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Ziele in sprachregionalen Lehrplänen

Plan d’études romand (PER)

Für die Kantone und Kantonsteile der französischsprachigen Region der Schweiz wurde in den vergangenen Jahren ein gemeinsamer Lehrplan, der Plan d’études romand (PER), ausgearbeitet. Dieser wird ab Beginn des Schuljahres 2011/2012 schrittweise eingeführt. Die Erarbeitung des Lehrplans stützte sich auf die Erklärung der Kantone der Westschweiz und des Tessins zu den Aufga-ben und Zielen der Volksschule vom 30. Januar 2003 (Déclaration de la CIIP re-lative aux finalités et objectifs de l’école publique du 30 janvier 2003). In der Er-klärung ist festgehalten, dass die Volksschule den Wissens- und Kulturerwerb, den Aufbau von Kenntnissen und den Erwerb von Kompetenzen gewährleistet, so dass alle Schülerinnen und Schüler sich optimal entfalten können. Gemäss diesem Dokument unterstützt die Schule unter anderem auch eine künstleri-sche Bildung in den Bereichen Kunst, Gestaltung und Musik, in welcher sich Wahrnehmung, Ausdruck, Anwendung vielfältiger Techniken, Verwendung verschiedener Materialien und Instrumente sowie die Sensibilisierung für die Vielfalt des kulturellen Erbes miteinander verbinden.

Im Plan d’études romand werden unter dem gemeinsamen Titel «Künste» (arts) die allgemeinen Ziele dieses Bildungsbereichs wie folgt umschrieben: Der Bil-dungsbereich ermöglicht Erkundung und Verständnis visueller, gestalterischer und klanglicher Ausdrucksformen («Sprachen») und begünstigt die Herstellung kultureller Bezüge. Durch praktische Tätigkeiten werden die Entwicklung und die Kreativität der Schülerinnen und Schüler gefördert. Im Bereich der Sinne, der Phantasie, der Gefühle und der Wahrnehmung der eigenen Umwelt werden die Vorstellungen sowie die Interpretations- und Ausdrucksmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler erweitert und entwickelt. Dabei sollen sie

– künstlerische Ausdrucksformen im kreativen Prozess erkunden und Werkzeuge, Techniken und Instrumente anwenden;

– kritische Distanz gewinnen, um unterschiedliche künstlerische Ausdrucks-formen verstehen, analysieren und interpretieren zu können;

– die bildnerischen, musikalischen und gestalterischen Ausdrucksformen entdecken und sich allmählich aneignen in der Auseinandersetzung mit Formen, Linien, Kontrasten, Farben, Codes, Zeichen, Strukturen, Sym-bolen, Gesten, Bewegungen, Rhythmen und Klängen in ihrem räumlichen und zeitlichen Bezug;

– kulturelle Bezüge aufbauen und diese in Verbindung zu verschiedenen künstlerischen und lebensweltlichen Kulturen setzen können;

– Gemeinschaft erfahren in bildnerischen, gestalterischen und musikalischen Projekten und die expressiven Möglichkeiten des Körpers in Bewegung, Rhythmus, Tanz und Theater entdecken;

– Techniken der künstlerischen Ausdrucksformen entwickeln (CIIP, 2010, 6 [eigene Übersetzung]).

Der Lehr-/Lernbereich «Künste» ist für die gesamte Volksschulzeit in vier Ziel-bereiche eingeteilt (Ausdruck und Vorstellung, Wahrnehmung, Technikerwerb, Kultur), aus denen sich in Kombination mit den drei Zyklen der Volksschule folgende Tabelle allgemeiner Ziele ergibt (CIIP, 2010, 7 [eigene Übersetzung]).

2 Allgemeine Ziele

Ausdruck und Vorstellung Wahrnehmung Technikerwerb Kultur

Erster Zyklus: 1.–4.Schuljahr

Vorstellen und Ausdrücken einer Idee, einer Phan tasie, eines Gefühls durch

Zweiter Zyklus: 5.–8. Schuljahr Vorstellen und Ausdrücken einer Idee, einer Phantasie,

Diese allgemein gehaltenen Zielfelder werden für jedes der drei Fächer – Gestaltung (activités créatrices et manuelles, AC&M)

– Kunst (arts visuels, AV) – Musik (musique, Mu)

ausdifferenziert. Dabei wird innerhalb der Zyklen dem Fortschreiten des Lern-prozesses im jeweiligen Zielfeld durch weitere Differenzierungen Rechnung ge-tragen. Ebenso werden pro Fach und Zyklus für jedes Zielfeld die fundamenta-len Erwartungen an das Lernen der Schülerinnen und Schüler formuliert.

Er-gänzt werden diese Angaben für jedes Zielfeld durch pädagogisch-didaktische Hinweise, Zusammenhänge mit anderen Zielfeldern und Verweise zum fächer-übergreifenden Arbeiten (CIIP, 2010, 12–45).

In den allgemeinen Ausführungen zum Lehr-/Lernbereich Künste finden sich neben Hinweisen auf die notwendige räumliche und materielle Ausstattung für die Praxis auch solche auf Möglichkeiten der Kulturvermittlung. So wird festge-halten, dass jedes Kind im Laufe seiner Schulzeit einigen originalen Kunstwer-ken begegnen und mit Künstlerinnen und Künstlern in Kontakt kommen sollte.

Schülerinnen und Schüler sollten auch Gelegenheit haben, Museen, Ausstel-lungen, Theateraufführungen und Konzerte zu besuchen sowie andere kultu-relle Einrichtungen im Quartier, in der Gemeinde, im Kanton und im Land ken-nen zu lerken-nen. Die Schülerinken-nen und Schüler sollten zu aktiver Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen auch ausserhalb der Schule oder zur Organisation, Gestaltung und Aufführung gemeinsamer kultureller Projekte ermuntert wer-den (CIIP, 2010, 8 [eigene Übersetzung]).

Zu den gemäss dem Plan d’études romand anzustrebenden überfachlichen Kompetenzen (capacités transversales) wie Zusammenarbeit, Kommunikation, Lernstrategien, Kreativität und Reflexionsfähigkeit tragen die Künste in spezi-fischer Weise bei. So wird die Kooperationsfähigkeit insbesondere in gemein-samen künstlerischen Aktivitäten (Chor, Musikensemble, Theatergruppe) ge-fördert. Die Kommunikationsfähigkeit wird über den verbalen Bereich hinaus auf die «Sprachen» der Kunstsparten erweitert. Die Lernstrategien werden vor allem in Projekten gestärkt, die alle Arbeitsphasen von der Konzeption über die Planung bis zur Realisation umfassen. Kreativität kommt im künstlerischen Tun zum Zug und die Reflexionsfähigkeit entwickelt sich, wenn Schülerinnen und Schüler zur kritischen Haltung gegenüber eigenen und fremden Werken und zu kulturellen Phänomenen hingeführt werden (ebd. [eigene Übersetzung]).

Zur allgemeinen, überfachlichen Bildung trägt der Kunstunterricht bei im Be-reich Medien, Bilder, Informations- und Kommunikationstechnologien, indem Schülerinnen und Schüler den kritischen Umgang mit Bildern, Medien und Technologien nicht nur im analytischen, sondern auch im produktiven Sinne lernen. Auch im Bereich Projekte leisten die Künste ihren Beitrag, indem sie die Ausdrucksmöglichkeiten für Bedürfnisse, Gefühle und Ideen erweitern und Be-tätigungsfelder anbieten (ebd., 9 [eigene Übersetzung]).

Schliesslich hat der Unterricht in den drei Kunstfächern gemäss Plan d’études romand zur Förderung der sprachlichen Fähigkeiten beizutragen (Aufbau eines fachsprachlichen Wortschatzes, Kommunikation im Unterricht, Werkbeschrei-bun gen usw.) (ebd. [eigene Übersetzung]).

Lehrplan 21

Die deutschsprachigen Kantone und Kantonsteile haben sich ebenfalls darauf geeinigt, einen gemeinsamen Lehrplan zu erstellen. Die Arbeiten am sogenann-ten Lehrplan 21 wurden im Jahr 2010 aufgenommen und sollen bis 2014 abge-schlossen sein. Der Lehrplan 21 wird ebenso wie der Plan d’études romand für die gesamte im HarmoS-Konkordat festgelegte Bildungszeit von 11 Schuljahren (inklusive Kindergarten) ausgearbeitet. Die Bildungszeit wird in drei Zyklen von zweimal vier Jahren und einmal drei Jahren eingeteilt. Während der Plan d’études romand vorliegt, sind die Arbeiten am Lehrplan 21 bei der Erstellung dieses Berichtes gerade erst in Gang gekommen. Aus diesem Grund sind inhalt-liche Ausführungen dazu nicht möglich. In den Grundlagenpapieren ist festge-halten, dass der Bildungsbereich Musik, Kunst und Gestaltung im ersten Zyklus (1. bis 4. Schuljahr inklusive Kindergarten) in Gestalten und Musik und in den beiden weiteren Zyklen (5. bis 8. und 9. bis 11. Schuljahr) in Bildnerisches Ge-stalten, Textiles und Technisches Gestalten sowie Musik aufgeteilt wird. Er soll auf die Förderung der Kreativität, der manuellen Fertigkeiten und der Ästhetik, auf Kenntnisse und Fähigkeiten in Kunst und Kultur sowie auf die Förderung des Technikverständnisses ausgerichtet sein (Geschäftsstelle der deutschsprachi-gen EDK-Regionen, 2010, 18).