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Verpflichtungen Dritten gegenüber (und von diesen erzwingbar), beruhen auf einer

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Aktie "Verpflichtungen Dritten gegenüber (und von diesen erzwingbar), beruhen auf einer "

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(1)

Chr. Heigl-Eberl 2009 2.2.

* "gewisse" Verbindlichkeiten sind

Verpflichtungen Dritten gegenüber (und von diesen erzwingbar), beruhen auf einer

bestimmten Leistung und stellen eine wirtschaftliche Belastung dar.

** Rückstellungen sind ungewisse Verbindlichkeiten,

= zukünftige Aufwendungen, die mit großer

Wahrscheinlichkeit eintreten, deren Höhe

und Zahlungszeitpunkt aber ungenau sind.

(2)

Chr. Heigl-Eberl 2009 2.2.

Rückstellungen aufgrund einer Verpflichtung gegenüber Dritten

• Pensionsrückstellung

• Steuerrückstellung

• Garantierückstellung

• Rückstellung für drohende Verluste

• f. Kulanzrückstellung

• f. Prozesskosten

• f. Abschluß- und Prüfungskosten sowie Steuerberatung

• f. Bürgschaften

Rückstellungen für Aufwendungen

• Rückstellung für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung

• Rückstellung für unterlassene Aufwendungen für

Abraumbeseitigung, Altlastensanierung, Abbruchverpflichtung

• Rückstellung für Archivierung, Pfandleergut

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