• Keine Ergebnisse gefunden

13 Das Hinzufügen weiterer, in der Grösse

11.1.1 Die Verbesserung der

bauphysikalischen Eigenschaften Indikationen:

Diese Massnahmen sind notwendig, wenn das Gebäude Mängel und Schäden aufweist (undichte Dächer, wind- und regendurchlässige Fenster- und Fassadenkonstruktionen, eine unzureichende Wär-medämmung, einen ungenügenden Schallschutz usw.).

Oft sind es die steigenden Unterhaltskosten oder die Klagen der Mieter, welche zur Ueberprüfung des Bauzustandes führen.

Ebenso können Veränderungen der äusseren Gegebenheiten – etwa die Zunahme des Strassen-verkehrs – oder neue Vorschriften und Normen eine entsprechende Massnahme bewirken1.

Auch vor einer Erneuerung der technischen Anla-gen müssen die bauphysikalischen EiAnla-genschaften eines Gebäudes untersucht werden.

Eine weniger bekannte Indikation ist die Verände-rung des Innenklimas. Feuchtigkeitsschäden zeigen sich, wenn die Oberflächen der Räume bereits mehrmals erneuert worden sind. Der Parkettboden beispielsweise ist nun mit synthetischen Spanntep-pichen oder mit PVC-Belägen überdeckt. Wände

und Decken sind mit Dispersionsfarben mehr-schichtig gestrichen und können deshalb nicht mehr atmen. Rauhfasertapeten ersetzen die ursprünglichen Papiertapeten oder den minerali-schen Abrieb. Die Möbel sind nur noch selten aus Naturholz gefertigt. Die heute verwendeten Aus-stattungsmaterialien können kaum mehr zum Feuchtigkeitsausgleich innerhalb eines Raumes beitragen. Dies führt bei einer relativ tiefen Zim-mertemperatur zu erhöhter Luftfeuchtigkeit und zu einem labilen Innenklima und wegen ungenügen-der Wärmedämmung schliesslich zu erheblichen Feuchtigkeitsschäden.

1 Wir kennen nicht wenige historische Beispiele, in denen Brände bzw. Brandschutzvorschriften die Erneuerung von Bauwerken und die Entwicklung von Siedlungsformen wesentlich mitgeprägt haben (die Lauben der Berner Altstadt etwa oder die Steinbauten im Unterengadin usw.). In frühe-rer Zeit wurden Holzbauten deshalb durch Steinbauten erwei-tert oder durch eine steinerne Aussenmauer geschützt.

Abb. 11.4

Schematische Darstellung: Verbesserung der bauphysikalischen Eigenschaften der Gebäudehülle.

Massnahmen

Folgende Massnahmen zur Verbesserung der bau-physikalischen Eigenschaften sind üblich:

– das Ersetzen der Fenster (Schallschutz- und/oder Wärmedämmung);

– die Wärmedämmung der Fenstersturze und -gesimse, insbesondere der Rolladenkästen;

– eine neue Aussenhaut durch vorgehängte Fassa-den oder eine verputzte Aussenisolation;

– die Wärmedämmung des Daches;

– Die Wärmedämmung der Kellerdecke.

2 Vergleiche dazu: IP Bau «Grundlagendaten für den Unterhalt und die Erneuerung von Wohnbauten», EDMZ Nr. 724.441 d, Bern 1994.

Art der Eingriffe

Auch wenn jede einzelne Massnahme gut und zweckmässig geplant worden ist, kann sie – im Sinne einer «Kettenreaktion» – unvorhergesehene Folgen haben. So führt zum Beispiel die Aus-wechslung der undichten Fenster nicht nur zu einer besseren Wärmedämmung, sondern auch zu einem besseren Schutz gegen den Aussenlärm. Dadurch werden die «internen» Geräusche möglicherweise plötzlich als Störung empfunden und lassen bei den Bewohnern den Wunsch nach einer besseren Schalldämmung im Gebäudeinnern entstehen.

Die Arbeiten zur Verbesserung der bauphysikali-schen Eigenschaften werden meist an der Aussen-fläche durchgeführt. Sie bedingen ein Gerüst und verursachen bereits aus diesem Grunde beträchtli-che Kosten. Dieses Gerüst sollte daher für möglichst viele Arbeiten genutzt werden. Von Bedeutung ist deshalb nicht nur die jetzige Funktionstauglichkeit der einzelnen Bauteile, sondern auch deren weitere Nutzungsdauer2.

Entscheidung

Die Aussenhaut ist ein wesentlicher Teil eines Gebäudes. Entsprechend kostspielig ist denn auch deren Erneuerung. Der Eigentümer hat sich daher mit Fachleuten zu beraten und seine Entscheidung für oder gegen eine Erneuerung aufgrund einer sorgfältigen Analyse und einer Kostenberechnung zu treffen. Die Mieter können zu dieser grundsätzli-chen Entscheidung wenig beitragen.

Anders als bei der grundsätzlichen Entscheidung ist eine Mitsprache der Mieter bei der Gestaltung der Details (z.B. Farbe des Fassadenanstriches usw.) möglich und sinnvoll. Sie stärkt die Identifikation der Bewohner mit ihrem Zuhause.

Die Darstellung der Faktoren, die auf das Bauwerk einwirken, ist dem Buch «Bauphysik» von Ch. Zürcher entnommen.

Die Kosten für diese Erneuerung müssen zunächst aus den Rückstellungen für Unterhaltsarbeiten gedeckt werden. Eine bauphysikalische Erneuerung ist zugleich aber eine wertvermehrende Investition.

Ein Teil der Kosten kann deshalb auf die Mietzinsen überwälzt werden. Als Folge der besseren Wärme-dämmung dürfen indes geringere Heizkosten erwartet werden.

Ablauf

Die Arbeiten finden meist ausserhalb der Wohngen statt und können zu einem grossen Teil als un-abhängige Einheiten geplant werden.

Doch auch wenn die Erneuerung der Aussenhaut die Bewohner einer Liegenschaft in ihrem Alltag nur wenig behindert, sind während der Ablaufplanung folgende Punkte besonders zu beachten3:

a) Bei einer Erneuerung der Fenster ist die Abspra-che mit den Mietern Voraussetzung für eine ter-mingerechte Durchführung.

b) Die Erneuerung der Fenster sollte aus energeti-schen Gründen nicht während der Heizperiode erfolgen.

c) Arbeiten, welche den Zugang zu den Woh-nungen voraussetzen, sollten vorzugsweise nicht während der Schulferien stattfinden.

d) Ein Gerüst beeinträchtigt die Privatsphäre der Bewohner. Der Schutz vor Einsicht (Rolläden, Lamellenstoren) ist – wenn möglich – ohne grös-sere Unterbrüche zu gewährleisten.

e) Ein Gerüst erhöht die Einbruchsgefahr. Dies gilt in besonderem Masse während der Ferienzeit.

Architektonische Aufgaben

Durch die Erneuerung der Aussenhaut erhält das Gebäude auch eine neue Fassade. Soll diese Fas-sade die Gebäudestruktur, die Funktion und die Bedeutung des Bauwerkes nun sichtbar machen, oder soll sie – im Sinne des «decorated shed»4– zur eigenständigen dekorativen «Verpackung» wer-den5? Leider besteht heute die Tendenz, Gebäude nur «einzupacken», ohne dabei die vielfältigen Möglichkeiten der Fassadengestaltung schöpferisch zu nutzen6.

Und schliesslich müssen bei einer solchen Erneue-rung die konstruktiven Details zweckmässig, dauer-haft und formal befriedigend ausgeführt werden:

– die Einfassung der Oeffnungen;

– der neue Sonnenschutz (keine Fensterläden mehr);

– die Ausbildung der Gebäudeecken;

– der obere und der untere Abschluss der Aus-senwand (Dachrand und Sockel) usw.

3 Vergleiche dazu: IP Bau «Bauerneuerung, Ablaufplanung vom Projekt zur Ausführung», EDMZ Nr. 724.434 d, Bern 1992.

4 «decorated shed» = dekorierte Hütte. Dieser Terminus wird von Robert Venturi und Charles Jenks verwendet.

5 Vergleiche dazu das Kapitel 16.3

6 Zum Thema der Fassadengestaltung wird am Laboratoire d’expérimentation architecturale (LEA) der ETH Lausanne ein

«Cahier LEA» vorbereitet, das aber frühestens im Jahre 1995 erscheinen wird.

11.1.2 Die Erneuerung der haustechnischen