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Im Dokument Straßen- und Schienenverkehr (Seite 26-29)

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1DFK†$EVDW]6DW]1XPPHU9HUN௘6WDW௘*VLQGGLH,QKDEHULQQHQ,QKDEHURGHU die Leitungen bzw. die für die Geschäftsführung verantwortlichen Personen der Unternehmen, die als Betriebsführer oder beauftragte Beförderer öffentliche

Personenbeförderung mit Eisenbahnen, Straßenbahnen oder Omnibussen durchführen, auskunftspflichtig. Werden inländische Verkehre von Unternehmen durchgeführt, die LKUHQ6LW]LP$XVODQGKDEHQVRVLQGQDFK†$EVDW]6DW]9HUN௘6WDW௘*GLHIUGLH

$EZLFNOXQJGHU9HUNHKUHLP,QODQGYHUDQWZRUWOLFKHQ3HUVRQHQDXVNXQIWVSIOLFKWLJ 1DFK†D$EVDW]%௘6WDW௘*VLQGDOOH8QWHUQHKPHQYHUSIOLFKWHWLKUH0HOGXQJHQDXI elektronischem Weg an die statistischen Ämter zu übermitteln. Für die Meldung sind die YRQGHQVWDWLVWLVFKHQbPWHUQ]XU9HUIJXQJJHVWHOOWHQ2QOLQH9HUIDKUHQ]XQXW]HQ,P begründeten Einzelfall kann eine zeitlich befristete Ausnahme von der Online-Meldung vereinbart werden. Dies ist auf formlosen Antrag möglich. Die Pflicht, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, bleibt jedoch weiterhin bestehen.

Erteilen Auskunftspflichtige keine, keine vollständige, keine richtige oder nicht rechtzeitig Auskunft, können sie zur Erteilung der Auskunft mit einem Zwangsgeld angehalten werden.

Nach § 23 B

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௅HQWJHJHQ†$EVDW]%௘6WDW௘*HLQH$QWZRUWQLFKWLQGHUYRUJHVFKULHEHQHQ)RUP erteilt oder

௅HQWJHJHQ†D$EVDW]6DW]%௘6WDW௘*HLQGRUWJHQDQQWHV9HUIDKUHQQLFKWQXW]W Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

1DFK†$EVDW]%௘6WDW௘*KDWHLQH$QIHFKWXQJVNODJHJHJHQGLHAufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung.

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1

und nach GHU'DWHQVFKXW]*UXQGYHURUGQXQJ(௘8'௘6*௘9௘2

2

1 Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter KWWSVZZZJHVHW]HLPLQWHUQHWGH.

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UNTERLAGEN

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'LHHUKREHQHQ(LQ]HODQJDEHQZHUGHQQDFK†%௘6WDW௘*JUXQGVlW]OLFKJHKHLPJHKDOWHQ Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen oder wenn die Auskunft-gebenden eingewilligt haben, dürfen Einzelangaben übermittelt werden.

Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an:

௅|IIHQWOLFKH6WHOOHQXQG,QVWLWXWLRQHQLQQHUKDOEGHVVWDWLVWLVFKHQ9HUEXQGVGLHPLW der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union [Eurostat)),

௅'LHQVWOHLVWHU]XGHQHQHLQ$XIWUDJVYHUKlOWQLVEHVWHKW]%,௘7௘=௘%XQG5HFKHQ]HQWUHQ der Länder).

1DFK†$EVDW]9HUN௘6WDW௘*GUIHQDQGLHREHUVWHQ%XQGHVXQG/DQGHVEHK|UGHQIU die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Zur Vorbereitung von Planungs- und Gesetzgebungsverfahren dürfen diese Tabellen auch an die von den obersten Bundes- und Landesbehörden beauftragten Gutachter übermittelt werden.

1DFK†$EVDW]9HUN௘6WDW௘*GUIHQGLH(UJHEQLVVHGHU(UKHEXQJQDFK.UHLVHQ gegliedert veröffentlicht werden, wenn der Name der auskunftspflichtigen Unternehmen nicht veröffentlicht wird.

1DFK†$EVDW]%௘6WDW௘*LVWHV]XOlVVLJGHQ+RFKVFKXOHQRGHUVRQVWLJHQ Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben

1. Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben),

2. innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden.

Nach § 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen werden der Monopol-kommission für die Begutachtung der Entwicklung der Unternehmens konzentration zusammengefasste Einzelangaben über die Prozentanteile der größten Unternehmens-gruppen, Unternehmen, Betriebe oder fachlichen Teile von Unternehmen des jeweiligen :LUWVFKDIWVEHUHLFKVEHUPLWWHOW+LHUEHLGUIHQGLH]XVDPPHQJHIDVVWHQ(LQ]HODQJDEHQ nicht weniger als drei Einheiten betreffen und keine Rückschlüsse auf zusammen-gefasste Angaben von weniger als drei Einheiten ermöglichen.

Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten.

+LOIVPHUNPDOH,GHQWQXPPHU/|VFKXQJ6WDWLVWLNUHJLVWHU

Name und Anschrift des Unternehmens, Name und Rufnummern oder Adressen für elektronische Post der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person sind +LOIVPHUNPDOHGLHOHGLJOLFKGHUWHFKQLVFKHQ'XUFKIKUXQJGHU(UKHEXQJGLHQHQ,Q den Datensätzen mit den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen werden diese +LOIVPHUNPDOHQDFK$EVFKOXVVGHUhEHUSUIXQJGHU(UKHEXQJVXQG+LOIVPHUNPDOHDXI ihre Schlüssigkeit und Vollständigkeit gelöscht. Angaben zu den Erhebungsmerkmalen werden solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist.

1DPHXQG$QVFKULIWGHV8QWHUQHKPHQVVRZLHGLH,GHQWQXPPHUZHUGHQLP Unternehmensregister für statistische Zwecke (Statistikregister) gespeichert (§ 13

$EVDW]%௘6WDW௘*LQ9HUELQGXQJPLW†$EVDW]6WDWLVWLNUHJLVWHUJHVHW]'LHYHUZHQGHWH ,GHQWQXPPHUGLHQWGHU8QWHUVFKHLGXQJGHULQGLH(UKHEXQJHLQEH]RJHQHQ8QWHUQHKPHQ sowie der rationellen Aufbereitung und besteht aus einer frei vergebenen laufenden 1XPPHU'LH,GHQWQXPPHUGDUILQGHQ'DWHQVlW]HQPLWGHQ$QJDEHQ]XGHQ(UKHEXQJV merkmalen bis zu 30 Jahre aufbewahrt werden. Danach wird sie gelöscht.

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O-g Seite 3

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Die Auskunftgebenden, deren personenbezogene Angaben verarbeitet werden, können

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± GLH(LQVFKUlQNXQJGHU9HUDUEHLWXQJQDFK$UWLNHO'௘6*௘9௘2

der jeweils sie betreffenden personenbezogenen Angaben beantragen oder der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Angaben nach Artikel 21 '௘6*௘9௘2 widersprechen.

Sollte von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden, prüft die zuständige öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die antrag-VWHOOHQGH3HUVRQZLUGJHJHEHQHQIDOOVDXIJHIRUGHUWLKUH,GHQWLWlWQDFK]XZHLVHQEHYRU weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Fragen und Beschwerden über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen können jederzeit an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder oder an die jeweils zuständigen Datenschutzaufsichts-behörden gerichtet werden. Deren Kontaktdaten finden Sie unter

KWWSVZZZVWDWLVWLNSRUWDOGHGHGDWHQVFKXW].

FÜR

IHRE

UNTERLAGEN

Seite 1 hat 2 3lät]e. Das Unternehmen führt mit seinen drei Bussen im BerichtsMahr insgesamt 1 )ahrten durch die im Detail in der nebenstehenden Tabelle aufgeführt sind.

Die für dieses Beispiel in den )ragebogen ein]utragenden Angaben stehen in der untersten Zeile der Tabelle.

Insgesamt Zurden von dem Unternehmen 32 )ahrgäste befördert. Die )ahrleistung der drei Busse betrug ]usammen

km. Die 3ersonenkilometer errechnen sich MH)DKUWals )ahrgäste multipli]iert mit der )ahrleistung die 3lat]kilometer als 3lat]angebot multipli]iert mit der )ahrleistung. In der let]ten Zeile Zerden die 3ersonenkilometer und 3lat]kilometer der ein]elnen )ahrten addiert so dass sich die für den )rage-bogen relevanten Daten ergeben.

)ür das Beispiel ergeben sich damit 13 1 3ersonenkilo-meter und 21 3lat]kilometer.

Sofern Daten nicht für die ein]elnen )ahrten vorliegen können Berechnungen auch auf Basis ]usammengefasster Daten erfolgen b]Z. Angaben geschät]t Zerden da ein]elne Eck-daten bekannt sein sollten.

Im )olgenden Zerden hier]u Beispiele aufgeführt in denen davon ausgegangen Zird dass ]umindest die )DKUOHLVWXQJ der Busse und deren MeZeiliges 3lat]angebot bekannt sind.

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Beförderungsangebot (௘3lat]kilometer௘

Zur korrekten Berechnung der 3lat]kilometer müssen die )ahrleistung der ein]elnen Busse und deren MeZeiliges 3lat]-angebot bekannt sein.

3ODW]NLORPHWHU 3ODW]DQJHERWMH%XV[)DKUOHLVWXQJMH%XV )ür nebenstehendes Beispiel in dem Bus A mit 3lät]en 2 4 km Bus B mit 3 3lät]en 1 4 km und Bus C mit 2 3lät]en 1 1 km fuhr ergibt sich:

(௘ [ 2 4௘ (௘3 [ 1 4௘ (௘2 [ 1 1௘ 21 3lat]-kilometer

)ehlen detaillierte Angaben ]u den )ahrleistungen Medes ein]elnen Busses können die 3lat]kilometer folgendermaßen geschät]t Zerden:

3lat]kilometer (௘)ahrleistung aller Busse [ 3lat]angebot aller Busse௘௘௘Zahl der Busse

)ür nebenstehendes Beispiel ergibt sich:

[ (௘ 3 2௘௘௘3 1 333 km

Beförderungsleistung (௘3ersonenkilometer௘

Die 3ersonenkilometer errechnen sich MH)DKUW als )ahrgäste multipli]iert mit der )ahrleistung (௘im Beispiel für die erste )ahrt 3 [ 1 3 und analog für die übrigen )ahrten௘. Danach Zerden die 3ersonenkilometer der ein]elnen )ahrten addiert so dass sich die 3ersonenkilometer aller )ahrten (௘also die in den )ragebogen ein]utragenden Daten௘ ergeben. Im Bei-spiel finden Sie den Wert in der untersten Zeile: Hier sind es 13 1 3ersonenkilometer.

Die Zahl der 3ersonenkilometer ist grundsät]lich niedriger als die der 3lat]kilometer. Nur Zenn alle Busse bei allen )ahrten voll ausgelastet Zaren sind beide Zahlen identisch. Liegen Ihnen die 3ersonenkilometer nicht im Detail vor können sie am einfachsten unter Zuhilfenahme des Auslastungsgrads der Busse geschät]t Zerden. Sie müssen hier]u den Auslastungs-grad der Busse abschät]en und diesen mit den 3lat]kilo- metern multipli]ieren.

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3ODW]NPLQVJHVDPW[$XVODVWXQJVJUDG

)ür nachfolgendes Beispiel Zird geschät]t dass die Busse im Durchschnitt ]u ]Zei Dritteln (௘ ௘ beset]t Zaren.

Dies ergibt:

21 [ 13 2 3ersonen-km

Alternativ können die 3ersonenkilometer auch über die Zahl der )ahrgäste und deren durchschnittliche 5eiseZeite geschät]t Zerden:

3ersonen-km insgesamt Zahl der )ahrgäste insge-samt [ durchschnittliche 5eiseZeite der )ahrgäste )ür nachfolgendes Beispiel Zird auf die durchschnittliche 5eiseZeite eines )ahrgastes auf 3 km geschät]t.

Dies ergibt:

32 [ 3 133 3ersonen-km )ahrgäste

Die Zahl der )ahrgäste ergibt sich als Addition der )ahrgast-]ahlen der ein]elnen )ahrten. Im Beispiel finden Sie den Wert in der untersten Zeile: Hier sind es 32 )ahrgäste.

Die Zahl der )ahrgäste sollte bekannt sein Zenn aber hier]u Informationen fehlen gibt es folgende Möglichkeit der Schät]ung:

Insgesamt hätten bei voll beset]ten Bussen im nachfolgenden Beispiel bei 1 )ahrten poten]ielle 4 )ahrgäste (௘ )ahrten von Bus A mit 3lät]en )ahrten von Bus B mit 3 3lät]en und 3 )ahrten von Bus C mit 2 3lät]en: 3 1 ௘ mit Ihrem Unternehmen reisen können. Bei einer durchschnitt-lichen Auslastung von ]Zei Dritteln (௘ ௘ ergibt sich ein Schät]Zert von

4 [ 32 )ahrgästen.

Beispiel ]ur Ermittlung der Verkehrsleistungsgrößen (௘insbesondere im Gelegenheitsverkehr௘

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