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Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren -

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren -

SGB 10/Kap1/2

Ausfertigungsdatum: 18.08.1980 Vollzitat:

"Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren - vom 18. August 1980 (BGBl. I S. 1469, 2218), das durch Artikel 67 Nummer 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1983) geändert worden ist"

Stand: Geändert durch Art. 67 Nr. 3 G v. 21.12.2000 I 1983 Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.1.1981 +++)

(+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr nicht mehr anzuwenden gem. Art. 109 Nr. 3 Buchst. d DBuchst. bb G v.

8.12.2010 I 1864 mWv 15.12.2010 +++

 Art. I: SGB 10 (860-10-1, 860-10-3)

Art. II, ausgenommen § 40, aufgeh. durch Art. 67 Nr. 3 G v. 21.12.2000 I 1983 mWv 1.1.2001

Art I

Zehntes Buch (X)

Verwaltungsverfahren, Schutz der Sozialdaten,

Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten Art II

Übergangs- und Schlußvorschriften zum Zehnten Buch Sozialgesetzbuch sowie weitere Änderungen von Gesetzen

Erster Abschnitt

 

§§ 1 bis 36 (weggefallen)

Zweiter Abschnitt

Überleitungsvorschriften

§§ 37 u. 38 (weggefallen)

Dritter Abschnitt Schlußvorschriften

§ 39  

(weggefallen)

§ 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1981 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 7 nichts anderes bestimmt ist. Mit dem Inkrafttreten treten alle entgegenstehenden oder gleichlautenden Vorschriften außer Kraft, insbesondere ...

(2) Artikel I §§ 44 bis 49 ist erstmals anzuwenden, wenn nach dem 31. Dezember 1980 ein Verwaltungsakt aufgehoben wird. Dies gilt auch dann, wenn der aufzuhebende Verwaltungsakt vor dem 1. Januar 1981 erlassen worden ist. Ausgenommen sind jedoch solche Verwaltungsakte in der Sozialversicherung, die bereits bestandskräftig waren und bei denen auch nach § 1744 der Reichsversicherungsordnung in der vor dem 1.

Januar 1981 geltenden Fassung eine neue Prüfung nicht vorgenommen werden konnte.

(2)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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(3) Artikel II § 4 Nr. 12 bis 14 tritt mit Wirkung vom 1. November 1977 in Kraft.

(4) Artikel II § 4 Nr. 18 bis 23 sowie die Streichung der §§ 815, 820 bis 824, 826 und 827 der

Reichsversicherungsordnung treten mit Beginn des vierten auf die Verkündung folgenden Kalenderjahrs in Kraft.

(5) Artikel II § 28 Nr. 4 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(6) Artikel II § 12 Nr. 1 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1978, Artikel II § 29 Nr. 1 und die Streichung des § 1569b der Reichsversicherungsordnung treten mit Wirkung vom 1. Juli 1977 in Kraft.

(7) Artikel II § 34 Nr. 3 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1979 in Kraft. Artikel II § 34 Nr. 4 gilt nur für die Fälle, in denen Ausgleichsleistungen erstmals für Zeiten nach dem 30. Juni 1980 bewilligt werden.

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