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Im Zentrum der Parodontalbehandlung

steht die Eliminierung der

Entzündung.

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-Deutscher Ärzteverlag I ZZI I 2018 I 34 I 01 dauern kann. Zunächst muss abgewartet werden, welche Zähne auf die Therapie ansprechen. Die Autoregeneration kann bei einzelnen Zähnen und bei allgemein-medizinisch angeschlagenen Patienten bis zu einem Jahr andauern. In dieser Zeit sollte ein engmaschiges Recall, also eine engmaschige unterstützende Parodonti-tistherapie (UPT) im patientenindividuel-len Intervall von 3–6 Monaten, stattfinden.

Somit sollte erst zu einem späteren Zeit-punkt final über das Schicksal fragwürdi-ger Zähne entschieden werden.

REEVALUATION

In der Regel findet 8–10 Wochen nach anti infektiöser Therapie eine sogenannte Reevaluation statt. Dabei wird abermals ein detaillierter parodontaler Befund erho-ben, um den Therapieerfolg der vorange-gangenen antiinfektiösen Therapie ab-schätzen zu können. Beim Reevaluations-befund sollten sich vor allem die Werte des Bleeding on Probing (BOP) deutlich ver-bessert haben, da dieser Parameter den aktuellen Entzündungszustand des Paro-donts widerspiegelt. Ein negativer BOP-Befund spricht daher für das Verschwin-den einer parodontalen Entzündung. Ers-tes Ziel der antiinfektösen Therapie ist die Remission der parodontalen Entzündung.

Eine deutliche Reduktion der Taschen-sondierungstiefen kann, muss jedoch zur

Zeit der Reevaluation nach 8–10 Wochen noch nicht zwingend stattgefunden haben.

Die patientenindividuelle parodontale Hei-lung kann gerade nach der Therapie von schweren parodontalen Erkrankungen mit adjuvanter Antibiose mehrere Monate dauern. Daher sollte zum Zeitpunkt der Reevaluation nach 8–10 Wochen noch keine endgültige parodontale und protheti-sche Prognose gestellt werden. Die Ent-scheidung zur regenerierenden oder re-sektiven Parodontalchirurgie sollte frühes-tens 6 Monate nach antiinfektiöser Thera-pie gefällt werden. Es empfiehlt sich, eine endgültige Prognose mit prothetischer Planung nach ca. 6–12 Monaten und zwi-schenzeitlich regelmäßiger UPT zu stel-len. Dabei können dann das individuelle Heilverhalten, die Compliance und das Engagement zur UPT eindeutig beurteilt werden.

RECALL/UPT

Abhängig von der parodontalen Diagnose und vom Ergebnis der Reevaluation wird das Recallintervall für die nachfolgende UPT festgelegt. Dieses Intervall unterliegt im Lauf der Nachsorge einer dynamischen Anpassung an Veränderungen im Leben des Patienten und orientiert sich am weite-ren Verlauf der parodontalen Situation.

Werden bei eher konservativ geprägten Therapiekonzepten wie dem Würzburger

Konzept zu Beginn der Therapie nahezu alle Zähne mit in die Behandlung aufge-nommen, ist das Intervall der unterstützen-den Parodontaltherapie sehr engmaschig im Bereich von 3–6 Monaten zu terminie-ren. In diesen UPT-Sitzungen werden je-weils vorhandene supra- und subgingivale Beläge und eventuell neu entstandene Konkremente mittels Schall- und Ultra-schallinstrumenten sowie mit Scalern und Küretten entfernt. Weiche Beläge und Ver-färbungen werden mittels Luft-Pulver-Wasserstrahl-Instrumenten mit Pulvern auf Glycinbasis entfernt. Mindestens jähr-lich sollte zur Verlaufskontrolle ein paro-dontaler Befund mitsamt dem Parameter BOP erhoben werden. Ist 12 Monate nach antiinfektiöser Therapie mit keiner weite-ren Autoregeneration mehr zu rechnen, kann eine endgültige Prognose gestellt werden sowie eine weiterführende Thera-pieplanung erfolgen. Im Verlauf der UPT können Sondierungstiefen bis zu 5 mm als beherrschbar und langfristig stabilisierbar eingestuft werden. Zähne mit Sondie-rungstiefen über 5 mm müssen als instabil angesehen werden und sollten gegebe-nenfalls einer weiterführenden Therapie, beispielsweise der regenerativen oder re-sektiven Parodontalchirurgie, zugeführt werden. Dabei sollte das UPT-Intervall stets patientenindividuell festgesetzt und bei Änderungen des parodontalen Befun-Abb. 6: Schienung beim PA-Patienten Abb. 7: Klinisches Bild nach nichtchirurgischer Parodontitistherapie

I REVIEW I

des und/oder Änderungen im Leben des Patienten (Nikotin, Stress, Diabetes etc.) dynamisch angepasst werden. Generell richtet sich dieses Recallintervall nicht nur nach der Tiefe der verbliebenen Restta-schen, sondern im Wesentlichen nach der parodontalen Diagnose zu Behandlungs-beginn und liegt zwischen 2 Monaten bei schweren, aggressiven Fällen der Paro-dontitis und bis zu einem halben Jahr bei leichten Formen der chronischen Paro-dontitis.

WEITERFÜHRENDE BEHAND-LUNGEN

Sind nach erfolgreicher antiinfektiöser Therapie noch verstärkte Lockerungsgra-de Lockerungsgra-der Zähne anzutreffen, können diese lockeren Zähne zur Stabilisierung mittels semipermanenter, rigider Schienung (z.B.

EverstickPerio, GC Europe, Leuven, Bel-gien) geschient werden (→ Abb. 6). Sol-che Maßnahmen sind integraler Bestand-teil von konservativen Therapiekonzep-ten, um geschwächte, gelockerte Zähne mittelfristig erhalten zu können. Solche weiterführenden Schienungen dienen bei-spielsweise dem Erhalt einer geschlosse-nen Zahnreihe. Durch diese Art der kon-servativen Parodontaltherapie mit eventu-eller Schienung können auch solche Zäh-ne auf Patientenwunsch erhalten werden, die in anderen Therapiekonzepten als eher hoffnungslos klassifiziert werden würden. Für derartige weiterführende Behandlungen gilt: Sind ein Jahr nach anti -infektiöser Therapie noch Sondierungstie-fen von 6 mm und größer vorhanden, kann der Fall nicht als parodontal stabil angese-hen werden, und der Patient sollte bei-spielsweise einer chirurgischen Therapie zugeführt werden. Dann muss defektbe-zogen zwischen einem regenerativen und

einem resektiven Eingriff entschieden werden. Falls möglich, sollte immer ver-sucht werden, Defekte mikrochirurgisch zu regenerieren. Beispielsweise können furkationsbeteiligte Molaren, die nicht auf die antiinfektiöse Therapie ansprechen, tunneliert werden. Somit wird der Pro-blembereich Furkation durch den chirurgi-schen Eingriff der häuslichen Mundhygie-ne zugänglich gemacht. ZähMundhygie-ne, die lang-fristig nicht erhalten werden können, wer-den auch in konservativen Konzepten letztlich durch Zahnimplantate ersetzt, um auf Zahnersatz, welcher auf parodontal geschädigten Zähnen verankert ist, oder auf Teilprothesen verzichten zu können.

Diese Implantate werden in den konserva-tiven Konzepten dann jedoch zu einem Zeitpunkt eingebracht, zu dem keine paro-dontale Entzündung mehr vorherrscht und der Patient sich in regelmäßiger unterstüt-zender Parodontitis-Therapie befindet.

DISKUSSION

Konservative Therapiekonzepte bieten Patienten und Behandlern zahlreiche Vor-teile, aber auch einige Nachteile. Einer-seits wird durch die konservative Ausprä-gung dieser Konzepte versucht, möglichst viele Zähne initial zu erhalten, anderer-seits geht dieses Vorgehen nicht immer mit den Vorgaben der gesetzlichen Kran-kenkassen konform. Gerade die Behand-lungsabsicht aller Zähne im Behandlungs-plan kann zu Problemen beim Antrag zur Parodontalbehandlung und zu Streichun-gen der Behandlung einzelner Zähne von-seiten des Gutachters führen. Da in kon-servativen Therapiekonzepten zunächst versucht wird, eine maximale Zahl auch stark parodontal geschädigter Zähne zu erhalten, kann der stabilisierende Effekt einer geschlossenen Zahnreihe

ausge-nutzt und der Aufwand prothetischer Re-konstruktionen in der frühen Phase der Therapie minimiert werden. Für den Pa-tienten stellen konservativ geprägte Kon-zepte oft die einzige Möglichkeit dar, paro-dontal in Mitleidenschaft gezogene Zähne zu erhalten. Doch dieses Vorgehen führt neben den dargestellten Vorteilen auch zu Problemen: Parodontal stark geschädigte Zähne können ein ästhetisches Problem darstellen (Abb. 7); des Weiteren kön-nen auch funktionelle Einschränkungen beim Kauen und Beißen infolge Locke-rungsgrade auftreten. Auch der hohe zeit-liche und finanzielle Aufwand, der sich hin-ter der antiinfektiösen Therapie und zahl-reichen UPT-Sitzungen verbirgt, kann vonseiten des Patienten als belastend empfunden werden. Allerdings können durch eine initial konservative Therapie-führung Zähne länger erhalten werden, sodass auf umfassende prothetische In-terventionen und Rehabilitation verzichtet werden kann.

Interessenkonflikt: Der Autor Dr. Markus Bechtold gibt an, dass im Zusammenhang mit diesem Beitrag kein Interessenkonflikt besteht (ausführliche Offenlegung siehe

Seite 78).

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m.bechtold@dental-online-college.com

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