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Beispiel ]ur Ermittlung der Verkehrsleistungsgrößen ( ௘ insbesondere im Gelegenheitsverkehr

Im Dokument Straßen- und Schienenverkehr (Seite 53-63)

Ein Unternehmen hat drei Busse A B und C. Bus A hat 50 3lät]e (௘Steh - und Sit]plät]e௘ Bus B hat 30 3lät]e und Bus C hat 20 3lät]e. Das Unternehmen führt mit seinen drei Bussen im BerichtsMahr insgesamt 15 )ahrten durch die im Detail in der nebenstehenden Tabelle aufgeführt sind.

Die für dieses Beispiel in den )ragebogen ein]utragenden An-gaben stehen in der untersten Zeile der Tabelle.

Insgesamt Zurden von dem Unternehmen 382 )ahrgäste befördert. Die )ahrleistung der drei Busse betrug ]usammen 5 650 km. Die 3ersonenkilometer errechnen sich je Fahrt als )ahrgäste multipli]iert mit der )ahrleistung die 3lat]kilometer als 3lat]angebot multipli]iert mit der )ahrleistung. In der let]ten Zeile Zerden die 3ersonenkilometer und 3lat]kilometer der ein]elnen )ahrten addiert so dass sich die für den )ragebogen relevanten Daten ergeben.

)ür das Beispiel ergeben sich damit 135 150 3ersonenkilometer und 201 600 3lat]kilometer.

Sofern Daten nicht für die ein]elnen )ahrten vorliegen können Berechnungen auch auf Basis ]usammengefasster Daten erfolgen b]Z. Angaben geschät]t Zerden da ein]elne Eckdaten bekannt sein sollten.

Im )olgenden Zerden hier]u Beispiele aufgeführt in denen davon ausgegangen Zird dass ]umindest die Fahrleistung der Busse und deren MeZeiliges 3lat]angebot bekannt sind.

Berechnung bzw. Schätzung Beförderungsangebot (௘3lat]kilometer௘

Zur korrekten Berechnung der 3lat]kilometer müssen die )ahr-leistung der ein]elnen Busse und deren MeZeiliges 3lat]angebot bekannt sein.

Platzkilometer = Platzangebot je Bus x Fahrleistung je Bus )ür nebenstehendes Beispiel in dem Bus A mit 50 3lät]en 2 460 km Bus B mit 30 3lät]en 1 480 km und Bus C mit 20 3lät]en 1 710 km fuhr ergibt sich:

(௘50 [ 2 460௘ (௘30 [ 1 480௘ (௘20 [ 1 710௘ 201 600 3lat]kilometer )ehlen detaillierte Angaben ]u den )ahrleistungen Medes ein]elnen Busses können die 3lat]kilometer folgendermaßen geschät]t Zerden:

3lat]kilometer (௘)ahrleistung aller Busse [ 3lat]angebot aller Busse௘௘௘Zahl der Busse.

)ür nebenstehendes Beispiel ergibt sich:

5 650 [ (௘503020௘ 3 188 333 km.

Beförderungsleistung (௘3ersonenkilometer௘

Die 3ersonenkilometer errechnen sich je Fahrt als )ahrgäste multipli]iert mit der )ahrleistung (௘im Beispiel für die erste )ahrt 30 [ 100 3 000 und analog für die übrigen )ahrten௘. Danach Zerden die 3ersonenkilometer der ein]elnen )ahrten addiert so dass sich die 3ersonenkilometer aller )ahrten (௘also die in den )ragebogen ein]utragenden Daten௘ ergeben.

Im Beispiel finden Sie den Wert in der untersten Zeile: Hier sind es 135 150 3ersonenkilometer.

Die Zahl der 3ersonenkilometer ist grundsät]lich niedriger als die der 3lat]kilometer. Nur Zenn alle Busse bei allen )ahrten voll ausgelastet Zaren sind beide Zahlen identisch. Liegen Ihnen die 3ersonenkilometer nicht im Detail vor können sie am einfachsten unter Zuhilfenahme des Auslastungsgrads der Busse geschät]t Zerden. Sie müssen hier]u den Auslastungsgrad der Busse abschät]en und diesen mit den 3lat]kilometern multipli]ieren.

Personen-km insgesamt

= Platz-km insgesamt x Auslastungsgrad

)ür nachfolgendes Beispiel Zird geschät]t dass die Busse im Durchschnitt ]u ]Zei Dritteln (௘ 67 ௘ beset]t Zaren.

Dies ergibt:

201 600 [ 067 135 072 3ersonen-km.

Alternativ können die 3ersonenkilometer auch über die Zahl der )ahrgäste und deren durchschnittliche 5eiseZeite geschät]t Zerden:

3ersonen-km insgesamt Zahl der )ahrgäste insgesamt [ durch-schnittliche 5eiseZeite der )ahrgäste.

)ür nachfolgendes Beispiel Zird auf die durchschnittliche 5eise-Zeite eines )ahrgastes auf 350 km geschät]t.

Dies ergibt:

382 [ 350 133 700 3ersonen-km.

)ahrgäste

Die Zahl der )ahrgäste ergibt sich als Addition der )ahrgast]ahlen der ein]elnen )ahrten. Im Beispiel finden Sie den Wert in der untersten Zeile: Hier sind es 382 )ahrgäste.

Die Zahl der )ahrgäste sollte bekannt sein Zenn aber hier]u Informationen fehlen gibt es folgende Möglichkeit der Schät]ung:

Insgesamt hätten bei voll beset]ten Bussen im nachfolgenden Beispiel bei 15 )ahrten poten]ielle 540 )ahrgäste (௘6 )ahrten von Bus A mit 50 3lät]en 6 )ahrten von Bus B mit 30 3lät]en und 3 )ahrten von Bus C mit 20 3lät]en: 300 180 60௘ mit Ihrem Unternehmen reisen können. Bei einer durchschnittlichen Aus- lastung von ]Zei Dritteln (௘67 ௘ ergibt sich ein Schät]Zert von 540 [ 067 362 )ahrgästen.

Eine Zeitere Möglichkeit der Schät]ung:

Wenn die 3ersonenkilometer bekannt sind (௘hier 135 150௘ so kann über die Hilfsgröße Ädurchschnittliche 5eiseZeite der )ahrgäste³ (௘hier geschät]t 350 km௘ die Zahl der beförderten 3ersonen Zie folgt ermittelt Zerden:

3ersonen-km௘௘durchschnittliche 5eiseZeite 135 150௘௘350 386 )ahrgäste.

)ahrt Bus An]ahl Bus-km An]ahl 3ersonen-km 3lat]-km

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Seite 1 S-k

Ansprechpartner௘௘-in für 5ückfragen (௘freiZillige Angabe௘

Name:

Telefon oder E-Mail:

S-k

Personenbeförderung im Schienennah- verkehr und im gewerblichen Omnibus- verkehr – Jahresbericht 2018

Identnummer

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

Bitte füllen Sie diesen )ragebogen nur aus falls Ihr Unternehmen (௘auch௘ 3ersonenverkehr mit Eisenbahnen und௘௘oder Straßenbahnen durch-führt. Sofern Sie ausschließlich Omnibusverkehr betreiben set]en Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Sie erhalten dann einen anderen

)ragebogen. Weitere HinZeise ]um Ausfüllen Erläuterungen ]u 1 bis 12 soZie ein Beispiel ]ur Ermittlung der Verkehrsleistungsgrößen (௘)ahrgä-ste Beförderungsleistung Beförderungsangebot௘

stehen auf den Seiten 1 bis 3 der beigefügten Unterlage.

Eigentumsverhältnis am Unternehmen 1 öffentlich gemischt privat

Eigentümer ... 008 1 2 3

Verkehrsleistungen im Jahr 2018

1 Liniennahverkehr auf Schienen und Straßen ௘einschließlich Schüler- und Ausbildungsverkehr mit freigestelltem Schülerverkehr௘) 2 4 1.1 Anzahl der Fahrgäste im Schienen- und Liniennahverkehr

௘einschließlich Schüler- und Ausbildungsverkehr௘)

)ahrgäste 3 Unternehmensfahrten Verkehrsmittelfahrten

Eisenbahnen 4 Straßenbahnen 4 Omnibusse 4

Insgesamt ...

009 010 011 012

1.2 Anzahl der Fahrgäste im Schüler- und Ausbildungsverkehr nach Art des Ausbildungsverkehrs

)ahrgäste 3 Unternehmensfahrten Verkehrsmittelfahrten

Eisenbahnen 4 Straßenbahnen 4 Omnibusse 4

mit Zeit- soZie sonsti-gen )ahrausZeisen für Schüler Studierende u. a. Aus]ubildende ...

013 014 015 016

bei spe]iellen Schüler-fahrten (௘Sonderform des Linienverkehrs

§ 43 3BefG௘ ...

017 018 019 020

im freigestellten Schülerverkehr ...

021 022 023 024

]usammen ...

025 026 027 028

Identnummer SA

S-k Seite 2

Name und Anschrift

Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift falls erforderlich.

Bemerkungen

Zur Vermeidung von 5ückfragen unsererseits können Sie hier auf besondere Ereignisse und Umstände hinZeisen die Einfluss auf Ihre Angaben haben.

1.3 Direkte Beförderungseinnahmen ௘ohne Umsatzsteuer௘) im Schienen- und Liniennahverkehr ௘einschließlich freigestellter Schülerverkehr௘) (௘einschließlich Einnahmen gemäß § 45a 3BefG und § 148 SGB I;௘ 2

direkte Beförderungseinnahmen insgesamt (௘in vollen Euro௘ ... 5 029

darunter:

aus Beförderungen im Schüler- und Ausbildungsverkehr

(௘in vollen Euro௘ ...

030

1.4 Fahrleistung im Schienen- und Liniennahverkehr

௘einschließlich freigestellter Schülerverkehr௘) 2

)ahrleistung 6 Eisenbahnen 4 Straßenbahnen 4 Omnibusse 4

Zugkilometer Buskilometer

Insgesamt (௘auf eigenen Linien und im freigestellten Schülerverkehr௘ ...

031 032 033

im städtischen Verkehr (௘Orts- und Nachbarortslinienverkehr௘ ...

034 035 036

nicht selbst sondern von

Subunternehmen erbracht ...

037 038 039

1.5 Beförderungsleistung und Beförderungsangebot im Schienen- und Liniennahverkehr

௘einschließlich freigestellter Schülerverkehr௘) 2

Verkehrsleistungs-größe Eisenbahnen 4 Straßenbahnen 4 Omnibusse 4

Beförderungsleistung (௘3ersonenkilometer௘ 7

043 044 045

Beförderungsangebot (௘3lat]kilometer௘ ... 8

046 047 048

Die Ermittlung der Verkehrsleistungsgrößen ist auf Seite 3 der beigefügten Unterlage beschrieben.

Identnummer SA

1 Bitte zurücksenden an

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2 Gelegenheitsnahverkehr mit Omnibussen 4 9

Hierbei handelt es sich um Ausflugsfahrten und Mietomnibusverkehre Zobei in der 5egel die 5eiseZeite 50 km nicht übersteigt.

)ahrgäste (௘An]ahl௘ ... 3 049

Beförderungsleistung (௘3ersonenkilometer௘ ... 7 050

)ahrleistung (௘Buskilometer௘ ... 6 051

Beförderungsangebot (௘3lat]kilometer௘ ... 8 052

3 Fernverkehr mit Omnibussen nach Linien- und Gelegenheitsverkehr 4 10

)ernverkehr: Die 5eiseZeite übersteigt in der 5egel 50 km. Im Gegensat] ]u Städte- reisen sind reine Stadtrundfahrten am Ort Me nach Art ihrer Durchführung in der 5egel entZeder dem Liniennahverkehr oder dem Gelegenheitsnahverkehr ]u]uordnen.

Verkehrsleistungsgröße Linienfernverkehr Gelegenheitsfernverkehr

)ahrgäste (௘An]ahl௘ nach Hauptverkehrsverbindungen 3 im Inlandsverkehr ... 11

053 054

im gren]überschreitenden Verkehr

und im Auslandsverkehr ... 11

055 056

)ahrgäste insgesamt ...

)ahrgäste nach Art der 5eisen 10

bei Mietomnibusverkehren gemäß § 49 3BefG ...

057

bei Ausflugsfahrten gemäß § 48 Absat] 1 3BefG (௘einschließlich Städte- 5und- und Studienreisen௘ ...

058

bei )erien]ielreisen gemäß § 48 Absat] 2 3BefG ...

059

Beförderungsleistung (௘3ersonenkilometer௘ 7

im Inlandsverkehr ... 11

060 061

im gren]überschreitenden Verkehr

und im Auslandsverkehr ... 11

062 063

)ahrleistung (௘Buskilometer௘ 6

auf inländischem Gebiet ... 12

064 065

auf ausländischem Gebiet ... 12

066 067

Beförderungsangebot (௘3lat]kilometer௘ 8

auf inländischem Gebiet ... 12

068 069

auf ausländischem Gebiet ... 12

070 071

Die Ermittlung der Verkehrsleistungsgrößen ist auf Seite 3 der beigefügten

Unterlage beschrieben. Identnummer SA

1

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Personenbeförderung im Schienennahverkehr und im gewerblichen Omnibusverkehr – Jahresbericht 2018

Zweck, Art und Umfang der Erhebung

Die Erhebung wird jährlich bei höchstens 2 500 Unternehmen durchgeführt, die nach einem mathematisch-statistischen Verfahren ausgewählt wurden und die als Betriebsführer oder beauftragte Beförderer öffentlichen Personennahverkehr mit Eisenbahnen oder Straßenbahnen (Schienennahverkehr) oder Personennah- oder Personenfernverkehr mit Omnibussen betreiben und die weniger als 250 000 Fahrgäste im Jahr der letzten Totalerhebung (2014) befördert haben.

Sie dient als Grundlage für eine Vielzahl verkehrspolitischer Entscheidungen und Maßnahmen der obersten Verkehrsbehörden des Bundes und der Länder.

Rechtsgrundlagen, Auskunftspflicht

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1DFK†$EVDW]6DW]1XPPHU9HUN௘6WDW௘*VLQGGLH,QKDEHULQQHQ,QKDEHURGHU die Leitungen bzw. die für die Geschäftsführung verantwortlichen Personen der Unternehmen, die als Betriebsführer oder beauftragte Beförderer öffentliche

Personenbeförderung mit Eisenbahnen, Straßenbahnen oder Omnibussen durchführen, auskunftspflichtig. Werden inländische Verkehre von Unternehmen durchgeführt, die LKUHQ6LW]LP$XVODQGKDEHQVRVLQGQDFK†$EVDW]6DW]9HUN௘6WDW௘*GLHIUGLH

$EZLFNOXQJGHU9HUNHKUHLP,QODQGYHUDQWZRUWOLFKHQ3HUVRQHQDXVNXQIWVSIOLFKWLJ 1DFK†D$EVDW]%௘6WDW௘*VLQGDOOH8QWHUQHKPHQYHUSIOLFKWHWLKUH0HOGXQJHQDXI elektronischem Weg an die statistischen Ämter zu übermitteln. Für die Meldung sind die YRQGHQVWDWLVWLVFKHQbPWHUQ]XU9HUIJXQJJHVWHOOWHQ2QOLQH9HUIDKUHQ]XQXW]HQ,P begründeten Einzelfall kann eine zeitlich befristete Ausnahme von der Online-Meldung vereinbart werden. Dies ist auf formlosen Antrag möglich. Die Pflicht die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, bleibt jedoch weiterhin bestehen.

Erteilen Auskunftspflichtige keine, keine vollständige, keine richtige oder nicht rechtzeitig Auskunft, können sie zur Erteilung der Auskunft mit einem Zwangsgeld angehalten werden.

1DFK†%௘6WDW௘*KDQGHOWGDUEHUKLQDXVRUGQXQJVZLGULJZHU

௅YRUVlW]OLFKRGHUIDKUOlVVLJHQWJHJHQ†$EVDW]6DW]$EVDW]XQG6DW]

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௅HQWJHJHQ†$EVDW]%௘6WDW௘*HLQH$QWZRUWQLFKWLQGHUYRUJHVFKULHEHQHQ)RUP erteilt oder

௅HQWJHJHQ†D$EVDW]6DW]%௘6WDW௘*HLQGRUWJHQDQQWHV9HUIDKUHQQLFKWQXW]W Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

1DFK†$EVDW]%௘6WDW௘*KDWHLQH$QIHFKWXQJVNODJHJHJHQGLHAufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung.

8QWHUULFKWXQJQDFK†%XQGHVVWDWLVWLNJHVHW]%௘6WDW௘*

1

und nach GHU'DWHQVFKXW]*UXQGYHURUGQXQJ(௘8'௘6*௘9௘2

2

1 Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter KWWSVZZZJHVHW]HLPLQWHUQHWGH.

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S-k Seite 2

Geheimhaltung

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Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an:

௅|IIHQWOLFKH6WHOOHQXQG,QVWLWXWLRQHQLQQHUKDOEGHVVWDWLVWLVFKHQ9HUEXQGVGLHPLW der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union [Eurostat]),

௅'LHQVWOHLVWHU]XGHQHQHLQ$XIWUDJVYHUKlOWQLVEHVWHKW]%,௘7௘=௘%XQG5HFKHQ]HQWUHQ der Länder).

1DFK†$EVDW]9HUN௘6WDW௘*GUIHQDQGLHREHUVWHQ%XQGHVXQG/DQGHVEHK|UGHQIU die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Zur Vorbereitung von Planungs- und Gesetzgebungsverfahren dürfen diese Tabellen auch an die von den obersten Bundes- und Landesbehörden beauftragten Gutachter übermittelt werden.

1DFK†$EVDW]9HUN௘6WDW௘*GUIHQGLH(UJHEQLVVHGHU(UKHEXQJQDFK.UHLVHQ gegliedert veröffentlicht werden, wenn der Name der auskunftspflichtigen Unternehmen nicht

veröffentlicht wird.

1DFK†$EVDW]%௘6WDW௘*LVWHV]XOlVVLJGHQ+RFKVFKXOHQRGHUVRQVWLJHQ Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben

1. Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben),

2. innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden.

Nach § 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen werden der Monopol-kommission für die Begutachtung der Entwicklung der Unternehmens konzentration zusammengefasste Einzelangaben über die Prozentanteile der größten Unternehmens-gruppen, Unternehmen, Betriebe oder fachlichen Teile von Unternehmen des jeweiligen :LUWVFKDIWVEHUHLFKVEHUPLWWHOW+LHUEHLGUIHQGLH]XVDPPHQJHIDVVWHQ(LQ]HODQJDEHQ nicht weniger als drei Einheiten betreffen und keine Rückschlüsse auf zusammen-gefasste Angaben von weniger als drei Einheiten ermöglichen.

Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten.

Hilfsmerkmale, Identnummer, Löschung, Statistikregister

Name und Anschrift des Unternehmens, Name und Rufnummern oder Adressen für elektronische Post der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person sind +LOIVPHUNPDOHGLHOHGLJOLFKGHUWHFKQLVFKHQ'XUFKIKUXQJGHU(UKHEXQJGLHQHQ,Q den Datensätzen mit den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen werden diese +LOIVPHUNPDOHQDFK$EVFKOXVVGHUhEHUSUIXQJGHU(UKHEXQJVXQG+LOIVPHUNPDOHDXI ihre Schlüssigkeit und Vollständigkeit gelöscht. Angaben zu den Erhebungsmerkmalen werden solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist.

1DPHXQG$QVFKULIWGHV8QWHUQHKPHQVVRZLHGLH,GHQWQXPPHUZHUGHQLP Unternehmensregister für statistische Zwecke (Statistikregister) gespeichert (§ 13

$EVDW]%௘6WDW௘*LQ9HUELQGXQJPLW†$EVDW]6WDWLVWLNUHJLVWHUJHVHW]'LHYHUZHQGHWH ,GHQWQXPPHUGLHQWGHU8QWHUVFKHLGXQJGHULQGLH(UKHEXQJHLQEH]RJHQHQ8QWHUQHKPHQ sowie der rationellen Aufbereitung und besteht aus einer frei vergebenen laufenden 1XPPHU'LH,GHQWQXPPHUGDUILQGHQ'DWHQVlW]HQPLWGHQ$QJDEHQ]XGHQ(UKHEXQJV merkmalen bis zu 30 Jahre aufbewahrt werden. Danach wird sie gelöscht.

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Seite 3 S-k

Rechte der Betroffenen, Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten, Recht auf Beschwerde

Die Auskunftgebenden, deren personenbezogene Angaben verarbeitet werden, können

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der jeweils sie betreffenden personenbezogenen Angaben beantragen oder der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Angaben nach Artikel 21 '௘6*௘9௘2 widersprechen.

Sollte von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden, prüft die zuständige öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die antrag-VWHOOHQGH3HUVRQZLUGJHJHEHQHQIDOOVDXIJHIRUGHUWLKUH,GHQWLWlWQDFK]XZHLVHQEHYRU weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Fragen und Beschwerden über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen können jederzeit an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder oder an die jeweils zuständigen Datenschutzaufsichts-behörden gerichtet werden. Deren Kontaktdaten finden Sie unter

KWWSVZZZVWDWLVWLNSRUWDOGHGHGDWHQVFKXW].

FÜR

IHRE

UNTERLAGEN

Seite 1 S-k

Personenbeförderung im Schienennahverkehr und im

gewerblichen Omnibusverkehr – Jahresbericht 2018 S-k

Erläuterungen ]um )ragebogen

Eigentumsverhältnisse am Unternehmen Bei öffentlichen Unternehmen sind am Grund- oder Stammkapital oder vergleichbaren Kapitalausstattungen ausschließlich Körperschaften und Anstalten des öffent- lichen 5echts beteiligt an gemischtZirtschaftlichen Unter-nehmen sind öffentliche und private Anteilseigner beteiligt bei privaten Unternehmen sind dagegen keine Körper-schaften und Anstalten des öffentlichen 5echts beteiligt.

Als öffentlich gelten auch Unternehmen die ]u 100 Tochterunternehmen von öffentlichen Unternehmen sind.

Die Zuordnung ]um Eigentumsverhältnis ist unabhängig von der 5echtsform Ihres Unternehmens (௘]. B. AG GmbH KG௘.

Liniennahverkehr

Hier]u ]ählen alle Linienverkehre mit Straßenbahnen und Omnibussen (௘einschließlich Sonderformen des Linien- verkehrs gemäß § 43 3ersonenbeförderungsgeset] – 3BefG௘ soZie der freigestellte Omnibusverkehr die über-Ziegend da]u bestimmt sind die Verkehrsnachfrage im Stadt- Vorort- oder 5egionalverkehr ]u befriedigen (௘das ist im ZZeifel der )all Zenn in der Mehr]ahl der Beförde-rungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte 5eiseZeite 50 km oder die gesamte 5eise]eit eine Stunde nicht über-steigt௘ soZie alle mit 5egionalisierungsmitteln geförderten Eisenbahnverkehre. Die ]um Nahverkehr ]u rechnenden Eisenbahnverkehre können auch produktbe]ogen von den )ernverkehren abgegren]t Zerden.

Fahrgäste ௘Beförderungsfälle௘)

Als )ahrgäste Zerden Beförderungsfälle ge]ählt. Die Zahl der )ahrgäste im Linienverkehr ist für Medes Verkehrsmittel (௘Eisenbahn Straßenbahn Omnibus௘ getrennt an]ugeben.

Set]t Ihr Unternehmen verschiedene Verkehrsmittel ein und steigt der )ahrgast Zährend einer )ahrt auf ein an-deres Verkehrsmittel Ihres Unternehmens um Zird der )ahrgast erneut ge]ählt (௘Verkehrsmittelfahrt௘. Die Zahl der )ahrgäste Ihres Unternehmens (௘Unternehmensfahrten௘

muss deshalb um die Zahl der Umsteiger ]Zischen den Verkehrsmitteln niedriger sein als die Summe der )ahr-gäste der ein]elnen Verkehrsmittel (௘Verkehrsmittelfahrten௘.

Beispiel 1: Benut]t eine 3erson um ein )ahrt]iel ]u erreichen ]unächst einen Bus danach eine Straßenbahn und ]um Schluss einen anderen Bus Ihres Unternehmens so Zird diese einmal beim Verkehrsmittel Bus und einmal beim Verkehrsmittel Straßenbahn ge]ählt. Das ergibt ]Zei

)ahrgäste nach dem Verkehrsmittelfahrtkon]ept und einen )ahrgast nach dem Unternehmensfahrtkon]ept.

Beispiel 2: Befördert ein Unternehmen (௘mit einem Ver-kehrsmittel௘ im 5ahmen von Schülerfahrten oder im frei-gestellten Schülerverkehr 25 Schüler im Jahr Me 180-mal ]ur Schule und 180-mal ]urück so Zerden 25 [ 180 [ 2 9 000 )ahrgäste ge]ählt.

Im Gelegenheitsnahverkehr soZie bei Mietomnibusver-kehren und Ausflugsfahrten gelten Hin- und 5ückfahrt ]usammen als eine )ahrt (௘ein Beförderungsfall௘. Dagegen gelten bei )erien]ielreisen Hinfahrt und 5ückfahrt als Me eine )ahrt (௘]Zei Beförderungsfälle௘.

Eisenbahnen

Zu den Eisenbahnen ]ählen S-Bahnen soZie alle übrigen Eisenbahnen des Nahverkehrs (௘mit 5egionalisierungsmit-teln geförderte Eisenbahnverkehre௘. Die ]um Nahverkehr rechnenden Eisenbahnen können auch produktbe]ogen von den )ernverkehren abgegren]t Zerden.

S-Bahnen sind 5eise]üge des linienbe]ogenen Ballungs-raumverkehrs mit S\stemhalten im dichten Takt unter S-Bahn-TarifanZendung.

Straßenbahnen

Hier]u ]ählen neben den Straßenbahnen herkömmlicher Bauart auch Stadtbahnen Hochbahnen U-Bahnen SchZebebahnen soZie ähnliche Nahverkehrsbahnen.

Nicht einbe]ogen Zerden Berg- und Seilbahnen.

S-Bahnen hingegen Zerden den Eisenbahnen Obusse den Omnibussen ]ugeordnet.

Omnibusse

Kraftfahr]euge die nach Bauart und Ausrüstung ]ur Be-förderung von mehr als 9 3ersonen (௘einschließlich )ahrer௘

dienen. Hier]u ]ählen Kraftomnibusse und Obusse.

Direkte Beförderungseinnahmen insgesamt

Hier]u ]ählen die Einnahmen (௘ohne Umsat]steuer௘ mit di-rektem Be]ug ]ur 3ersonenbeförderung:

Einnahmen aus )ahrkartenverkäufen Bestellerentgelte

Abgeltungs]ahlungen für die Beförderung von begünstigten 3ersonengruppen

Schüler Studierende und andere Aus]ubildende nach § 45a 3BefG

1

2

3

4

5

Beachten Sie folgende HinZeise:

Unternehmen die ausschließlich freigestellten Schüler-verkehr durchführen sind zu dieser Statistik ebenfalls auskunftspflichtig.

Bitte be]iehen Sie in Ihre Meldung die Verkehrsleistungen Ihrer Subunternehmen im Liniennahverkehr im Linienfernver-kehr soZie im GelegenheitsverLinienfernver-kehr ein. Beförderungen die Sie im Auftrag eines anderen Unternehmens durchgeführt haben sind hingegen nicht ]u berücksichtigen. Sofern Sie im Liniennahverkehr ausschließlich als Subunternehmen tätig Zaren brauchen Sie – soZeit ]utreffend – lediglich die Ab-schnitte 2 und 3 ]u beantZorten. Subunternehmen sind Unter-nehmen die auf Basis eines Werk- oder Dienstvertrages mit einem anderen Unternehmen das Inhaber einer (௘Linien-௘

Genehmigung ist in dessen Auftrag )ahrten durchführen.

Hier]u ]ählt nicht der freigestellte Schülerverkehr. Bitte beachten Sie dass im Schienen- und Liniennahverkehr die Summe der )ahrgast angaben bei mehr als einem ein- geset]ten Verkehrsmittel größer ist als die )ahrgastangaben ]u den Unternehmensfahrten insgesamt (௘siehe 3௘.

SoZeit die vorhandenen Daten ]ur BeantZortung ein]elner )ragen nicht ausreichen genügen auch sorgfältig geschät]te Angaben.

Die Ermittlung der Verkehrsleistungsgrößen ist auf Seite 3 dieser Unterlage beschrieben.

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S-k Seite 2

noch: Direkte Beförderungseinnahmen insgesamt SchZerbehinderte nach § 148 Neuntes Buch

So]ial-geset]buch

anderen begünstigten 3ersonengruppen

Einnahmen aus Beförderungen die von Dritten in Ihrem Auftrag durchgeführt Zurden.

Einnahmen aus dem freigestellten Omnibusverkehr (௘]. B. freigestellter Schülerverkehr௘

Dagegen ]ählen hier]u nicht:

Abgeltungs]ahlungen ]. B. für unterlassene Tarifan-hebungen und Zahlungen ]um Ausgleich verbund- spe]ifischer Kosten

Ausgleichs]ahlungen (௘Subventionen oder Zuschüsse௘

die kein Entgelt für Beförderungsleistungen darstellen ge]ahlte oder erhaltene Vergütungen für Auftragsfahrten Bei Verbundunternehmen sind die auf Basis einer Ein-nahmenverteilung errechneten Einnahmen den kassen-mäßigen Einnahmen vor]u]iehen.

Fahrleistung

Die )ahrleistung ist in Zug-௘௘Buskilometern für die ein]el- nen Verkehrsmittel getrennt an]ugeben. Die Leerfahrten ]ur ersten Einstiegshaltestelle und von der let]ten Aus-stiegshaltestelle vom௘௘]um Betriebshof können

Die )ahrleistung ist in Zug-௘௘Buskilometern für die ein]el- nen Verkehrsmittel getrennt an]ugeben. Die Leerfahrten ]ur ersten Einstiegshaltestelle und von der let]ten Aus-stiegshaltestelle vom௘௘]um Betriebshof können

Im Dokument Straßen- und Schienenverkehr (Seite 53-63)