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Kein Anstieg bei Behandlungsfehlern

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Kein Anstieg bei Behandlungsfehlern

Jahresbericht der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen

Die Gutachterstelle für Arzthaftungs- fragen der Sächsischen Landesärzte- kammer hat ihren aktuellen Jahres- bericht vorgelegt. 2015 sind dort 384 Anträge wegen eines vermu- teten Behandlungsfehlers eingegan- gen (2014: 359). In 244 Fällen wurde aufgrund der eingereichten Unterlagen eine Begutachtung wegen eines vermuteten Behand-

lungsfehlers eingeleitet (2014: 271).

Davon wurde in 49 Fällen ein Behandlungsfehler durch die Gut- achterstelle festgestellt (2014: 61).

Pro Jahr werden Patienten in Sach- sen rund 32 Millionen Mal in den ambulanten und stationären Einrich- tungen behandelt.

„Jeder Behandlungsfehler ist ein Feh- ler zu viel, denn hinter jedem Fehler steht auch ein Schicksal.“, so Erik Bodendieck, Präsident der Sächsi- schen Landesärztekammer. Und auch wenn die absolute Zahl der tatsächli- chen Behandlungsfehler nicht gestie- gen ist, sei die insgesamt geringe Anzahl an Fehlern trotz der extremen

Arbeitsverdichtung in Krankenhäu- sern und Praxen sowie der zuneh- menden Bürokratie im Gesundheits- wesen ein Indiz für die verantwor- tungsvolle Tätigkeit der Ärzte, Schwes- tern und Pflegekräfte.

Der Vorsitzende der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen, Dr. med.

Rainer Kluge, betont: „Dass sich der steigende ökonomische Druck bisher nicht in den Zahlen der Gutachter- stelle niedergeschlagen hat, liegt neben der verantwortungsvollen Tätigkeit des gesamten medizini- schen Personals auch am Fehlerver- meidungsmanagement der Kliniken.

Dennoch kann es zu Fehlern kom- men, deren Ursachen man unbe- dingt auswerten und transparent machen muss, damit diese nicht mehr vorkommen.“

Von den 244 eingeleiteten Begutach- tungen entfielen 147 auf den statio- nären Sektor, 16 auf Klinikambulan- zen und 81 auf ambulante Praxen.

94 Anträge betrafen die Fachrich- tung Chirurgie, 24 die Orthopädie, 31 die Innere Medizin, 19 die Fach- richtung Gynäkologie/Geburtshilfe, 14 auf die Urologie, neun die Neuro-

logie/Psychiatrie, zehn Anträge bezo- gen sich auf die Allgemeinmedizin, fünf auf die Radiologie, einer auf die

Nuklearmedizin sowie neun Anträge auf das Fachgebiet HNO. Sechs ent- fielen auf die Fachbereiche Anästhe- siologie/Intensivmedizin und fünf auf die Augenheilkunde. Des Weiteren wurden sechs Fälle in der Neurochir- urgie und vier Fälle im Bereich Kin- derheilkunde begutachtet. In der Rehabilitation gab es zwei Fälle und in der Pathologie einen Fall.

Zu mehr als 60 % sind die Antrag- steller anwaltlich vertreten. Die Aner- kennungsrate liegt bei etwa 20 %.

Mit einem Prozentsatz von 90 bis 95 % sind die Vorgänge mit der Beurteilung durch die Gutachter-

stelle abgeschlossen. Die Bereitschaft der Ärzte, sich an den Verfahren zu beteiligen und zur Aufklärung beizu- tragen, ist nach wie vor sehr hoch.

Zweck der Gutachterstelle ist es, Rechtsstreitigkeiten, mit welchen Patienten Ansprüche gegen einen Arzt wegen des Vorwurfes fehlerhaf- ter ärztlicher Behandlung erheben, zu vermeiden und außergerichtlich zum Grunde des Anspruches zeit- und kostensparend beizulegen. Die Gutachterstelle kann nur im allseiti- gen Einverständnis der Parteien (Haftpflichtversicherer, Arzt, Patient) tätig werden.

Knut Köhler M.A.

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Berufspolitik

144 Ärzteblatt Sachsen 4 / 2016

Begutachtungen je Fachgebiet

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