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Weitere naturschutzfachliche Bedeutung des Gebiets

3 Ausstattung und Zustand des Natura 2000-Gebiets

3.5 Weitere naturschutzfachliche Bedeutung des Gebiets

3.5.1 Flora und Vegetation

Über die Frisch- und Pfeifengraswiesen hinaus spielen in Teilen des FFH-Gebiets auch feuchte bis nasse – teils sehr artenreiche Wiesen eine große Rolle. Meist handelt es sich um nährstoffärmere Sumpfdotterblumenwiesen (Calthion), die von der Spitzblütigen Binse ge-prägt werden. Solche Wiesen sind zum Beispiel im Teilgebiet Ittersbach und Pfinzweiler aufs Engste mit den Grünland-FFH-LRTs verzahnt. Ihre naturschutzfachliche Bedeutung ist

auf-grund des Gefährdungsgrades von Nasswiesen ebenfalls sehr hoch (gesetzlich geschützter Biotop). Teilweise liegen sie innerhalb der Lebensstätten der geschützten Tagfalterarten.

In manchen Teilen des FFH-Gebietes werden auch die Äcker nur recht extensiv genutzt. Auf solchen Äckern konnte z.B. der Acker-Hahnenfuß (Ranunculus arvensis) festgestellt werden (westlich Pfinzweiler, in Teilgebiet 4 Ittersbach und Pfinzweiler).

Regelmäßig trat im Erfassungsjahr 2013 in Sommergetreide zwischen Ittersbach und Lan-genalb eine besonders großährige Sippe der Roggen-Trespe (Bromus secalinus) auf. Der Verdacht, dass es sich um die FFH-Anhangs-Art Dicke Trespe (Bromus grossus) handelte, bestätigte sich nach Überprüfung durch Herrn Gerold Hügin (Denzlingen) nicht. Aber auch die Roggen Trespe (Bromus secalinus) wird auf der 16 Jahre alten Roten Liste von Baden-Württemberg sowohl regional als auch landesweit als gefährdete Art geführt (Rote Liste Staus 3 = gefährdet). Tatsächlich hat sich die Art aber in den letzten Jahren wieder ausge-breitet. Auch im Gebiet ist sie offensichtlich mit der Getreideeinsaat (wieder) eingeschleppt worden.

Nach den Angaben der landesweiten Biotopkartierung und den Angaben des Artenschutz-programms finden sich weitere gefährdete Pflanzenarten im Gebiet:

Besonders gefährdete Pflanzenarten des Gebietes

 Acker-Wachtelweizen (Melampyrum arvense, RL BW V, SG V)

 Bienen-Ragwurz (Ophrys apifera; RL BW V, SG V)

Als schutzwürdige und bedeutsame Biotope, die nicht oder nur teilwiese als Lebensraumtyp erfasst wurden, sind für das FFH-Gebiet laut Biotopkartierung (Stand: 1996-1998) folgende Biotope zu nennen:

 „Naßwiesenkomplex W Pfinzweiler“ (171172360135) und Nasswiesen NW Langenalb (171162150205, 171162360004) im NSG Pfinzweiler

 mit ausgeprägter, ineinander verzahnter Naßwiesen- und Naßbrachenvegetation auf teils sickerquelligen Grund

 Nasswiesen im Bocksbachtal (170172150314) mit ausgeprägter Nasswiesenvegeta-tion

 Nasswiesen im Auerbachtal S Auerbach (170172150350)

 Magerrasen „Im Bandels“ S Auerbach (170172150352)

3.5.2 Fauna

Besondere Bedeutung haben Teile des FFH-Gebietes auch für die Avifauna. Im Teilgebiet 4 (Ittersbach und Pfinzweiler) ist seit langem ein Brutvorkommen des in Baden-Württemberg vom Aussterben bedrohten Braunkehlchens (Saxicola rubetra) vorhanden. Die Population nimmt ab und im Jahr 2013 konnten nur noch 2 (Erfassung der Vogelarten im Gebiet des geplanten Naturschutzgebietes „Pfinzquellen“ durch K. Böger 2013), im Jahr 2015 (Deusch-le) nur noch ein Brutpaar nachgewiesen werden. Vor einigen Jahren wurde das zentrale Vorkommen westlich von Pfinzweiler unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsru-he, Höhere Naturschutzbehörde, zum Braunkehlchen-Projektgebiet erklärt. Zahlreiche LPR-Verträge wurden mit den Bewirtschaftern des dortigen Grünlands abgeschlossen, um die Habitatausstattung zu verbessern und während der Brutzeit die Brutplätze zu schützen.

Weitere Wiesenbrüter kommen in den ausgedehnten Wiesenflächen des Teilgebiets 4 re-gelmäßig vor, so die Feldlerche und der Wiesenpieper. Als weitere bodenbrütende Arten im Grünland und Grünlandkomplex sind zu nennen: der Baumpieper, der Feldschwirl und die Wachtel. Im Jahr 2015 konnte auch eine Brut der sehr selten gewordenen Grauammer

fest-gestellt werden (DEUSCHLE 2015). Nicht zuletzt aufgrund der avifaunistischen Bedeutung der Wiesenflächen wurde das Naturschutzgebiet Pfinzquellen ausgewiesen.

Auch aus weiteren Artengruppen sind im FFH-Gebiet oder in den umliegenden Flächen des NSG Pfinzquellen bestandsgefährdete Tierarten bekannt, die auf extensiv genutztes und reich strukturiertes Offenland und/oder Grünland angewiesen sind und daher in den letzten Jahrzehnten deutlich zurückgegangen sind. Dazu zählen z. B. aus der Gruppe der Heu-schrecken, der Warzenbeißer (Decticus verrucivorus, Rote Liste Baden Württemberg Kate-gorie „stark gefährdet (2)) und die Sumpfschrecke (Stetophyma grossum, ebenfalls Katego-rie 2 in der Roten Liste). Aus der Gruppe der Nachtfalter ist hier der Augentrost-Blütenspanner (Eupithecia laquaearia) besonders zu erwähnen (Regierungspräsidium Karls-ruhe 2015), der in der Roten Liste Baden Württembergs noch als verschollen geführt wird.

3.5.3 Sonstige naturschutzfachliche Aspekte

Das FFH-Gebiet zeichnet sich durch die großen zusammenhängenden Grünlandbereiche aus und stellt mit den zahlreichen Streuobstwiesen einen sehr vielfältigen und wertvollen Lebensraum für Flora und Fauna dar.

4 Naturschutzfachliche Zielkonflikte

Zwischen den Schutzgütern des Managementplans können Konflikte auftreten, wenn Arten oder Lebensräume mit gegensätzlichen Pflege- oder Nutzungsanforderungen die gleichen Flächen besiedeln. Eine fachlich begründete Konfliktlösung ist dann erforderlich. Neben die-sen möglichen Konflikten innerhalb der Schutzgüter des MaP sind an dieser Stelle auch Kon-flikte mit anderen Schutzgegenständen des Naturschutzes zu prüfen.

Mögliche Konflikte zwischen den Schutzgütern des hier beplanten FFH-Gebiets sind durch die unterschiedlichen Ansprüche der Mageren Flachlandmähwiesen und der drei Falterarten (Maculinea nausithous, Maculinea teleius und Lycaena dispar) gegeben. Die folgende Maß-nahmenplanung löst diesen Konflikt im Wesentlichen dadurch, dass auf den Flächen, auf denen sich die Lebensstätten der Tagfalter mit denen des LRT Magere Flachlandmähwiesen überlagern, auf kleinen Teilflächen jeweils die Anforderungen des einen oder des anderen Schutzziels erfüllt werden, d.h. es werden auf Mähflächen kleinere Teilflächen bereit gestellt, die von der Mahd ausgenommen werden, um die Fortpflanzungsstätte der Tagfalter dort zu sichern.

Ein Konflikt mit anderen Schutzgegenständen des Naturschutzes ergibt sich durch die Über-schneidung des Lebensraums des vom Aussterben bedrohten Braunkehlchens mit dem Le-bensraumtyp Magere Flachland-Mähwiesen. Da das Braunkehlchen in Baden-Württemberg vor dem Aussterben steht, muss auf die Belange dieser seltenen Vogelart unbedingt einge-gangen werden. Um aber gleichzeitig die Nutzung und Pflege der FFH-Mähwiesen so wenig wie möglich zu stören, wird vorgeschlagen, nur die - im jeweiligen Jahr durch Beobachtung entdeckten - Brutplätze und ein ausreichendes Umfeld aus der sonst durchzuführenden Grünlandpflege in dem betreffenden Jahr herauszunehmen. Details sind den entsprechen-den Maßnahmen zu entnehmen. Zwischen entsprechen-den übrigen wiesenbrütenentsprechen-den, gefährdeten Vo-gelarten und den Schutzgütern gibt es keine so großen Zielkonflikte, da die Arten früher brü-ten und/oder nicht durch eine Bewirtschaftung im Sinne der vorgeschlagenen Maßnahmen beeinträchtigt werden. Konflikte zwischen Wiesenbrütern und der Landwirtschaft sind an die-ser Stelle nicht zu behandeln.

Für das Gebiet sind keine Pflanzenarten des Artenschutzprogramms (ASP) Baden-Württemberg angegeben. Eine besondere Prüfung weiterer Arten auf Zielkonfilkte ist daher nicht erforderlich.