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Richtlinie zur Geldanlage beim Landkreis Karlsruhe

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Landratsamt Karlsruhe Geschäftszeichen

Kämmereiamt Richtline

zur Geldanlage beim Landkreis Karlsruhe

912.21-3648943

912.21 3648943

Kämmereiamt - -20.12; 20.12010

Richtlinie zur

Geldanlage beim Landkreis Karlsruhe

Der Kreistag hat am 23.11.2017 gemäß § 1 Nr. 9 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe folgende Richtlinie zur Geldanlage beschlossen:

Kurz- und mittelfristig nicht benötigte Kassenmittel sind sicher und ertragsbringend anzulegen.

Dazu gelten folgende Grundsätze:

Geldanlagen dürfen in der Regel nur bis zum Höchstbetrag des Einlagensicherungsfonds in Deutschland getätigt werden. Die Höchstbeträge liegen

a) für den Landkreis Karlsruhe bei

- Geschäftsbanken: 100.000,00 €

- Sparkassen: unbegrenzt

- Genossenschaftsbanken: unbegrenzt

b) für die Stiftungen

- Geschäftsbanken: unbegrenzt

- Sparkassen: unbegrenzt

- Genossenschaftsbanken: unbegrenzt

Die Höhe des Sicherungsbetrages der jeweiligen Bank muss tagesaktuell nachgewiesen werden.

Die Banken müssen ihren Sitz (oder Zweigstelle) in Deutschland haben und aus unserer Sicht nicht „Risiko behaftet“ sein.

Karlsruhe, den 23.11.2017

Dr. Christoph Schnaudigel Landrat

Anlage

zur Vorlage Nr. /2017 an den KT

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