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Bereiche des Atemschutzes Die verschiedenen Bereiche

Im Dokument 213-026-2009 (Seite 79-85)

6. Azoverbindungen und Hydrazine z. B

10.2 Bereiche des Atemschutzes Die verschiedenen Bereiche

des Atemschutzes sind in der Übersicht in Abschnitt 10.3 zu sehen. Im Rahmen dieser Ein-führung sollen nur Filtergeräte (umgebungsluftabhängiger Atemschutz) und Pressluftatmer (umgebungsluftunab-hängiger Atemschutz) besprochen werden.

Über die anderen Gebiete des Atemschut-zes informiert die entsprechende Fachlite-ratur, z. B. die Regel „Benutzung von Atemschutzgeräten“ (BGR/GUV-R 190).

10.3 Filtergeräte

Atemschutzmasken sind nach den Unfall-verhütungsvorschriften und der Gefahr-stoffverordnung da einzusetzen oder be-reitzuhalten, wo bei der Arbeit oder für die Rettung nach einem Schadensfall mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in der Atemluft gerechnet werden muss.

Die Atemschutzmasken sind außerhalb der gefährdeten Bereiche, jedoch für die Be-schäftigten schnell erreichbar aufzube-wahren (z. B. Gasmaskenschrank im Flur).

Bei Arbeiten mit Druckgasflaschen, die die besonders gesundheitsgefährlichen Gase Schwefelwasserstoff, Phosphorwasserstoff, Phosgen oder Fluor enthalten, ist ein ge-eignetes Atemschutzgerät (z. B. ein an die Kleidung anheftbares Fluchtfiltergerät mit einem Gasfilter des Filtertyps ABEK, siehe Bild 21) dauernd mitzuführen, um eine eventuelle Flucht aus dem Gefahrenbe-reich zu ermöglichen.

Viertelmasken umschließen Mund und Nase, Halbmasken Mund, Nase und Kinn.

Diese beiden Maskentypen schützen jedoch nicht vor Augenreizungen oder -verätzungen.

Vollmasken umschließen das ganze Ge-sicht und bieten somit einen vollständigen

10 Atemschutz

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Regenera-tionsgeräte

Bild 21 Bild 22

Einteilung der Atemgeräte nach DIN 3179 und DIN EN 133 (Auszug)

Atemgeräte für Arbeits- und Rettungszwecke

Tauchgeräte

(flüssige Umgebung)

Atemschutzgeräte die abhängig von der Umgebungsatmosphäre wirken

Atemschutzgeräte die unabhängig von der Umgebungsatmosphäre wirken

FILTERGERÄTE PRESSLUFTATMER

Schlauch-geräte Behälter-geräte Atemschutz

(gasförmige Umgebung mit einem Druck von etwa

1 + 0,2 / – 0,3 bar)

Höhenatemgeräte

(gasförmige Umgebung mit einem Druck von

etwa < 0,7 bar)

79 Schutz; daher sollten sie im Laboratorium

ausschließlich eingesetzt werden (siehe Bild 22).

Bei der Auswahl des richtigen Atem-schutzfilters sind folgende Voraussetzun-gen zu beachten:

P Die Sauerstoffkonzentration muss min-destens 17 Vol.- % betragen.

P Art und Zusammensetzung der Schad-stoffe müssen bekannt sein, da sie den Filtertyp bestimmen.

P Die Konzentrationen von gasförmigen Schadstoffen und Partikeln in der Luft dürfen die in den beiden nachfolgen-den Tabellen aufgeführten Höchstkon-zentrationen nicht übersteigen.

Atemschutzfilter werden nach Filtertypen und Filterklassen bezeichnet.

Der Filtertyp beschreibt die jeweilige Schadstoffart, die aus der Einatemluft her-ausgefiltert wird, die Filterklasse das je-weilige Aufnahmevermögen des Atem-schutzfilters.

Einen Überblick über die gängigen Filter-typen und Filterklassen geben die beiden nachfolgenden Tabellen.

Beim Gasfiltertyp A (für organische Stoffe) besteht das Filtermaterial in der Regel aus Aktivkohle mit großer spezifischer Oberflä-che, an der die Schadgase absorbiert wer-den.

Bei den übrigen Gasfiltertypen – bis auf Kohlenmonoxid-Filter – werden impräg-nierte Aktivkohlen verwendet, an der die Schadstoffe absorbiert und chemisch ge-bunden werden.

Der CO-Filter enthält einen speziellen Ka-talysator (Hopkalit), der das Kohlenmono-xid zu KohlendioKohlenmono-xid umsetzt.

Ein besonderes Problem stellt das Heraus-filtern von organischen Stoffen aus der Luft mit einem Siedepunkt unter 65 °C („Nied-rigsieder“) dar. Es konnte gezeigt werden, dass diese Stoffe (wie z. B. Methylenchlorid oder Aceton) nur schlecht von Gasfiltern des Filtertyps A gebunden werden. Ent-sprechend ihres Abscheideverhaltens (und weiterer Kriterien) werden Niedrigsieder in 4 Gruppen eingeteilt (siehe Anhang B).

Vor Niedrigsiedern der Gruppen 1 und 2 schützen AX-Filter.

Bei Niedrigsiedern der Gruppe 3 sind an-dere Filtertypen (Typ B oder K) einzuset-zen.

Keine geeigneten Filter gibt es gegenwär-tig zum Schutz vor Niedrigsiedern der Gruppe 4.

SX-Filter schützen nur vor bestimmten Einzelstoffen, die vom Hersteller auf dem Filter angegeben sind.

Neben Atemfiltern, die nur einen Gasfil-tertyp enthalten, werden auch sog. Mehr-bereichsfilter (z. B. ABEK) angeboten, in

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Filtertypen und Filterklassen von Gasfiltern nach DIN EN 141 und DIN 3181 Teil 3

Typ

Kenn-farbe

Hauptanwendungsbereich Klasse Höchstzulässige Gaskonzentration A braun Organische Gase und Dämpfe mit

Siedepunkt > 65 °C

1 B grau Anorganische Gase und Dämpfe, z. B.

Chlor, Schwefelwasserstoff, Cyanwasser-stoff – nicht gegen Kohlenmonoxid

1 E gelb Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff und

andere saure Gase 1

2 3

1000 ml / m³ (0,1 Vol.- %) 5000 ml / m³ (0,5 Vol.- %) 10000 ml / m³ (1,0 Vol.- %) K grün Ammoniak und organische

Ammoniak-Derivate AX braun niedrigsiedende organische

Verbindun-gen (Siedepunkt ≤ 65 °C) der Niedrigsie-dergruppen 1 und 2 (s. Anhang B)

Gr. 1 100 ml / m³ f. max. min Gr. 1 500 ml / m³ f. max. 20 min Gr. 1 1000 ml / m³ f. max. 60 min Gr. 1 5000 ml / m³ f. max. 20 min SX violett wie vom Hersteller festgelegt 5000 ml / m³ (0,5 Vol.- %) NO blau nitrose Gase z. B. NO, NO2, NOX siehe Benutzerhinweis des Herstellers

Hg rot Quecksilber siehe Benutzerhinweis des Herstellers

CO schwarz Kohlenmonoxid siehe Benutzerhinweis des Herstellers

Reaktor orange radioaktives Iod, einschl. radioaktivem

Iodmethan siehe Benutzerhinweis des Herstellers

Filterklassen von Partikelfiltern nach DIN EN 143

Typ

Kenn-farbe Hauptanwendungsbereich Klasse Höchstzulässige Konzentration in Vielfa-chem des jeweiligen Luftgrenzwertes bei Verwendung einer

Rückhalte-vermögen

Halbmaske Vollmaske P weiß Feststoffpartikel (Stäube, Rauche)

Feststoffpartikel und Tröpfchenaerosole Feststoffpartikel und Tröpfchenaerosole

1

81 Kennzeichnung von Atemfiltern nach DIN EN 141 und DIN EN 143

Atemfilter müssen gekennzeichnet sein.

Die Kennzeichnung muss enthalten:

• Filtertyp

• Filterklasse

• Kennfarbe

• Hersteller

• Nennung der gültigen Norm

• Ablaufdatum der Lagerzeit

• Hinweis „Siehe Gebrauchsanleitung“

Bild 24: Beispiel für Kombinationsfilter

Bild 23:

Kombinationsfilter Plombierungsstreifen

Partikelfilter Lufteintritt

Luftaustritt

Verschlussklappe Rundgewinde- anschluss

Gasfilter (Aktivkohle) 1 ml Aktivkohle ≈ 500 m² Oberfläche

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denen die einzelnen Gasfiltertypen (z. B.

A, B, E und K) integriert sind.

Kombinationsfilter vereinigen Gas- und Partikelfilter in einem Gehäuse (siehe Bild 23). Die Atemluft wird dabei zunächst im Partikelfilter von Feststoffpartikeln und Tröpfchenaerosolen gereinigt und dann im Gasfilter von gas-und dampfförmigen Schadstoffen. Diese Anordnung schützt auch zuverlässig gegen flüchtige Partikel.

Alle bei der Auswahl des Filters zu berück-sichtigenden Voraussetzungen sind unbe-dingt zu beachten. Für den allgemeinen Laborbetrieb sind Kombinationsfilter des Mehrbereichsfiltertyps ABEK-P besonders geeignet. Allerdings ist zu beachten, dass zum Schutz vor Niedrigsiedern auch diese Kombinationsfilter nicht geeignet sind.

Die Einsatzdauer eines Atemfilters hängt von seinem Aufnahme- und Rückhaltever-mögen und den Einsatzbedingungen ab.

Luftverbrauch des Atemschutzmaskenträ-gers, Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Schadstoffkonzentration und Schadstoffzu-sammensetzung setzen die Grenzen. Die Erschöpfung eines Kombinationsfilters zeigt sich durch Geruchswahrnehmung und / oder erhöhten Atemwiderstand an.

Die Lagerzeit fabrikmäßig verschlossener Filter ist mit Monat und Jahr auf dem Filterkörper angegeben. Wird eine Atem-schutzmaske zur Durchführung eines Experiments, bei dem Gefahrstoffe zum Einsatz kommen, vorsorglich mit einem Filter bestückt, so ist der Filter nach

Ab-schluss des Experiments ohne Einsatz von der Maske abzuschrauben, mit den Kunst-stoffkappen zu verschließen und auf dem Filterkörper deutlich mit dem Öffnungsda-tum zu beschriften. Das so gekennzeichne-te Filgekennzeichne-ter (Ausnahme: AX-Filgekennzeichne-ter) kann noch 6 Monate bei voller Leistungsgarantie zum Einsatz kommen; dann ist es zu ersetzen.

AX-Filter dürfen generell nur im Anliefe-rungszustand verwendet werden. Die wie-derholte Benutzung von AX-Filtern ist nur innerhalb eines Arbeitstages (8 Stunden) zulässig.

10.4 Pressluftatmer

Bei Gefahr von Sauerstoffmangel in der Umgebungsluft unter 17 Vol.- % und / oder bei zu hoher Schadstoffkonzentration muss umgebungsluftunabhängiger Atemschutz benutzt werden. Hierzu eignen sich Press-luftatmer, bei denen dem Geräteträger verdichtete Luft natürlicher Zusammenset-zung aus einer meist auf dem Rücken ge-tragenen Stahlflasche zugeführt wird.

Pressluftatmer dürfen nur von ausgebilde-ten und körperlich dazu geeigneausgebilde-ten Perso-nen benutzt werden.

83 11.1 Allgemeine Maßnahmen

Verletzten bzw. Vergifteten aus dem Gefahrenbereich bergen, Selbstschutz beachten.

Der Ort für die Erstversorgung sollte so gewählt werden, dass ein schneller Ab-transport möglich ist und weitere Hilfsper-sonen nicht in den Gefahrenbereich müs-sen. Der Ersthelfer muss sich, soweit erforderlich, selbst schützen ( Schutzhand-schuhe, Säureschutzkleidung, Atemschutz usw.).

Notruf

Rettungsdienste verständigen Notrufangaben:

WO geschah es?

WAS geschah?

WIE VIELE Verletzte?

WELCHE Art von Verletzungen?

WARTEN auf Rückfragen!

Abtransport organisieren Die Besatzung des Rettungs-wagens vor und im Gebäude einweisen. Kranken-Trans-portwege frei machen.

Arzt anfordern

Bei allen schweren Unfällen sofort ärztliche Hilfe anfor-dern.

Melden

Unfälle prinzipiell dem Labor-leiter melden. Studenten in Praktika wenden sich an ih-ren zuständigen Assistenten.

Unfall-anzeige

Sind Personen verletzt, muss der Laborleiter unverzüglich eine Unfallanzeige ausfüllen und an den zuständigen Unfallversicherungsträger senden.

Tödliche Unfälle, besonders schwere Unfälle und Massen-unfälle sofort telefonisch oder mit Fax dem zuständigen Un-fallversicherungsträger und dem Gewerbeaufsichtsamt melden.

Alle Verletzungen, auch kleinere, in das Ver-bandbuch (BGI/GUV-I 511-1) eintragen.

11.2 Sofortmaßnahmen der

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