• Keine Ergebnisse gefunden

7 Ergebnisse der Befragung der Kultusministerien

7.6 Zusammenfassung

Saarland: Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit von Betriebspraktika. Diese Prak-tika können – bis zu drei Wochen – auch außerhalb der Ferienzeit durchgeführt wer-den. Von den 1.253 Berufsschullehrern im höheren Dienst machen jährlich 5 bis 6 da-von Gebrauch; dies gilt auch für das Kalenderjahr 1994.

Sachsen: Im Rahmen der Fortbildung von Lehrern beruflicher Schulzentren, die in kaufmännischen Fächern unterrichten, stellen Betriebspraktika ein wesentliches Ele-ment dar. Sie bilden in einigen Fällen den Abschluss der Fortbildungsreihe. Die Lehrer aus ganz Sachsen werden im ersten Halbjahr 1996 jeweils zweiwöchige Betriebsprak-tika realisieren. Insgesamt werden bis Mitte 1997 rund 100 Lehrer im Rahmen von Fortbildungen oder Modellprojekten an ein- bis zweiwöchigen Betriebspraktika teilge-nommen haben. Eine Vielzahl von Betriebsbesichtigungen, die oft in eigener Regie der Kollegien beruflicher Schulzentren durchgeführt werden, verdeutlicht ebenso das star-ke Interesse der Lehrer an Kontakten zur betrieblichen Praxis.

Sachsen-Anhalt: Für Lehrer berufsbildender Schulen gilt die Pflicht zur Fortbildung.

Diese Fortbildung kann auch in Form eines Betriebspraktikums erfolgen. Gegenwärtig wird ein Erlass zu diesem Betriebspraktikum vorbereitet.

Schleswig-Holstein: Es gibt ein formales Angebot zur Genehmigung eines Betriebs-praktikums durch das hiesige Fortbildungsinstitut (IPTS). Die Erfahrungen zeigen, dass Lehrkräfte in Abstimmung zwischen Schulleitung und Betrieb zahlreiche Betriebsprak-tika in Eigenverantwortung durchführen. Eine statistische Erhebung darüber erfolgt nicht.

Thüringen: Bei den Betriebspraktika als Fortbildung der Lehrer an Berufsschulen ist zunächst auf individuelle Initiativen hinzuweisen. Deren Ziel war es mit Beginn der Ü-bernahme eines marktwirtschaftlichen Systems, den aktuellen Wissensstand zu er-werben. Dieser Prozess ist immanenter Bestandteil der Fortbildung eines jeden Be-rufspädagogen und tritt derzeit in die Phase seiner Vervollkommnung mit innovativem Aspekt. Außerdem ist auf die Aktivitäten des Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplan-entwicklung und Medien hinzuweisen, das für die Fortbildung und dessen Anerken-nung im Lande verantwortlich zeichnet. Auch hier gibt es aktuelle Bestrebungen, inte-ressierten Berufspädagogen spezielle Betriebspraktika zur Fortbildung anzubieten.

Die Aussagen der befragten Kultusministerien bzw. Ministerien für Schule lassen sich in folgenden, für die Fragestellung der Untersuchung wichtigen Punkten zusammen-fassen:

1) Unterrichtsumfang und Stundentafeln

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hatte am 14./15. März 1991 die "Rahmenvereinba-rung über die Berufsschule" beschlossen. Wie die Befragungen ergaben, halten die Länder die allgemeinen Vorgaben der Rahmenvereinbarung großenteils ein. Allerdings erfolgt die Umsetzung recht differenziert:

- Beim Unterrichtsumfang sind in den westdeutschen Ländern überwiegend 10 bis 12 Unterrichtsstunden wöchentlich vorgesehen. Hingegen sind in den ostdeut-schen Ländern 13 und 14 Stunden geplant.

- Der allgemeine Unterricht kann zwischen 4 und 2 Stunden in der Woche differie-ren.

- Auch die Fächer, die im Rahmen des allgemein bildenden Unterrichtes in den Ländern erteilt werden, sind sehr verschieden. Es können die Fächer Religions-lehre, Politik, Deutsch und Sport sein, aber auch Deutsch, Sozialkunde, Religion oder Philosophie sowie Sport, doch auch allein Sozialkunde.

2) Unterricht in Fremdsprachen

Die Kultusminister haben sich in der Rahmenvereinbarung von 1991 darauf verstän-digt, dass in Berufsschulen Fremdsprachen entsprechend ihrer Bedeutung für den je-weiligen Ausbildungsberuf angemessen berücksichtigt werden sollen. Inzwischen gibt

zelnen technischen Berufen. In vielen Ländern gibt es Initiativen, nicht nur in den kaufmännischen, sondern in allen Ausbildungsberufen mindestens ein Fremd-sprachenangebot zu machen.

- In fast allen Ländern wird überwiegend Englisch unterrichtet. Neben Englisch wird in geringem Umfang Französisch angeboten.

3) Einhaltung der Rahmenstundentafel

In der KMK-Rahmenvereinbarung wurde festgelegt, dass der Unterricht mindestens 12 Wochenstunden umfasst. Dieses Ziel wird über die Jahre hin nicht erreicht, wenn von den Daten des Statistischen Bundesamtes ausgegangen wird. Ein anderes Bild ergibt sich, wenn die hier dokumentierten Aussagen der Kultusministerien zugrunde gelegt werden. Demnach ist die Unterrichtspraxis der einzelnen Länder günstiger, als es sich nach den Daten des Statistischen Bundesamtes darstellt. Ein Grund für diese Diffe-renz liegt nach Auskunft der KultusministerkonfeDiffe-renz darin, dass die Statistischen Landesämter zu verschiedenen Zeiten Daten an das Statistische Bundesamt (früher) und an die Kultusministerkonferenz (später) weitergeben. Von daher stellt sich bereits die Aufgabe, die Statistiken über die Einhaltung der Stundenpläne anzugleichen.

Abgesehen von diesen statistischen Schwierigkeiten besteht nach den Angaben auch der Kultusministerien Unterrichtsausfall. Wenn Unterricht ausfällt, dann betrifft das we-niger die berufsbezogenen als die allgemein bildenden Fächer, wie Sport und Religion.

4) Kooperation von Berufsschulen mit Betrieben

In der Berufsausbildung im dualen System haben Betriebe und Berufsschulen einen gemeinsamen Bildungsauftrag. In der KMK-Rahmenvereinbarung von 1991 wird be-stimmt, dass die Berufsschulen mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammenarbeiten. Für die Umsetzung dieses Auftrages gibt es in vielen Ländern Vorschriften und administrative Regelungen. Soweit die Kultusministerien die Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Trägern der Berufsausbildung bewerteten, äußerte die Hälfte ein positives Urteil.

Ungeachtet dieser allgemein guten Bewertung räumen manche Ministerien ein, dass es Unterschiede in der Zusammenarbeit mit der einen oder anderen Berufsschule gibt.

Besonders wird die Kooperation von Berufsschulen mit mittleren und kleineren

Betrie-ben sowie den überbetrieblichen Ausbildungsstätten als schwierig angesehen. Des-halb haben manche Länder neuerdings besondere Vereinbarungen über die Zusam-menarbeit zwischen Berufsschulen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten getrof-fen. Ein weiterer Ansatz, die Kooperation zwischen Berufsschulen und Betrieben zu verbessern, wird in der gemeinsamen Fortbildung von Lehrern und Ausbildern gese-hen.

5) Fortbildung der Berufsschullehrer in Betriebspraktika

Angesichts der technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen be-steht allgemein ein Weiterbildungsbedarf für Lehrer an beruflichen Schulen. Einen sol-chen Bedarf gibt es besonders in den ostdeutssol-chen Berufsschulen. Die Weiterbildung der Lehrer umfasst in allen Ländern vielfältige Aktivitäten. In manchen Ländern zählt bereits die Lehrplanarbeit zur Fortbildung. Andere Wege der Fortbildung sind in vielen Ländern Betriebspraktika und Betriebserkundungen.