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Zusammenfassende Erklärung

Bei dem gegenständlichen Bauleitplanverfahren handelt es sich um ein Planverfahren mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung, Trägerbeteiligung (Träger öffentlicher Belange) und öffentlicher Auslegung. Die nach § 2 Abs. 4 bzw. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB erforderliche förmliche Verpflichtung zur Umweltprüfung ist in Form des Umweltberichts im Teil II der Begründung dargelegt.

Mit der 15. Änderung des F-Plans werden bisher als „Grünfläche“ und „Sonderbaufläche Wochenendhausgebiet“ festgesetzte Flächen als „Wohnbauflächen“ festgesetzt werden. Das geplante Wohngebiet schließt unmittelbar an ein bestehendes Wohngebiet an. Die umliegenden, landschaftsbildprägenden Wallhecken und Baumreihen bleiben im Wesentlichen erhalten, was eine Einbindung in den vorhandenen Landschaftscharakter bewirkt.

Als erhebliche Umweltauswirkungen wird der Verlust von Biotopen, der Verlust an Habitaten für Ringelnatter und Gartenrotschwanz sowie Beeinträchtigungen der Landschaftserlebnisfunktion identifiziert. Die Überbauung wirkt sich zudem erheblich negativ auf die Schutzgüter Boden und Wasser aus.

Der Vergleich des Status Quo mit dem geplanten Zustand anhand des Biotopwertverfahrens nach Handlungsanleitung ergibt für den Bereich der F-Plan-Änderung einen Kompensationsbedarf von 2,34 FÄ für die Beeinträchtigung der allgemeinen Biotopfunktionen.

Hinzu kommen die speziellen Kompensationserfordernisse, die sich aus dem Verlust der besonderen Funktionen ergeben. Geeignete Kompensationsmaßnahmen sind ausführlich im Landschaftsplanerischen Fachbeitrag (Birkhoff + Partner 2015) dargestellt. Die Maßnahmen sind innerhalb des Plangebiets als auch auf externen Flächen vorgesehen.

Es wird davon ausgegangen, dass die erheblichen Umweltauswirkungen, die von der Änderung des F-Plans ausgehen, mit den benannten Maßnahmen vollständig kompensiert werden können.

2 Bewertung der Belange und Abwägung

Ergebnisprotokoll des Scopingtermins vom 25.02.2014 Schutzgut Mensch

Lärm

Aufgrund der Nähe zu den bisher drei vorhandenen Windenergieanlagen (südlich der Geeste) ist eine Lärmvorbelastung gegeben. Eine vierte Anlage befindet sich momentan in dem Genehmigungsverfahren. Die Gutachten zu den Windenergieanlagen beinhalten Aussagen zur Lärmbelastung des vorhandenen Wohngebietes und der Kleingartenanlagen, die voraussichtlich zur Einschätzung der Situation für das geplante Wohngebiet ausreichend sind.

Sonstiges

Beeinträchtigungen durch Schattenwurf sind nicht zu erwarten, da die Windkraftanlagen in nördlicher Richtung zum geplanten Wohngebiet liegen. Das Gesundheitsamt hat im Vorfeld des Scoping-Termins telefonisch auf Vorsorgeabstände der Bebauung zu Hochspannungsleitungen hingewiesen. Der empfohlene Abstand zu 110 kV-Leitungen beträgt 30 Meter (220 kV - 60 m).

Das Baugebiet befindet sich in einem Abstand von 57 m zu einer vorhandenen Leitung auf Schiffdorfer Gebiet (vermutlich 110 kV, genaue Informationen werden eingeholt), so dass die Einhaltung des empfohlenen Abstandes mit der Bebauung eingehalten wird.

Freizeit und Erholung

Die Ziele des Landschaftsprogramms (LaPro) sind zu berücksichtigen. Das Gebiet hat eine hohe Bedeutung als Natur- und Erholungsbereich für Radfahrer, Reiter und Spaziergänger. Die vorhandenen Wegeverbindungen werden voraussichtlich erhalten bleiben und ggf. ergänzt. Der NABU weist darauf hin, dass die Erholungsqualität durch die Bebauung des hochwertigen Landschaftsraums abnimmt und dieses bei der Kompensationsermittlung zu berücksichtigen ist. Angrenzend befinden sich Wochenendgärten, deren Freizeit- und Erholungsfunktion zu beurteilen ist.

Schutzgut Tiere

Das Umweltschutzamt weist darauf hin, dass es sich um ein wildreiches Gebiet handelt und z.B. Wildschweine, Rehe und Hasen regelmäßig vorkommen. NABU und Umweltschutzamt weisen auf das Vorkommen von 8 Fledermausarten in diesem Landschaftsraum hin. Es wird eine Untersuchung des Fledermausbestandes mit Erfassung der Winterquartiere für erforderlich gehalten, da davon auszugehen ist, dass die alten Eichenbestände als Winterquartier und evtl. auch als Wochenstube genutzt werden.

Das Gebiet bietet sehr gute Lebensraumvoraussetzungen für Amphibien. Seitens des BUND, NABU und Umweltschutzamt wird die Untersuchung der Amphibien im Gebiet mit Wanderungsbewegung und Laichhabitaten gefordert. Aufgrund der vergleichsweise warmen Witterung im Februar hat die Amphibienwanderung bereits begonnen, so dass eine kurzfristige Beauftragung eines Gutachters für erforderlich gehalten wird.

(Ergänzend zum Protokoll: Amphibienkartierung ist beauftragt und wird durchgeführt).

Umweltschutzamt und NABU fordern eine vollständige Erfassung der Brutvögel im Gebiet. Die Eichenbestände und die Wallhecke bieten einen besonderen Lebensraum für Brutvögel, aber auch die Wochenendgärten werden als wichtiges Lebensraumhabitat eingeschätzt. Die Wochenendgärten werden durch die Umgestaltung zum Wohngebiet deutlich verändert, Baumfällungen und Strauchrodungen sind zu erwarten.

Das Umweltschutzamt stellt dem Stadtplanungsamt die Ergebnisse des Integrierten Erfassungsprogramms (IEP) zur Verfügung, insbesondere auch im Hinblick auf das mögliche Vorkommen von Reptilien.

(Ergänzend zum Protokoll: IEP-Unterlagen liegen vor, lt. Umweltschutzamt ist nicht mit dem Vorkommen von Reptilien zu rechnen, eine Untersuchung ist nicht zwingend erforderlich).

Schutzgut Pflanzen

Der BUND fordert in seiner schriftlichen Mitteilung eine botanische Vollaufnahme aller Hecken und ihrer Randbereiche im Plangebiet, der NABU unterstreicht diese Forderung. Da die Wallhecke zzgl. Schutzstreifen durch die Planung nicht verändert werden soll, ist aus Sicht von Stadtplanungsamt und Umweltschutzamt eine flächendeckende Biotoptypenkartierung im Gebiet ausreichend, die auch als Grundlage für die Berechnung des Kompensationsbedarfes dient. Der Kronentraufbereich aller Großbäume im Gebiet ist zu ermitteln. Der NABU fordert 15 m Mindestabstand der privaten Grundstücke zur Wallhecke (Stammfuß Gehölze).

Der NABU fordert den vollständigen Erhalt der Gehölze beidseitig der Postbrookstraße und verweist insbesondere auf ein „Tor“ aus zwei alten Eichen an der Postbrookstraße als Einfahrtssituation in das neue Wohngebiet.

Schutzgut Boden

Die Bodenschutzbehörde weist darauf hin, dass es sich bei dem im Gebiet vorkommenden Boden um einen „Plaggenesch“ handelt. Der Plaggenesch ist als schützenswerter Bodentyp eingestuft. Herr Albers weist darauf hin, dass Geologische Dienst (Dr. Blankenburg) eingeschaltet werden sollte, um eine Bodenfunktionsbewertung vorzunehmen. Eine gutachterliche Begleitung wird als erforderlich angesehen. Altlasten durch die Tontaubenschießanlage sind nicht zu erwarten.

Schutzgut Wasser

Eine vorliegende Stellungnahme der BEG logistics weist darauf hin, dass aufgrund des geringen Höhenunterschiedes im Gebiet eine offene Entwässerung keine optimale Lösung darstellt. Die BEG empfiehlt die Entwässerung über eine Kanalisation. Dieses steht den Planungszielen des Bau- und Umweltausschusses entgegen, der eine offene Abführung des Regenwassers im Gebiet beschlossen hat. Die Möglichkeit der offenen Abführung von Regenwasser soll im weiteren Verfahren erneut geprüft werden.

Die BEG logistics legt dar, dass bei der Führung des Grabens entlang der Straße zahlreiche Verrohrungen im Bereich der Überfahrten erforderlich würden, wodurch die Gräben nur eine geringe Lebensraumqualität bieten würden. Grundsätzlich sind jedoch auch andere Grabenführungen als die geprüfte Variante möglich, z.B. entlang der Wallhecke (außerhalb Wurzelbereich). Das südliche Plangebiet könnte über einen vorhandenen Graben entwässert werden. Aus Sicht des NABU ist auch eine Entwässerung über die Kanalisation möglich. Ein mögliches Regenrückhaltebecken sollte in jedem Fall naturnah ausgebildet werden. Die Wasserbehörde und die BEG benötigen für eine hydraulische Untersuchung bzw. Bewertung des Gebietes eine Bestandsaufnahme des vorhandenen Grabensystems mit Höhen. Die vorliegende Untersuchung der BEG wurde auf Grundlage des Digitalen Geländemodells der Stadt Bremerhaven erstellt.

Schutzgut Klima

Das Schutzgut Klima soll in diesem Bebauungsplan besondere Berücksichtigung finden.

Hierbei stehen insbesondere Festsetzungen zum Schutz des Globalklimas durch effektive Energienutzung im Vordergrund. Das Umweltschutzamt bittet um die Prüfung einer Versorgung des Plangebietes mit Fernwärme (Bivalente Wärmekopplung). Die BEG teilt mit, dass ein Anschluss an das Fernwärmenetz grundsätzlich möglich ist.

Der NABU weist darauf hin, dass Dachbegrünungen für ein ausgeglichenes Klima in dem Wohngebiet beitragen können und die negativen Aspekte der starken Versiegelung abschwächen können. Der NABU empfiehlt die Festsetzung im Bebauungsplan, dass Nebenanlagen / Flachdächer mit Gründächern zu gestalten sind.

Ebenfalls wird angeregt, dass auch der Einsatz von Solarkollektoren der Forderung Rechnung tragen können (Solarregion Bremerhaven).

Schutzgut Landschaft(-sbild)

Wohngebiet sollte über Festsetzungen geregelt werden, dass (mindestens) zur landschaftsseitigen Einfriedung der Grundstücke standortheimische Gehölze zu verwenden sind.

Schutzgut Kultur und sonstige Güter

Im Plangebiet sind keine Bau- und Bodendenkmale bekannt. Die angrenzenden ausgewiesenen Grabungsschutzgebiete (GS 29 und GS 30) sind durch das Vorhaben nicht betroffen.

Wechselwirkungen

Die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes sind im Umweltbericht zu prüfen.

Alternative Planungen:

Der NABU kritisiert die Wohngebietsausweisung im landschaftlich hochwertigen Außenbereich und bittet um eine Prüfung alternativer Standorte für die Wohnbebauung im bereits besiedelten Raum. Die Alternativenprüfung wird im Umweltbericht erläutert. Aufgrund der Nähe zu den bisher drei vorhandenen Windenergieanlagen (südlich der Geeste) ist eine Lärmvorbelastung gegeben. Eine vierte Anlage befindet sich momentan in dem Genehmigungsverfahren. Die Gutachten zu den Windenergieanlagen beinhalten Aussagen zur Lärmbelastung des vorhandenen Wohngebietes und der Kleingartenanlagen, die voraussichtlich zur Einschätzung der Situation für das geplante Wohngebiet ausreichend sind. Das Gewerbeaufsichtsamt stellt die Untersuchungen dem Stadtplanungsamt zur Verfügung. Zudem soll die Lärmwirkung der naheliegenden Autobahn im Verfahren beurteilt werden.

Anlagen

Anlage 1: „Gutachten zur Bodenfunktionen im Bereich des Bebauungsplanes 299 Rein-kenheider Forst in Bremerhaven Bodenfunktionsbewertung“, Geologischer Dienst für Bremen (GDfB), 21.05.2014

Anlage 2: „Bewertung der Schallimmissionen einer Repower Windenergieanlage nach TA Lärm im Testfeld OTB Bremerhaven“, Kühner, Dr. D., 09.01.2014

Anlage 3: „Ergebnisse der Fledermausuntersuchung im Rahmen der Bauleitpläne „Rein-kenheider Forst II“ im Sommer/Spätsommer 2014“, Meyer & Rahmel, 09.10.2014 Anlage 4: „Flächennutzungsplanänderung Nr. 15, B-Plan Nr. 453 „Reinkenheider Forst II“.

Landschaftspflegerische Leistungen zu B-Plan und F-Plan. Landschaftspflegeri-scher Fachbeitrag“, BIRKHOFF + PARTNER, 12.02.2015