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Beschlusssammlung der III. Tagung der 26. Landessynode, November 2020

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Academic year: 2022

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der III. Tagung der 26. Landessynode vom 24. bis 27. November 2020

1. KIRCHENGESETZE u.a.

1.1 Kirchengesetz zur Erprobung neuer Modelle für die Personalentwicklung in der kirchlichen Verwaltung

Nach Beratung des vom Landeskirchenamt vorgelegten Kirchengesetzent- wurfes im Ausschuss für kirchliche Mitarbeit Beratung und zwei Abstim- mungen in der 10. Sitzung am 26. November 2020.

- Aktenstücke Nr. 15 und Nr. 15 A -

1.2 Kirchengesetz zur Änderung des MVG-EKD-Anwendungsgesetzes

Nach Beratung des vom Landeskirchenamt vorgelegten Kirchengesetzent- wurfes im Ausschuss für kirchliche Mitarbeit Beratung und zwei Abstim- mungen in der 10. Sitzung am 26. November 2020.

- Aktenstücke Nr. 20 und Nr. 20 A -

1.3 6. Kirchengesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG)

Nach Beratung des als Urantrag der Synodalen Dr. Hasselhorn u.a. gemäß Artikel 69 Absatz 2 der Kirchenverfassung vorgelegten Kirchengesetzent- wurfes im Planungsausschuss Beratung und zwei Abstimmungen in der 12. Sitzung am 27. November 2020.

- Aktenstücke Nr. 34 A und Nr. 34 C -

1.4 2. Verordnung mit Gesetzeskraft zur Änderung der Verordnung mit Gesetzeskraft zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der kirchlichen Körper- schaften

Bestätigung der vom Landessynodalausschuss vorgelegten Verordnung gemäß Artikel 71 Absatz 2 der Kirchenverfassung in der 6. Sitzung am 24. November 2020.

- Aktenstück Nr. 21 -

(2)

1.5 Verordnung mit Gesetzeskraft zur Änderung des Landessynodalgesetzes Bestätigung der vom Landessynodalausschuss vorgelegten Verordnung gemäß Artikel 71 Absatz 2 der Kirchenverfassung in der 6. Sitzung am 24. November 2020.

- Aktenstück Nr. 28 -

1.6 3. Verordnung mit Gesetzeskraft zur Änderung der Verordnung mit Gesetzeskraft zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der kirchlichen Körper- schaften

Bestätigung der vom Landessynodalausschuss vorgelegten Verordnung gemäß Artikel 71 Absatz 2 der Kirchenverfassung in der 6. Sitzung am 24. November 2020.

- Aktenstück Nr. 32 -

1.7 Landeskirchensteuerbeschlüsse 2021 und 2022

Nach Beratung der vom Landeskirchenamt vorgelegten Beschlüsse über die Landeskirchensteuer der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers a) im Land Niedersachsen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022

b) in Bremerhaven für die Haushaltsjahre 2021 und 2022

c) in der Freien und Hansestadt Hamburg für die Haushaltsjahre 2021 und 2022

d) für den im Lande Hessen gelegenen Teil für die Haushaltsjahre 2021 und 2022

e) für den im Lande Nordrhein-Westfalen gelegenen Teil für die Haushalts- jahre 2021 und 2022

im Finanzausschuss Beratung und zwei Abstimmungen in der 12. Sitzung am 27. November 2020.

- Aktenstücke Nr. 18 und Nr. 18 A -

1.8 Haushaltsplan der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers für die Haushaltsjahre 2021 und 2022

- Aktenstücke Nr. 19, Nr. 19 A und Nr. 19 B -

Zwei Abstimmungen in der 12. Sitzung am 27. November 2020 über:

1. Zusammenstellung der Einzelpläne

(3)

Code BezeichnungSumme Ertge

SummeSumme schaftung

n n

00000Allgemeine Dienste-42.462.200,00232.332.300,00189.870.100,00 10000Besondere Dienste-121.500,0016.395.900,00-2.000,0016.272.400,00 20000Einzelplan Diakonie und kirchliche Sozialar--865.400,0041.355.200,00129.500,0040.619.300,00 30000Einzelplan Gesamtkirchl. Aufg., Ökumene, -264.200,0016.337.200,00 16.073.000,00 40000Einzelplan Öffentlichkeitsarbeit-177.500,004.049.400,00 3.871.900,00 50000Einzelplan Bildungswes., Wissenschaft u.-1.800,008.716.000,00 8.714.200,00 70000Einzelplan Rechtsetzung, Leitung und-6.035.000,0047.322.000,00 41.287.000,00 80000Einzelplan Verwaltung des allg. -428.500,002.911.100,00-12.025.000,001.885.000,00-7.657.400,00 90000Einzelplan Allgemeine Finanzwirtschaft -581.389.400,00272.451.200,00-214.000,00 -309.152.200,00

(4)

b) Haushaltsjahr 2022

Code BezeichnungSumme Ertge

SummeSumme schaftung

n

00000Allgemeine Dienste-42.969.600,00235.575.300,00192.605.700,00 10000Besondere Dienste-122.200,0018.573.600,00-2.000,00 18.449.400,00 20000Einzelplan Diakonie und kirchliche Sozialar--791.200,0041.882.100,00132.000,0041.222.900,00 30000Einzelplan Gesamtkirchl. Aufg., Ökumene, -262.200,0017.009.700,00 16.747.500,00 40000Einzelplan Öffentlichkeitsarbeit-177.500,003.897.800,00 3.720.300,00 50000Einzelplan Bildungswes., Wissenschaft u.-1.900,008.830.300,00 8.828.400,00 70000Einzelplan Rechtsetzung, Leitung und-6.104.000,0048.503.700,00 42.399.700,00 80000Einzelplan Verwaltung des allg. -427.900,002.885.700,00-12.025.000,0011.895.000,002.327.800,00 90000Einzelplan Allgemeine Finanzwirtschaft -612.332.000,00279.813.200,00-186.000,00 -332.704.800,00

(5)

Gesamtergebnishaushalt

Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers

Pos. Name Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Ansatz 2022

01 Erträge aus kirchlich/diakonischer Tätigkeit -1.099.332,33 -634.900,00 -562.700,00 -518.400,00 02 Erträge aus Kirchensteuern und Zuweisungen -611.782.149,36 -586.009.000,00 -580.510.900,00 -611.160.000,00 03 Zuschüsse und Umlagen von Dritten -26.957.131,26 -26.526.600,00 -27.137.300,00 -27.210.100,00

04 Kollekten und Spenden -1.259.878,30 -28.500,00 -30.000,00 -30.500,00

05 Bestandsveränderungen,

aktivierte Eigenleistungen -1.208,86

06 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten -1.187.227,51 -33.500,00 -1.300,00 -1.300,00 07 Sonstige ordentliche Erträge -27.498.607,02 -26.204.100,00 -23.503.300,00 -24.268.200,00

08 Summe ordentliche Erträge -669.785.534,64 -639.436.600,00 -631.745.500,00 -663.188.500,00 09 Personalaufwendungen 267.412.180,83 247.875.200,00 263.284.900,00 267.582.800,00 10 Aufwendungen aus Kirchensteuern und

Zuweisungen 282.832.684,75 289.000.000,00 257.776.300,00 264.078.800,00

11 Zuschüsse und Umlagen an Dritte 58.009.571,08 43.140.600,00 56.820.900,00 57.479.900,00 12 Sach- und Dienstaufwendungen 19.638.824,68 29.068.300,00 29.393.200,00 30.115.600,00 13 Abschreibungen und Wertkorrekturen 2.269.131,52 2.286.600,00 2.037.600,00 2.008.000,00 14 Sonstige ordentliche Aufwendungen 32.498.814,05 34.255.600,00 32.557.400,00 35.706.300,00

15 Summe ordentliche Aufwendungen 662.661.206,91 645.626.300,00 641.870.300,00 656.971.400,00 16 Jahresergebnis (ohne Finanzergebnis) -7.124.327,73 6.189.700,00 10.124.800,00 -6.217.100,00 17 Finanzerträge -24.374.689,18 -15.273.200,00 -12.241.000,00 -12.213.000,00 19 Finanzergebnis -24.374.689,18 -15.273.200,00 -12.241.000,00 -12.213.000,00 20 Ordentliches Ergebnis -31.499.016,91 -9.083.500,00 -2.116.200,00 -18.430.100,00

21 Außerordentliche Erträge -487.402,55

22 Außerordentliche Aufwendungen 16.737,33 23 Außerordentliches Ergebnis -470.665,22

26 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -31.969.682,13 -9.083.500,00 -2.116.200,00 -18.430.100,00

27 Erträge ILV -1.377.537,68 -100.700,00 -40.000,00 -40.000,00

28 Aufwand ILV 1.377.537,68 100.700,00 40.000,00 40.000,00

29 Internes Ergebnis ILV

30 Internes Ergebnis -31.969.682,13 -9.083.500,00 -2.116.200,00 -18.430.100,00 34 Zuführung zu Pflichtrücklagen 4.270.011,01 2.023.900,00 2.014.500,00 2.027.000,00 35 Entnahme aus Pflichtrücklagen -2.478.898,28

36 Zuführung zu zweckgebundenen und freien

Rücklagen 31.190.222,57 5.004.800,00 10.000.000,00

37 Entnahme aus zweckgebundene und freien

Rücklagen -3.990.815,91 -128.700,00

40 Summe Rücklagenbewirtschaftung 28.990.519,39 6.900.000,00 2.014.500,00 12.027.000,00 43 Zuführung zu zweckgebundenen

Haushaltsresten 28.408.802,81

44 Auflösung von zweckgebundenen

Haushaltsresten -30.435.514,46

47 Bilanzergebnis -5.005.874,39 -2.183.500,00 -101.700,00 -6.403.100,00

(6)

2. Beschluss über die Feststellung des Haushaltsplanes für die Haushalts- jahre 2021 und 2022 (Haushaltsgesetz)

Die Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers hat den folgenden Beschluss gefasst:

§ 1

Feststellung des Haushaltsplanes

(1) Der Haushaltsplan der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Han- novers wird gemäß Artikel 45 der Kirchenverfassung für das Haushaltsjahr 2021 in den ordentlichen Erträgen auf 631.745.500,00 Euro und in den ordentlichen Aufwendungen auf 641.870.300,00 Euro sowie für das Haushaltsjahr 2022 in den ordentlichen Erträgen auf 663.188.500,00 Euro und den ordent- lichen Aufwendungen auf 656.971.400,00 Euro festgestellt.

(2) Die Finanzerträge 2021 werden auf 12.241.000,00 Euro und 2022 auf 12.213.000,00 Euro bei gleichzeitiger Rücklagenbewirtschaftung (Zuführung) von 2.014.500,00 Euro in 2021 und 12.027.000,00 Euro in 2022 festgestellt. Für beide Jahre ergibt sich ein ausge- glichener Haushaltsplan.

(3) Der Investitionsplan wird für 2021 mit einem Volumen von 2.325.000,00 Euro und 2022 mit 435.000,00 Euro festgestellt. Die zur Finanzierung der Anschaffungen erforderliche Liquidität wird aus den laufenden Erträgen oder aus der Liquidität des Vermögens sichergestellt. Für Investitionen können auch Aufwandsmittel zur Deckung herangezogen werden.

(4) Im landeskirchlichen Haushaltsplan sind für Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit bzw. für Sondervermögen nur die Zuführungen oder Ablieferungen an diese oder von diesen zu ver- anschlagen. Über die Feststellung der Haushalts- oder Wirt- schaftspläne der Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit entscheidet das Landeskirchenamt unbeschadet der Rechte der Lan- dessynode gemäß Artikel 45 der Kirchenverfassung.

(5) Gemäß § 25 der Rechtsverordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen im Rechnungsstil der doppelten Buchführung (Haushaltsordnung-Doppik – HO-Doppik) vom 22. November 2019 entscheidet das Landeskirchenamt über die Anforderungen hinsicht- lich der Aufstellung von Haushaltsplänen, deren Ausführung, der Aufstellung von Jahresabschlüssen insbesondere der Ergebnisrech- nung, der Bilanz, der Anhänge zur Bilanz und deren Anlagen für Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Über die Einrich- tungen, für die abweichende Regelungen getroffen werden, ist das Einvernehmen mit dem Landessynodalausschuss herzustellen.

(6) Die Jahresabschlüsse der Einrichtungen/Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit werden vom Landeskirchenamt festge- stellt, von der zuständigen Stelle geprüft und gemäß Artikel 49 Absatz 2 Nummer 9 der Kirchenverfassung vom Landessynodalaus- schuss in die Entscheidung über die Entlastung mit einbezogen.

(7)

Haushaltsaufkommen

(1) Mehrerträge aus dem Aufkommen an Landeskirchensteuern sind zu- nächst mit Mindererträgen im Haushaltsplan, Mindererträge aus dem Aufkommen an Landeskirchensteuern mit Mehrerträgen im Haushaltsplan auszugleichen. Danach verbleibende Mehrerträge sind, soweit sie nicht für über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedarfs (§ 30 Absatz 1 HO-Doppik) benötigt werden, zur Verminderung der zum Haushaltsausgleich vorgesehenen Entnahme aus den Rücklagen zu verwenden.

(2) Nach Absatz 1 nicht benötigte Mehrerträge und Haushaltserspar- nisse, die nicht gemäß § 16 HO-Doppik in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden, können mit Zustimmung des Landessynodal- ausschusses einer Rücklage zugeführt werden.

(3) Zum Ausgleich eines beim Haushaltsabschluss entstehenden Fehl- betrages können mit Zustimmung des Landessynodalausschusses je Haushaltsjahr bis zu 16.000.000,00 € zusätzlich aus den Rücklagen entnommen werden.

§ 3

Über- und außerplanmäßige Haushaltsmittel

(1) Die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Haushalts- mitteln bis zu 50.000,00 Euro je Kostenstelle kann vom Lan- deskirchenamt unter Heranziehung der Haushaltsverstärkungs- mittel (Teilergebnishaushalt Titel 98100) abgedeckt werden. Hier- über ist dem Landessynodalausschuss beim Haushaltsabschluss eine Übersicht vorzulegen.

(2) Für Haushaltsvorgriffe gemäß § 30 Absatz 4 der HO-Doppik ist die Zustimmung des für den Beschluss über den Haushaltsplan zustän- digen Organs oder des hierfür aufgrund besonderer gesetzlicher Regelungen zuständigen Organs nicht erforderlich, soweit Haus- haltsmittel kommender Jahre durch den beschlossenen Haus- haltsplan zur Verfügung stehen.

(3) In den übrigen Fällen einer über- oder außerplanmäßigen Inan- spruchnahme von Haushaltsmitteln ist gemäß Artikel 91 Absatz 2 Nummer 8 der Kirchenverfassung die Zustimmung des Landessyn- odalausschusses erforderlich. Die Zustimmung soll nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedarfs erteilt wer- den. Soweit Teilergebnishaushalte durch den Vermerk "Über- schreitung anzeigepflichtig" gekennzeichnet sind, entfällt die Pflicht zur Zustimmung. Im Rahmen des Jahresabschlusses sind entspre- chende Überschreitungen darzustellen.

(4) Über- und außerplanmäßige Aufwendungen dürfen nur veranlasst werden, wenn über die Deckung entschieden ist.

(5) Die Regelungen in Absatz 1-4 gelten analog für über- oder außer- planmäßige Investitionen.

(8)

(6) Für Stellenerrichtungen, -ausweitungen oder -änderungen ist die Zustimmung des Landessynodalausschusses einzuholen, soweit hierfür zusätzliche landeskirchliche Mittel erforderlich werden oder der Haushaltszeitraum überschritten wird.

§ 4 Sperrvermerke

Ist in besonderen Ausnahmefällen eine weitere Prüfung einzelner Kos- tenstellen/Teilergebnishaushalte notwendig, so kann vorgesehen werden, dass die Leistung von Aufwendungen der vorherigen Zustim- mung der Landessynode oder des Landessynodalausschusses bedarf (qualifizierter Sperrvermerk).

§ 5 Kassenkredite

Das Landeskirchenamt wird ermächtigt, im Bedarfsfall Kredite zur Auf- rechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft (Kassen- kredite) bis zur Höhe von 10.000.000,00 € aufzunehmen. Soweit diese Kredite zurückgezahlt sind, kann die Ermächtigung wiederholt in Anspruch genommen werden.

Sonstige Kreditaufnahmen sind nur für Investitionen zulässig und bedürfen der Zustimmung des Landessynodalausschusses.

§ 6 Bürgschaften

Das Landeskirchenamt wird ermächtigt, Bürgschaften zu Lasten der Landeskirche bis zur Höhe einer Gesamtverpflichtung von 8.000.000,00 Euro zu übernehmen.

Im Einzelfall bedarf die Übernahme der vorherigen Zustimmung des Landessynodalausschusses gemäß Artikel 91 Absatz 2 Nummer 8 der Kirchenverfassung.

§ 7

Verpflichtungsermächtigungen

(1) Die im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 ausge- brachten Ermächtigungen, über das jeweilige Haushaltsjahr hinaus Verpflichtungen zu Lasten der Landeskirche einzugehen (Verpflich- tungsermächtigungen), werden mit einer Gesamtsumme von 7.479.900,00 Euro für das Haushaltsjahr 2021 und mit einer Gesamtsumme von 6.979.900,00 Euro für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt.

(9)

Haushaltsvermerke

Verschiedene Teilergebnishaushalte weisen Haushaltsvermerke aus, die im Einzelnen genannt sind.

(1) Übertragbarkeit

Haushaltsmittel, die übertragbar sind, sind im Haushaltsplan mit dem Vermerk "Übertragbarkeit" gekennzeichnet.

Soweit in entsprechend gekennzeichneten Teilergebnissen/-haus- halten beim Jahresabschluss Haushaltsmittel nicht verausgabt sind, dürfen diese in das nächste oder übernächste Haushaltsjahr über- tragen werden, soweit die nicht verbrauchten Mittel im kommenden oder dem darauf folgenden Haushaltsjahr benötigt werden.

Nicht verbrauchte Mittel bei Teilergebnissen, die keinen Übertrag- barkeitsvermerk haben, können ausnahmsweise mit Zustimmung des Landessynodalausschusses übertragen werden.

(2) Überschreitung anzeigepflichtig siehe § 3 Absatz 3.

(3) Verbindliche Erläuterung

Verbindliche Erläuterungen sind im Haushaltsplan mit einem ¤-Zei- chen gekennzeichnet.

(4) Deckungsfähigkeit

Deckungsfähigkeiten verschiedener Teilergebnishaushalte bestehen nicht mehr.

Kostenstellen eines Teilergebnishaushaltes sind grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Auf- wendungen jeweils für Personal-, Sach- oder Baukosten auch nur zur Deckung jeweils entsprechender Aufwendungen verwendet wer- den dürfen.

Mehrerträge einer Kostenstelle dürfen bis zu einem Betrag von 5.000,00 Euro im Einzelfall für Mehraufwendungen der gleichen Kos- tenstelle verwendet werden. Darüberhinausgehende Mittelverwen- dungen bedürfen der Zustimmung der Finanzabteilung.

Kollektenerträge dürfen in unbegrenzter Höhe entsprechend dem Kollektenzweck für Aufwendungen verausgabt werden.

§ 9 Rücklagen

Über die in Abschnitt 5 der HO-Doppik enthaltenen Bestimmungen über die Bildung von Rücklagen hinaus wird Folgendes festgelegt:

1. Bauinstandhaltungsfonds (Substanzerhaltungsrücklage für Gebäude):

Verfügbare Erträge des Teilergebnishaushalts Titel 81100 sind dem Bauinstandhaltungsfonds zuzuführen.

(10)

Erträge aus der Entnahme aus dem Bauinstandhaltungsfonds bewirken eine entsprechende Verstärkung des Haushaltssolls bei den Erträgen der Sachkonten des Teilergebnishaushalts Titel 83100 und bei den betreffenden Aufwendungen für die Bauinstandhaltung landeskirchlicher Gebäude oder den Sachkonten für die Bedarfs- zuweisung an landeskirchliche Einrichtungen, in deren Haushalts- plänen Bauinstandhaltungsmittel veranschlagt sind.

2. Darlehensfonds:

Der Darlehensfonds hat ein Volumen von 20 Mio. Euro. Aus ihm kann das Landeskirchenamt Darlehen an Körperschaften oder Ein- richtungen der verfassten Kirche und der Diakonie sowie in beson- deren Härtefällen an Mitarbeitende der verfassten Kirche vergeben.

§ 10 Budgetierung

(1) Dem Haus kirchlicher Dienste mit seinen Fachbereichen und dem Hanns-Lilje-Haus sowie der Ev. Akademie Loccum werden die Mittel für die Personal- und Sachaufwendungen unter Einbeziehung der Stellen für Pfarrerinnen und Pfarrer der Landeskirche als Budget zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus kann das Landeskirchenamt im Einvernehmen mit dem Landessynodalausschuss weitere landes- kirchliche Einrichtungen budgetieren.

(2) Die Kuratorien bzw. Konvente schließen mit den Leitungen der budgetierten Einrichtungen Kontrakte zu den grundlegenden strate- gischen Zielen für die einzelnen Einrichtungen ab. Die Kontrakte bedürfen der Zustimmung des Landeskirchenamtes. Die Kuratorien bzw. Konvente überprüfen die Erfüllung der Ziele. Im Rahmen der geltenden Ordnungen sind die Kuratorien und Konvente auch für die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Haushalts- führung zuständig. Die Ergebnisse werden im Rahmen des Jahresabschlusses berichtet. Die Aufsicht des Landeskirchenamtes bleibt unberührt.

(3) Die Budgetmittel sind gegenseitig deckungsfähig. Das Landeskir- chenamt kann Ausnahmen für die Einbeziehung der Stellen für Pfarrerinnen und Pfarrer der Landeskirche regeln. Nicht verbrauchte Budgetmittel werden in das nächste Haushaltsjahr übertragen oder einer Rücklage zugeführt. Fehlbeträge sind spätestens bis zum über- nächsten Haushaltsjahr auszugleichen. Budgetierte Einrichtungen können im Rahmen ihres Personalkostenbudgets ihren Stellenplan verändern. Zusätzliche Stellen oder Stellenanteile dürfen nur befris- tet für längstens fünf Jahre errichtet werden. Die Finanzierung der Stellen muss nachhaltig sichergestellt sein. Die Änderungen sind dem Landeskirchenamt anzuzeigen. Die Veränderung von Stellen für Pfarrerinnen und Pfarrer der Landeskirche bleibt in der Zuständig- keit des Landeskirchenamtes.

(4) Das Nähere regelt das Landeskirchenamt.

(11)

Haushaltssperre

Wenn die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen es erfordert, kann das Landeskirchenamt mit Zustimmung des Landessynodalausschusses für einzelne Kostenstellen/Sachkonten oder den gesamten Aufwands- bereich eine Haushaltssperre ausbringen.

Dem Landessynodalausschuss ist im Rahmen des Jahresabschlusses zu berichten.

3. Investitions- und Finanzierungsplan

Nr. Beschreibung Ansatz 2021 Ansatz 2022

100004810 Religionspädagogisches Institut (RPI)

1000930033 Religionspädagogisches Institut (RPI) 3.000,00 3.000,00

Je Haushaltsjahr sind für die Anschaffung von Laptops und Büromöbeln 3.000,00 Euro vorgesehen.

Summe 3.000,00 3.000,00

100005820 Pastoralkolleg u. Fortbildung in den ersten Amtsjahren (FEA)

1000930034 Pastoralkolleg u. Fortbildung in den ersten Amtsjahren 3.000,00 3.000,00

Für Ausstattung und Einrichtung sind je Haushaltsjahr 3.000,00 Euro vorgesehen.

Summe 3.000,00 3.000,00

100005840 Ev. Studienhaus Göttingen

1000930035 Ev. Studienhaus Göttingen 30.000,00

Im Jahr 2021 sind 30.000,00 Euro für die Anschaffung von Einrichtung und Ausstattung, anlässlich des Umzuges des Evangelischen Studienhaus Göttingen, berücksichtigt.

Summe 30.000,00 100006320 Predigerseminar Loccum

1000930062 Predigerseminar Loccum 1.050.000,00

Für das Haushaltsjahr 2021 sind 1.050.000,00 Euro für Maschinen, Ausstattungsgegenstände und sonstige Ersatzbeschaffungen vorgesehen.

Summe 1.050.000,00 100041251 EMA – Evangelische Medienarbeit (Leitung)

1000930038 EMA - Evangelische Medienarbeit (Leitung) 10.000,00 10.000,00

Je Haushaltsjahr sind 10.000,00 Euro für die Anschaffung von Computern vorgesehen.

Summe 10.000,00 10.000,00

100041252 EMA - Evangelische Medienarbeit (Digitale Agentur)

1000930039 EMA - Evangelische Medienarbeit (Digitale Agentur) 5.000,00 5.000,00

Je Haushaltsjahr sind 5.000,00 Euro für die Beschaffung von Schulungsrechnern geplant.

Summe 5.000,00 5.000,00

100041254 EMA - Evangelische Medienarbeit (Themenraum)

1000930040 EMA - Evangelische Medienarbeit (Themenraum) 10.000,00 10.000,00

Veranschlagt sind für die neue Struktur der Abteilung „Themenraum“ je Haushaltsjahr 10.000,00 Euro.

Summe 10.000,00 10.000,00

100052200 Evangelische Akademie Loccum

1000930041 Evangelische Akademie Loccum 35.000,00

Für die Neuanschaffung eines Fahrzeuges sind im Haushaltsjahr 2021 35.000,00 Euro vorgesehen.

Summe 35.000,00 100075100 Dienststelle des Landesbischofs

1000930006 Dienststelle des Landesbischofs 4.000,00 4.000,00

Für Ausstattung sind 4.000,00 Euro je Haushaltsjahr geplant.

Summe 4.000,00 4.000,00

(12)

100076100 Landeskirchenamt

1000930008 Landeskirchenamt 105.000,00 60.000,00

Für das Haushaltsjahre 2021 und 2022 sind Ersatzbeschaffungen in Höhe von jeweils 60.000,00 Euro für insbesondere Kopierer vorgesehen. Darüber hinaus Mittel in 2021 zur Ausstattung des LKA samt Nebengebäude mit Wasserspendern.

Summe 105.000,00 60.000,00 100076103 Landeskirchenamt - EDV

1000930009 Landeskirchenamt - EDV 100.000,00 100.000,00

Für die technische Ausstattung der Sitzungsräume, USV (zentrale unabhängige Stromversorgung), Hyper-V-Cluster (Umstieg Server-System) und die Beschaffung von diverser Hardware sind je Haushaltsjahr 100.000,00 Euro veranschlagt.

Summe 100.000,00 100.000,00 100076140 Küche/Kantine/Sitzungsservice

1000930011 Küche/Kantine/Sitzungsservice 5.000,00 5.000,00

Je Haushaltsjahr sind 5.000,00 Euro für die Anschaffung von Elektro- und Küchengeräten eingeplant.

Summe 5.000,00 5.000,00

100076200 Ämter für Bau- und Kunstpflege

1000930012 Ämter für Bau- und Kunstpflege 195.000,00 15.000,00

Im Haushaltsjahr 2021 sind 195.000,00 Euro für die Beschaffung von 10 Dienstwagen vorgesehen und für das Haushaltsjahr 2022 sind 15.000,00 Euro für Ersatzbeschaffungen, sowie diverse Anlagegüter geplant.

Summe 195.000,00 15.000,00 100076300 Verwaltungsstelle Loccum

1000930043 Verwaltungsstelle Loccum 20.000,00 20.000,00

Für die Einrichtung und Ausstattung, sowie die Beschaffung von Lizenzen (Telefonsoftware) sind je Haushaltsjahr 20.000,00 Euro vorgesehen.

Summe 20.000,00 20.000,00

100076400 EDV innerhalb der Landeskirche

1000930013 EDV-Kosten der Kirchenkreise und -gemeinden 200.000,00 200.000,00

Es sind Investitionen in die zentrale IT-Infrastruktur, insbesondere Lizenzen zur Administration der Umgebung in Höhe von 200.000,00 Euro je Haushaltsjahr veranschlagt.

Summe 200.000,00 200.000,00 100077100 Rechnungsprüfungsamt - Zentrale

1000930014 Rechnungsprüfungsamt - Zentrale 50.000,00

Im Haushaltsjahr 2021 sind 50.000,00 Euro für die Anschaffung eines Massendatenanalyseverfahrens vorgesehen.

Summe 50.000,00 100081220 Telemannhaus (Andreanum Hildesheim)

1000930015 Telemannhaus (Andreanum Hildesheim) 500.000,00

Berücksichtigt sind im Haushaltsjahr 2021 500.000,00 Euro für den Abriss und Neubau des lk.

Gebäudes "Telemannhaus", das als Schülerwohnheim gebaut wurde und jetzt für Schulzwecke genutzt wird. Es ist geplant, mit Gesamtkosten in Höhe von 6,5 Mio. Euro in den Jahren von 2017 bis 2021 entsprechend dem heutigen Standard neue Räumlichkeiten zu schaffen. Für das Haushaltsjahr 2021 besteht eine Verpflichtungsermächtigung.

Summe 500.000,00

Gesamtsumme 2.325.000,00 435.000,00

(13)

Kostenstelle

1000... Gesamtver-

pflichtung Soll

2021 Soll

2022

Verpflichtungs- ermächtigung

2023

Verpflichtungs- ermächtigung

2024 02700

Orgelbau und Orgel- pflege, Zuweisungen an Kirchengemeinden

4.987.900 1.986.500 2.001.400 500.000 500.000

11200

Arbeit mit Kindern, Jugendlichen u. jungen Erwachsenen

5.564.000 2.000.000 3.164.000 400.000 0

21100

Diakonische und

Soziale Arbeit 1.593.300 544.000 549.300 300.000 200.000 33060

Sonstige ökumenische

Werke u.Einrichtungen 462.700 181.800 180.900 50.000 50.000 33110

Friedens- und

Erinnerungsarbeit 1.056.800 63.000 393.800 300.000 300.000 44340

Kulturkirchenförderung 1.373.700 342.600 339.100 346.000 346.000 92302

Zuweisung für außeror- dentl. Instandhalt.von Kirchen und Kapellen

32.655.000 11.385.000 11.270.000 5.000.000 5.000.000

92303

Zuweis. f.Neubaumittel 4.940.000 1.980.000 1.960.000 500.000 500.000 92320

Klimaschutzkonzept 567.600 209.900 189.800 83.900 83.900 53.201.000 18.692.800 20.048.300 7.479.900 6.979.900

2. AUF ANTRAG DER AUSSCHÜSSE DER LANDESSYNODE

2.1 AUF ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KIRCHENMUSIK UND KULTUR Kulturarbeit in Kirchen - Kulturkirchen

Beschluss in der 8. Sitzung am 25. November 2020:

Die Landessynode nimmt den Bericht des Ausschusses für Kirchenmusik und Kultur betr. Kulturarbeit in Kirchen - Kulturkirchen (Aktenstück Nr. 26) zustimmend zur Kenntnis und befürwortet eine Forsetzung des Förderprogramms "Kulturarbeit in Kirchen - Kulturkirchen" auch über den jetzigen Förderzeitraum (bis 2021) hinaus für weitere vier Jahre, also in den Jahren 2022 bis 2026. Die Förderung der Arbeit signifikanter Kulturkirchen soll fortgeschrieben werden. Der Wettbewerb dazu soll noch in diesem Jahr in die Ausschreibung gehen. Der Auftrag dazu wird dem zuständigen Gremium übergeben.

- vgl. auch Nr. 3.7 -

(14)

2.2 AUF ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR MISSION UND ÖKUMENE Themenbereiche für die weitere Beratung

Beschluss in der 9. Sitzung am 25. November 2020 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Bericht des Ausschusses für Mission und Ökumene betr. Weitere Bearbeitung des Aktenstückes Nr. 4 (Aktenstück Nr. 4 C):

Die folgenden Themenbereiche mit den dazu gehörenden Unter- themen aus dem Aktenstück Nr. 4 werden dem Ausschuss für Mission und Ökumene zur Beratung überwiesen:

1. Transformationsprozess – den Transformationsprozess gestalten und grundsätzliche Einübung der Transformationsfähigkeit 2. Gemeinsam unterwegs – vielfältig einladen und in neuen Formen 3. Evangelisch profiliert, ökumenisch verbunden und im religiösen

Dialog

4. Vielfältig einladend und offen für neue Formate kirchlichen Lebens 5. Als missionarische Kirche vielfältige Formen kirchlichen Lebens

ermöglichen

6. Rahmenbedingungen für Erprobungsräume schaffen, in denen neue Formen kirchlichen Handelns und Lebens ausprobiert, begleitet und gefördert werden

7. Diakonische und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, insbesondere Begleitung von Menschen mit Fluchterfahrungen 8. Kirche in der Migrationsgesellschaft und Migrationsgemeinden 9. Bewahrung der Schöpfung (Kirche auf dem Weg zum gerechten

Frieden), Nachhaltigkeit und Bewusstsein schaffen, klären wo Kirche dabei steht

10. Die Wirksamkeit von Einrichtungen und Werken (insbesondere ELM) verbreitern

11. Attraktive Arbeitsbedingungen gewährleisten und dem Fachkräf- temangel begegnen (insbesondere hier auch Kirchlicher Entwick- lungsdienst der evangelisch-lutherischen Landeskirchen in Braun- schweig und Hannovers [KED], Ev.-luth. Missionswerk in Nieder- sachsen [ELM], Friedensorte, Projekte).

Der Landessynode ist dazu bei Bedarf zu berichten.

2.3 AUF ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR THEOLOGIE UND KIRCHE Themenbereiche für die weitere Beratung

Beschluss in der 9. Sitzung am 25. November 2020 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Bericht des Ausschusses für Mission und Ökumene betr. Weitere Bearbeitung des Aktenstückes Nr. 4 (Aktenstück Nr. 4 A):

(15)

und Kirche zur Beratung überwiesen:

1. Die Bedeutung des Begriffes "Evangelisches Profil" im Kontext kirchlicher Reformplanungen

2. Theologische Implikationen der Öffnung des Gemeindebegriffes in der neuen Verfassung, u.a.:

2.1 Schärfung der Begriffe Personal- und Profilgemeinde und die Auswirkung nicht parochialer Gemeinden auf das Verständnis von Kirche

2.2 Veränderung des Gemeindebegriffes durch die Entwicklung digitaler Gemeindeformen

3. Formen der Zugehörigkeit zur Kirche und die Bedeutung der Taufe für die Mitgliedschaft

4. Das Verhältnis zwischen den verschiedenen haupt- und ehren- amtlichen Diensten in Verkündigung und Seelsorge

5. Die Verheißung des Heiligen Geistes als treibender Kraft kirch- licher Reformen

Der Landessynode soll bei Bedarf berichtet werden.

2.4 AUF ANTRAG DES FINANZAUSSCHUSSES

Förderung klimafairer Kinder- und Jugendfreizeiten

Beschlüsse in der 12. Sitzung am 27. November 2020 im Zusammenhang mit der Verhandlung über die Berichte des Finanzausschusses betr. Entwurf des Haushaltsplanes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 (Aktenstücke Nr. 19, Nr. 19 A und Nr. 19 B):

1. Zur Förderung klimafairer Kinder- und Jugendfreizeiten sollen Mittel in Höhe von 90 000 Euro pro Jahr im Haushalt für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel wer- den aus dem Teilergebnishaushalt 1000-92305 Energiemanage- ment und Klimaschutz, Agrardialog – hier aus der Kostenstelle 1000-92305 Energie- und Umweltmanagement bereitgestellt und aus den dort bereits veranschlagten Mitteln mitfinanziert. Der Beschluss ist somit aufwandsneutral und nicht finanzwirksam.

2. Das Landesjugendpfarramt wird gebeten, zusammen mit dem Umwelt- und Bauausschuss Kriterien zur Mittelvergabe zu erarbeiten.

- vgl. auch Nr. 2.9 -

(16)

2.5 AUF ANTRAG DES ÖFFENTLICHKEITSAUSSCHUSSES Themenbereiche für die weitere Beratung

Beschlüsse in der 10. Sitzung am 26. November 2020 auf Antrag des Aus- schusses ergänzt durch Zusatzanträge der Synodalen Schmid-Waßmuth und Kempe:

1. Die Landessynode nimmt den Bericht des Öffentlichkeits- ausschusses betr. Weitere Bearbeitung des Aktenstückes Nr. 4 (Aktenstück Nr. 4 B) zustimmend zur Kenntnis.

2. Die folgenden Fragen und Themenbereiche werden dem Öffent- lichkeitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

2.1 Wie lässt sich die Transformationsfähigkeit von Kirche im Blick auf Kommunikation weiterhin fördern? Wie kann die Landeskirche den Herausforderungen der jeweiligen Zeit und den Erwartungen der Menschen besser entsprechen, was die Kommunikation der Kirche mit ihnen angeht – analog wie digital? (vgl. I., S. 2)

2.2 Wie kann die Landeskirche den weiteren Ausbau der Digitalisierung in allen Bereichen fördern? (vgl. 2.4, S. 9 f) Wie lassen sich Onlinegemeinden denken und ggf. realisie- ren? (vgl. 2., S. 5 und 2.1, S. 6)

2.3 Wie lässt sich eine positive mediale Präsenz von Kirche und Diakonie in den Medien und insbesondere den sozialen Medien ausbauen (vgl. 2.4, S. 9), und wie die Präsenz der Kirche mit evangelischen Positionen in den Medien erhalten und verstärken (vgl. 3.2, S. 12)?

Die Themenbereiche "digitale Kirchengemeinde" und "Ethik der Digitalisierung" werden dem Ausschuss für Theologie und Kirche zur Mitberatung überwiesen.

2.4 Es ist unerlässlich, die Medienkompetenz von ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeitenden zu erweitern. Wie kann dies baldmöglichst, effektiv und den Bedarfen der Mitarbeitenden entsprechend geschehen? Welche Rolle kann dabei die Evan- gelische Medienarbeit (EMA) spielen und welche anderen Akteure sind zusätzlich denkbar?

2.5 Wie lassen sich ehrenamtliche und berufliche Mitarbeitende unter- und miteinander sowie durch die Ebenen der Landes- kirche hindurch besser vernetzen? (vgl. 2.4, S. 10)

Die Themenbereiche 2.4 und 2.5 werden dem Ausschuss für kirchliche Mitarbeit zur Mitberatung überwiesen.

2.6 Wie ist eine bessere Erreichbarkeit und Kontaktmöglichkeit kirchlicher Stellen zu gewährleisten? Wie sind Informations- möglichkeiten über kirchliche Angebote zu erleichtern? Und wie kann der Kontakt zu Kirchenmitgliedern intensiviert werden? (vgl. 2.4, S. 10)

(17)

kritisch zu reflektieren und an einer "Ethik der Digitalisie- rung" zu arbeiten (vgl. 2.4, S. 10)

2.8 Wie lässt sich Fundraising als zusätzliches Finanzierungs- modell auf Kirchengemeinde- und Kirchenkreisebene weiter ausbauen (4.2, S.16)?

2.9 Was kann kirchliche Öffentlichkeitsarbeit dazu beitragen, die Bedeutung von Religion und die Präsenz von Kirche an Schulen und Hochschulen zu stärken (vgl. 3.2, S. 12)? Der Öffentlichkeitsausschuss (federführend) und der Bildungs- ausschuss werden gebeten, diese Frage zu beraten.

Der Landessynode ist dazu bei Bedarf zu berichten.

2.6 AUF ANTRAG DES PLANUNGSAUSSCHUSSES

2.6.1 Überarbeitung des Kirchengesetzes über die Bildung der Landes- synode (Landessynodalgesetz - LSynG)

Beschlüsse in der 8. Sitzung am 25. November 2020:

1. Die Landessynode nimmt den Bericht des Planungsaus- schusses betr. Berufung der nach Artikel 46 Absatz 1 Nr. 2 der Kirchenverfassung von der Landesjugendkammer vorgeschlagenen Mitglieder in die Landessynode (Akten- stück Nr. 24) zustimmend zur Kenntnis.

2. Der Planungsausschuss wird gebeten, bei der anstehenden Überarbeitung des Kirchengesetzes über die Bildung der Landessynode (Landessynodalgesetz) eine Regelung - wie in Abschnitt IV. vorgeschlagen - in die Beratungen über die Gesetzesänderung und damit in den Entwurf aufzunehmen.

2.6.2 Einrichtung eines Scoping-Ausschusses für den Prozess "Zukunft Kirche"

Beschlüsse in der 9. Sitzung am 25. November 2020 auf Antrag des Ausschusses, ergänzt durch einen Zusatzantrag des Synodalen Surborg:

1. Die Landessynode nimmt den Bericht des Planungsaus- schusses betr. Prozess "Zukunft Kirche" (Aktenstück Nr. 25) zustimmend zur Kenntnis.

2. Die Landessynode beschließt die Einrichtung eines Scoping-Ausschusses für den Prozess "Zukunft Kirche" in folgender Zusammensetzung:

der Landesbischof bzw. seine Stellvertretung

ein Mitglied des Bischofsrates

zwei Mitglieder des Landeskirchenamtes

(18)

ein Mitglied des Präsidiums der Landessynode

zwei Mitglieder des Landessynodalausschusses

vier weitere Mitglieder der Landessynode, davon mög- lichst zwei im Alter bis zu 35 Jahren

3. Der Geschäftsausschuss wird gebeten, für die Wahl der vier Mitglieder der Landessynode in den Scoping-Ausschuss und deren Stellvertretungen noch während der III. Tagung einen Wahlvorschlag zu unterbreiten.

4. Die weiteren kirchenleitenden Organe werden gebeten, ihrerseits möglichst rasch die Mitglieder im Scoping-Aus- schuss sowie deren Stellvertretungen zu benennen und dem Büro der Landessynode mitzuteilen.

5. Der Präsident der Landessynode wird gebeten, den Scoping-Ausschuss zu dessen konstituierender Sitzung einzuladen.

6. Der neu gebildete Scoping-Ausschuss wird gebeten, der Landessynode bis zur IV. Tagung im Juni 2021 einen Vor- schlag für Umfang und Verfahren des Prozesses "Zukunft Kirche" zu unterbreiten.

2.7 AUF ANTRAG DES PLANUNGSAUSSCHUSSES UND DES FINANZ- AUSSCHUSSES

Festlegung des Planungszeitraums und des Allgemeinen Planungs- volumens; weitere Leitentscheidungen

Beschlüsse in der 12. Sitzung am 27. November 2020:

1. Die Landessynode nimmt den Bericht des Landeskirchenamtes betr. Vorschlag zur Festlegung des Planungszeitraums und des Allgemeinen Planungsvolumens nach den §§ 6 Absatz 2 und 7 Absatz 1 des Kirchengesetzes über den Finanzausgleich in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (Finanzaus- gleichsgesetz - FAG - Aktenstück Nr. 34) und den gemeinsamen Bericht des Planungsausschusses und des Finanzausschusses betr. Leitentscheidungen für den Planungszeitraum der Jahre 2023 bis 2028 (Aktenstück Nr. 34 B) zustimmend zur Kenntnis.

2. Die Landessynode setzt nach § 6 Absatz 2 des Finanzausgleichs- gesetzes den nächsten Planungszeitraum für sechs Jahre vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2028 fest.

3. Unbeschadet der Beschlussfassung der Landessynode über das Allgemeine Zuweisungsvolumen bei den jeweiligen Haushalts- beratungen (§§ 2 Absatz 3 Nr. 1, 7 Absatz 3 und 9 des Finanz- ausgleichsgesetzes) setzt die Landessynode das Allgemeine Planungsvolumen für den Planungszeitraum nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des Finanzausgleichsgesetzes wie folgt fest:

(19)

für das Haushaltsjahr 2024 256,51 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2025 251,38 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2026 246,35 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2027 241,43 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2028 236,60 Mio. Euro

4. Es soll ein Strukturausgleichsfonds in einer Gesamthöhe von 16,40 Mio. Euro für den Planungszeitraum eingerichtet werden, aus dem strukturell besonders belastete Kirchenkreise zu den im Aktenstück Nr. 34 beschriebenen Bedingungen einen zusätzlichen Solidarausgleich erhalten.

5. Das Landeskirchenamt wird gebeten, dem Landessynodalaus- schuss nach der endgültigen Festlegung der Ausgangsdaten zum 30. Juni 2021 zu berichten, wie die endgültige Verteilung der Mittel aus dem Strukturausgleichsfonds nach den in diesem Aktenstück vorgegebenen Kriterien aussieht.

6. Der Landessynodalausschuss wird gebeten, nach der Vorlage dieses Berichtes über eine Inaussichtstellung der Mittel durch das Landeskirchenamt zu entscheiden.

- vgl. auch Nr. 3.15 -

2.8 AUF ANTRAG DES RECHTSAUSSCHUSSES

Überarbeitung der Geschäftsordnung der Landessynode Beschluss in der 6. Sitzung am 24. November 2020:

Die Landessynode nimmt den Bericht des Rechtsausschusses betr.

Überarbeitung der Geschäftsordnung der Landessynode (Aktenstück Nr. 6 A) zustimmend zur Kenntnis und beschließt für die Durchfüh- rung der digitalen III. Tagung die in der Anlage zu diesem Aktenstück abgedruckten Abweichungen von der Geschäftsordnung der Landes- synode für Sitzungen, die als Videokonferenz durchgeführt werden.

Der Rechtsausschuss bleibt gebeten, seine Beratungen zur Geschäfts- ordnung fortzusetzen und der Landessynode im Jahr 2021 eine über- arbeitete Fassung vorzulegen.

2.9 AUF ANTRAG DES UMWELT- UND BAUAUSSCHUSSES Förderung des Klimaschutzes im Gebäudebereich

Beschluss in der 8. Sitzung am 25. November 2020 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Bericht des Umwelt- und Bauausschusses betr.

Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der hannoverschen Lan- deskirche (Aktenstück Nr. 33):

(20)

Das Landeskirchenamt wird gebeten, zusammen mit dem Umwelt- und Bauausschuss auf der Grundlage des vorliegenden Heizungs- gutachtens ein Verfahren zu entwickeln und umzusetzen, das umge- hend den Bau von Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energieträgern fördert, den Bau von Heizungsanlagen mit fossilen Energieträgern grundsätzlich beendet und nur in begründeten Ausnahmefällen noch zulässt. Das Landeskirchenamt wird gebeten, dem Umwelt- und Bau- ausschuss zu berichten, wie Klimaschutz im Gebäudebereich noch intensiver von den Ämtern für Bau- und Kunstpflege im Zusammen- wirken mit dem Gebäudemanagement auf der Ebene der Kirchen- kreise gefördert werden kann.

- vgl. auch Nr. 2.4 -

3. AUF ANTRAG DER MITGLIEDER DER LANDESSYNODE 3.1 Kinder und Jugendliche in Zeiten der Pandemie

Beschluss in der 11. Sitzung am 26. November 2020 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Bericht des Herrn Landesbischof auf Antrag des Synodalen Berndt:

Der Jugendausschuss wird gebeten, den Bericht des Herrn Landes- bischof im Hinblick auf die Kommunikationsmöglichkeiten mit Jugend- lichen, deren Begleitung bei wichtigen Lebensfragen und die Förde- rung und Wertschätzung ihres Engagements gerade in Krisenzeiten zu beraten.

3.2 Assistierter Suizid

Beschluss in der 11. Sitzung am 26. November 2020 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Bericht des Herrn Landesbischof auf Antrag des Synodalen Dr. Krarup:

Der Ausschuss für Theologie und Kirche wird gebeten, den Bericht des Herrn Landesbischof zu beraten und dabei insbesondere die aktuelle Diskussion über den assistierten Suizid aufzunehmen und zu disku- tieren.

Der Landessynode ist zu gegebener Zeit zu berichten.

3.3 Bericht des Herrn Landesbischof

Beschluss in der 11. Sitzung am 26. November 2020 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Bericht des Herrn Landesbischof auf Antrag der Synodalen Schröder:

Der Bildungsausschuss wird gebeten, den Bericht des Herrn Landes- bischof und hier insbesondere die Themen "Kinder und Jugendliche"

sowie "zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit" zu beraten.

Der Landessynode ist ggf. zu berichten.

(21)

sachsen e.V. "Niedersachsen - sozial und gemeinsam"

Beschluss in der 11. Sitzung am 26. November 2020 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Bericht des Herrn Landesbischof auf Antrag der Synodalen Trzaska:

Der Diakonieausschuss wird gebeten, das mit dem Bericht des Herrn Landesbischof zur Verfügung gestellte Positionspapier des Diako- nischen Werkes evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V. "Nie- dersachsen - sozial und gemeinsam" zu beraten.

Der Landessynode ist bei Bedarf zu berichten.

3.5 Alternative Tagungsmöglichkeiten für die IV. Tagung der 26. Landessynode Beschluss in der 6. Sitzung am 24. November 2020 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Tätigkeitsbericht des Landessynodalausschus- ses (Aktenstück Nr. 3 C, Ziffern 4 und 18) auf Antrag des Synodalen Rossi, ergänzt durch einen Zusatzantrag des Sitzungsvorstandes:

Das Präsidium wird gebeten, rechtzeitig vor der IV. Tagung der Landessynode alternative Tagungsmöglichkeiten zu prüfen.

3.6 Digitale Kommunikation in der hannoverschen Landeskirche

Beschlüsse in der 11. Sitzung am 26. November 2020 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Bericht des Öffentlichkeitsausschusses betr.

Weitere Bearbeitung des Aktenstückes Nr. 4 (Aktenstück Nr. 4 B) auf Antrag der Synodalen Furche, ergänzt durch einen Zusatzantrag des Syno- dalen Dr. Hasselhorn:

Das Landeskirchenamt wird gebeten, die folgenden Beschlüsse umzusetzen:

1. a) Umsetzung einer einheitlichen digitalen Kommunikation mit einem einheitlichen E-Mail-System in der hannoverschen Lan- deskirche auch für die kirchlichen Dienste, die Bildungseinrich- tungen und weitere bis zum 31. Dezember 2021. Das Landeskirchenamt wird gebeten, dem Planungsausschuss im Januar 2021 die Institutionen mitzuteilen, die dieses System nicht nutzen wollen sowie die entsprechenden Begründungen dafür.

1. b) Das Landeskirchenamt wird gebeten, die dienstrechtlichen Regelungen für die Umsetzung einer einheitlichen digitalen Kommunikation zu schaffen.

2. a) Das Landeskirchenamt wird in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V. und dem Fachausschuss der Kirchen(kreis)ämter gebeten, zentrale Standards von Programmen für Kirchengemeinden,

(22)

kirchliche Einrichtungen und Kirchenämter zu definieren, die auch über § 4 des Digitalgesetzes hinausgehen, um Kosten zu sparen und eine Standardisierung in der Landeskirche zu errei- chen. Dieses soll auch im Vorgriff auf die Neustrukturierung der Umsatzsteuerregelungen ab dem Jahr 2023 erfolgen. Hierfür sollen gemeinsame Standards für einheitliche zentrale Fach- anwendungen zusammen mit den Nutzern vor Ort gefunden werden. Dem Planungsausschuss ist im Januar 2021 dazu zu berichten.

2. b) Das Landeskirchenamt wird gebeten, die Rechnungstellung der Comramo zentral über das Landeskirchenamt erfolgen zu lassen, um die Höhe der Zahlungen zu ermitteln und die Möglichkeit einer Reduzierung der Kosten zu erreichen.

3. Das Landeskirchenamt wird gebeten, Standards für die Hard- und Softwareausstattung für Pastorinnen und Pastoren, weitere be- ruflich Mitarbeitende und unter Umständen auch Ehrenamtliche bis zum 31. Dezember 2021 zu entwickeln, um Arbeitsmedien festzulegen – auch im Hinblick auf die Umsetzung des Daten- schutzes. Ein Projektplan ist dem Planungsausschuss im Januar 2021 vorzulegen.

4. Das Landeskirchenamt wird gebeten, ein Sitzungsmanagement- programm bis zur V. Tagung der Landesynode einzuführen. Das Landeskirchenamt erstellt dazu einen Anforderungskatalog und ermittelt ein geeignetes Programm. Der Planungsausschuss wird gebeten, auf dieser Grundlage eine Auswahl zu treffen und für die Einführung zu sorgen.

5. Der Planungsausschuss wird gebeten, die IT-Abteilung des Lan- deskirchenamtes regelmäßig um Berichte über den aktuellen Sachstand zu bitten.

3.7 Kulturarbeit in Kirchen - Kulturkirchen

Beschlüsse in der 12. Sitzung am 27. November 2020 im Zusammenhang mit der Verhandlung über die Berichte des Finanzausschusses betr. Entwurf des Haushaltsplanes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 (Aktenstücke Nr. 19, Nr. 19 A und Nr. 19 B) auf Antrag des Synodalen Meyer, ergänzt durch einen Zusatz- antrag des Sitzungsvorstandes:

1. Die Landessynode empfiehlt der Jury des Fonds "Kulturarbeit in Kirchen – Kulturkirchen", das Literaturhaus St. Jakobi Hildesheim ohne erneute Bewerbung in dem im Jahr 2021 beginnenden Förderzeitraum zu fördern und damit die jetzige Förderung um eine weitere Periode wettbewerbsunabhängig aus den dafür vorgesehenen Mitteln zu verlängern.

2. Der Planungsausschuss (federführend) und der Ausschuss für Kirchenmusik und Kultur werden gebeten, die Frage nach der Verstetigung von Projekten am Beispiel der Kulturkirchen zu

(23)

Der Landessynode ist zu berichten.

- vgl. auch Nr. 2.1 -

3.8 Darstellung der Personalaufwendungen für Pastorinnen und Pastoren im Haushaltsplan

Beschluss in der 12. Sitzung am 27. November 2020 im Zusammenhang mit der Verhandlung über die Berichte des Finanzausschusses betr. Entwurf des Haushaltsplanes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 (Aktenstücke Nr. 19, Nr. 19 A und Nr. 19 B) auf Antrag des Synodalen Preuß:

Der Finanzausschuss und das Landeskirchenamt werden gebeten zu prüfen, inwiefern die Personalaufwendungen für Pastorinnen und Pas- toren ab der Haushaltsplanung für die Jahre 2023 und 2024 nicht als Fußnoten, sondern verursachungsgerecht im Rahmen der jeweiligen Budgets der Teilergebnishaushalte ausgewiesen werden können.

3.9 Vertiefte und breitenwirksame Aufstellung des Arbeitsfeldes "Kirche und Judentum"

Beschluss in der 12. Sitzung am 27. November 2020 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Abschlussbericht des Landeskirchenamtes betr. Projekte im Arbeitsfeld "Kirche und Judentum" zur Implementierung der Verfassungsänderung (Aktenstück Nr. 22) auf Antrag der Synodalen Selmayr:

Der Ausschuss für Theologie und Kirche (federführend), der Bildungs- ausschuss und der Finanzausschuss werden gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, wie die Arbeit im Arbeitsfeld "Kirche und Judentum" ver- tieft und breitenwirksam implementiert werden kann.

Der Landessynode ist im Blick auf den kommenden Planungszeitraum zu berichten.

3.10 Projekte im Arbeitsfeld "Kirche und Judentum" zur Implementierung der Verfassungsänderung

Beschluss in der 12. Sitzung am 27. November 2020 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Abschlussbericht des Landeskirchenamtes betr. Projekte im Arbeitsfeld "Kirche und Judentum" zur Implementierung der Verfassungsänderung (Aktenstück Nr. 22) auf Antrag des Synodalen Dr. Zimmermann:

Das Aktenstück Nr. 22 wird dem Ausschuss für Mission und Ökumene als Material überwiesen.

(24)

3.11 Friedensorte in der Landeskirche; Umsetzung der Entscheidung "Auf dem Weg zu einer Kirche des gerechten Friedens"

Beschluss in der 11. Sitzung am 26. November 2020 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Bericht des Landeskirchenamtes betr. Frie- densorte in der Landeskirche; Umsetzung der Entscheidung "Auf dem Weg zu einer Kirche des gerechten Friedens" (Aktenstück Nr. 23) auf Antrag des Synodalen Dr. Zimmermann:

Das Aktenstück Nr. 23 wird dem Ausschuss für Mission und Ökumene zur Beratung überwiesen.

Der Landessynode ist zu berichten.

3.12 Kirchengesetz über die Aufgaben des Personalausschusses nach Artikel 60 Absatz 1 Nummer 6 und Absatz 2 der Kirchenverfassung

Beschluss in der 6. Sitzung am 24. November 2020 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den vom Landeskirchenamt vorgelegten Entwurf eines Kirchengesetzes über die Aufgaben des Personalausschusses nach Artikel 60 Absatz 1 Nummer 6 und Absatz 2 der Kirchenverfassung (Akten- stück Nr. 29) auf Antrag des Synodalen Dr. Hasselhorn, ergänzt durch einen Zusatzantrag der Synodalen Niewisch-Lennartz:

Das Aktenstück Nr. 29 wird dem Rechtsausschuss (federführend) und dem Planungsausschuss zur Beratung überwiesen.

3.13 Kirchenbeamtengesetz zur Änderung des Ergänzungsgesetzes zum Kirchenbeamtengesetz der EKD

Beschluss in der 6. Sitzung am 24. November 2020 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den vom Landeskirchenamt vorgelegten Entwurf ei- nes Kirchengesetzes zur Änderung des Ergänzungsgesetzes zum Kirchen- beamtengesetz der EKD (Aktenstück Nr. 30) auf Antrag des Synodalen Dr. Hasselhorn, ergänzt durch einen Zusatzantrag der Synodalen Kempe:

Das Aktenstück Nr. 30 wird dem Planungsausschuss (federführend) und dem Ausschuss für kirchliche Mitarbeit zur Beratung überwiesen.

3.14 Ökumenische Beziehungen in der Zeit der Corona-Pandemie

Beschluss in der 11. Sitzung am 26. November 2020 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Bericht des Landeskirchenamtes betr.

Ökumenische Beziehungen in der Zeit der Corona-Pandemie (Aktenstück Nr. 31) auf Antrag des Synodalen Dr. Zimmermann:

Das Aktenstück Nr. 31 wird dem Ausschuss für Mission und Ökumene zur Beratung überwiesen.

(25)

Beschluss in der 12. Sitzung am 27. November 2020 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Bericht des Landeskirchenamtes betr. Vor- schlag zur Festlegung des Planungszeitraums und des Allgemeinen Pla- nungsvolumens nach den §§ 6 Absatz 2 und 7 Absatz 1 des Kirchengesetzes über den Finanzausgleich in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (Finanzausgleichsgesetz - FAG - Aktenstück Nr. 34) sowie über den gemeinsamen Bericht des Planungsausschusses und des Finanzaus- schusses betr. Leitentscheidungen für den Planungszeitraum der Jahre 2023 bis 2028 (Aktenstück Nr. 34 B) auf Antrag des Synodalen Creydt:

Der Finanzausschuss (federführend) und der Planungsausschuss wer- den gebeten, mit dem Landeskirchenamt zu prüfen, inwiefern das System der Pfarrstellenverrechnungsbeträge und insbesondere deren Festsetzung sobald wie möglich kostenneutral durch ein transparen- tes und den wirtschaftlichen Mitteleinsatz noch stärker förderndes System modernisiert werden kann.

- vgl. auch Nr. 2.7 -

3.16 "Hinaus ins Weite - Kirche auf gutem Grund"

Zwölf Leitsätze zur Zukunft einer aufgeschlossenen Kirche

Beschluss in der 11. Sitzung am 26. November 2020 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den mündlichen Bericht des Oberlandeskirchen- rates Dr. Rainer Mainusch über die 7. verbundene Tagung der 12. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der 12. Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) vom 7. bis 9. November 2020 auf Antrag des Synodalen Dr. Krarup:

Der Ausschuss für Theologie und Kirche wird gebeten, die zwölf Leitsätze der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) - Beschluss der Synode der EKD vom 9. November 2020 - zur Zukunft einer auf- geschlossenen Kirche "Hinaus ins Weite - Kirche auf gutem Grund"

besonders im Hinblick auf dessen Berücksichtigung als Impuls für den Zukunftsprozess der hannoverschen Landeskirche zu beraten.

Der Landessynode ist zu gegebener Zeit zu berichten.

3.17 Studie "Ehrenamtliche im Verkündigungsdienst: Vielfältig engagiert und offen für neue Rollen"

Beschluss in der 9. Sitzung am 25. November 2020 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den mündlichen Bericht des Landeskirchenamtes betr. Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (SI) zu "Ehrenamtliche im Verkündigungsdienst: Vielfältig

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