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Wirkungen von Schadstoffen Ätz- und Reizgase reizen die Haut und die

Im Dokument 213-026-2009 (Seite 70-74)

9 Gefahren für die Gesundheit

9.3 Wirkungen von Schadstoffen Ätz- und Reizgase reizen die Haut und die

Schleimhäute besonders der Atemwege und der Augen. Ihr Auftreten macht sich daher durch Hustenreiz, Stechen in Nase und Rachen sowie Brennen und Tränen der Augen bemerkbar.

Bei bestimmten Gasen können aber die ersten Anzeichen einer Vergiftung sehr schwach sein und es kann dennoch nach mehreren Stunden zu einer schweren Schädigung der Lunge kommen

(Lungen-ödem), die tödlich verlaufen kann. Zum Beispiel können schon wenige Atemzüge konzentrierter nitroser Gase ein Lungen-ödem auslösen.

9.3.1 Ätz- und Reizgase

Chlorwasserstoff und Fluorwasserstoff wirken als starke Reizstoffe auf die oberen Atemwege, am Auge können Entzündun-gen der Bindehaut und Hornhautschädi-gungen hervorgerufen werden.

Das farblose Schwefeldioxid ist an seinem stechenden Geruch erkennbar. Es reizt die Schleimhäute und führt in höheren Kon-zentrationen zu Atembeschwerden, unter Umständen zu Lungenentzündung und Bewusstseinsstörungen.

Die Dämpfe von Chlor und Brom sind we-sentlich schwerer als Luft und sammeln sich daher am Boden an, wo sie sich län-gere Zeit halten können. Bei Einatmung rufen sie Husten, Atemnot und Erstickungs-erscheinungen hervor.

Auch höhere Konzentrationen von Ammo-niak können zu Erstickungserscheinungen und unter raschem Bewusstseinsverlust zum Tode führen.

Formaldehyd verursacht allergische Er-krankungen der Haut und besitzt eine auf-fallend starke Reizwirkung auf Augen-schleimhäute und obere Atemwege.

Als besonders starke Augenreizstoffe seien ferner erwähnt Chlor- und Bromaceton,

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bei geringsten Luftkonzentrationen starkes Brennen der Augen, Tränenfluss und Lid-krampf verursachen. Erst höhere Konzent-rationen schädigen Atemwege und Haut.

Phosgen, ein farbloses Gas, das leicht nach faulem Obst riecht, wird in größeren Men-gen als Zwischenprodukt für chemische Synthesen benötigt, tritt jedoch auch bei thermischer Zersetzung von Chlor- und Fluorchlorkohlenwasserstoffen auf. Bei geringer Konzentration verursacht es Hus-tenreiz, Beklemmung und Übelkeit. In schweren Fällen können noch nach meh-reren Stunden Lungenödem und Herz-schwäche auftreten, oft mit tödlichem Ausgang.

Ethylenoxid reizt die Schleimhäute, führt zu Kopfschmerzen, Erbrechen und Atem-not. Die Dämpfe von Ethylenimin verursa-chen starke Reizungen der Augen- und Luftwege, in schweren Fällen Lungenent-zündung und Lungenödem.

9.3.2 Gase als Blut-, Zell- und Nervengifte

Kohlenmonoxid ist in reinem Zustand geschmack- und farblos und daher nicht selbstwarnend. Es verbindet sich etwa dreihundertmal stärker als Sauerstoff mit dem Blutfarbstoff Hämoglobin und unter-bindet dadurch die Sauerstoffversorgung des Organismus. Es verursacht die häufig auftretenden Vergiftungen durch Schwel-gase bei Bränden. Bereits bei längerer Einwirkung von Konzentrationen oberhalb

0,01 Vol.- % kommt es zu Kopfschmerzen, ab 0,2 Vol.- % können tiefe Bewusstlosig-keit, Verringerung der Pulsfrequenz und schließlich der Tod eintreten.

Ein starkes Nervengift ist Schwefelwasser-stoff, dessen charakteristischer Geruch bei höheren Konzentrationen nicht mehr wahrnehmbar ist. Er reizt die Atemorgane, höhere Konzentrationen können blitzartig Bewusstlosigkeit und schließlich den Tod durch Atemlähmung auslösen.

Blausäure (Cyanwasserstoff) wird aus ih-ren Salzen leicht durch Säuih-ren freigesetzt.

Außer über die Atemwege kann sie auch durch die Haut aufgenommen werden. Sie hemmt die Zellatmung durch Enzymblo-ckierung. Schon geringe Mengen (etwa 1 mg / kg Körpergewicht) wirken tödlich.

Als äußerst giftige und gefährliche Gase seien schließlich noch der nach Knoblauch riechende Arsenwasserstoff und der Phos-phorwasserstoff erwähnt.

9.3.3 Erstickende Gase

Gasförmiger Stickstoff wird in der Labora-toriumspraxis in erster Linie als Schutz-gas, flüssiger Stickstoff als Kältemittel ver-wendet. Eine Atmosphäre, in welcher durch Zutritt von Stickstoff der Sauerstoff-gehalt unter die normale Konzentration vermindert ist, kann durch Sinnesempfin-dungen nicht von normaler Luft unter-schieden werden.

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Bei ihrer Einatmung wird jedoch der Orga-nismus, insbesondere das empfindliche Gehirn, nicht mehr ausreichend mit Sau-erstoff versorgt. Wenn die SauSau-erstoffkon- Sauerstoffkon-zentration auf unter 12 Vol.- % vermindert ist, besteht akute Lebensgefahr, bei Kon-zentrationen zwischen 12 und 15 Vol.- % Sauerstoff zumindest eine Beeinträchti-gung des Leistungsvermögens. Bereits ein Atemzug reinen Stickstoffs kann ohne jede Vorwarnung zu Bewusstseinsverlust und Atemstillstand führen, so dass der Tod ein-tritt, wenn nicht rechtzeitig Wiederbele-bungsmaßnahmen vorgenommen werden.

Die gleiche Wirkung hat auch Argon, das ebenfalls als Schutzgas verwendet wird.

Da es schwerer als Luft ist, sammelt es sich in Vertiefungen an.

Auch andere Gase wie Methan, Propan und Butan können durch Verdrängung des Luftsauerstoffes erstickend wirken.

Kohlendioxid, das als Kältemittel und Schutzgas verwendet wird, reichert sich auf Grund seiner hohen Dichte ebenfalls in Vertiefungen und Kellerräumen an. Dieses Gas hat jedoch auch eine spezifische Gift-wirkung. Ab 5 Vol.- % CO2 können Kopf-schmerzen und Schwindel, ab 15 Vol.- % Bewusstlosigkeit und der Tod eintreten, auch wenn noch ausreichend Mengen von Sauerstoff vorhanden sind.

9.3.4 Säuren und Laugen

Konzentrierte Säuren und Laugen (Salpe-tersäure, Salzsäure, Schwefelsäure,

Schwefeltrioxid, Ameisensäure, Natron-lauge, Kalilauge und andere) verursachen Verätzungen der Haut und der Schleim-häute, die je nach Konzentration der Stoffe und der Zeitdauer der Einwirkung von ei-ner oberflächlichen Reizung bis zu eiei-ner tief greifenden Zerstörung der Haut und der darunter liegenden Gewebe führen können. Besonders gefährdet sind Augen und Luftwege.

Laugen verursachen häufig schwerere Schäden als Säuren, da diese nur langsam heilen. Bereits wenige Spritzer von Kaliumhydroxid- oder Calciumhydroxid-Lösungen können zur Erblindung führen.

Besonders gefährlich sind auch die Verlet-zungen durch Flusssäure, da die Schmer-zen häufig erst mehrere Stunden nach der Einwirkung auftreten. Rasche und gezielte ärztliche Hilfe ist beim Kontakt mit kon-zentrierter Flusssäure besonders wichtig.

Sind Arbeiten durchzuführen, bei denen mit dem Verspritzen von Säuren bzw. Lau-gen gerechnet werden muss, so sind die Augen durch eine dicht schließende Korb-brille evtl. in Kombination mit einem Ge-sichtsschutzschild zu schützen.

Als Handschutz können Handschuhe aus Nitril- oder Butylkautschuk oder PVC ein-gesetzt werden.

In Abhängigkeit von dem Ausmaß der möglichen Gefährdung sind zusätzlich Schürzen und Stiefel aus geeigneten Materialien (PVC, Kautschuk) zu tragen.

71 9.3.5 Lösemittel

Fast alle Lösemittel, auch solche, die keine spezifischen Gifteigenschaften haben, wie z. B. Diethylether, Aceton, Essigsäureethyl-ester, wirken bei Einatmung in geringen Mengen berauschend, in größeren Kon-zentrationen (einige Vol.- %) narkotisie-rend. Bei länger andauernder Einwirkung von höheren Konzentrationen droht Le-bensgefahr durch Atemlähmung.

Chlorkohlenwasserstoffe wie Monochlor-methan, DichlorMonochlor-methan, Tetrachlorkohlen-stoff und Trichlorethylen können darüber hinaus Leber- und Nierenschädigungen sowie Kreislaufstörungen hervorrufen.

Wegen ihrer hohen akuten Giftigkeit dür-fen z. B. Dichlormethan (Methylenchlorid), Chloroform und Tetrachlorkohlenstoff nicht als Reinigungs- oder Entfettungsmittel, z. B. für Glasgeräte, verwendet werden.

Die Einatmung sehr kleiner, auch unter der Geruchsschwelle liegender Mengen von Chlorkohlenwasserstoffen über einen längeren Zeitraum, kann chronische Ge-sundheitsschäden, z. B. Leberschäden, hervorrufen. Diese Giftwirkung wird durch Alkohol und bestimmte Medikamente (z. B.

Barbiturate) verstärkt.

9.3.6 Stäube

Eingeatmete Stäube wirken als Fremdkör-per und führen daher stets zu einer Rei-zung der Atmungsorgane.

Als besonders gefährlich haben sich dabei die biobeständigen Mineralien Quarz und

Asbest erwiesen. Sie können bei chroni-scher Einwirkung zu schweren Erkrankun-gen der Lunge führen. Voraussetzung da-für ist, dass die Stäube in genügend feinteiliger Form vorliegen, um mit der Atemluft in die Lunge zu gelangen (Lun-gengängigkeit).

Die Einatmung von Quarzstaub mit einem aerodynamischen Durchmesser von unter 10 μm (alveolengängige Fraktion) kann in 5 bis 10 Jahren, manchmal in kürzerer Zeit, das Krankheitsbild der Silikose auslösen.

Bronchitis, Atemnot und Überlastung des Herzens können die Folge sein und im un-günstigen Fall zum Tode führen. Als Kom-plikation kann Tuberkulose auftreten.

Die verschiedenen, natürlich vorkommen-den Asbestmineralien (Chrysotilasbest, Amphibolasbeste) liegen faserförmig vor und haben die Eigenschaft, parallel zur Faserachse zu feinsten Fäserchen aufzu-spalten. Wird ein Faserdurchmesser von 3 μm unterschritten, können Fasern bis zu einer Länge von etwa 100 μm durch Einat-mung in der Lunge eingelagert werden.

Sie können von dort aus zu anderen Kör-pergeweben, insbesondere zum Brustfell weiterwandern („Pleuradrift“). In der Lun-ge kann durch Asbestfasern die Asbestose verursacht werden, eine Krankheit, die der Silikose vergleichbar ist und bei der ge-wöhnlich eine massive Exposition voraus-gegangen ist. Asbestfasern können ferner nach einer Latenzzeit von 20 Jahren oder mehr auch nach nur geringer Exposition Lungenkrebs sowie Krebserkrankungen des Rippen- und Bauchfells (Mesothelio-me) hervorrufen.

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9.3.7 Arbeitsplatzgrenzwerte Zur Vorbeugung gegen die Giftwirkung von Stoffen, die über die Atemwege auf-genommen werden können, ist es wichtig, diejenigen Konzentrationen in der Arbeits-luft zu kennen, bei denen nach Auffassung toxikologischer und arbeitsmedizinischer Fachleute auch bei länger dauernder Ein-wirkung eine Gesundheitsgefährdung nicht besteht. Dies sind die „Arbeitsplatz-grenzwerte (AGW)“.

Die nachfolgende Tabelle gibt einige Bei-spiele zu Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) Stand Februar 2009

Beispiele ml / m³ (ppm) mg / m³

Quecksilber 0,1

Phosphorwasserstoff 0,1 0,14

Salpetersäure 1 2,6

Chlorwasserstoff 2 3

Fluor 1 1,6

Chlor 0,5 1,5

N,N-Dimethylformamid 10 30

Diethylether 400 1200

Dioxan 20 73

Aceton 500 1200

Ethanol 500 960

Methanol 200 270

Toluol 50 190

Tetrahydrofuran 50 150

Pentan 1000 3000

Cyclohexan 200 700

n-Hexan 50 180

Acetonitril 20 34

Tetrachlorkohlenstoff 0,5 3,2

Kohlenstoffmonoxid 30 35

Kohlenstoffdioxid 5000 9100

Quelle: TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“, Ausgabe Januar 2006 in der Fassung vom Februar 2009

Der AGW ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeit-raum. Er gibt an, bei welcher Konzentrati-on eines Stoffes akute oder chrKonzentrati-onische schädliche Auswirkungen auf die Gesund-heit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.

AGW werden für gesunde Personen in er-werbsfähigem Alter aufgestellt. Die AGW haben die früheren Maximalen Arbeits-platzkonzenrationen (MAK-Werte) und Technischen Richtkonzentrationen (TRK-Werte) abgelöst. Dies wurde notwendig, weil einige MAK-Werte und definitonsge-mäß alle TRK-Werte nicht arbeitsmedizi-nisch, sondern technisch begründet waren.

AGW werden nach Votum des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) – einem Fachgremi-um, das sich aus den im Gefahrstoffbereich relevanten Gruppierungen zusammensetzt – vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ bekannt gege-ben und damit rechtsverbindlich.

9.4 Krebserzeugende,

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