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Übereinkommen über die Haftung gegenüber Dritten auf demGebiet der Kernenergie

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Übereinkommen über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie

AtHaftÜbk

Ausfertigungsdatum: 29.07.1960 Vollzitat:

"Übereinkommen über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie vom 29. Juli 1960 (BGBl.

1975 II S. 959)"

Fußnote

G v. 8.7.1975 II 957

Inkraft gem. Bek. v. 4.2.1976 II 308 mWv 30.9.1975 Neufassung gem. Bek. v. 4.1.2022 II 16

 (+++ zur Nichtanwendung vgl. § 8a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 AtDeckV 1977 +++) (+++ zur Nichtanwendung vgl. § 12a Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 AtDeckV 1977 +++)

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