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Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur im Zusammenhang mit der

5.3 Für Schwerpunkte und Maßnahmen erforderliche Informationen

5.3.1 Schwerpunkt 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und

5.3.1.2 Maßnahmen zur Umstrukturierung und Entwicklung des Sachkapitals und zur

5.3.1.2.5 Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur im Zusammenhang mit der

(Bezug zur ELER-VO: Artikel 20, Buchstabe b, Ziffer v in Verbindung mit Artikel 30;[Code 125]) 1111.... BeschreibungBeschreibungBeschreibungBeschreibung

Ziel der Maßnahme

Verbesserung der ländlichen Infrastruktur im Zusammenhang mit der Erhöhung der Wettbewerbsfä-higkeit der Land- und Forstwirtschaft.

Inhaltliche Begründung

Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft wird von der Gemein-schaft eine Unterstützung angestrebt, die durch die Verbesserung der Infrastruktur erreicht werden soll. In der Nationalen Strategie wird hervorgehoben, dass gute land- und forstwirtschaftliche Struk-turen Voraussetzung für eine kostengünstige Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen sind. Der weiterhin hohe Bedarf in Brandenburg ergibt sich sowohl aus der Notwendigkeit der Ver-besserung der Erschließung und Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen im Zusam-menhang mit einer Regelung des Bodeneigentums sowie anderen Entwicklungsmaßnahmen zur Entflechtung konkurrierender Flächenansprüche. Flurbereinigung und Flurneuordnung zeichnen sich somit als zentrale Instrumente des Flächenmanagements aus. Gefördert werden sollen investive Maßnahmen sowie deren Vorbereitung und Begleitung im Zusammenhang mit land- und forstwirt-schaftlichen Tätigkeiten. Maßnahmen in diesem Kontext zeigten bisher positive Wirkungen hinsicht-lich der Unterstützung wirtschafthinsicht-licher Tätigkeit, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und ländli-cher Infrastrukturen sowie positiver investitionsbegleitender Effekte. Durch eine Umsetzung im Zu-sammenhang mit Maßnahmen des Schwerpunktes 3 können zudem regionale Entwicklungsprozes-se wirkungsvoll flankiert werden.

Erwartet werden neben der einzelbetrieblichen Unterstützung land- und forstwirtschaftlicher Unter-nehmen durch die Beseitigung infrastruktureller Defizite und der damit verbundenen Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen weitere Wirkungen zur Verbesserung der Umwelt und der Lebensqualität der Einwohner im ländlichen Raum. Dazu gehören auch die Beseitigung oder Minde-rung von Konflikten zwischen der landwirtschaftlichen Nutzung und den Interessen des Landschafts- und Naturschutzes und positive Umweltwirkungen durch die Einbeziehung von Maßnahmen zur Si-cherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes (z. B. Schutzpflanzungen).

Inhalt der Maßnahme

Diese Maßnahme wird auf der Grundlage der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume, Maßnahme 4.1.2.5 innerhalb der Verfahren zur Feststellung und Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raumes nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LWAnpG) angeboten (a).

Außerhalb der o. g. Nationalen Rahmenregelung gibt es ergänzende Fördergegenstände (b).

Im Mittelpunkt stehen die

- Verbesserung der Agrarstruktur, - Neuordnung ländlichen Grundbesitzes,

- Sicherung und Weiterentwicklung der Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume, - Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen,

- Kostensenkung bei der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen.

In Bezug auf die Ausgangssituation in Brandenburg und Berlin lassen sich folgende Maßnahmen und Kriterien für eine Förderung zusammenfassen:

- Die Verbesserung der Erreichbarkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und deren Flächen in peripher liegenden Gebieten kann durch punktuelle Netzergänzungen verbessert werden.

- Die Verfahren nach dem FlurbG und dem LWAnpG sollen nachhaltig zu einer Verbesserung der Agrarstruktur beitragen. Im Sinne einer integrierten, nachhaltigen Landentwicklung können sie neben der Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft der Förderung der regionalen und ge-meinschaftlichen Entwicklung und dem nachhaltigen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen dienen.

- Zur Anpassung an neue agrar- und umweltpolitische Rahmensetzungen und zur Beschleunigung der Bodenordnung kann insbesondere das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren genutzt wer-den.

- Bei Agrarstruktur verbessernden Maßnahmen sind kostengünstige Maßnahmen (z. B. freiwilliger Landtausch, Nutzungstausch) vorrangig einzusetzen.

Fördergegenstand a) Entsprechend Maßnahme 4.1.2.5 „Verbesserung und Ausbau der Infra-struktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rah-menregelung.

b) Außerhalb der Nationalen Rahmenregelung als Landesmaßnahmen:

b 1) Verfahrens-, Vermessungs- und Katasterkosten innerhalb der Ver-fahren zur Feststellung und Neuordnung ländlichen Grundbesitzes, die keine Ausführungskosten sind

b 2) Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes:

- Maßnahmen an Fließgewässern und Fließgewässersystemen, die zur Stabilisierung des Abflussgeschehens bzw. zur Verbesse-rung der Gewässerstruktur beitragen (z.B. naturnahe Gestaltung von Gewässern, Reaktivierung von Alt- und Kleingewässern, An-hebung der Gewässersohle)

- Maßnahmen an wasserwirtschaftlichen Anlagen (z.B. Stauanla-gen) in Fließgewässern z.B. deren Rekonstruktion, Umgestal-tung, Beseitigung oder Neubau

- sonstige Maßnahmen z.B. Rück- oder Umbau von verrohrten Entwässerungssystemen, maßnahmebezogenes Oberflächen- und Grundwassermonitoring

- projektbezogener Grunderwerb, einschließlich Grunderwerbsne-benkosten, sofern er für die Durchführung von Maßnahmen zwingend erforderlich ist.

Art, Umfang und Höhe

a) Entsprechend Maßnahme 4.1.2.5 „Verbesserung und Ausbau der Infra-struktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationalen Rah-menregelung.

Ausführungskosten werden gemäß Nationaler Rahmenregelung bei Ver-fahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung und VerVer-fahren mit hoher Bedeutung für die Erhaltung der Kulturlandschaft bis zu 80% gefördert.

b) Bei Landesmaßnahmen:

Zuwendungsart: Projektförderung Finanzierungsart: Anteilfinanzierung Form der Zuwendung: Zuschuss

Beihilfeintensität: b 1) 100 % der förderfähigen Gesamtkosten

b 2) bis zu 75 % der förderfähigen Gesamtkosten bzw. bis zu 10 % der förderfähigen Gesamt-kosten für den Grunderwerb

Gemeinschafts-beteiligung

75 % der öffentlichen Ausgaben.

25 % werden national finanziert.

Zuwendungs-empfänger

a) Entsprechend der Maßnahme 4.1.2.5 „Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationa-len Rahmenregelung.

b) Bei Landesmaßnahmen:

Landwirtschaftliche Betriebe,

Körperschaften des öffentlichen Rechts,

Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts.

Zuwendungs-voraussetzungen

a) Entsprechend der Maßnahme 4.1.2.5 „Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft“ in der jeweils gültigen Fassung der Nationa-len Rahmenregelung.

Die Wirkungen von Flurneuordnungsverfahren auf Natur und Landschaft werden durch den Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG doku-mentiert. Der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan bildet die Grundlage für die Neugestaltung des Verfahrens-gebietes. Die Behörde ist verpflichtet, die Umweltauswirkungen des Plans nach § 41 vorab zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten (§ 2 Abs. 1 UVPG).

Die Vorhaben der Verbesserung und des Ausbaus der Infrastruktur müssen wirtschaftliche Aktivitäten erleichtern.

b) Projektideen und Vorplanungen, die zur Förderung vorgesehen sind, werden mit den zuständigen und betroffenen Behörden in regionalen Ar-beitsgruppen vorgestellt und beraten.

Die Regionalen Arbeitsgruppen setzten sich aus den in diesen Regionen zuständigen Genehmigungsbehörden (Ämter für Landwirtschaft, Natur-schutz, Wasserwirtschaft der Landkreise) und den Fachbehörden (LUA Fachbereiche, LVLF, sowie Forstämtern) und je nach Betroffenheit wei-teren Verbänden (Naturschutz, Fischerei usw.) zusammen.

Die in der Regionalen Arbeitsgruppe vorgestellten Projektvorschläge werden durch die beteiligten Stellen auf schriftlichem Weg oder in ge-meinsamen Terminen hinsichtlich folgender Fragen bewertet:

- Förderfähigkeit im Hinblick auf die Förderzielstellung der Richtlinie, - Agrarbezug,

- Vereinbarkeit mit den Zielstellungen der WRRL,

- Genehmigungsfähigkeit aus naturschutzfachlicher und wasserwirt-schaftlicher Sicht,

- Einschätzung der Konsensfähigkeit der Maßnahme bei Nutzern und Ei-gentümern.

Durch die Regionalen Arbeitsgruppen werden Vorschläge zur Qualifizie-rung der Maßnahme unterbreitet, die im anschließenden Prozess der Projektplanung berücksichtigt werden müssen.

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2.... Rückblick FörderpRückblick FörderpRückblick FörderpRückblick Förderpeeeeriode 2000 riode 2000 riode 2000 riode 2000 –– 2006 2006 2006 2006

Maßnahmen der Bodenordnung, Flurbereinigung und des Wegebaus

- dienen der Entwicklung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und bieten vielfältige Möglichkeiten zur Entwicklung ländlicher Gebiete,

- verbessern die Voraussetzungen für Folgeprojekte,

- leisten einen hohen Beitrag zum Abbau infrastruktureller Defizite, - haben bisher begrenzte Beschäftigungswirkung,

- führten zu einer hohen Partizipation des regionalen Handwerks am inves-titionsauslösenden Effekt,

- haben jedoch geringen Einfluss auf die Bleibebereitschaft/Abwanderung.

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3.... Begleitung und BBegleitung und BBegleitung und BBegleitung und Beeeewertung wertung wertung wertung Indikator Beschreibung

Output - Anzahl geförderter Verfahren nach FlurbG und LwAnpG und Gesamtinvesti-tionsvolumen geförderter Verfahren nach FlurbG und LwAnpG unterteilt nach Art des Verfahrens, Größe der Verfahrensgebiete und Anzahl abge-schlossener Verfahren

Ergebnis - Anzahl Zusammenführungsfälle - Anzahl beteiligter Eigentümer

- Länge instandgesetzter/ neu gebauter/ eingezogener gemeinschaftlicher Anlagen nach Art

- Fläche neu geschaffener Biotope (in ha) - neugeordnete Fläche in ha

- Zusammenlegungsverhältnis - geregelte Hofräume

- Steigerung der Bruttowertschöpfung der unterstützten Unternehmen 4

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4.... Quantifizierung der Ziele Quantifizierung der Ziele Quantifizierung der Ziele Quantifizierung der Ziele

- 1.095 geförderte Verfahren (davon: 950 nach § 64 LwAnpG)

- 110 Mio. EUR Gesamtinvestitionsvolumen (davon: 4 Mio. nach § 64 LwAnpG)

- 265.000 ha einbezogene Verfahrensfläche

- 990 abgeschlossene Verfahren (davon: 900 nach § 64 LwAnpG) - 1.485 genehmigte Anträge von 1.500 bewilligten Anträgen - 53.000 beteiligte Eigentümer

- 85 km neue/ Instand gesetzte Wege - 10 km neue/ Instand gesetzte Gräben - 15 ha neu geschaffene Biotope - 135.000 ha neu geordnete Fläche - 7.000 geregelte Hofräume

- 3:1 Zusammenlegungsverhältnis alt/neu der Besitzstücke - 1.500 umgebaute Stauanlagen

- 350 km renaturierte Gewässer

- 10 % Steigerung der Bruttowertschöpfung der unterstützten Unternehmen - 2.300 erhaltene/ gesicherte Arbeitsplätze

5555.... Wirkungen Querschnittsziele (Umwelt, ChancengleicWirkungen Querschnittsziele (Umwelt, ChancengleicWirkungen Querschnittsziele (Umwelt, ChancengleicWirkungen Querschnittsziele (Umwelt, Chancengleichhhhheit)heit)heit) heit) Umwelt:

- Verbesserung der Umweltsituation ist gleichrangiges Ziel im Flurbereini-gungsgesetz

- Maßnahmen können der Flächensicherung und -entwicklung für den Na-turschutz dienen.

- Verbesserung der Umwelt durch Maßnahmen zur Sicherung eines nach-haltig leistungsfähigen Naturhaushaltes und Konfliktminderungen zwi-schen land- und forstwirtschaftlicher Bewirtschaftung gegenüber Land-schafts- und Naturschutzinteressen.

Chancengleichheit:

- Keine spezifischen Wirkungen

5.3.1.2.6 Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigtem landwirtschaftlichen