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Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen 103

Im Dokument Jahresbericht 2010 (Seite 111-115)

3. DURCHFÜHRUNG NACH PRIORITÄTSACHSEN

3.2. Prioritätsachse B: Verbesserung des Humankapitals

3.4.2. Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen 103

keinen Problemen bezüglich der „n+2“-Regel geführt, da dies durch erstattungsfähige Zahlungen anderer Ebenen der Prioritätsachse ausgeglichen werden konnte.

394. Alle Ebenen werden einem regelmäßigen Monitoring unterzogen, so dass rechtzeitig Abhilfemaßnahmen, z. B. durch Umschichtungen in andere Aktionsebenen innerhalb der Prioritätsachse, eingeleitet werden können.

4. KOHÄRENZ UND KONZENTRATION

Beschreibung, inwieweit die aus dem ESF geförderten Aktionen mit den im Rahmen der nationalen Reformprogramme und der nationalen Aktionspläne für soziale Ein-gliederung durchgeführten Aktionen zur Verwirklichung der EBS im Einklang stehen und zu diesen beitragen

Anknüpfungspunkt 1:

395. Seit dem Jahr 2000 ist die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) Bestandteil der Lissabon-Strategie, in der beschäftigungs- und wirtschaftspolitische Ziele miteinander ver-knüpft werden. Ergänzt wird diese durch die vom Europäischen Rat verabschiedeten sog.

Beschäftigungspolitischen Leitlinien. Ab dem Jahr 2011 löst vorausblickend nunmehr

„Europa 2020“ die Lissabon-Strategie ab.

396. Die formulierten Leitlinien113 für 2008-2010 beinhalten u. a. die folgenden Schwerpunkte:

• Ausrichten der Beschäftigungspolitik auf Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeits-platzqualität und Arbeitsproduktivität sowie Stärkung des sozialen und territorialen Zusammenhalts

• Förderung eines lebenszyklusbasierten Ansatzes in der Beschäftigungspolitik

• Integrative Arbeitsmärkte schaffen, Arbeit attraktiver und für Arbeitssuchende – auch für benachteiligte Menschen – und Nichterwerbstätige lohnend machen

• den Arbeitsmarkterfordernissen besser gerecht werden

397. Die Bundesregierung hatte in ihrem „Sozialschutz und soziale Eingliede-rung 2008-2010“ auf bereits erzielte Erfolge aber auch auf weiter bestehende Heraus-forderungen und politische Zielsetzungen verwiesen. Eine zentrale gesellschaftspolitische Herausforderung bleibt weiterhin der Abbau der Arbeitslosigkeit – auch in Sachsen-Anhalt.

398. Ziel ist es, die Erwerbsbeteiligung aller Gruppen zu konsolidieren und zu verbessern.

Selbst wenn im genannten Zeitraum die Erwerbstätigkeit insgesamt angestiegen ist, gibt es Gruppen, die vom Konjunkturaufschwung bisher vergleichsweise wenig profitiert haben.

Damit bleibt insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit weiterhin ein strukturelles Problem, dem mit gruppenbezogenen und regional ausgerichteten Programmen entgegengewirkt werden soll, um Arbeitsmarktintegration auch in diesen Bereichen verbessern zu können. Für einen Teil der langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedüftigen wird der Markt auch länger-fristig keine Beschäftigungschance bieten. Hier greift insbesondere auch das Programm

„Aktiv zur Rente“, welches im OP ESF in der Aktion 23.02.0 / 53.02.0 verankert ist.

399. Mit dem Angebot von Beschäftigung in gemeinwohlorientierten Bereichen wird den Personen die Möglichkeit geboten, sich wieder gesellschaftlich zu integrieren – sich für den

113 Entscheidung des Rates vom 15. Juli 2008 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2008/618/EG), eingetragen im ABl. L 198/47 vom 26.07.2008:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:198:0047:0054:DE:PDF

Gemeinsinn zu engagieren und sich gebraucht zu fühlen. Dadurch werden ihre Beschäfti-gungsfähigkeit und Chancen für die Integration in den regulären Arbeitsmarkt verbessert und gleichzeitig durch die Arbeit in Vereinen, sozialen Einrichtungen etc. auch ein Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität in den Kommunen geleistet. Dies trifft analog für Sachsen-Anhalt zu. Zugleich wird damit ebenfalls der Zielsetzungen der EBS bzw. der in der FP 2007-2013 geltenden Lissabon-Strategie Rechnung getragen.

Anknüpfungspunkt 2:

400. Im OP ESF114 ist als Zielstellung formuliert, dass die Landesregierung Sachsen-Anhalts die Erhöhung der wirtschaftlichen Leistungskraft und die Verbesserung der Beschäftigungs-situation sowie der Arbeitsmarktlage in den Mittelpunkt einer nachhaltigen Entwicklung stellt und als Oberziele für den Einsatz der EU-Fonds in der FP 2007-2013 verfolgen wird.

Die arbeitsmarktpolitischen Förderansätze im Zielgruppenbereich sind dementsprechend ausgerichtet.

401. So wurde beispielsweise eine Initiative zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen ge-startet, um ihnen einen Einstieg in das Berufsleben zunächst in prekären Beschäftigungs-feldern zu ermöglichen. Hierbei werden Personen, die im Rechtskreis SGB II als erwerbs-fähige Hilfebedürftige betreut werden, berücksichtigt. Unter Nutzung des Förder-instrumentes Einstiegsgeld nach SGB II § 16 b können insbesondere Langzeitarbeitslose beim Einstieg in sozialversicherungspflichtige Arbeit unterstützt werden, sofern sie zu-nächst ein geringes monatliches Entgelt zur Verfügung haben. Mit Hilfe des Einstiegsgelds erhöht sich das monatliche Einkommen. Die Nutzung des Instrumentes wurde von der Landesregierung forciert und nunmehr weiterhin begleitet. Nennenswerte Eingliederungs-ergebnisse in den ersten Arbeitsmarkt konnten seither erzielt werden.

402. Darüber hinaus wird die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen und Integration benach-teiligter Personen mit verschiedenen Förderstrategien verfolgt. Dabei geht es um den Abbau von Bildungsdefiziten, Qualifizierungsmängeln und anderen gravierenden Hinder-nissen für die Arbeitsmarktintegration von Zielgruppen, wie Arbeitslose über 50 Jahre, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderungen, arbeitslose Berufsrückkehrer/-innen, Menschen mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende.

403. Vorrangig ist dabei die Integration in reguläre Beschäftigung. Dazu wurden mehrere ziel-gruppenspezifische Förderprogramme aufgelegt, wie Praktikumsmaßnahmen (Aktion 23.04.0 / 53.04.0), das Programm Berufliche Chancen für Behinderte115 oder innovative Einzelprojekte.116

114 vgl. OP ESF 2007-2013 (Stand: 07.11.2007), Kapitel 4.1 „Ziele der Landesregierung“, S. 55

115 Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt: „Selbstbewusst in die Selb-ständigkeit – Start für Existenzgründungsprogramm für Menschen mit Behinderung“ (=Pressemitteilung Nr. 036/11 vom 10. März 2011)

116 Weitere Informationen siehe Kapitel 6.1.2 „Öffentlichkeitsarbeit“: Jährliche Informationsaktion – ESF-Konferenz zum Thema „Erfolge und Möglichkeiten von aktiver Arbeitsmarktpolitik“, vor allem die dritte Konferenz am 02. Dezember 2010 im Kloster St. Marien zu Helfta in Eisleben: „Vorstellung der Themen der Prioritätsachse C – Projekte zur Arbeitsmarktpolitik in Sachsen-Anhalt“

Beschreibung, wie die ESF-Maßnahmen zur Umsetzung der Beschäftigungs-empfehlungen und der einschlägigen Beschäftigungsziele der Gemeinschaft im Bereich der sozialen Eingliederung sowie der allgemeinen und beruflichen Bildung beitragen (Art. 4 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1081/2006)

404. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs für die heimische Wirtschaft ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung117. Alternde Belegschaften, Abwanderung und der demo-grafische Wandel erschweren auch Unternehmen hierzulande die Suche nach geeigneten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Für einen konkurrenzfähigen Standort wird der Faktor Mensch künftig immer wichtiger. Gut ausgebildete Fachkräfte sind gefragt. Deshalb können es sich weder die heimischen Unternehmen, noch die Gesellschaft als Ganzes leisten, auch nur auf einen einzigen jungen Menschen zu verzichten. Jeder Jugendliche muss eine berufliche Chance und damit eine Lebensperspektive in Sachsen-Anhalt erhalten können.

405. Ein wichtiger Baustein dafür ist das Förderprogramm STABIL118, mit dem die Landes-regierung die noch immer zu hohe Jugendarbeitslosigkeit im Land wirksam bekämpfen will.

STABIL steht für Selbstfindung, Training, Anleitung, Betreuung, Initiative, Lernen und baut dabei auf dem Ansatz des produktiven Lernens auf (Aktion 22.27.0 / 52.27.0). Durch eine Mischung aus produzierender Tätigkeit und individueller sozialpädagogischer Betreuung sollen junge Arbeitslose, die mit den vorhandenen Förderinstrumentarien nicht mehr erreicht werden können, sozialisiert werden und Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsfähigkeit erreichen. Lernen findet hier über den Produktionsprozess statt. So gibt es auch keine Trennung von Lern- und Arbeitsort. Zusätzlich können, je nach Bedarf, allgemeinbildender Unterricht und Qualifizierungen angeboten werden sowie ergänzende Hilfestellungen zum Erreichen des Hauptschulabschlusses.

auf Landesebene, die eine Zusammenarbeit der Wirt-schafts- und Sozialpartner dokumentiert, erleichtert die Umsetzung der Einzelvorhaben.

Hier wiederum arbeiten regionale Fachbeiräte, bestehend aus Projektträgern, Kammern, Wirtschafts- und Unternehmerverbänden, Gewerkschaften, Trägern der Grundsicherung und Kommunen. Ihre Aufgaben bestehen darin, die Teilnehmergewinnung und Entwicklung des Einzelnen zu begleiten, Produkte abzustimmen zur Vermeidung von Wettbewerbs-verzerrung sowie den Erfolg des Projekts zu kontrollieren.

117 vgl. Fachkräftesicherungspakt 2010 Strategie zur Fachkräftesicherung für die Wirtschaft im Land Sachsen-Anhalt; Quelle:

http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_Wirtschaftsministe rium/Dokumente_MW/arbeiten_und_ausbilden/Publikationen/Fachkraeftsicherungspakt_Juni_2010.pdf

118 Weitere Informationen sind auf den Seiten des MW eingestellt: http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=32016

Im Dokument Jahresbericht 2010 (Seite 111-115)