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28 DIE PTA IN DER APOTHEKE | August 2017 | www.diepta.de

Z

u den Ausgangs­

stoffen zählen unter anderem unverar­

beitete Arznei­ und Hilfsstoffe, pflanzliche Drogen und deren Zubereitungen und sämtliche in der Apotheke her­

gestellte oder vorgefertigt bezo­

gene Zwischenprodukte, wie Rezepturkonzentrate, Stamm­

zubereitungen, Alkohol­Was­

ser­Gemische und Salben­

grundlagen.

Nach der Eingangsprüfung sind Ausgangsstoffe so zu lagern, dass ihre Qualität nicht nachtei­

lig beeinflusst wird, das heißt, sie sind gegen Substanz­ und Gehaltsverlust und gegen mik­

robielle Kontamination zu schützen. Sie sollten mindes­

tens einmal jährlich auf Aus­

sehen und Geruch geprüft werden. Ausgangsstoffe ver­

schiedener Chargen dürfen nicht gemischt werden.

Lagerungsbedingungen Die meisten Stoffe können im Lie­

fergefäß bei Raumtemperatur trocken gelagert werden (Tem­

peratur 15 bis 25 °C, relative Feuchte möglichst unter 60 Prozent). Ein Umfüllen in Apo­

theken­Standgefäße wird nicht empfohlen. Selbsthergestellte Grundlagen sollten in mög­

lichst großvolumige Spender­

dosen mit Applikationsspitze abgefüllt werden. Besondere Lagerungshinweise kann man dem Packungsetikett entneh­

men. So ist zum Beispiel Pred­

nisolonacetat im Kühlschrank zu lagern und Aqua conservans darf nicht unter fünfzehn Grad Celsius aufbewahrt werden.

Auch aus verschiedenen gesetz­

lichen Vorgaben (z. B. Gefahr­

stoff­, CLP­Verordnung, Un­

fallverhütungsvorschriften) ergeben sich bestimmte Lage­

rungsanforderungen. Folglich müssen bestimmte Stoffe im Gefahrstoffschrank oder unter Verschluss aufbewahrt werden.

Verwendbar bis ... Auf dem Vorratsbehältnis des Ausgangs­

stoffes ist die Verwendbarkeits­

frist anzugeben, also die Halt­

barkeit nach Anbruch der Packung. Hierzu wird die von den meisten Herstellern auf dem Prüfzertifikat ausgewie­

sene Haltbarkeit, angegeben als

„verwendbar bis ...“ oder Re­

testdatum (durch eine Wieder­

holungsprüfung könnte die Haltbarkeit erneut überprüft werden) übernommen, auch wenn diese im strengen Sinne nur für die ungeöffnete Pa­

ckung gilt. Prinzipiell empfiehlt es sich, rezepturmäßig verwen­

dete Ausgangsstoffe nur in ei­

ner dem Verbrauch angepass­

ten Menge zu bestellen. Dies gilt insbesondere für mikrobiell anfällige Stoffe, wie zum Bei­

spiel alle hydrophilen Salben­

grundlagen. Das DAC/NRF gibt hier Verwendbarkeitsfristen von sechs Monaten an. Auch dauerhaft stabile Ausgangs­

stoffe sollten nur in kleinen Ge­

binden bezogen werden, da sich während des Gebrauchs die Einschleppung unspezifischer Verunreinigungen nicht ver­

meiden lässt. Fehlt die herstel­

lerseitige Angabe einer Haltbar­

keit, kann man eventuell in der im DAC Anlage I aufgeführten Liste von circa zweitausend Ausgangsstoffen fündig werden.

Gut zu wissen! Rezeptursubs­

tanzen und Salbengrundlagen dürfen auch am letzten Tag ihrer Haltbarkeit für die Rezep­

turherstellung verwendet wer­

den. Fertigarzneimittel dagegen nicht. Ausgangsstoffe, also Rezeptursubstanzen, Salben­

grundlagen und alle sonstigen in der Rezeptur verwendeten Zwischenprodukte müssen bis zum letzten Tag ihrer Verwend­

barkeitsfrist den vom Arznei­

buch oder einer anderen Vor­

schriftensammlung geforderten Mindestgehalt und alle anderen stabilitätsspezifischen Merk­

male aufweisen. Arzneimittel unterliegen hier weniger stren­

gen Qualitätsanforderungen. So müssen Rezepturen am Ende ihrer Haltbarkeitsdauer nur noch neunzig Prozent des Soll­

gehaltes enthalten. Während der Anwendungszeit durch den Kunden wird diese Mindestge­

haltsforderung von neunzig Prozent auf jeden Fall erfüllt werden, zumal die von der Apo­

theke festge legten Aufbrauch­

fristen für Rezepturen selten länger als sechs Monate sind.

Ein Fertigarzneimittel darf am letzten Tag seiner Haltbarkeit schon eine gewisse, zulässige Gehaltsabnahme aufweisen, die aber nicht weiter überschritten werden darf. Eine Rezeptur kann daher nie länger haltbar sein als ein darin enthaltenes Fertigarzneimittel. Trägt ein Fertigarzneimittel den Hinweis

„nach Anbruch vier Wochen verwendbar“, so ist auch die damit angefertigte Rezeptur nur vier Wochen haltbar. ■

Christa Schuchmann, Apothekerin

PRAXIS GALENIK

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Die Verantwortung für qualitativ einwandfreie Ausgangsstoffe obliegt zwar dem Apothekenleiter, aber jede gewissenhafte PTA wird es auch als ihre Aufgabe ansehen eine ordentlich geführte Rezeptur vorzuweisen.

© PhonlamaiPhoto / iStock / Thinkstock

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