Kein Anstieg bei Behandlungsfehlern in Sachsen
Die Gutachterstelle für Arzthaftungs- fragen der Sächsischen Landesärzte- kammer hat Anfang März 2015 ihren aktuellen Jahresbericht vorge- legt. 2014 sind dort 359 Anträge wegen eines vermuteten Behand- lungsfehlers eingegangen (2013:
388). In 271 Fällen wurde auf Grund der eingereichten Unterlagen eine Begutachtung wegen eines vermute- ten Behandlungsfehlers eingeleitet (2013: 278).
Davon wurde in 61 Fällen ein Behandlungsfehler durch die Gut- achter festgestellt (2013: 56). Rund 32 Millionen Mal pro Jahr werden Patienten in den ambulanten und stationären Einrichtungen in Sachsen behandelt.
„Jeder Behandlungsfehler ist ein Feh- ler zu viel, denn hinter jedem Fehler steht auch ein Schicksal.“, so Prof.
Dr. med. habil. Jan Schulze, Präsi- dent der Sächsischen Landesärzte- kammer. Und auch wenn die abso- lute Zahl der tatsächlichen Behand- lungsfehler nicht gestiegen ist, sei die insgesamt geringe Anzahl an Fehlern trotz der extremen Arbeits- verdichtung in Krankenhäusern und Praxen sowie der zunehmenden Bürokratie im Gesundheitswesen ein Indiz für die verantwortungsvolle Tätigkeit der Ärzte, Schwestern und Pflegekräfte.
Der Vorsitzende der Gutachterstelle, Dr. med. Rainer Kluge, betont, „dass sich der steigende ökonomische Druck bisher nicht in den Zahlen der Gutachterstelle niedergeschlagen hat. Der Grund liegt neben der ver- antwortungsvollen Tätigkeit des gesamten medizinischen Personals auch am Fehlervermeidungsmanage- ment der Kliniken. Dennoch kann es zu Fehlern kommen, deren Ursachen man unbedingt auswerten und transparent machen muss, damit diese nicht mehr vorkommen.“
Von den 271 eingeleiteten Begutach- tungen entfielen 189 auf den statio-
nären Sektor, 20 auf Klinikambulan- zen und 62 auf ambulante Praxen.
114 Anträge betrafen die Fachrich- tung Chirurgie, 30 die Orthopädie, 32 die Innere Medizin, 18 die Fach- richtung Gynäkologie/Geburtshilfe, zwölf die Neurologie/Psychiatrie, elf An träge bezogen sich auf die Allge- meinmedizin, vier auf die Radiologie und fünf auf die Urologie sowie acht Anträge auf das Fachgebiet HNO.
Neun entfielen auf die Fachbereiche Anästhesiologie/Intensivmedizin und sechs auf die Augenheilkunde. Des Weiteren wurden zehn Fälle in der Neurochirurgie und ein Fall im Bereich Kinderheilkunde begutach- tet. In der Rehabilitation gab es zwei Fälle, in der Pathologie und der Strahlentherapie je einen Fall.
Zu mehr als 60 % sind die Antrag- steller anwaltlich vertreten. Die Aner- kennungsrate liegt bei etwa 21 %.
Mit einem Prozentsatz von 90 bis 95 % sind die Vorgänge mit der Be - urteilung durch die Gutachterstelle abgeschlossen. Die Bereitschaft der Ärzte, sich an den Verfahren zu beteiligen und zur Aufklärung beizu- tragen, ist nach wie vor sehr hoch.
Knut Köhler M.A.
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Recht und Medizin
Ärzteblatt Sachsen 4 / 2015 143
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