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5 Zukünftige Maßnahmen und Anforderungen

5.2 Verknüpfung und Vernetzung

Eine Verbesserung der Verknüpfung der unterschiedlichen Träger im öffentlichen Verkehr, insbesondere zwischen Schiene und Bus, ist grundsätzlich als zielführend im Hinblick auf die Förderung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel anzusehen und daher anzustreben. Dies ist auch seit Jahren Zielsetzung der Verkehrspolitik des Landes (vgl. Landesweite Nahverkehrspläne, ÖPNV-Gesetz) und ebenso im Masterplan Mobilität verankert.

Entsprechend gehört dieser Ansatz auch zu den verkehrspolitischen Zielen des Kreises. Vorhaben, mit denen hier weitere Verbesserungen erzielt werden sollen, stehen im Kreis Plön mit dem Bus-Bahn-Konzept zur Strecke Kiel – Schönberger Strand und mit der Entwicklung der Busbedienung nach ITF-Grundsätzen konkret zur Umsetzung an (siehe auch Kap. 6.5.2). Mit letzterer Maßnahme geht auch eine deutliche Verbesserung der Verknüpfung Bus/Bus an den Taktknoten einher. Als ergänzende Maßnahme mit Blick auf die Verbesserung der Verknüpfung Bus/Fähre ist der vorgesehene Ortsbus Schrevenborn zu nennen. Im Hinblick auf den praktischen Nutzwert der planerisch konzipierten Verknüpfungen wird sich eine weitere spürbare Verbesserung durch die Einführung des Anschlusssicherungssystems ergeben, wenn das Regio-RBL als Voraussetzung hierfür implementiert ist.

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Abb. 13: Zukünftige Verknüpfungen im Kreis (z.T. Vorschläge)

Seite 51 5.2.2 Intermodale Verknüpfung

Neben dieser intramodalen Vernetzung ist auch eine intermodale Verknüpfung zwischen öffentlichen und individuellen Verkehrsmitteln ein aktuelles Thema, da ein zunehmender Wechsel der Verkehrsteilnehmer zwischen unterschiedlichen Verkehrsmitteln (je nach Mobilitätszweck) erwartet wird. Auch zur Weiterentwicklung der diesbezüglichen Verknüpfungssituation tätigt der 3. RNVP bereits Ausführungen (dort Kap. 6.4.2). Zudem bietet der Masterplan Mobilität darüber hinausgehende konzeptionelle Ansätze: Hier werden eine Reihe von sog. „Mobilitätsstationen“ vorgeschlagen, an denen neben dem ÖPNV und ggf. SPNV auch P&R, B&R mit hochwertigen Radabstellanlagen und zusätzlich je nach örtlicher Situation auch Fahrradverleih, Carsharing und Batterielademöglichkeit angeboten werden, bei Bedarf ergänzt durch Angebote der sozialen Dorfinfrastruktur bzw. Nahversorgung. Ziel ist in jedem Falle zunächst die Erweiterung des Einzugsbereiches der gut bedienten regionalen ÖPNV-Achsen, um die Nachfrage dort durch unkomplizierte auf individuelle Verkehrsmittel gestützte Zu- und Abbringerverkehre zu stimulieren und die Verringerung der einseitigen Abhängigkeit vom Auto auch in der Fläche zu fördern.

Hinzuweisen ist darauf, dass der Einrichtung hochwertiger Radabstellanlagen besonderes Augenmerk zu widmen ist, damit auch Nutzer von hochpreisigen Fahrrädern, v.a. Pedelecs und e-Bikes, sichere Unterbringungsmöglichkeiten vorfinden; mit diesen relativ neuartigen Verkehrsmitteln kann der Einzugsbereich wie auch der nutzende Personenkreis für die Kombination Rad / ÖPNV erheblich erweitert werden.

Je nach Standort und Ausstattung können die „Mobilitätsstationen“

ferner integraler Bestandteil neuer Ortskerne werden, die zu lebendigen Zentren des Dorflebens einen wichtigen Beitrag leisten.

Hinsichtlich der Standortauswahl und der Planung, Ausgestaltung und Umsetzung erscheint ein Zusammenwirken der Gemeinden, der Ämter, der Kreisverwaltung, der AktivRegionen und des regionalen Mobilitätsmanagements, an Bahnhalten auch der NAH.SH GmbH zielführend.

Gemäß der Konzeption im Masterplan sollten als Standorte mit eher umfassender Ausstattung die übergeordneten ÖPNV-Verknüpfungspunkte vorgesehen werden (Ascheberg, Lütjenburg, Preetz, Plön Schönberg, Schwentinental-Raisdorf, Wankendorf). Die Stadt Plön sieht die Errichtung einer größeren Mobilitätsstation am dortigen ZOB als anzustrebende Maßnahme an, die Stadt Preetz beabsichtigt eine Umsetzung am Bahnhof. Weitere Standorte mit eher geringerer Ausstattung (ggf. nur B&R/P&R) sind gemäß Vorschlag Masterplan die übrigen heutigen und zukünftigen Bahnhalte, die Fähranleger sowie Bushaltestellen in Barsbek, Bönebüttel, Panker, Hohenfelde, Hohwacht, Kalifornien, Kirchbarkau, Nettelsee, Schlesen, und Selent; zusätzlich käme sicher die Haltestelle „Rastorfer Kreuz“ aufgrund ihrer Umsteigefunktion ergänzend in Frage (letztere vorbehaltlich der längerfristigen Beibehaltung der Verknüpfungsfunktion).

Die Einrichtung von Verknüpfungsanlagen der genannten Art befindet sich im gemeindlichen Zuständigkeitsbereich. Vor diesem Hintergrund ist auf die bereits bestehende „B&R-Offensive“ des Landes hinzuweisen: Über die Landesweite Verbundgesellschaft NAH.SH GmbH können Städte und Gemeinden bei der Standortwahl und der Anlagenplanung für B&R- und auch P&R-Anlagen unterstützt werden; für die Umsetzung gibt es Fördermittel bis zu 75% der förderfähigen Kosten bzw. max. 7.500 Euro/Stellplatz.

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Eine weitere Möglichkeit der intermodalen Verknüpfung zwischen ÖPNV und Fahrrad, die wiederholt in die Diskussion eingebracht wird, ist die Mitnahme von Fahrrädern in den Fahrzeugen des regulären Linienverkehrs. Speziell im Linienbusverkehr sind die Spielräume, die über die heutigen Regelungen hinausgehen, allerdings eng begrenzt. Für eine Mitnahme im Fahrzeuginnern bedürfte es größerer Abstellkapazitäten, die aber entweder auf Kosten der vorhandenen Plätze (v.a. Sitzplätze) gehen würde, was in den Hauptverkehrszeiten aus Gründen der Nachfrage ohne den kostenintensiven Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge nicht durchführbar wäre und unter dem Aspekt des Fahrkomforts und der Fahrgastsicherheit für die übrigen Fahrgäste auch außerhalb der Hauptverkehrszeiten in vielen Fällen nicht akzeptabel erschient. Eine Beförderung auf an der Fahrzeugaußenseite angebrachten Haltern oder in Anhängern würde bei größerer Inanspruchnahme zu Verzögerungen im Betriebsablauf führen, die infolge des dann erforderlich werdenden Fahrzeugmehreinsatzes zur Abdeckung der gegebenen Fahrtenhäufigkeit erhebliche Mehraufwendungen erforderlich machen und durch die verminderte Reisegeschwindigkeit attraktivitätsmindernd wirken würde.

Günstiger sind die Bedingungen im SPNV und bei der Fördeschifffahrt – hier zukünftig nach Beschaffung der neuen Schiffe weiter verbessert (vgl. Kap. 5.1.4). Im Busverkehr wird der Fokus hingegen auch längerfristig auf speziellen „Fahrradbus“-Angeboten liegen müssen.

5.2.3 Möglichkeiten der Digitalisierung

Ein Thema, das seit dem 3. RNVP deutlich intensiver diskutiert wird, ist die fortschreitende Digitalisierung – auch im Bereich der Mobilität, die infolge der technischen Entwicklung und der Verbreitung von

mobilen Endgeräten (Smartphones) in Verbindung mit den prinzipiell vorhandenen Datenmengen neue Möglichkeiten bietet. Mit der in Kap. 4.2.10 erläuterten NAH.SH-App ist ein wichtiger Schritt im Interesse der Vereinfachung der Nutzung verknüpfter Verkehre getan, wobei dies erst seinen vollen Nutzen entfalten kann, wenn die Echtzeitdaten aller Verkehrsunternehmen angezeigt werden und die Anschlusssicherung praktisch angewendet wird.

Potenziell bieten sich über die Digitalisierung noch erheblich erweiterte Möglichkeiten, die die Nutzung des ÖPNV, ggf. auch im Rahmen multimodaler Mobilität, vereinfachen und steigern können, indem eine Weiterentwicklung zu einem „digitalen Zugangsmedium“

erfolgt. Dies wird auch im Masterplan Mobilität mittelfristig als Maßnahme vorgesehen. Hierzu gehören z.B. die Zusammenführung von Informations-, Buchungs-, Kauf- und Bezahlfunktionen auf einer einzigen Mobilitätsplattform, erweitert auf weitere Mobilitätsangebote in Ergänzung zum ÖPNV wie etwa Carsharing, Bikesharing, Parken und auch Mitfahrmöglichkeiten. Angebotskomponenten außerhalb des Verkehrsbereichs wie z.B. touristische Einrichtungen, Schwimmbäder oder Büchereien können den Nutzwert weiter steigern. Hier besteht eine enge Verknüpfung mit dem Bereich des Vertriebs, weswegen diesem Bereich zuzuordnende Systemfragen eine Rolle spielen.

Des Weiteren sind zu beachten: Investitionsaufwand, Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern (Technik, Management) und damit verbundene laufende Kosten, Kompatibilität mit anderen Regionen bzw. Verkehrsverbünden (insbesondere HVV), VDV-Standards, soweit vorhanden und zielführend, Datensicherheit und Datenschutz, Schutz vor missbräuchlicher Nutzung und Kooperation mit in die Nutzungsmöglichkeiten eingebundenen Partnern.

Seite 53 Das Thema ist für einen modernen ÖPNV von Bedeutung und daher

wird eine Einführung angestrebt, auch erklärtermaßen durch die neue Landesregierung; die o.g. Fragen müssen geklärt und eine entsprechende Strategie zur Implementierung entwickelt werden.

Festgehalten werden muss, dass hier keineswegs eine isolierte Lösung für den Kreis Plön angestrebt werden soll. Richtigerweise bearbeitet die NAH.SH GmbH dieses Thema, zunächst als Projekt zum digitalen Vertrieb; Mitwirkung der NSH bzw. der Verkehrsunternehmen ist dabei unerlässlich. Möglicherweise kann, wie im Masterplan Mobilität angeregt, die KielRegion innerhalb Schleswig-Holsteins eine Pilotfunktion übernehmen.

Zu ergänzen ist, dass mittels Digitalisierung auch Verbesserungen in den betrieblichen Prozessen und in der Kundenansprache bzw. der Bereitstellung „maßgeschneiderter“ Angebote möglich sind.

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