161ff; 105ff); BGB (§§ 705ff)

Firma: muss begriff „Kommanditgesellschaft“ oder verständliche Abkürzungen führen (zB KG)

Gründungsbedienungen: (wie bei OHG) Ein (formlosen) Vertrag. Eintrag ins Handelsregister mit allen Namen der Gesellschafter, Sitz der Firma, Betätigungsfeld und (zusätzlich) die Höhe der Einlagen der Kommanditisten.

Geschäftsführung / Führungsstruktur : Recht und Pflicht bei den Komplementären.

Kommanditisten können Prokura erhalten. (Prokura: Ermächtigung von Geschäftsvertretung) Haftung: Komplementären: unbeschränkt. Gesamtschuldnerisch ; Kommanditisten: Nur mit ihren Einlagen

Gewinn und Verlustverteilung: Im Vertrag geregelt! Oder: Jeder erhält eine Verzinsung seines Eigenkapitals um 4% und der Rest im angemessenen Verhältnis. Verluste werden nur im angemessenen Verhältnis aufgeteilt! Man geht davon aus dass dieser Teil jedoch im Gesellschaftsvertrag geregelt ist!!!

(9)

Sonstiges: Vollhafter: Komplementäre ; Teilhafter: Kommanditisten

- Stille Gesellschaft (stG):

Was?: In einer Personengesellschaft beteiligt sich jemand mit einer stillen Einlage Rechtsgrundlange: HGB (§§ 230-237); BGB (§§ 705ff)

Firma: entfällt (ist Kein Handelsunternehmen)

Gründungsbedienungen: durch einen (formlosen) Vertrag

Geschäftsführung / Führungsstruktur : Gesellschafter besitzt kein recht auf Geschäftsführung.

Nur Kontrollrechte.

Haftung: Allein der Inhaber der Personengesellschaft haftet. Wurde der Gesellschafter von einer Verlustbeteiligung ausgeschlossen hat er anrecht auf Rückerstattung

Gewinn und Verlustverteilung: Der Gesellschafter muss am Gewinn beteiligt werden Sonstiges:

2.1.1.2 Kapitalgesellschaften

- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

Was?: Eine Kapitalgesellschaft wo jeder nur mit seinen Einlagen haftet Rechtsgrundlange: GmbHG

Firma: muss begriff „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder verständliche Abkürzungen führen (zB GmbH)

Gründungsbedienungen: durch einen notariell beurkundeten Vertrag. Mindestens eine Person.

25000€ Stammkapital und jede Person mit mindestens 100€ (Eintrag ins Handelsregister).

Eintrag ins Handelsregister mit allen Namen der Gesellschafter, Sitz der Firma und Betätigungsfeld.

Geschäftsführung / Führungsstruktur : Durch Gesellschafter oder Dritte

Haftung: Die Gesellschaft an sich haftet mit allen. Die Gesellschafter mit ihren Einlagen.

Gewinn und Verlustverteilung: erfolgt nach den Einlagen Sonstiges:

- Aktiengesellschaft (AG):

Was?: Eine Kapitalgesellschaft wo jeder nur mit seinen Einlagen (Aktien) haftet. Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt

Rechtsgrundlange: AktG

Firma: muss begriff „Aktiengesellschaft“ oder verständliche Abkürzungen führen (zB AG) Gründungsbedienungen: durch einen notariell beurkundeten Vertrag. Mindestens ein Gründer.

50000€ Stammkapital aufgeteielt in Aktien vom mindestens 1€. Eintrag ins Handelsregister mit allen Namen der Gründer, Sitz der Firma, Höhe des Grundkapitals, Art der Aktie, Vorstandsmitglieder und Betätigungsfeld.

Geschäftsführung / Führungsstruktur : Durch Vorstand der durch den Aufsichtrat bestellt wird Haftung: Die Gesellschaft an sich haftet mit allen. Die Gesellschafter mit ihren Aktien.

(10)

Gewinn und Verlustverteilung: Wird in der Hauptversammlung bestimmt Sonstiges:

- Eingetragene Genossenschaft (eG):

Was?: juristische Personen zur wirtschaftlichen Förderung seiner Mitglieder Rechtsgrundlange: GenG

Firma: muss begriff „Eingetragene Genossenschaft“ oder verständliche Abkürzungen führen (zB eG)

Gründungsbedienungen: schriftlicher Vertrag. Eintrag ins Genossenschaftsregister.

mindestens 7 Personen

Geschäftsführung / Führungsstruktur : Durch Vorstand der sich aus Gesellschaftern zusammen setzt

Haftung: Die Gesellschaft an sich haftet mit allen.

Gewinn und Verlustverteilung: Nach den Einlagen!

Sonstiges:

2.1.1.3 Sonderformen

- GmbH & Co. KG

Was?: ist ein Kommanditgesellschaft deren Vollhafter eine GmbH ist Rechtsgrundlange:GmbH & Co. KG wie KG, GmbH nach GmbHG Firma: muss begriff „GmbH & Co. KG“

Gründungsbedienungen: Wie bei GmbH und KG. Alle Gesellschafter sind in das HR einzutragen

Geschäftsführung / Führungsstruktur : erfolgt durch den Komplementären Haftung: wie KG

Gewinn und Verlustverteilung: Nach Gesellschaftsvertrag. GmbH muss beteiligt werden Sonstiges: Abschwächung der Haftung da keine natürliche Person im Normalfall haftet

- Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA):

Was?: Firma! Wo mindestens einer unbeschränkt und einer beschränkt haftet.

Rechtsgrundlange: Regelungen zur KG + AktG (§§ 278-290)

Firma: muss begriff „Kommanditgesellschaften auf Aktien“ oder verständliche Abkürzungen führen (zB KGaA)

Gründungsbedienungen: ein notarieller Vertrag. 5 Mitglieder und 50000€ Grundkapital.

Geschäftsführung / Führungsstruktur : Recht und Pflicht bei den Komplementären der sozusagen als Vorstand wirkt.

Haftung: Komplementären: unbeschränkt. Gesamtschuldnerisch ; Kommanditisten: wie bei der Aktiengesellschaft

Gewinn und Verlustverteilung: Hauptversammlung beschließt die Gewinnverteilung und der Komplementäre muss zustimmen.

(11)

Sonstiges:

- Europäische Gesellschaft (Societas Europaea; SE):

Was?: eine Rechtsform für Kapitalgesellschaften die in mehreren EU-Ländern tätig sind Rechtsgrundlange: EUR (2001): Verordnung über Statut der SE ; D (2004): SE-

Einführungsgesetz (SEEG) + AktG ; Art. 1: SE-Ausführungsgesetz (SEAG) ; Art. 2: SE- Beteilungsgesetz (SEBG)AktG

Firma: muss begriff „Europäische Gesellschaft / Societas Europaea“ oder verständliche Abkürzungen führen (zB SE)

Gründungsbedienungen: Sie muss grenzübergreifend tätig sein. 120000€ Grundkapital und einen Eintrag ins HR

Geschäftsführung / Führungsstruktur : kann entweder ein interessendualistisches (Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat) oder ein interessensmonistisches (Verwaltungsrat zur Leitung und Kontrolle) System benutzen

Haftung:

Gewinn und Verlustverteilung:

Sonstiges: Meist wird das interessensmonistische System gewählt.

5. Vorlesung

2.1.2 Mitbestimmung

3

- Mitbestimmung von An-Seite aus wir praktiziert weil:

1. Das Interesse der Arbeiter der des Kapitals gleichgestellt sind 2. Demokratie in alle Stufen vordringen soll

3. Soziale Marktwirtschaft heißt auch sozial àArbeiter haben auch Würde und sind nicht nur ein Produktionsfaktor

4. Die Macht des Kapitals soll eingeschränkt werden 5

- Betriebliche Mitbestimmung:

- Die Arbeiter haben Einfluss auf das was innerbetrieblich wichtig ist (zB Arbeitsumfeld, Arbeitszeiten, …)

- Wird durch den BR durchgesetzt (oder Sprecherausschuss, EBR, SE-BR) - Eher mittel und kurzfristige Ziele

- unternehmerische Mitbestimmung:

- Die Arbeiter haben Einfluss auf das unternehmerische Handeln. Also auf alles was die Angelegenheiten das Betriebs verlässt (zB Expansion, Kapitalerweiterungen, …) - Diese Mitbestimmung wird in Organen vollzogen (AR, VS)

- Mittel oder langfristige politische Entscheidungen 7

- Montanmitbestimmungsgesetzte:

(12)

- 1951/2004

- Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften des Bergbaus, der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie mit mehr als 1000 Beschäftigten

- Unternehmerische Mitbestimmungsebene

- Der AR besteht aus 50% Arbeitnehmern(paritätische Beteiligung)welche von Betriebsrat bindend vorgeschlagen werden

- Der Arbeitsdirektor kann nur mit den AnV in den Vorstand gewählt werden 8

- Drittelbeteiligungsgesetz - 2004

- Zuvor im BetrVG geregelt

- Davon betroffen sind Körperschaften (AG, KGaA, GmbH, eG) mit idR mehr als 500 und weniger als 2000 Beschäftigten.

- Ausgenommen sind erzieherische Einrichtungen - Unternehmerische Mitbestimmungsebene

- Der AR wird zu 2/3 von der HV gewählt und 1/3 (aber mindestens 3) in der Urwahl - 2 der AnV müssen aus dem Betrieb kommen

9

- Mitbestimmungsgesetz - 1576/2005

- Körperschaften mit mehr als 2000 Beschäftigten (AG, KGaA, GmbH, eG) - Ausgenommen sind erzieherische Einrichtungen

- Unternehmerische Mitbestimmungsebene - Der AR besteht aus 50% Arbeitnehmern

- Doppeltes Stimmrecht für den Vorsitzenden der von den Sharholdern gewählt wirdà scheinparitätische

- Gewerkschaften haben zugesicherten Sitze

- Wahlen werden bei weniger als 8000 Beschäftigten in einer direkten Wahl bei mehr in einer Indirekten gewählt

- Der Arbeitsdirektor im VS kann ohne den An-Anteil gewählt werden 12

- Betriebsverfassungsgesetz(BetrVG 1972/2001/2006) - Gilt ab 5 Beschäftigten

- Betriebliche Mitbestimmungsebene

- Der Betriebsrat als zentrales Instrument und die Ag Befugnisse einzuschränken - Sprecherausschussgesetz (SprAuG 1988/2003)

- Organ: Sprecherausschuss

(13)

- Ab 10 leitenden Angestellten - Unabhängig vom Betriebsrat

- Wurde eingeführt um die Rechte des mittleren Management zu starken - Hat aber nur Information- und Berichtsrechte (in Personalentscheidungen,

Beurteilungen, Arbeitsbedingungen und wirtschaftliche Angelegenheiten) - Gesetz über Europäische Betriebsräte(EBRG 1996/2000)

- Europaweit tätige Unternehmen mit mehr als 1000 An dabei mindestens in 2 Ländern jeweils 150

- Max 30 Mitglieder. In dt ein Mitglied aus dem Sprecherausschuss (ab 5 dt Mitgliedern)

- ab 9 Mitglieder wir gegebenenfalls ein Ausschuss eingesetzt

- Beschäftigte haben grenzüberschreitend das Recht auf Anhörung und Information (über jährliche Geschäftslage und Perspektive sowie über außerordentliche Maßnahmen)

- Betriebliche Mitbestimmungsebene

- Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft(SEEG 2004) - Europäische Gesellschaften

- ab 9 Mitglieder wir gegebenenfalls ein Ausschuss eingesetzt - Recht auf Information auf Konsultation der Beschäftigten - Bestimmung der AnV im AR

- Wird eine SE gegründet so werden die Rechte der Beschäftigten neu verhandelt.

Kommt man zu keinen Ergebnis wird das vorhergehende System übernommen 13

- Wann welcher Betriebsrat siehe Folie 14 – 15

- Der Betriebsratsoll:

1. die Interessen der An wahren

2. und dazu die Ag kontrolliere (Tarifvereinbarungen, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Gleichbehandlung, Beschäftigungssicherheit)

- dazu hat er verschiedene Mitwirkungsinstrumentezur Verfügung:

1. Informationsrechte: Der Ag muss den BR rechtzeitig und umfassend üder betriebliche Veränderungen informieren

2. Vorschlagsrecht: die Vorschläge müssen von der AnSeite aus zur Kenntnis genommen werden und beraten. Dann zustimmen oder Ablehnen. Bei mehr als 100 An muss diese Ablehnung schriftlich begründet sein.

3. Anhörungsrecht: Der BR muss rechtzeitig angehört werden sonst werden die Entscheidungen unwirksam

4. Beratungsrecht: Meinungen des BR müssen von AgSeite aus diskutiert werden.

Dabei hat dieser auch Widerspruchsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen - dazu hat er verschiedene Mitbestimmungsinstrumentezur Verfügung:

(14)

1. Die Entscheidungen des Ag bedürfen der Zustimmungdes BR bei sozialen (Urlaub, Arbeitszeit, …) und personellen Entscheidungen (hier jedoch nur in Randgebieten wie zB Personalbeurteilung)

2. Der BR kann die Initiativeergreifen um Mängel im Betrieb zu beheben (soziales, Arbeitsplatzgestaltung, Personelles und wirtschaftliches (in betrieblichen

Rahmen))

6. Vorlesung

2.2 Unternehmensziele und Entscheidungen

4

- Was ist eine Entscheidung? àDie Wahl zwischen Entscheidungsalternativen um eine möglichst optimale Lösung zu erzielen

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