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Verfügung Nr. 46/2017 Halbjahreswechsel im Schuljahr 2017/2018; Hier: Termine zur Zeugnisausgabe und Unterrichtsbetrieb

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Academic year: 2022

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Die Senatorin für Kinder und Bildung . Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

Schulen

der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven

nachrichtlich:

- Privatschulen

- Magistrat der Stadt Bremerhaven

Auskunft erteilt Herr Joachim Böse Zimmer 238 T (04 21) 3 61 6550 F (04 21) 4 96 6550 E-Mail

joachim.boese@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) (24-20) 24-41-21/1 Bremen, 08. August 2017

Verfügung Nr. 46/2017

Halbjahreswechsel im Schuljahr 2017/2018

Hier: Festlegung von Terminen zur Zeugnisausgabe und Unterrichtsbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach §8 Abs.1 der „Verordnung über die Ferien für die Schulen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für die Schuljahre 2017/2018 bis 2023/2024“ vom 01. November 2015, endet das 1. Schulhalbjahr grundsätzlich am 31. Januar eines Jahres. Die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse bzw. der Lernentwicklungsberichte erfolgt entsprechend §9 der „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ferien für die Schulen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für die Schuljahre 2017/2018 bis 2023/2024“ vom 10. April 2017 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen; Nr. 43, vom 12. April 2017) i.V. mit §12 Abs. 5 der Zeugnisver- ordnung am

Mittwoch, 31. Januar 2018

in der letzten Unterrichtsstunde. Es ist der reguläre Unterrichtsbetrieb einzuhalten.

Der Unterricht des 2. Halbjahres im Schuljahr 2017/2018 beginnt für alle Schulen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven nach den Halbjahresferien am

Montag, 05. Februar 2018.

Ausnahmen:

• Das Zeugnis kann an den Grundschulen auch innerhalb von fünf Werktagen vor dem letzten Unterrichtstag (ab Donnerstag, 25.01.2018) im Rahmen eines Gespräches mit den Erziehungsberechtigten und den Schülerinnen oder Schülern ausgegeben werden. Das Datum des letzten Unterrichtstages ist im Zeugnis zu vermerken.

• An den Berufsschulen werden die Zeugnisse gemäß § 12 Absatz 5 der Zeugnisordnung am letzten Unter- richtstag (Schulbesuchstag) des 1. Halbjahres in der jeweils letzten, spätestens in der sechsten Unterrichtsstunde der jeweiligen Klasse ausgegeben. Berufsschulen mit Blockunterricht verfahren sinn- gemäß.

• Der Beginn des Unterrichtsbetriebes des 2. Halbjahres kann an berufsbildenden Schulen entsprechend §6 der Verordnung über die Ferien für die Schulen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven abweichend sein.

• In Grundschulen findet regulärer Unterrichtsbetrieb statt, der auch die Betreuung einschließt.

Ich bitte um Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Joachim Böse

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