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Bundesrat will gegen das Volk, die Patienten und die Kantone ankämpfen!

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O F F I Z I E L L E S O R G A N

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ARS MEDICI 23 2009

SV E N B R A D K E

Geht es nach dem Willen des Bundes- rats, so soll nach dem Beschluss vom 21. Oktober den Ärzten die Abgabe von Medikamenten in Zukunft vollends oder zumindest örtlich verboten werden. Wer also zur Konsultation eine Arztpraxis aufsucht, der erhält bei Bedarf eines Medikaments nurmehr ein Rezept, das irgendwo in einer Apotheke eingelöst werden soll. Egal, in welchem körper - lichen, seelischen und psychischen Zu- stand sich der Patient befindet. Auch dann, wenn der Patient weder fahren noch gehen kann. Als Argument nennt der abtretende Bundesrat Couchepin, dass die Ärzte keine «Doppelrolle» inne- haben dürften. Fakt ist aber, dass die Ärzte die volle Verantwortung für die Therapie und Heilung zu vertreten haben. Wieso sollen sie ihren Patienten dann keine Medikamente abgeben dür- fen? Zumal in jedem anderen Dienstleis- tungszweig, wie beispielsweise im Au- toreparaturgewerbe, nach der «Diag-

nose» die «Therapie» mit entsprechen- den Ersatzteilen ausgeführt wird. Beim Arzt ist es nicht anders. Das Medika- ment gehört zum Arzt wie das Stetho- skop. Und zwar in Notfällen ebenso wie im Alltag!

Kantone und Bevölkerung wollen die ärztliche Medikamentenabgabe

Der heutige Beschluss ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht zahlreicher kranker Menschen, sondern auch ein Eingriff in kantonale Hoheitsrechte. Die heutige Gesetzgebung überlässt es den Kanto- nen, selber über die Abgabe von Medi- kamenten zu entscheiden. In 17 Deutsch- schweizer Kantonen dürfen Ärzte in Notfällen und im Alltag Medikamente abgeben. Im Kanton Zürich wurde diese Meinung in den letzten zehn Jahren be- reits dreimal vom Volk gutgeheissen.

Auch in anderen Kantonen fanden dies- bezügliche Abstimmungen und Geset- zesrevisionen statt. Die Patienten wol- len die beliebte, günstige, praktische und sichere Versorgung mit Medika-

menten durch ihren behandelnden Arzt haben. Und zwar nicht nur in einem ab- gelegenen Dorf, sondern überall und in ihrer unmittelbaren Nähe. Der Bund stellt sich deshalb mit diesem Vorschlag – der nachweislich keine Kostenerspar- nisse bringt – gegen die Kantone, die dortige Bevölkerung und die Patienten.

Verbot entbehrt jeder Logik

Der Bundesrat will über 3500 Ärzten die Medikamentenabgabe verbieten, während sie für Drogerien, Versandapotheken, Apotheken, Internetanbieter und neuer- dings sogar Detailhändler erlaubt ist.

Gerade in einer Zeit, in der vor einer Pandemie gewarnt wird, sollen die Ärzte in ihren Praxen nicht mehr Medika- mente abgeben dürfen. Die Argumenta- tion entbehrt jeder Logik, zumal die Ärzte die Wirkungen und Nebenwir- kungen der Medikamente bei ihren Pa- tienten aufgrund der Krankenge- schichte, der Diagnose und der Erfah- rung am besten kennen. Wer die ärztliche Medikamentenabgabe im Not- fall und im Alltag verbieten will, setzt letztlich die Gesundheit zahlreicher Menschen sowie die breite Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten aufs Spiel. In letzter Konsequenz hiesse dieser Vorschlag, dass Medikamente ganz grundsätzlich nur noch von Apo- thekern oder Detailhändlern abgegeben werden dürfen. Diese müssten dann auch im Rega-Helikopter mitfliegen, an der Unfallstelle präsent sowie während

Bundesrat will gegen das Volk,

die Patienten und die Kantone ankämpfen!

Verbot der ärztlichen Medikamentenabgabe?

Der Bundesrat hat jüngst die Vernehmlassung zur Revision des Heilmittel - gesetzes lanciert. Darin fordert er auch ein Verbot der ärztlichen

Medikamentenabgabe. Eine solche Forderung greift in kantonale Hoheiten

ein, widerspricht dem Willen der Bevölkerung in 17 Deutschschweizer

Kantonen und verteuert das Gesundheitswesen!

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der Ope ration und am Krankenbett im Spital anwesend sein. Denn auch dort existiert – wie übrigens auch in der Apo- theke bei niederschwelligen Krankhei- ten – die kritisierte «Doppelrolle».

Teure Apothekenmonopole

Auch bezüglich der Kosten geht dieser Vorschlag in die falsche Richtung. Die Medikamentenkosten pro versicherte Person sind nämlich in jenen Kantonen am tiefsten, in denen die ärztliche Medi- kamentenabgabe zulässig und gut ver- treten ist. Jedoch sind überall dort, wo heute Apothekenmonopole für ver- schreibungspflichte Medikamente be ste - hen, die Kosten am höchsten. Dies lässt sich nicht mit unterschied lichen kultu- rellen Gewohnheiten oder Arzt besuchen

begründen, wie dies das BAG jüngst ver- suchte. Die Zahlen der Arztbesuche sprechen nämlich eine andere Sprache.

Mit der Einführung der leistungsorien- tierten Abgaben (LOA) in Apotheken sind heute zudem hohe Zuschläge zu zahlen, die beim Arzt allesamt wegfal- len. Erwähnt sei hierbei auch, dass nur mehr rund die Hälfte der Apotheken in privaten Händen ist. Die andere Hälfte sind Grossverteiler oder Apotheken - ketten.

Referendum steht im Raum

Die Ärzteschaft nimmt den bundesrätli- chen Vorstoss mit grossem Befremden zur Kenntnis. Sie wird mit einer klaren Argumentation darlegen, warum dieser Vorstoss verfehlt ist und warum er gegen

die Interessen der Patienten und zahlrei- cher Kantone verstösst. Sollte dieser Vorstoss die parlamentarische Beratung dennoch überstehen, darf mit einem Re- ferendum gerechnet werden.

Kontaktperson:

Dr. Sven Bradke Geschäftsführer der APA Tel. 071-246 51 00 Internet: www.patientenapotheke.ch

Medikamentenkosten pro versicherte Person 2007 (in Fr.)

ärztliche Medikamentenabgabe Mischform Rezeptur

Quelle: Santésuisse 800

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