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Archiv "Bekanntmachungen: HbA1c – bisher übliche Einheiten können neben den neuen weiterverwendet werden" (14.08.2009)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 33⏐⏐14. August 2009 A1633

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Die Teile A (Allgemeiner Teil) und B 1 (Quantitative laboratori- umsmedizinische Untersuchungen) sowie D 1, E 1, F und G der neuen Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen traten am 1. April 2008 in Kraft. Für die Teile A und B 1 gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2010.

Die in den Tabellen B 1 a–c aufgeführten Messgrößen unter- liegen der externen Qualitätssicherung (Ringversuche). Für die Ringversuche gibt es einen Stichtag. Diese müssen ab dem 1. Ja- nuar 2009 von den Ringversuchsorganisationen nach den neuen Grenzen (Spalte 5) bewertet werden, bis zum 31. Dezember 2008 galten die der Richtlinie der Bundesärztekammer vom 24. August 2001.

Die Bundesärztekammer legt nach Beratung in den bei ihr ge- bildeten fachlich zuständigen Gremien und nach Anhörung der betroffenen Kreise für die Messgrößen fest, welche Zielwertart bei den Ringversuchen anzuwenden ist, und gibt diese bekannt.

Soweit möglich, sind Referenzmessverfahren zur Ermittlung von Zielwerten in Kontrollproben anzuwenden.

Da für HbA1cseit sieben Jahren eine Referenzmethode verfüg- bar ist und die zuständigen Fachgesellschaften die (zusätzliche) Angabe der HbA1c-Relation, standardisiert mit der IFCC-Metho- de, in den Ergebnisberichten bzw. Befunden empfehlen, erfolgt die Bewertung durch die Ringversuchsorganisationen seit 1. Ja- nuar 2009 nur noch über die Referenzmethode. Dieser Tatsache

ist in der Tabelle B 1 dadurch Rechnung getragen, dass die neue Einheit [mmol/mol Hb] aufgeführt und als Zielwertart der Refe- renzmethodenwert gefordert ist (RMW).

Die Ringversuchsergebnisse von HbA1csollen deshalb ab 1. Ja- nuar 2009 mit der neuen Einheit [mmol/mol Hb] an die Referen- zinstitute mitgeteilt werden. Hierzu müssen gegebenenfalls die an den Geräten ermittelten Ergebnisse in die neuen Einheiten umge- rechnet werden.

Zur Unterstützung in der Umstellungsphase haben sich die Ringversuchsorganisationen bereit erklärt, bis auf Weiteres auch die Angaben in [%] standardisiert nach NGSP zu akzeptieren und diese selbst umzurechnen, sodass keinem Ringversuchsteilneh- mer bei Verwendung der „alten“ Einheiten ein Nachteil entstehen kann.

Wenn in der Vergangenheit der Eindruck entstanden sein soll- te, dass die neue Richtlinie der Bundesärztekammer die aus- schließliche Verwendung der neuen Einheiten erzwingen würde, so ist dies nicht zutreffend. Allerdings wäre es sinnvoll, mittel- fristig auf die neuen Einheiten umzustellen. Zur weiteren Erläu- terung und zur Umrechnung siehe die nachfolgend abgedruckte Stellungnahme der Deutschen Diabetes-Gesellschaft und der Deutschen Vereinten Gesellschaft für Klinische Chemie und La- borartoriumsmedizin.

Bundesärztekammer, im Juli 2009 )

Die Bestimmung der Subfraktion des nicht-enzymatisch glykier- ten Hämoglobins, des HbA1czur retrospektiven Schätzung der Qualität der Blutzuckereinstellung bei Diabetikern ist seit vielen Jahren etabliert. Zu ihrer Bestimmung werden unterschiedliche Methoden, heute häufig immunologische, eingesetzt, deren Er- gebnisse [%] auf die beim Diabetes Control and Complications Trial (DCCT)1verwendete chromatografische Methode (NGSP, National Glycohemoglobin Standardization Program) bezogen werden. Diese beinhalten jedoch nicht nur die mit der Blutzucker- einstellung korrelierte glykierte Komponente, sondern auch ande- re Fraktionen, deren Konzentrationen nicht von der Blutzucker- konzentration im Blut abhängen, und sind damit zu hoch. Dies ist nachvollziehbar nachteilig.

2002 wurde eine Referenzmethode der International Federa- tion of Clinical Chemistry and Laboratory Medicine (IFCC) ver- öffentlicht2, die ausschließlich die diagnostisch relevante HbA1c- Fraktion quantifiziert. Werden die Routinemethoden hiermit stan- dardisiert, liegen die so erhaltenen Ergebnisse im Grenzbereich etwa 1/3 niedriger als die bisher gewohnten.

Da dieser Unterschied zwar klinisch entscheidungsrelevant, andererseits aber nicht so ausgeprägt ist, dass er sofort ins Auge B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R

Bekanntmachungen

Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen

hier: HbA 1c

HbA 1c – bisher übliche Einheiten können neben den neuen weiterverwendet werden

Empfehlung der Deutschen Diabetes-Gesellschaft, diabetesDE und der Deutschen Vereinten Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin

1The Diabetes Control and Complications Trial Research Group: The effect of intensive treatment of diabetes on the development and progression of long-term complications in insulin-dependent diabetes mellitus, New Engl J Med 1993; 329: 977–86.

2Jeppsson J-O, Kobold U, Barr J, et al.: Approved IFCC reference method for the measurement of HbA1cin human blood, Clin Chem Lab Med 2002; 40: 78–89.

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A1634 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 33⏐⏐14. August 2009

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

springt, besteht bei Beibehaltung der Angabe in [%] die Gefahr der Fehlinterpretation bei Arzt und Patient. Deshalb ist interna- tionaler Konsens, die mit der neuen Standardisierung erhaltenen Ergebnisse in der Einheit [mmol/mol Hämoglobin] anzugeben, deren Zahlenwerte um etwa eine Zehnerpotenz höher als die bisherigen liegen. Der Referenzbereich Gesunder liegt dann bei 28–38 mmol/mol Hb.

Da aber Ärzte und Patienten über Jahre an die NGSP-standar- disierte Einheit und Wertlage gewöhnt sind, empfehlen beide un- terzeichnenden Fachgesellschaften bis auf Weiteres die Ergebnis- se in beiden Einheiten, also standardisiert nach NGSP [%] und IFCC [mmol/mol Hb], nebeneinander anzugeben. Die Umrech- nung erfolgt über eine Näherungsformel

HbA1c(IFCC) [mmol/mol Hb] = (HbA1c(NGSP) [%] ⫺2,15)/0,0915

bzw.

HbA1c(NGSP) [%]

= HbA1c(IFCC) [mmol/mol Hb] * 0,0915 + 2,15

Bei diesem empfohlenen Vorgehen ist ein Schaden für die Patien- ten ausgeschlossen.

Für die Deutsche Diabetes-Gesellschaft/diabetesDE:

Prof. Dr. Thomas Danne Prof. Dr. Dirk Müller-Wieland

Hannover Hamburg

Für die Deutsche Vereinte Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin:

Prof. Dr. Karl Lackner Prof. Dr. Erwin Schleicher Mainz Tübingen

K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Bekanntmachungen

Beschluss des Vorstandes

der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 14. 7. 2009 zur Änderung der Richtlinien

nach § 295 Abs. 4 SGB V

Die Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für den Einsatz von IT-Systemen in der Arztpraxis zum Zweck der Ab- rechnung gemäß § 295 Abs. 4 SGB V in der Fassung vom 23. Mai 2005 (Deutsches Ärzteblatt 2005, Heft 25, A 1843), geändert durch die Beschlüsse am 18. September 2006 (Deutsches Ärzte- blatt 2006, Heft 40, A 2658), 19. Februar 2008 (Deutsches Ärzte- blatt 2008, Heft 12, A 650), sowie am 7. Oktober 2008 (Deutsches Ärzteblatt 2008, Heft 48, A 2614) wird wie folgt geändert:

1.

§ 1 enthält folgende Fassung:

a) Abs. 1 Satz 3 enthält folgende Fassung:

„Die Übermittlung der in Satz 2 genannten Daten hat ab dem 1. Januar 2011, beginnend für die Daten des 1. Quartals 2011, leitungsgebunden elektronisch zu erfolgen.“

c) Abs. 3 Satz 2 enthält folgende Fassung:

„Die Sammelerklärung sowie die ggf. erforderlichen Be- gleitpapiere sind ab dem 1. Januar 2011, beginnend für die Daten des 1. Quartals 2011, leitungsgebunden elektronisch bei der Kassenärztlichen Vereinigung einzureichen.“

2.

Die Änderungen treten zum 1. August 2009 in Kraft.

Berlin, den 14. Juli 2009 )

Erratum

Zum Beschluss der 243. Sitzung Ärzte/Ersatzkassen und 103. Be- schluss der Partner der Bundesmantelverträge (schriftliche Be- schlussfassungen).

Im Deutschen Ärzteblatt, Heft 24, Jg. 106 am 12. Juni 2009 wur- de ein Beschluss der 243. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) der Ärzte/Ersatzkassen bzw. der 103. Sitzung (schriftliche Be- schlussfassung) der Partner der Bundesmantelverträge zu Än- derungen in den Abschnitten 32.3.5 und 32.3.12 des Kapitels 32 sowie die Aufnahme weiterer Leistungen in den Anhang 4. zum 1. Oktober 2009 veröffentlicht.

Unter Nr. 1.8 muss der Abschnitt wie folgt lauten:

1.8 Änderung der Bewertung der GOP 32478

32478 Immunfixationselektrophorese 20,00A

Tagung der Bundesärztekammer

„Evidenz didaktischer Methoden in der ärztlichen Fortbildung“

24. September 2009, 10.00 bis 15.00 Uhr

Die Tagung beschäftigt sich mit folgenden Fragestellungen: Wer- den wir mit den herkömmlichen Fortbildungsmethoden den Anfor- derungen für ein selbstbestimmtes, berufsbegleitendes Lernen auf- bauend auf Wissen und Fertigkeiten der Aus- und Weiterbildung ge- recht? Wie können Motivation und Selbstlernkompetenz gestärkt werden? Auf welche Weise können Wissen und Fertigkeiten ge- schult werden? Was prägt Kompetenz und Haltung für eine bestän- dige erfolgreiche Berufsausübung?

Die Tagung wendet sich an Verantwortliche in ärztlicher Aus, Wei- ter- und Fortbildung.

Moderation: Dr. Bartmann, Ärztekammer Schleswig-Holstein, Vor- sitzender des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung der Bun- desärztekammer

Nähere Informationen und Anmeldung: Frau Dr. Engelbrecht, Leiterin Dezernat 1 der Bundesärztekammer, Telefon: 0 30/

40 04 56-4 10 und -4 15 oder per E-Mail an cme@baek.de )

Referenzen

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