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Zusammenfassende Darstellung der Ziele und der Maßnahmenplanung

Aus den Erhaltungszielen, nämlich der Bewahrung der Lebensraumtypen und Lebens-stätten in ihrer vorhandenen räumlichen Ausdehnung sowie in ihrem bestehenden Zustand mit ihren charakteristischen und regionaltypischen Tier- und Pflanzenarten, ergibt sich ein Fokus auf die Fortführung der bisherigen prägenden Nutzung.

Im Wald ist die Beibehaltung der Naturnahen Waldwirtschaft das wesentliche Instrument.

Diese Form der Bewirtschaftung berücksichtigt naturschutzfachliche Ziele. Die linienhafte Verteilung von Wald entlang der Bachtäler ist von besonderer Bedeutung für den Biotopver-bund.

Entscheidende Bedeutung für die Erziehung stabiler und gemischter Wälder wird der dauer-waldartigen Bewirtschaftung mit ausreichenden Mischungsanteilen beigemessen. Von die-sem Schema muss ggf. abgewichen werden, um ausreichende Anteile von Eiche zugunsten von Eichen-Mischwald als Habitat für den Hirschkäfer [1083] zu etablieren. Erhaltungsziele für die Käferart Eremit sind die Sicherung der festgestellten Vorkommen durch Erhaltung der Brut- und Verdachtsbäume sowie weiterer potenziell geeigneter Alteichen und die Sicherung der Brutbaumnachhaltigkeit.

Wertgebende Strukturen (Altholz, Habitatbäume und Totholz) sollen mindestens im aktuellen Umfang erhalten bleiben.

Die meist kleinflächigen Offenland-Lebensraumtypen im Wald bedürfen zu ihrer Erhaltung in der Regel keiner besonderen Maßnahmen. Sie sind, standörtliche Konstanz vorausgesetzt, stabil. Auch das Grüne Besenmoos profitiert in ähnlicher Form wie die Offenland-Lebensraumtypen von der relativen Konstanz des Lebensraumes.

Die auf eine Zustandsverbesserung gerichteten Entwicklungsziele im Wald heben vor allem auf eine Anreicherung wertbestimmender Strukturen ab, v. a. von Totholz, Altholz und Habi-tatbäumen sowie die kontinuierliche Bereitstellung einer Vielzahl von Altersphasen. Hiervon profitieren auch die ebenfalls im Waldmodul behandelten Arten Grünes Besenmoos und Hirschkäfer. Auch die Entwicklungsziele für den Eremit betreffen die Verbesserung des zu-künftigen Brutbaumangebots und die Optimierung der Vernetzung vorhandener (Teil-) vor-kommen und Bestände mit Verdachtsbäumen.

Die Maßnahmenplanungen im Wald sehen vor allem die gezielte Kronenfreistellung von Ein-zelbäumen und die Erhaltung der Brutbaumnachhaltigkeit durch Belassen von Altholzantei-len vor, die entsprechend frühzeitig großkronig erzogen werden müssen. In den Entwick-lungsmaßnahmenflächen gilt als Schwerpunkt die Erziehung höhlenbildungsgeeigneter Bäume aus großkronigen Eichen u.a. Laubbäume durch parzellenweise Aufnahme von Waldweide und anderer geeigneter historischer Waldnutzungsformen mit dem Ziel eines teilweise vorhandenen, lichten parkwaldartigen Waldbilds.

Den Schwerpunkt der Maßnahmenplanung im Offenland bilden die Flächen des LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen. Ziel ist hier im Wesentlichen die Erhaltung der bestehenden Flächen durch eine angepasste Mahd (Mahdfrequenz und –zeitraum). Hierfür werden zwei Maßnahmen vorgeschlagen, die sich hinsichtlich der maximal möglichen Düngermenge un-terschieden. Darüber hinaus zielt die Maßnahme auf die mittelfristige Wiederherstellung ehemaliger FFH-Mähwiesen ab.

Auch der einzige Kalk-Niedermoorbestand im Gebiet bedarf einer angepassten Mahd, die i.d.R. jedoch nur einmal jährlich im Spätsommer/Frühherbst durchzuführen ist. Gleiches gilt für drei der fünf Magerrasen im Gebiet. Für zwei bis dato unregelmäßig genutzte Magerrasen wird hingegen eine regelmäßige Beweidung vorgeschlagen. Dabei sind sowohl für das Kalk-Niedermoor als auch einen Teil der Magerrasen einmalige, vorbereitende Pflegemaßnahmen vorgesehen. Im Falle des Kalk-Niedermoores handelt es sich dabei um die Schließung von Entwässerungsgräben zur Verbesserung der hydrologischen Verhältnisse sowie um eine Aushagerungs-Mahd, bei den Magerrasen um die Entfernung von Gehölzsukzession. Auf den genannten Flächen muss Stickstoffdüngung generell unterbleiben. Dies gilt ebenso für die einzige Trockene Heide im Gebiet, die je nach Möglichkeit beweidet oder per Freischnei-der gemäht werden sollte.

Ein Teil der als LRT erfassten Stillgewässer im FFH-Gebiet weist eine nur mäßig ausgebilde-te Habitatstruktur auf. Hier sollausgebilde-ten Maßnahmen etabliert werden um die Habitatausstattung der Gewässer zu verbessern. Dies kann z.B. im Zuge ingenieurökologischer Maßnahmen geschehen. Profitieren würden hiervon z.T. auch die Gelbbauchunke und der Kammmolch.

Insgesamt ist das Angebot an geeigneten Laichgewässern für die Gelbbauchunke und den Kammmolch als gerade ausreichend bis zu gering zu bezeichnen. Neben der o.g. Maßnah-me ist deshalb die kontinuierliche Verfügbarkeit von Kleingewässern von herausragender Bedeutung. Für die Gelbbauchunke entscheidend ist ein ausreichendes Angebot an perio-disch trocken fallenden Kleingewässern, z. B. wassergefüllten Fahrspuren bzw. Wegseiten-gräben oder Tümpeln im Wald, die im Rahmen der forstlichen Nutzung erhalten bzw. geför-dert werden sollten. Für den Kammmolch sind die mehr oder weniger dauerhaften Tümpel von größerer Bedeutung. Entscheidende Faktoren für beide Arten sind Besonnung und Fischfreiheit.

Auch im Offenland gibt es Bestände wie z.B. einige der nährstoffreichen Seen, die keiner speziellen Pflege bedürfen. Eine durchgehende Beobachtung der Flächen ist jedoch die Vo-raussetzung möglichen Veränderungen frühzeitig entgegenwirken zu können.

Die auf eine weitere Entwicklung der Lebensraumtypen und Arten ausgerichteten Maßnah-men im Offenland sehen insbesondere die Optimierung bereits bestehender Strukturen und Vegetationsbestände vor.

Dies trifft für die Entwicklung weiterer Flachland-Mähwiesen insbesondere in den Grünland-bestände der Streuwiesen am Beutersberg und innerhalb der bis zum Jahr 2014 bestehen-den LIFE+Gebietskulisse „Vogelschutz in Streuobstbestänbestehen-den“ zu. Hier sollte eine

regelmä-ßige Mahd mit reglementierter Düngung erfolgen. Eine regelmäregelmä-ßige Mahd ohne Düngung, in Kombination mit dem Verschluss von Entwässerungsgräben, hätte im Nassachtal mit hoher Wahrscheinlichkeit die Entwicklung eines weiteren Kalkreichen Niedermoors im FFH-Gebiet zur Folge.

Die Entwicklung eines weiteren Kalk-Magerrasens hingegen sollte, nach erfolgter Entfernung der Gehölzvegetation, durch die Etablierung einer regelmäßigen Beweidung angeschoben werden. Grundlage für die Maßnahme ist bereits jetzt das regelmäßige Vorkommen typi-scher Magerrasenarten.

Dritter Schwerpunkt im FFH-Gebiet sind die Fließgewässer. Die entsprechenden LRT-Flächen sowie die von Steinkrebs und Groppe besiedelten Fließgewässer-Abschnitte sollten sich möglichst ungestört entwickeln dürfen. Einleitungen und weiterer Verbau sollen unter-bleiben. Unvermeidliche Gewässerunterhaltungsmaßnahmen sollten darüber hinaus auf die Vorfluter beschränkt bleiben und außerhalb der Laichzeit durchgeführt werden.

Zur weiteren Optimierung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer sollten punktuell Ge-wässerausbauten beseitigt werden. Darüber hinaus ist v.a. die Minimierung des Schadstoffe-intrags von Bedeutung.

3 Ausstattung und Zustand des Natura 2000-Gebiets