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Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen 103

Im Dokument Jahresbericht 2014 (Seite 112-116)

3. DURCHFÜHRUNG NACH PRIORITÄTSACHSEN

3.2. Prioritätsachse B: Verbesserung des Humankapitals

3.4.2. Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen 103

4. KOHÄRENZ UND KONZENTRATION

Beschreibung, inwieweit die aus dem ESF geförderten Aktionen mit den im Rahmen der nationalen Reformprogramme und der nationalen Aktionspläne für soziale Ein-gliederung durchgeführten Aktionen zur Verwirklichung der EBS im Einklang stehen und zu diesen beitragen

382. Die Nationalen Reformprogramme (NRP) sind ein wichtiges Instrument zur Verwirklichung der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) und zur Umsetzung der Strategie Europa 2020. In ihnen legen die Mitgliedstaaten dar, wie sie die auf europäischer Ebene verein-barten Ziele und Orientierungen in ihren nationalen Politiken umsetzen. Die NRP werden jedes Jahr zusammen mit den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen von den Mitglied-staaten vorgelegt, welche nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt zu erstellen sind.

383. Die Bundesregierung hat das „Nationale Reformprogramm 2014“ im April 2014 vorgelegt.

Die für den Einsatz des ESF relevanten Handlungsfelder des NRP 2014 sind Bildung, lebenslanges Lernen und Qualifizierung, eine bessere Ausschöpfung des Arbeitskräfte-potenzials, qualifizierte Zuwanderung und die Bekämpfung von Armut durch Integration in den Arbeitsmarkt. Die Maßnahmen des deutschen NRP 2014 fügen sich in die EBS sowie in das bestehende Rahmenwerk der Strategie Europa 2020 ein und bauen auf diesen auf.

384. Um mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen, muss die Kohäsionspolitik darauf ab-zielen, die von der EBS aufgezeigten Herausforderungen zu bewältigen. Insbesondere gilt es, mehr Menschen in Arbeit zu bringen bzw. dort zu halten. Darüber hinaus muss die An-passungsfähigkeit der Arbeitskräfte verbessert und die Flexibilität der Arbeitsmärkte ge-steigert werden. Zu diesem Zweck sollten die Investitionen in das Humankapital durch Ver-besserung von Bildung und Qualifizierung gesteigert werden.

385. Im Hinblick auf die demografischen Herausforderungen ist insbesondere die weitere Erhöhung der Erwerbstätigenquote geboten. Die Bundesregierung hat daher im NRP 2014 folgende Ziele formuliert:

 Die Erwerbstätigenquote für Frauen und Männer im Alter von 20 - 64 Jahren soll bis zum Jahre 2020 auf 77 % erhöht werden (Stand III. Quartal 2014: 78,1 %).

 Für Ältere (55 - 64-Jährige) wird eine Erwerbstätigenquote in Höhe von 60 % ange-strebt (Stand III. Quartal 2014: 66,1 %).

 Die Erwerbstätigenquote von Frauen soll 73 % erreichen (Stand III. Quartal 2014:

73,4 %).

386. Weiter beabsichtigt die Bundesregierung, die Langzeitarbeitslosigkeit bis 2020 um 20 % zu reduzieren.

387. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt diese Ziele mit einer Vielzahl eigener – komple-mentär zu den Bundesförderungen angelegten – Förderprogrammen, Initiativen und Maß-nahmen.

388. Gemäß Art. 4 der ESF-VO (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates leisten die ESF-Interventionen im Land Sachsen-Anhalt einen Beitrag zur Um-setzung der Ziele der EBS. Darüber hinaus wurden die ESF-Mittel des Landes Sachsen-Anhalt bereits im Laufe der FP 2007-2013 für die Inhalte der Europa 2020-Strategie und die Verwirklichung der Europa 2020-Kernziele eingesetzt. Sachsen-Anhalt leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums.

389. Um nachhaltige und vor allem messbare Wirkungen bei der ESF-Förderung erzielen zu können, erfolgt eine Konzentration auf ausgewählte Förderbereiche mit besonderen Problemstellungen. Das Land Sachsen-Anhalt sieht eine Konzentration der Förderung vor allem auf folgende Ziele ausgerichtet sind:

 Zum einen sind Fachkräfte zu binden und zu gewinnen, mit attraktiven Beschäfti-gungbedingungen. Insbesondere zählen dazu faire Entlohnung, aber auch flexible Arbeitszeiten, Familienkomponenten, berufliche Karrieremöglichkeiten, Weiter-bildungsangebote.

 Zum andern gilt es, jene nicht abzuhängen, die es schwer haben auf dem Arbeits-markt. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten können den Weg in den ersten Arbeitsmarkt eröffnen, ebenso der erfolgreiche Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf durch eine entsprechende Berufsorientierung in den Schulen.

390. Hierzu gehören beispielsweise auch Projekte, die in einem breiten Themenspektrum Ein-richtungen aus Sachsen-Anhalt mit Partnern in anderen europäischen Regionen zu-sammengeführt haben. Gegenstand war es, gemeinsame Herausforderungen zu erörtern sowie Aktivitäten zu planen und umzusetzen, die der weiteren Entwicklung der beteiligten Regionen dienen. Sachsen-Anhalt setzte in diesem Rahmen zum Beispiel zwei koope-rierende Pilotprojekte (im Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord und Süd) zur interregionalen Zusammenarbeit in Bezug auf Fachkräftesicherung bzw. -gewinnung und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit im Land und der Autonomen Region Valencia um, die im Berichts-jahr 2014 ausgelaufen sind. Im Mittelpunkt dieser Projekte stand der Erfahrungsaustausch zur möglichen Fachkräftesicherung aus dem Ausland und zu den jeweiligen notwendigen Rahmenbedingungen sowohl in Sachsen-Anhalt als auch im Ausland. Neben dem Erfahrungsaustausch wurden sechs spanische Fachkräfte für eine sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung in Sachsen-Anhalt vermittelt, 114 potenziell interessierte Fach-kräfte aus Spanien konnten akquiriert werden.

Beschreibung, wie die ESF-Maßnahmen zur Umsetzung der Beschäftigungs-empfehlungen und der einschlägigen Beschäftigungsziele der Gemeinschaft im Bereich der sozialen Eingliederung sowie der allgemeinen und beruflichen Bildung beitragen (Art. 4 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1081/2006)

391. Die Arbeitsmarktpolitik in Sachsen-Anhalt verfolgt zwei Hauptziele: Zum sollen Fachkräfte weiterhin gebunden und neu gewonnen werden. Zum anderen sind nicht jene aus dem Auge zu verlieren, die seit Jahren erwerbslos sind und es daher schwer haben, ohne Hilfe auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Der Kampf gegen Arbeitslosigkeit bleibt daher ein zentrales Anliegen der Landesregierung Sachsen-Anhalts.

392. Die Chancen stehen gut, dass im Schulterschluss von Wirtschaft, Gewerkschaften, (Bundes-)Agentur für Arbeit und allen gesellschaftlichen Akteuren die Erwerbslosenquote in Sachsen-Anhalt dauerhaft gesenkt werden kann (vgl. Anlage 1, 2007: 17,4 %; 2014:

11,6 %).

393. Um Fachkräfte zu binden und zu gewinnen, setzt das Land auf attraktive Beschäftigungs-bedingungen und auf eine Stärkung des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors.

394. Als Beispiele können auf die Programme „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“ und auf „Aktiv zur Rente PLUS“ verwiesen werden. Beide Programme richten sich an Langzeit-arbeitslose, die ohne Unterstützung für den Arbeitsmarkt nicht erreichbar wären.

395. Im Programm „Aktiv zur Rente PLUS“ (Aktion 23.02.0/53.02.0) werden befristete Beschäfti-gungsmöglichkeiten für etwa 2.000 ältere Langzeitarbeitslose geschaffen.

396. Das Programm „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“ (Aktion 23.11.0/53.11.0) hat über 3.100 Familienbedarfsgemeinschaften – vor allem auch Alleinerziehende – erreicht, in denen insbesondere jüngere (über 15 bis 30 Jahre) erwerbsfähige Hilfebedürftige leben (Stand 2014: 2.602 Personen). Viele der von Familiencoaches betreuten Frauen und Männer befinden sich in einer beruflichen Erprobung bei einem Unternehmen, mehr als 260 Personen konnten bisher schon in eine Ausbildung oder reguläre Arbeit vermittelt werden. Als nachhaltigen Synergieeffekt konnten 489 weitere Personen durch die Unter-stützung der Familienintegrationscoaches in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne eine Förderung vermittelt werden.

Im Dokument Jahresbericht 2014 (Seite 112-116)