Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie
Hansestadt Bremen
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Schulen
im Lande Bremen
nachrichtlich:
- Magistrat der Stadt Bremerhaven -Schulamt-
Mitteilung Nr.247/2020
Auskunft erteilt Herr Joachim Böse Zimmer E. 111 T 0421 361 6550 F 0421 496 6550 E-Mail
joachim.boese@bildung.bremen.de Datum und Zeichen
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(bitte bei Antwort angeben) 24-20
Bremen, 11. September 2020
Änderung der Verordnung über die Ferien für die Schulen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für die Schuljahre 2017/2018 bis 2023/2024 vom 1. November 2015
Hier: Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ferien für die Schulen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für die Schuljahre 2017/2018 bis 2023/2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Einführung des Reformationstages (31. Oktober) als gesetzlicher Feiertag entsteht im Schuljahr 2023/2024 am Montag, 30. Oktober 2023, ein zusätzlicher „Brückentag“.
Nach der geltenden Ferienverordnung ist dies der erste Schultag im Anschluss an die Herbstferien, wodurch ein sog. „Brückentag“ entsteht. Da sog. „Brückentage“ vermieden werden sollen, wurden die Herbstferien im Jahr 2023 um einen Tag verlängert. Entsprechend erfolgte eine Kürzung der Osterferien 2024 am Ende um einen Tag.
Die „Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ferien für die Schulen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für die Schuljahre 2017/2018 bis 2023/2024“ wurde mit dem Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, Nr. 96, 2020, S. 923, am 10.09.2020 verkündet.
Sie finden das Gesetzblatt auch unter folgenden Link:
https://www.gesetzblatt.bremen.de/sixcms/detail.php?template=20_gesetzblatt_init_d&pfad=
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichem Gruß Im Auftrag
gez. Böse Anlage
Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, Nr. 96, 2020, S. 923, verkündet am 10.09.2020