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3 Fragestellungen und Aufbau der Arbeit

6.2 Ergebnisse der Befragung der Auszubildenden

6.2.9 Zusammenfassung

und Computer vergleichbar (Feller, 1995, S. 27). Auch die Ergebnisse beider Befra-gungen ähneln sich im Hinblick auf diese beiden Ausbildungsmittel. Die Ausstattung der Berufsschulen mit audiovisuellen Lehrmitteln wird von 68 Prozent der Auszubil-denden im gewerblich-technischen Bereich für "gut" befunden; 18 Prozent bewerten sie durchschnittlich und 14 Prozent als schlecht. Die Auszubildenden für kaufmänni-sche Berufe bewerten die Ausstattung ihrer Berufsschule mit audiovisuellen Lehrmit-teln nicht so günstig. So erhält die Berufsschule nur von 48 Prozent der Auszubilden-den gute Noten; 21 Prozent bewerten sie als durchschnittlich und 31 Prozent sogar als schlecht.

Ähnliche Relationen zeigen sich bei der Beurteilung hinsichtlich der Ausstattung mit Computern und Datensichtgeräten. Auch hier sind die Bewertungen der Auszubilden-den für gewerblich-technische Berufe positiver als die der AuszubilAuszubilden-denAuszubilden-den für kauf-männische Berufe (Feller, 1995, S. 27). Während 66 Prozent der Auszubildenden für gewerblich-technische Berufe die Ausstattung mit Computern für gut befinden, sind es bei den kaufmännischen Auszubildenden nur 51 Prozent. Dementsprechend bewerten 14 Prozent der gewerblich-technischen Auszubildenden die Ausstattung als durch-schnittlich, während es 20 Prozent bei den kaufmännischen Auszubildenden sind. Für 20 Prozent der gewerblich-technischen Auszubildenden ist die Berufsschule schlecht ausgestattet; bei den Auszubildenden für kaufmännische Berufe sind es sogar 29 Pro-zent.

Wenngleich beide Befragungen verschiedene Zielsetzungen verfolgen, so stimmen sie doch in ihren Ergebnissen tendenziell darin überein, dass die Bewertungen der kauf-männischen Auszubildenden auf einem niedrigeren Niveau liegen als die der gewerb-lich-technischen Auszubildenden. Die Gründe dafür wurden weder in der einen noch der anderen Befragung untersucht.

voll-ständig belegt, und deshalb sind weitere Forschungen nötig. Schließlich wurden einige Annahmen nicht verifiziert.

1) Die folgenden Annahmen sind durch die Befragung bestätigt worden. Es sind drei Annahmen:

- Die Annahme, dass die Auszubildenden die allgemein bildenden Fächer in den beiden Ausbildungsbereichen sehr verschieden beurteilen, hat sich bewahrheitet.

Während die Auszubildenden im gewerblich-technischen Ausbildungsbereich Sport und Sozialkunde favorisieren, sind es bei den kaufmännischen Auszubil-denden Politik und Deutsch (Kapitel 6.2.4).

- Auch die Annahme, dass die Lieblingsfächer der Auszubildenden sich nach dem Ausbildungsbereich deutlich unterscheiden, ist bestätigt worden. Für die gewerb-lich-technischen Auszubildenden sind die berufsbezogenen Fächer Fachtheorie und Mathematik Lieblingsfächer, für die kaufmännischen Auszubildenden sind es Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen (vgl. Kapitel 6.2.5).

- Die Annahme, dass die materielle Ausstattung der Berufsschulen mit Lehr- und Lernmaterialien beziehungsweise Medien ausreichend ist, hat sich bewahrheitet.

Die Auszubildenden sehen die materielle Ausstattung der Berufsschule insge-samt als ausreichend an (vgl. Kapitel 6.2.8).

2) Die folgenden Annahmen sind durch die Antworten der Auszubildenden nicht vollständig belegt worden. Es sind dies die beiden folgenden Annahmen:

- Die Annahme, dass die bestehenden Unterrichtsformen – Teilzeit- oder Blockun-terricht – uneinheitlich bewertet werden, konnte nicht geprüft werden. Denn die Mehrheit der befragten Auszubildenden hatte nur Erfahrungen in der Teilzeitform, aber nicht in der Blockform gemacht (vgl. Kapitel 6.2.2).

- Bei diesen beiden Annahmen, die noch nicht gänzlich bestätigt werden konnten, sind weitere Untersuchungen nötig. Daher ist zum einen die Bewertung der Un-terrichtsformen – Teilzeit- oder Blockform – aus der Sicht der Lernenden zu be-werten. Darüber hinaus sind weitere Befragungen nötig, um die Kooperation zwi-schen Betrieb und Berufsschule zu analysieren.

3) Die folgenden drei Annahmen sind durch die Befragungsergebnisse nicht belegt worden.

- Die Annahme, dass in den Berufsschulen der vorgegebene Stundenplan ein-gehalten wird, hat sich nicht bewahrheitet. Es fällt bei den Berufsschulen Unter-richt aus, und zwar vor allem in der Fachtheorie (vgl. Kapitel 6.2.1).

- Die Annahme, dass das Interesse der Auszubildenden an berufsbezogenen Fä-chern sich deutlich nach dem Ausbildungsbereich unterscheidet, in dem sie quali-fiziert werden, hat sich nicht bestätigt. Während gewerblich-technische Auszubil-dende sich besonders für ihre berufliche Fachtheorie interessieren, haben kauf-männische Auszubildende ein hohes Interesse an Betriebswirtschaftslehre, was ihrer beruflichen Fachtheorie entspricht (vgl. Kapitel 6.2.3).

- Auch die Annahme, dass alle Fächer der Stundentafel der Berufsschule aus der Sicht der Lernenden für die Berufsausbildung nötig sind, hat sich nicht bestätigt.

Einige der befragten Auszubildenden sind der Ansicht, dass die Fächer Fachkun-de, Technologie und EDV inhaltlich erweitert werden müssen; andere meinen, dass Englisch sowie weitere Fremdsprachen neu eingerichtet werden sollten, so-fern das an den Berufsschulen noch nicht erfolgt ist. Außerdem können für die Mehrheit der Auszubildenden die allgemein bildenden Fächer Religion, Sport und Deutsch entfallen (vgl. Kapitel 6.2.6).

Aus den Aussagen der Auszubildenden geht hervor, dass ein großer Teil der Befrag-ten mit der Fächerstruktur der Berufsschule, der Verteilung der Fächer sowie den Schwerpunkten nicht einverstanden ist. Damit steht für die Mehrheit der Auszubilden-den die StunAuszubilden-dentafel der Berufsschule auf dem Prüfstand.

Auch in der Berufspädagogik geraten die allgemein bildenden Fächer zunehmend in die Diskussion. So wird auf der einen Seite dargelegt, dass der allgemein bildende Un-terricht an der Berufsschule vier Aufgaben hätte, nämlich Nachholung, Verstärkung, Ausgleich und Ersatz (Schelten, 1994, S. 141). Wenngleich alle genannten vier Funkti-onen des allgemein bildenden Unterrichtes ihre Berechtigung haben, so können die

Aufgaben des allgemein bildenden Unterrichtes an der Berufsschule in einer Kombina-tion von Verstärkung und Ausgleich liegen (Schelten, 1994, S. 143). Dabei sollte die Betonung auf der Aufgabe der Verstärkung liegen. Dies bedeutet: Der allgemein bil-dende Unterricht ergänzt den berufsbezogenen Unterricht so, dass der angestrebte Beruf verstärkt ausgefüllt werden kann. Bei dieser Zielsetzung des allgemein bildenden Unterrichtes dürften die Berufsschüler auch besser zu motivieren sein.

In der Diskussion über die Zukunft der Berufsschule wird auch die abweichende Auf-fassung vertreten, dass gegenüber der früheren Zeit heute der allgemein bildende Stand der Auszubildenden wesentlich höher sei und daher die Berufsschule auf allge-mein bildende Fächer verzichten könne, ohne ihren jugendlichen Auszubildenden bil-dungsmäßig zu schaden (Lassahn, 1996, S. 457). "Mit der Konzentration auf das be-ruflich Wesentliche ergeben sich auch zeitliche Einspareffekte. Sollte für diese oder je-ne Gruppe ergänzende Allgemeinbildung notwendig werden, kann diese von anderen Institutionen übernommen werden. Volkshochschulen und Jugendbildungswerke gibt es genug" (Lassahn, 1996, S. 457). Damit wird deutlich, dass der Bildungsauftrag der Berufsschule insgesamt und besonders die Aufgaben des allgemein bildenden Unter-richtes zu überprüfen sind.

Am Schluss dieser Zusammenfassung sei noch ein Beitrag einer Auszubildenden wie-dergegeben, der in gewisser Hinsicht interessant und einer nachdenklichen Betrach-tung wert erscheint. Eine angehende Kauffrau für Groß- und Außenhandel im 3. Aus-bildungsjahr einer Firma in Bremen fragte zum Schluss des ausgefüllten Fragebogens:

"Wird anhand der Angaben der Befragung irgendeine Konsequenz gezogen? Es gibt einiges zu ändern in den Berufsschulen – ein hartes Stück Arbeit."

6.3 Vergleichende Betrachtung der Ergebnisse der beiden