• Keine Ergebnisse gefunden

Zentrale Erkenntnisse der Förderperiode 2007 bis 2013

5 Programmumsetzung im BAP

5.3 Zentrale Erkenntnisse der Förderperiode 2007 bis 2013

Das Operationelle Programm des Landes Bremen wurde zwischen 2007 und 2013 größtenteils wie geplant umgesetzt. Im gesamten Förderzeitraum wurde lediglich ein Änderungsantrag ge-genüber der Europäischen Kommission eingereicht und in der Folge bewilligt.

Im Jahr 2007 wurden im Operationellen Programm des ESF des Landes Bremen die finanzielle und materielle Planung für eine Dauer von sieben Jahren geplant. Hierfür waren ESF-Mittel in Höhe von 89,1 Mio. Euro vorgesehen. Das Land Bremen hat in diesem Zeitraum 28 landesarbeits-marktpolitische Programme durchgeführt, um den besonderen Problemlagen und arbeitsmarkt-politischen Anforderungen des Landes Bremen zu begegnen.

Im Zuge der finanziellen Umsetzung erfolgte eine Schwerpunktsetzung auf die Prioritätsachse C- Ver-besserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Per-sonen, insbesondere auf den Unterfonds 3.3 - Arbeitsvermögen nutzen – soziale Stadtentwicklung lokal fördern. Lediglich im Jahr 2012 war eine Änderung des Operationellen Programms erforderlich, die eine Umverteilung der Mittel von den Prioritätsachsen A und B in die Prioritätsachse C sowie eine Anpassung der materiellen Zielwerte umfasste.

In einem deutlich höheren Umfang als erwartet konnten weitere Finanzierungsquellen er-schlossen werden.

Die Förderung des ESF ist als Kofinanzierung angelegt. Das heißt, dass andere Finanzierungsquellen erschlossen und gegenüber der Europäischen Kommission nachgewiesen werden müssen. Das Ge-samtvolumen fällt mit 244,4 Mio. Euro deutlich höher als der zu Beginn der Förderperiode geplanten 178,6 Mio. Euro. Hierbei wurden insbesondere Mittel der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter und private Mittel eingesetzt.

Bis zum bisherigen Zeitpunkt ist es gelungen, die Mittel mit der Europäischen Kommission fristgerecht abzurechnen.

Entsprechend der Vorgaben der Europäischen Kommission wurden die Mittel fristgerecht abgerechnet.

Gleichwohl nimmt die Antragstellung auf Zwischenzahlungen lange Zeiträume in Anspruch, die im Land Bremen eine intensive Vorbereitung erfordern.

Der materielle Umsetzungsstand ist insgesamt zufriedenstellend.

Es wurden insgesamt 35.780 Teilnehmer/innen, darunter 43,9 Prozent Frauen und 27,0 Personen mit Migrationshintergrund gefördert. Entsprechend der Schwerpunktsetzung des BAP und der finanziellen Umsetzung stellten bei der Förderung die größten Zielgruppen Langzeitarbeitslose, Arbeitslose sowie Beschäftigte dar. Der Frauenanteil war bei den Beschäftigten und die Beteiligung von Personen mit Migrationshintergrund bei den Auszubildenden am höchsten. Insgesamt weisen 31,9 Prozent der Ar-beitslosen und 32,1 Prozent LangzeitarAr-beitslosen einen Migrationshintergrund auf.

Die Planung und Umsetzung des BAP richtete sich konsequent an den Querschnittzielen

„Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern“ und „Chancengleichheit für Menschen mit Migrationshintergrund“ aus.

Die Interventionen waren durch eine enge Verflechtung mit den Grundsätzen „Chancengleichheit von Männern und Frauen“ sowie der „Chancengleichheit für Menschen mit Migrationshintergrund“ geprägt.

Beim Gender-Mainstreaming und der Chancengleichheit für Menschen mit Migrationshintergrund wur-de wur-der strategische Ansatz einer Doppelstrategie verfolgt: zum einen erfolgte eine durchgängige Ver-ankerung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern in sämtlichen Förderaktivitäten, zum anderen wurde die Gleichberechtigung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt in eigenständigen frauen-spezifischen Förderansätzen verfolgt.

Im Laufe der Umsetzung hat das Land Bremen im Jahr 2011 mit der Einführung einer Malus-Regelung in dem Programm Geförderte Beschäftigung zusätzliche Vorkehrungen getroffen.22 Diese zielte bei den Projektträgern auf eine stärkere Verbindlichkeit bei der Erreichung von Frauen und Per-sonen mit Migrationshintergrund ab. In der Umsetzung zeigte sich, dass sich diese Regelung insbe-sondere positiv auf die Erreichung von Frauen ausgewirkt hat.

Mit dem Querschnittsziel „Abbau regionaler Disparitäten“ fördert das Land Bremen städtische Berei-che mit besonderen Problemlagen. Das Land Bremen konzentriert sich hierbei auf die Verringerung

22 Vgl. Vorlage für die Sondersitzung der staatlichen Deputation für Arbeit und Gesundheit am 6.5.2010, Nr.

314/10.

Programmumsetzung im BAP

von sozialräumlichen Disparitäten zwischen den Städten Bremen und Bremerhaven sowie innerhalb ihrer Stadteile. Insbesondere in der Beschäftigungsförderung in der Prioritätsachse C - Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen wird verstärkt ein sozialräumlich geprägter Ansatz umgesetzt.

Auch in der Förderperiode 2014 bis 2020 werden die Querschnittsziele fortgeführt und verbindlich festgelegt. Eine Verankerung der Ziele erfolgte sowohl in den einzelnen Programmen als auch gegen-über der Europäischen Kommission. 23

Die Förderung wurde einem sozialräumlich geprägten Ansatz gerecht.

Im Rahmen der Beschäftigungsförderung verfolgte das Land Bremen einen stark sozialräumlich ge-prägten Ansatz. Hier wurden arbeitsmarktpolitische Ziele mit sozial- und stadtpolitischen Zielen ver-knüpft und so ein wichtiger Beitrag zur sozialen Stadtentwicklung und zum Zusammenhalt der Gesell-schaft geleistet. Die Maßnahmen werden vorrangig in dem Programm Geförderte Beschäftigung und soziale Stadtentwicklung in Bremen und Bremerhaven umgesetzt. 63,3 Prozent der Teilnehmer/innen haben ihren Wohnort in einem der Ziel-Sozialräume. Der sozialräumliche Ansatz hat sich damit be-währt.

Für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 wird die sozialräumliche Ausrichtung mit dem Abbau regiona-ler/ lokaler Unterschiede von hoher Relevanz sein.

Eine innovative Ausrichtung der Programme ist gelungen.

Das BAP-Programm flankiert mit seinen Maßnahmen die Wirtschafts-, Standort-, Innovations- und Strukturpolitik des Landes Bremen. Die Qualifizierungsangebote wurden an den Zukunftsbranchen für die Region orientiert und verfolgen hierbei wegen ihrer besonderen Bedeutung für den Arbeitsmarkt zielgruppenspezifische Förderansätze. So erfolgte eine enge Verzahnung der Förderschwerpunkte mit den Clustern und Innovationsfeldern des Landes.

Eine Schwerpunktsetzung auf große Programme ist erfolgt, gleichwohl gestaltete sich die Um-setzung kleinteilig und zeitintensiv.

Im Rahmen der Umsetzung hat eine Schwerpunktsetzung auf die Programme Bremer Fachkräfteinitia-tive, Geförderte Beschäftigung, Bremen Produktiv und Integrativ, Ausbildung und Jugend mit Zukunft sowie die arbeitsmarktorientierte Beratung stattgefunden. Die Mittelvergabe für ein Programm erfolgte entweder in Wettbewerbsaufrufen oder über die Durchführung von Einzelantragsverfahren. Das Pro-gramm wurde in insgesamt 28 Wettbewerbsaufrufen und Einzelantragsverfahren umgesetzt, was eine zeitintensive und kleinteilige Steuerung sowie Umsetzung erforderte.

Um die Komplexität des BAP zu verringern, eine höhere Transparenz zu schaffen und damit eine ver-besserte Steuerung zu ermöglichen, wird in der Förderperiode 2014 bis 2020 die Programmstruktur des Operationellen Programms und des BAP stärker vereinheitlicht und aufeinander ausgerichtet.

23 Für weitere Informationen vgl. Operationelles Programm des Landes Bremen für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020.

Die kontinuierliche Berichterstattung und das Monitoring haben sich bewährt. Damit wurde die Steuerung der Programme verbessert.

Im Rahmen der laufenden Begleitung erfolgte mit dem BAP-Jahresbericht, dem Jahresfortschrittsbe-richt und dem von der Europäischen Kommission vorgesehene DurchführungsbeJahresfortschrittsbe-richt jährlich eine regelmäßige Berichterstattung. Darüber hinaus wurden in Sonderuntersuchungen zielgerichtet tiefer-gehende Analysen zu weiteren Fragestellungen durchgeführt. In regelmäßigen Steuerungsrunden wurden Abweichungen analysiert und Maßnahmen für die Verbesserung der Zielerreichung diskutiert.

Ergänzend zur Berichterstattung wurden die Projektträger monatlich über den Umsetzungstand ge-messen an der im Rahmen der Bewilligung vereinbarten Ziele in den einzelnen Projekten informiert.

Somit war es auch den Projektträgern jederzeit möglich, ihre Zielerreichung zu bewerten und bei Be-darf Steuerungsmaßnahmen einzuleiten.

Die auf Basis der vorliegenden Daten erarbeiteten Erkenntnisse erlauben eine aussagekräftige Bewertung des Programms. Es sind weitere Anstrengungen im Bereich der Ergebnismessung erforderlich – insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen der Europäi-schen Kommission in der Förderperiode 2014 bis 2020.

Insgesamt sind die vorhandenen Daten der Projektträger von hoher Qualität, so dass eine Bewertung der Programmumsetzung möglich ist. Im Bereich der Ergebnismessung hat sich jedoch gezeigt, dass die Datengrundlage teilweise unvollständig war. So konnten auf Basis der vorliegenden Datengrund-lage keine Aussagen zum Verbleib von Arbeitslosen getroffen werden, die Ermittlung der Ergebnisin-dikatoren war somit nicht möglich.

Im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung der Verbleibsfeststellung in der Förderperiode 2014 bis 2020 sind insbesondere in diesem Bereich weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Datenlage erforderlich.

Anhang

6 Anhang