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7 Ergebnisse der Befragung der Kultusministerien

7.5 Fortbildung der Berufsschullehrer in Betriebspraktika

Fe-Berlin: Im gewerblich-technischen und im kaufmännischen Bereich der Berufsschulen werden Betriebspraktika der Lehrer seit 1987 kontinuierlich durchgeführt. 1994 hatten daran insgesamt 53 Berufsschullehrer teilgenommen. Gegenwärtig stehen 15 Lehrer-stellen für Betriebspraktika zur Verfügung, die in vollem Umfang dafür genutzt werden.

Die Betriebspraktika umfassen in der Regel jeweils einen Tag pro Woche und Lehrkraft bei Bereitstellung von Anrechnungsstunden.

Brandenburg: Das Verfahren der Informationspraktika im Rahmen der nicht organisier-ten Lehrerfortbildung wird in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift vom 1. Sep-tember 1994 geregelt. Diese Informationspraktika sollen in der Regel in Betrieben durchgeführt werden, deren Auszubildende am jeweiligen Oberstufenzentrum unter-richtet werden. Im Schuljahr 1994/95 führten 50 Lehrkräfte Informationspraktika durch.

Bremen: Bei den Betriebspraktika sind "offizielle" Fortbildungen und gemeinsame Fortbildung/Praktika von Lehrern mit Ausbildern zu unterscheiden.

Bei der "offiziellen" Fortbildung stehen jährlich für den beruflichen Bereich 10 Plätze für die Fortbildung von Lehrern an Berufsschulen in Form von Betriebspraktika zur Verfü-gung. Diese Praktika können im Inland und im Ausland absolviert werden. Dazu gehö-ren jeweils eintägige Einführungs- und Abschlussseminare, in denen die Ausbilderin-nen und Ausbilder und die teilnehmenden LehrerinAusbilderin-nen und Lehrer eine gemeinsame Planung und Bewertung durchführen. Die Organisation solcher Projekte erfolgt in Ko-operation mit der Handelskammer, der Kammergemeinschaft Ausbildung und Bildung der norddeutschen Industrie- und Handelskammern sowie dem Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet. Außerdem haben 123 Lehrerinnen und Lehrer im Schuljahr 1994/95 an eintägigen betriebspraktischen Arbeitsgemeinschaften im Be-rufsfeld Wirtschaft und Verwaltung teilgenommen. Weiterhin werden Betriebserkun-dungen und Seminare in Betrieben Bremens und des Bremer Umlandes mit dem Ziel durchgeführt, aktuelle betriebspraktische, wirtschaftspolitische Entwicklungen und Ver-änderungen in der betrieblichen Aus- und Fortbildung zu vermitteln.

Neben diesen "offiziellen" Fortbildungen werden gemeinsame Fortbildungen/ Praktika von Ausbildern und Lehrern aufgrund der Betriebsnähe, der Werkstatt- und Laboraus-stattung von den jeweiligen Fachberufsschulen vor Ort durchgeführt. Darüber gibt es keine Erhebungen.

Hamburg: 1994 haben etwa 40 (von 2.400 in Frage kommenden) Berufsschullehrern ein Betriebspraktikum durchgeführt. – Demnach wären sechs Jahrzehnte notwendig, bis alle Berufsschullehrer an einem Praktikum teilgenommen hätten.

Hessen: Im Rahmen der Lehrerfortbildung für Lehrkräfte beruflicher Schulen werden derzeit besonders in Verbindung mit Sondermaßnahmen in den Berufsfeldern Wirt-schaft und Verwaltung, Gesundheit, Bau- und Holztechnik, Farbtechnik und Raumges-taltung sowie Körperpflege betrieblich-fachliche Fortbildungslehrgänge (Betriebsprakti-ka) angeboten. Diese Sondermaßnahmen können in Hessen von rund 3.000 Lehrerin-nen und Lehrern über eiLehrerin-nen Zeitraum von etwa fünf Jahren wahrgenommen werden.

Außerdem sind einzelne Lehrgänge im laufenden Programm des Hessischen Instituts für Lehrerfortbildung mit betrieblichen Erkundungen verbunden; ebenso die Lehr-gangsangebote freier Träger.

Mecklenburg-Vorpommern: Betriebspraktika sind gegenwärtig noch nicht der Normal-fall bei der Lehrerfortbildung. 1994 wurde im Rahmen einer Maßnahme für das Berufs-feld Bautechnik ein Betriebspraktikum für rund 20 Berufsschullehrer durchgeführt. In Verbindung mit dem "Lehrerpersonalkonzept" des Landes wird eine größere Zahl von Lehrkräften von den allgemein bildenden Schulen an die beruflichen Schulen versetzt.

Der erste Schritt der dafür notwendigen Weiterbildung ist ein Betriebspraktikum von einem halben Jahr Dauer. Regelmäßige Betriebspraktika von tätigen Berufsschulleh-rern werden für außerordentlich wünschenswert gehalten.

Niedersachsen: Es besteht die Möglichkeit, entweder ein Blockpraktikum bis zu zwei Wochen oder ein Teilzeitpraktikum an bis zu zwei Tagen in der Woche für eine Dauer von vier Wochen – höchstens jedoch acht Wochen im Jahr – durchzuführen. Im Schul-jahr 1993/94 machten davon 151 Lehrkräfte der berufsbildenden Schulen Gebrauch.

Neuere Zahlen können jedoch nicht mehr genannt werden, da aufgrund der Verwal-tungsreform keine Daten mehr über durchgeführte Betriebspraktika an das Ministerium weitergegeben werden müssen.

Nordrhein-Westfalen: Die Fortbildung der Lehrer ist dezentralisiert. Sie wird in den fünf Regierungsbezirken von eigens dafür zuständigen Fachdezernenten organisiert. Im Bereich der berufsbezogenen Fächer gibt es zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen,

Saarland: Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit von Betriebspraktika. Diese Prak-tika können – bis zu drei Wochen – auch außerhalb der Ferienzeit durchgeführt wer-den. Von den 1.253 Berufsschullehrern im höheren Dienst machen jährlich 5 bis 6 da-von Gebrauch; dies gilt auch für das Kalenderjahr 1994.

Sachsen: Im Rahmen der Fortbildung von Lehrern beruflicher Schulzentren, die in kaufmännischen Fächern unterrichten, stellen Betriebspraktika ein wesentliches Ele-ment dar. Sie bilden in einigen Fällen den Abschluss der Fortbildungsreihe. Die Lehrer aus ganz Sachsen werden im ersten Halbjahr 1996 jeweils zweiwöchige Betriebsprak-tika realisieren. Insgesamt werden bis Mitte 1997 rund 100 Lehrer im Rahmen von Fortbildungen oder Modellprojekten an ein- bis zweiwöchigen Betriebspraktika teilge-nommen haben. Eine Vielzahl von Betriebsbesichtigungen, die oft in eigener Regie der Kollegien beruflicher Schulzentren durchgeführt werden, verdeutlicht ebenso das star-ke Interesse der Lehrer an Kontakten zur betrieblichen Praxis.

Sachsen-Anhalt: Für Lehrer berufsbildender Schulen gilt die Pflicht zur Fortbildung.

Diese Fortbildung kann auch in Form eines Betriebspraktikums erfolgen. Gegenwärtig wird ein Erlass zu diesem Betriebspraktikum vorbereitet.

Schleswig-Holstein: Es gibt ein formales Angebot zur Genehmigung eines Betriebs-praktikums durch das hiesige Fortbildungsinstitut (IPTS). Die Erfahrungen zeigen, dass Lehrkräfte in Abstimmung zwischen Schulleitung und Betrieb zahlreiche Betriebsprak-tika in Eigenverantwortung durchführen. Eine statistische Erhebung darüber erfolgt nicht.

Thüringen: Bei den Betriebspraktika als Fortbildung der Lehrer an Berufsschulen ist zunächst auf individuelle Initiativen hinzuweisen. Deren Ziel war es mit Beginn der Ü-bernahme eines marktwirtschaftlichen Systems, den aktuellen Wissensstand zu er-werben. Dieser Prozess ist immanenter Bestandteil der Fortbildung eines jeden Be-rufspädagogen und tritt derzeit in die Phase seiner Vervollkommnung mit innovativem Aspekt. Außerdem ist auf die Aktivitäten des Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplan-entwicklung und Medien hinzuweisen, das für die Fortbildung und dessen Anerken-nung im Lande verantwortlich zeichnet. Auch hier gibt es aktuelle Bestrebungen, inte-ressierten Berufspädagogen spezielle Betriebspraktika zur Fortbildung anzubieten.