Wir kehren zusammen
Hand in Hand
für ein sauberes Paderborn
ASP – Für Sie im Einsatz.
ASP-Service-Center
Info-Telefon: 0 52 51 / 88-11710 Kundenservice: 0 52 51 / 88-11700
Öffnungzeiten:
E-Mail: info@asp-paderborn.de Internet: www.asp-paderborn.de Auf welcher Grundlage wird die Straßenreini-
gungsgebühr berechnet?
Die Kosten der Straßenreinigung incl. Winter- dienst werden dem Grundstückseigentümer über den jährlichen Abgabenbescheid der Stadt Paderborn in Rechnung gestellt. Bemessungs- grundlage ist sowohl die Frontlänge eines Grundstückes, mit der es an die zu reinigende Straße angrenzt, als auch die Klassifizierung der Straße in Bezug auf Sommer- wie Winterreini- gung. Bei so genannter „Hinterlandbebauung"
dient die Länge der Grundstücksseite, die der Straße zugewandt ist, als Bemessungsgrund- lage.
Wie erkenne ich, ob ich einen Radweg mit zu reinigen habe oder nicht?
Das angebrachte Verkehrsschild weist darauf hin. Farbige Markierungen auf dem Weg spielen hierbei keine Rolle.
Der getrennte Radweg wird vom ASP gereinigt, der Gehweg vom Anlieger.
Der gemeinsame Geh- und Radweg wird vom Anlieger gereinigt.
Was muss ich im Winter tun?
Die Verantwortlichkeiten sind ähnlich wie bei der Sommerreinigung. Unser Informationsblatt „Eis und Zeit“ gibt Ihnen genaue Auskunft.
Kann ich mich durch ein Hinweisschild von der Verantwortung frei machen?
Nein! Schilder wie „Betreten auf eigene Gefahr“
oder „eingeschränkter Winterdienst“ entbinden Privatleute nicht von den Reinigungspflichten.
Was soll ich tun, wenn ich die Arbeit nicht selbst leisten kann?
Falls Sie auch in der Nachbarschaft keine Hilfe finden, gibt es gewerbliche Unternehmen, die Arbeiten für Sie erledigen, z.B. zu finden über die Gelben Seiten unter dem Stichwor t Haus- meisterdienste.
Häufig gestellte Fragen:
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Stand: April 2010
Ser vice-Center An der Talle
Mo. – Do. 8.00 – 17.00 Uhr Fr. 8.00 – 15.00 Uhr
Recyclinghof und Schadstoffsammelstelle An der Talle
Mo. – Fr. 7.00 – 18.30 Uhr Sa. 8.00 – 15.00 Uhr
ASP
An der Talle 21 33102 Paderborn
Recyclinghof Driburger Straße
Mo.–Fr. 12.30–18.30 Uhr Sa. 8.00 –15.00 Uhr
Liebe Paderbornerinnen, liebe Paderborner! Dafür sorgt der ASP.
In einer sauberen Stadt fühlen Bewohner und Besu- cher sich wohl und sicher. Mangelhafte Sauberkeit von Straßen, Wegen und Pätzen wirkt sich negativ auf die Lebensqualität in den Stadteilen, das Geschäftsleben, den Mietwert von Wohnungen und nicht zuletzt auf das Image der ganzen Stadt aus.
Paderborn hat im Vergleich zu anderen Städten ein ins- gesamt sehr gepflegtes Stadtbild und das bei gleich- zeitig niedrigen Straßenreinigungsgebühren. Um das aufrecht zu erhalten, müssen wir alle – die Unterhal- tungsbereiche der Stadt Paderborn und auch die Bürgerinnen und Bürger – „Hand in Hand“ unsere Aufgaben er füllen. In diesem Faltblatt erläutern wir die Aufgabenver teilung zwischen dem städtischen Eigenbetrieb ASP und den Grundstückseigentümern.
Die konkreten Regelungen können Sie der Straßenrei- nigungssatzung der Stadt Paderborn und dem zugehörigen Straßenreinigungsverzeichnis entnehmen.
Sie finden beides unter www.asp-paderborn.de in der Rubrik Stadtreinigung.
Schon gewusst …
… dass sich jedes Jahr beim gemeinsamen Früh - jahrsputz mehr 2000 Menschen aus Vereinen, Institu- tionen und Schulen freiwillig für eine saubere Stadt die Hände schmutzig machen?
Dreck-weg-Hotline
Der ASP ist für die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb geschlossener Or tslagen zuständig, sofern die Reinigung nicht nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Paderborn den ent sprechenden Grundstückseigentümern übertragen ist. Von uns werden im Wesentlichen Fahrbahnen, Radwege und Fußgängerzonen gereinigt.
Insgesamt sind das fast 900 km, die zum Teil mehr- mals wöchentlich, im Innenstadtbereich sogar täglich, gekehr t werden. Weiterhin übernehmen wir die Leerung der Papierkörbe sowie die Reinigung der öffentlichen Grünflächen und der Spielplätze in Paderborn.
Wilder Müll ärger t uns, Sie auch?
Unter 0 52 51/88-11710 können Sie
Dreckecken und Abfall-Ablagerungen melden.
Wir handeln umgehend oder kümmern uns um Verantwor tliche und Verursacher.
Das ist Aufgabe der Anlieger.
Die Sauberhaltung der an die Grundstücke grenzenden Gehwege und der gemeinsamen Geh- und Radwege ist den Grun dstücks ei gen - tümern über tragen.
Bei Straßen ohne abgetrennten Gehweg ist eine Breite von 1,50 m sauber zu halten. In vielen Spielstraßen ist die Reinigung komplett auf die An lieger über tragen. In diesen Fällen muss die Straße durch die jeweiligen An- lieger sauber gehalten werden. Sind die Grundstücks- eigentümer beider Seiten verpflichtet, erstreckt sich die Reinigungspflicht bis zur Fahrbahn- bzw. Gehwegmitte.
Die Reinigung hat bei Bedar f, mindestens jedoch einmal wöchentlich zu er folgen. Dazu gehör t ebenfalls die Wildkrautbeseitigung. Kehricht, sonstiger Unrat und Laub sind von diesen Flächen genauso zu beseitigen, als wären sie auf dem eigenen Grundstück angefallen.
Die Reinigungspflicht betrifft auch solche angrenzen- den Wege, die neben oder hinter einem Grundstück liegen, auch wenn dor t kein Zugang zum Grundstück ist. Liegt zwischen
Grundstück und Weg ein städtischer Grün- streifen, so wird dieser zwar durch die Stadt gepflegt, die Reinigung des Gehweges selbst liegt aber grundsätz- lich in der Verantwor- tung der Grundstücks - eigen tümer.
Ausnahmen von dieser Regelung können ebenfalls der Satzung über die Straßenreinigung entnommen wer- den.