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9.1 Entfällt durch geänderte Planungen 9.2 Entfällt durch geänderte Planungen 9.3 Entfällt durch geänderte Planungen 9.4 Entfällt durch geänderte Planungen 9.5 Entfällt durch geänderte Planungen

9.6 Die Kompostieranlage muss über geeignete Vorkehrungen für die Bekämpfung von Ungeziefer wie Insekten, Nager und Vögel verfügen.

9.7 Entfällt durch geänderte Planungen

D. Gründe

1. Verfahrensgegenstand

Die RETERRA Erden Süd GmbH betreibt auf ihrem Betriebsgelände Neuenstadter Str. 200 in Öhringen eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Kom-postieranlage mit einer genehmigten Kapazität zur Behandlung von bis zu 29.000 t/a Bio- und Grünabfall (12.000 t/a Bioabfall und 17.000 t/a Grünabfall).

Mit Entscheidung vom 15.09.2000 hat das Landratsamt Hohelohekreis der Fa. Hauke Erden GmbH eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Kompostieranlage mit einer Bioabfallbehandlungskapazität von bis 19.500 t/a und einer Anlage zur Herstellung von Rindenmulch mit einer Kapazität von bis zu 4.000 t/a erteilt.

Mit Entscheidung vom 30.07.2003 wurde durch das Landratsamt Hohenlohekreis eine Erhöhung der zulässigen Behandlungskapazität auf 29.000 t/a, eine Erweiterung der zugelassenen Bioabfallarten und eine Steigerung der Rindenmulchherstellung auf 7.500 t/a zugelassen. In der Betriebseinheit 2 wird der Rindenmulch umgeschlagen.

Die Hauke Erden GmbH hat am 18.02.2016 beim Regierungspräsidium Stuttgart ei-nen immissionsschutzrechtlichen Änderungsantrag für die Erweiterung der zugelas-senen Kapazität für die Behandlung von Bioabfällen auf bis zu 51.500 t/a und die da-für erforderlichen baulichen Maßnahmen sowie die Neustrukturierung des Betriebsge-ländes gestellt. Ziel der geplanten Änderung war es darüber hinaus, die für den Wei-terbetrieb der Kompostieranlage erforderliche Herstellung des Stands der Technik zu ermöglichen, indem die technischen Anforderungen der TA Luft an Kompostieranla-gen erfüllt werden. In der Betriebseinheit 1a sollten Grünabfälle sowie geruchsarme, gewerbliche organische Abfälle mit einer Kapazität von 11.500 Mg/a im offenen An-nahmebereich angenommen, aufbereitet und kompostiert werden. In der Betriebsein-heit 1b sollten Bioabfälle und geruchsintensive gewerbliche, organische Abfälle mit einer Kapazität von bisher 60.000 Mg/a in einer geschlossenen Annahmehalle ange-nommen, umgeschlagen, aufbereitet sowie in der vorhandenen Haupt- und Nachrotte kompostiert werden. Davon sollten 20.000 Mg/a Bio- und Restabfall umgeschlagen und 40.000 Mg/a Bioabfall am Standort behandelt werden.

Das Regierungspräsidium Stuttgart erteilte die immissionsschutzrechtliche Ände-rungsgenehmigung mit Bescheid vom 22.10.2018 (Az.: 54.2-8823.81/KÜN/Hauke/

Kapazitätserweiterung). Von dieser Genehmigung wurde bis heute keinen Gebrauch gemacht. Diese Genehmigung gilt allerdings, soweit in dieser Entscheidung nichts Abweichendes geregelt ist, vollumfänglich weiter.

Die Firma Hauke Erden GmbH wurde an die RETERRA Süd GmbH & Co. KG ver-kauft, wodurch sich auch die strategische Ausrichtung des Anlagenbetriebs verän-derte und neu bewertet wurde. Mit Schreiben des Landratsamtes Hohenlohekreis vom 23.07.2021 wurde das Regierungspräsidium Stuttgart über die Gewerbeummel-dung der Firma Hauke Erden GmbH zur Firma RETERRA Erden Süd GmbH infor-miert.

Die Firma RETERRA Erden Süd GmbH plant bis Ende 2023 die Verarbeitungsmenge von Bioabfall in der Betriebseinheit 1a auf ca. 12.000 Mg/a zu begrenzen. Die Input-menge an Grünabfall in der Betriebseinheit 1b soll zukünftig auf Grundlage der Ge-nehmigung auf bis zu 37.100 Mg/a erhöht werden, sodass die beantragte Jahres-durchsatzleistung einschließlich der geplanten Bioabfallinputmenge in Höhe von 12.000 Mg/a im Zeitraum von 2020 bis 2023 insgesamt 49.100 Mg/a beträgt. Weiter-hin ist der Umschlag von 20.000 Mg/a Bio- und Restabfall sowie 7.500 Mg/a Rinden-mulch vorgesehen. Ab 2024 ist eine reine Grüngutkompostierung mit 51.500 Mg/a so-wie Rest- und Bioabfall mit einer Menge von maximal 40.000 Mg/a für den Umschlag geplant. Der Umschlag von 7.500 Mg/a Rindenmulch bleibt unverändert. Zukünftig sollen keine flüssigen organischen Abfälle mehr in der Anlage verarbeitet werden.

Daher soll auch auf die Annahmeeinrichtungen für flüssige Abfälle verzichtet werden.

Die Annahmehalle unterscheidet sich in der Größe und Position von der in 2018 ge-nehmigten Annahmehalle. Sie soll eine Grundfläche von ca. 1.242m² aufweisen und sowohl über ein Zufahrts- als auch Ausfahrtstor zur Ein- und Ausfahrt von LKWs ver-fügen. Es ist eine Schütthöhe von 3,0 m vorgesehen.

Die bisher bestehenden Hauptrotteboxen werden optimiert und nicht wie in der Ge-nehmigung vom 22.10.2018 geplant durch eine neu zu errichtende Hauptrotte ersetzt.

Hierzu werden die bisher mit einer Goretexmembran abgedeckten verschiebbaren Stahlrahmenkonstruktionen der Rotteboxen neu abgedichtet und die Abluft aus den Rotteboxen abgesaugt und einem Biofilter zugeführt.

Zur Verhinderung von diffusen Geruchsemissionen werden die Ein- und Ausfahrtstore der nach wie vor geplanten Annahmehalle mit einer effektiven Luftschottanlage aus-gestattet. Die Stahlrahmenkonstruktion weist geringe Spaltmaße auf. Um das Austre-ten weiterer diffuser Emissionen zu vermeiden, wird die Rotteabluft infolge eines durch Absaugung entstehenden Unterdrucks nicht nach außen getragen. Die Abluft aus der Absaugung der Annahmehalle wird zusammen mit der Rotteabluft dem Biofil-ter zugeführt.

Für die anfallenden Prozesswasser (Sickerwasser aus Bioabfall in Annahmehalle und Sickerwasser aus der Hauptrotte, Sickerwasser aus Restabfall aus der Annahme-halle, Kondensat aus der Abluftführung) sollen neue Speicherbehälter errichtet wer-den. Geplant ist ein zweiter Betriebswasserspeicher für Oberflächenwasser mit einem Nutzvolumen von ca. 3000 m³. Die Betriebswasserspeicher werden über einen neuen Sandfang gespeist. Das Regenwasser der Dachflächen der Bestandsgebäude und der Neubauten werden zukünftig in einem Regenrückhaltebecken mit einem Fas-sungsvermögen von 190 m3 gespeichert. Für das benötige Löschwasser wird ein neuer Behälter mit einem Fassungsvermögen von 250 m3 errichtet. Das Entwässe-rungskonzept wurde im Vergleich der letzten immissionsschutzrechtlichen Genehmi-gung vom 22.10.2020 auf die Rückhaltung eines 30-jährigen Regenereignisses ange-passt.

Weiter wird sich der innerbetriebliche Verkehr dahingehend ändern, dass keine zu-sätzliche Eingangswaage, sondern eine separate Ausgangswaage installiert und das Ein- und Ausfahrtstor zur Anlage um ca. 3 Meter verbreitert werden soll.

Es ist keine Erhöhung der genehmigten Gesamtanlagenkapazität geplant. Der bis-lang genehmigte Abfallschlüsselkatalog wird allerdings um die Abfallschlüsselnum-mer 17 01 02 Ziegel zur Lagerung und zum Umschlag erweitert. Der grundsätzliche Verfahrensablauf der Grünabfallkompostierung sowie der Kompostaufbereitung än-dert sich nicht.

Bis Ende 2023 ist die Annahmehalle eine Nebeneinrichtung zum Kompostwerk. Ab dem Jahr 2024 ist die Annahmehalle eine reine Umschlaghalle. Eine Kompostierung von Bioabfall soll dann nicht mehr stattfinden, weshalb kein Material aus der Annah-mehalle in die Kompostierung gelangen wird. Der Tatbestand der Nebeneinrichtung wird ab 2024 entfallen.

Zur näheren Darstellung des Gegenstands dieser Genehmigung wird im Übrigen auf die von der Antragstellerin vorgelegten Antragsunterlagen verwiesen.