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— VERSION KONTAKTPERSON —

Im Dokument Friederike Stahlmann (Seite 115-121)

Angaben Kontaktperson Name:

Möglichkeit der Kontaktaufnahme bei Nachfragen:

(Sofern Sie eine anonyme Teilnahme bevorzugen, senden Sie mir den Fragebogen bitte per Post zu.)

Persönliche Daten des Abgeschobenen

(werden ausschließlich zur Zuordnung der Betroffenen und der Vermeidung der doppelten Listung genutzt und unter keinen Umständen an Externe weitergegeben)

Datum des Abschiebeflugs Name

Aktualität des Kontaktes

Seit wann haben Sie Kontakt mit dem Abgeschobenen?

Wann hatten Sie zuletzt Kontakt mit dem Abgeschobenen?

Es war Ihnen möglich diese Fragen in Abstimmung mit dem Betroffenen zu beantworten?

Ankunft in Kabul

Waren bei Ankunft am Flughafen Vertreter internationaler Organisationen (z.B. IOM, IRARA etc), der dt. Botschaft oder des Ministeriums für Rückkehrer vor Ort? Falls ja: welche?

Gab es das Angebot, auf Kosten von IOM oder IRARA direkt in eine andere Stadt weiterzufliegen? Falls ja:

Warum wurde es angenommen oder ausgeschlagen?

Wurde dem Betroffenen Geld für akuten Bedarf ausgehändigt? Falls ja: durch wen und wieviel?

Hat der Betroffene erfahren, wo er temporär unterkommen kann?

Hat der Betroffene erfahren, wo und wie er weitere Rückkehrhilfen beantragen kann?

Falls ja: wann und durch wen?

Migrationsgeschichte nach der Abschiebung aus Deutschland / derzeitiger Aufenthalt:

Haben Sie Informationen über den Verbleib des Betroffenen nach der Abschiebung?

Ja Nein

Falls der Betroffene seit seiner Abschiebung Afghanistan nicht verlassen hat:

Er ist in Kabul geblieben

Er hält sich in einem anderen Landesteil auf Er hat vor, dauerhaft in Afghanistan zu bleiben Er macht sich Hoffnung auf eine reguläre Rückkehr nach Europa (z.B.: Eheschließung, Ausbildungs- oder Arbeitsvisum, Rückholung aufgrund unrechtmäßiger Abschiebung etc.)

Er plant seine Flucht

Falls der Betroffene seit seiner Abschiebung Afghanistan verlassen hat:

Wie viele Wochen/Monate nach der Abschiebung hat er Afghanistan wieder verlassen?

(wenn nötig: Schätzung)

Er war in der Folge erneut von Abschiebung nach Afghanistan betroffen

(aus Europa, Türkei, Iran )

In welchem Land hat er sich zum Zeitpunkt des letzten Kontakts aufgehalten?

Wohnsituation in Afghanistan

Wissen Sie wo der Betroffene seit seiner Ankunft in Afghanistan unterkommen ist?

Ja Nein

Falls ja: Wo und wie ist der Betroffene abgesehen von dem eventuell zweiwöchigen Aufenthalt in der IOM-Unterkunft untergekommen?

Art der Unterkunft Stadt/Provinz

Nur temporär möglich – Falls zutreffend:

warum?

Dauerhaft verfügbar Hotel

Einfache Herberge

Bei Verwandten oder Freunden (mietfrei) – öffentlich bekannt Bei Verwandten oder Freunden (mietfrei) – versteckt

Reguläres Mietverhältnis (Singleunterkunft)

Reguläres Mietverhältnis (geteilt) Bezahltes Versteck

Sog. „informal settlement“ (un-zureichende Versorgung mit bei-spielsweise Wasser, Strom, Ab-wasser, Schutz vor Witterung…) Obdachlos

Sonstiges

Finanzierung des alltäglichen Bedarfs nach der Abschiebung Wissen Sie wovon der Betroffene seit seiner Abschiebung gelebt hat?

Ja Nein

Falls ja: Wie hat der Betroffene seinen alltäglichen Bedarf in Afghanistan nach der Abschiebung finanziert (Transport, Unterkunft, Ernährung, med. Versorgung, Kommunikation, Bestechungsgelder bei Behörden etc.)?

Art der Finanzierung

Hauptsächliche Finanzierung

Zusätzliche Finanzierung Eigene vorhandene Mittel

Verdienstmöglichkeiten in Afghanistan Rückkehrhilfen

Falls zutreffend: durch wen, wann erhalten und wie hoch?

Weitere humanitäre Hilfen

Unterstützung von außerhalb Afghanistans (Unterstützer Dtl., Familie im Ausland ) Kredit

Sonstiges

Falls er in Afghanistan Familie hat und diese ihn unterstützt:

Familie kann und will unterstützen – temporär (bis zu 3 Monaten)

Familie kann und will unterstützen – dauerhaft Familie unterstützt, muss dafür aber zu existenzbedrohlichen Maßnahmen greifen (Verkauf von Land, Kredit, Verheiratung von Mädchen, etc.)

Falls er in Afghanistan Familie hat und diese ihn nicht unterstützt:

Familie will unterstützen, kann aber nicht Familie könnte unterstützen, aber will nicht Familie kann nicht unterstützen, würde aber auch nicht unterstützen, wenn sie könnte Er kann keinen Kontakt mit der Familie aufnehmen

Falls zutreffend: warum?

Hatte der Betroffene zum Zeitpunkt der Abschiebung Schulden?

(nur bei Schuldnern außerhalb Deutschlands, z.B: Verwandte, Kreditgeber für die Flucht)

Ja Nein k.A.

Waren vor der Abschiebung Dritte von der finanziellen Unterstützung des Abgeschobenen abhängig?

(nur außerhalb Deutschlands: z.B. Verwandte in Afghanistan, Iran, Pakistan, Türkei, Griechenland )

Ja Nein k.A.

Falls ja: Wird mittelfristig erwartet, dass der Betroffene diese Versorgerrolle wieder übernimmt?

Ja Nein k.A.

Medizinische Versorgung

Wissen Sie, ob der Betroffene in Afghanistan Bedarf an medizinischer Versorgung hatte?

Ja Nein

Falls ja: Um welche Art der Erkrankung handelte es sich?

Physisch (akut) Physisch (dauerhaft) Psychisch

Welche Erfahrungen hat der Betroffene in der Folge gemacht?

Er hat die nötige Versorgung durch staatliche oder humanitäre Institutionen erhalten

Er hat die nötige Versorgung durch kommerzielle Institutionen erhalten

Die verfügbare Versorgung war qualitativ mangelhaft

Die Versorgung war nicht verfügbar, weil er sie sich nicht leisten konnte. Falls ja: Angaben zu Kosten Die Versorgung war nicht verfügbar, weil sie nicht vorhanden war

Sonstiges

Gewalterfahrungen

Wissen Sie, ob der Betroffene seit seiner Abschiebung in Afghanistan Gewalterfahrungen gemacht hat?

Ja Nein

Falls Sie wissen, dass der Betroffene Gewalterfahrungen gemacht hat, welcher Art waren diese und wie oft hat er diese erlebt?

Kriminalität

Falls zutreffend: welcher Art? (Bsp.: Raub, Entführung, Körperverletzung, Mord) Weiterverfolgung (bei Vorverfolgung)

Übergriff oder Androhung von Gewalt aufgrund des Status als Rückkehrer

Falls zutreffend: durch wen?

Übergriff oder Androhung von Gewalt gegen Angehörige od. Freunde aufgrund der Rückkehr Falls zutreffend: durch wen?

Übergriff oder Androhung von Gewalt aufgrund bekanntgewordenen Verhaltens in Dtl.

Falls zutreffend: durch wen?

Opfer kriegerischer Handlung (z.B. Raketenbeschuss, Attentate, Bomben, Minen, Schusswechsel)

Verhaftung, Übergriffe oder angedrohte Gewalt durch staatl. Sicherheitskräfte und mit dem Staat assoziierte Milizen

Übergriffe oder angedrohte Gewalt durch Aufständische und mit ihnen assoziierte lokale Milizen (Taliban, IS)

Selbstverletzung/ Suizid Sonstige

Weitere Informationen, die für die Sicherheit des Betroffenen bedeutsam sind:

Im Dokument Friederike Stahlmann (Seite 115-121)