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Maßnahmen zur Förderung der Kenntnisse und zur Stärkung des Human-

5.3 Für Schwerpunkte und Maßnahmen erforderliche Informationen

5.3.1 Schwerpunkt 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und

5.3.1.1 Maßnahmen zur Förderung der Kenntnisse und zur Stärkung des Human-

5.3.1.1.1 Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen, einschließlich der Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Verfahren, für Personen, die in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft tätig sind

(Bezug zur ELER-VO: Artikel 20, Buchstabe a, Ziffer i in Verbindung mit Artikel 21;[Code 111])

1111.... BeschreibungBeschreibungBeschreibungBeschreibung

Ziel der Maßnahme

Sicherstellung eines ausreichenden technischen, ökonomischen und informationstechnologischen Wissensstandes, um angesichts der veränderten wissenschaftlichen, politischen und gesellschaftli-chen Rahmenbedingungen neue Herausforderungen einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft meistern zu können.

Inhaltliche Begründung

Die strategischen Leitlinien der EU streben mit der Sicherstellung eines angemessenen Ausbil-dungs- und Wissensniveaus (Wissenstransfer) die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft an. Im nationalen Strategieplan sind deshalb die Erhö-hung des Bildungsstandes, der Kompetenz und des Innovationspotenzials der Betriebsleiter und Mitarbeiter herausgestellt, um sie fachlich und unternehmerisch zu stärken und damit die Produktivi-tät in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, den Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie die Produktqualität zu verbessern. Das in Brandenburg im bundesdeutschen Vergleich höhere Durch-schnittsalter der im Agrarbereich Beschäftigten, der bevorstehende Generationswechsel in den Leitungen der Unternehmen, die zu geringe Zahl von Berufsanfängern und die infolge des demogra-fischen Wandels geringer werdende Anzahl junger Menschen im ländlichen Raum wirken sich direkt auf das Qualifikationsniveau in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft aus. Es soll deshalb in allen Unternehmen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft eine weitere Verbesserung des Bil-dungsstandes, der Kompetenz und des Innovationspotenzials erreicht werden, um Umstrukturie-rung und ModernisieUmstrukturie-rung sowie Beschäftigung im Agrarsektor und die Umstellung auf andere Tätig-keiten aktiv zu unterstützen.

Inhalt der Maßnahme

Es sollen unter Nutzung bereits modellhaft bewährter Instrumente geeignete Informations-, Fort-, Weiterbildungs- und Umschulungsangebote entwickelt und bereitgestellt werden. Damit sollen fachli-che und unternehmerisfachli-che Kompetenzen der Betriebsleiter, Mitarbeiter und Multiplikatoren in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft gestärkt und Voraussetzungen geschaffen werden, dass engagierte und gut ausgebildete Personen weiterhin im ländlichen Raum einer Erwerbstätigkeit nachgehen können und ihrer Abwanderung entgegengewirkt wird.

Zur Anpassung an neue wirtschaftliche und gesellschaftliche Erfordernisse stehen dabei im Mittel-punkt:

- innovative Produktionsverfahren und ihre Ausrichtung an Marktgegebenheiten, an EU- und natio-nalem Recht und an Anforderungen des Umwelt- und Verbraucherschutzes,

- die Qualitätssicherung,

- die nachhaltige Tier- und Pflanzenproduktion, u.a. nach den Vorschriften des ökologischen Land-baus sowie Forstwirtschaft,

- umfassendere Anwendungen von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und eLearning,

- die Erhöhung der Kompetenz im Bereich der Umsetzung der Agrarumweltmaßnahmen und der Maßnahmen in Natura-2000-Gebieten, im ökologischen Landbau sowie bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.

- die beschleunigte Umsetzung von Rechtsnormen (Cross Compliance) sowie - die Diversifizierung der wirtschaftlichen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft.

Vor allem Frauen und junge Menschen sollen durch den Erwerb von Kenntnissen und die Aneignung neuer Fertigkeiten und Fähigkeiten verbesserte berufliche Perspektiven erhalten.

Gegenüber den vom ESF vorgesehenen Maßnahmen erfolgt eine Abgrenzung dahingehend, dass der ESF nicht im Agrarbereich bei der Qualifizierung von Beschäftigten wirksam wird.

Fördergegenstand - Seminare, Kurse, Informationsveranstaltungen, Exkursionen

- Bildungsprojekte (Komplexe von inhaltlich und organisatorisch im Zu-sammenhang stehenden Bildungsveranstaltungen)

- Demonstrationsprojekte

- Erarbeitung und Bereitstellung von Informations- und Schulungsmate-rialien

- Vorbereitung und Verbreitung von Informationen mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnologien

Art, Umfang und Höhe Zuwendungsart: Projektförderung Finanzierungsart: Anteilfinanzierung

Form der Zuwendung: Zuschuss bis zu 85 % der förderfähigen Gesamt-kosten

Gemeinschafts-beteiligung

75 % der öffentlichen Ausgaben.

25 % werden national finanziert.

Zuwendungsempfänger - Einrichtungen und Organisationen aller Rechtsformen mit nachweisli-cher Kompetenz für die Durchführung beruflinachweisli-cher Weiterbildung und In-formationsmaßnahmen.

- Natürliche Personen

Die Kompetenz der Bildungsanbieter und Qualität ihrer Bildungsangebote werden auf der Grundlage einer Checkliste durch einen Fachbeirat des Landesverbandes für Weiterbildung im ländlichen Raum e. V. geprüft, dem Vertreter von Landwirtschaftsbetrieben, Bildungsanbietern, Arbeitnehmer- sowie Arbeitgeberverbänden, Berufsständen sowie Vertreter von MLUV und dem LVLF angehören.

Zuwendungs-voraussetzungen

Die inhaltliche Ausrichtung der unterstützten Maßnahmen soll sich an den Maßnahmen der Schwerpunkte des EPLR Brandenburgs und Berlins orien-tieren.

Die Förderung von Berufsbildungsmaßnahmen umfasst keine Lehrgänge oder Praktika, die Teil normaler land- und forstwirtschaftlicher Ausbil-dungsprogramme im Sekundarbereich oder in höheren Bereichen sind.

Die Mindestteilnehmerzahl der geförderten Bildungs- und Informations-maßnahmen liegt bei acht Personen.

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2.... Rückblick FörderpRückblick FörderpRückblick FörderpRückblick Förderpeeeeriode 2000 riode 2000 riode 2000 riode 2000 ---- 2006200620062006

Im Endbericht zur Aktualisierung der Halbzeitbewertung des OP Branden-burg 2000 - 2006 und in der Analyse zur sozioökonomischen Lage im Land Brandenburg wurde im Jahr 2005 festgestellt, dass

- neben der investiven Förderung der Know-how-Transfer über Qualifi-zierungsmaßnahmen und konzeptionelle Leistungen eine entschei-dende Rolle spielt,

- die Schaffung eines qualifizierten Know-hows bei allen an der ländli-chen Entwicklung beteiligten Akteuren die Voraussetzung für Entwick-lungsprozesse ist,

- eine Neuorientierung der Nachwuchs- und Fachkräftebasis erforderlich ist und

- die Vermittlung von Zusatz- und Schlüsselqualifikationen für Akteure in der Land- und Forstwirtschaft eine Grundlage für die Innovationsfähig-keit darstellt.

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3.... Begleitung und BeweBegleitung und BeweBegleitung und BeweBegleitung und Bewerrrrtung tung tung tung

Indikator Beschreibung

Output - Anzahl der Teilnehmer unterteilt nach Geschlecht, Alter, Inhalt der Aus-bildung und Art der Teilnehmer

- Anzahl der Ausbildungstage insgesamt

Ergebnis - Anzahl der Teilnehmer, die die Schulung erfolgreich beendet haben un-terteilt nach Geschlecht und Alter

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4.... Quantifizierung der Ziele Quantifizierung der Ziele Quantifizierung der Ziele Quantifizierung der Ziele

- Anzahl der Teilnehmer: 17.500 (davon: 3.500 Frauen; 3.500 unter 25 Jahre; 11.400 in der Landwirtschaft tätig)

- 52.500 Ausbildungstage; 420.000 Teilnehmerstunden 5555.... Wirkungen Querschnittsziele (Umwelt, ChancenWirkungen Querschnittsziele (Umwelt, ChancenWirkungen Querschnittsziele (Umwelt, ChancenWirkungen Querschnittsziele (Umwelt, Chancengleicgleicgleicgleichhhhheit)heit)heit) heit)

Umwelt:

- In allen Berufs-, Weiterbildungs- und Informationsmaßnahmen sind um-weltrelevante Aspekte zu berücksichtigen, um die Akteure in die Lage zu versetzen, die reichhaltige Naturausstattung ihrer ländlichen Region bei allen Aktivitäten einzubeziehen und dabei deren Schutz und Verbesse-rung sowie die Belange des Klima-, Boden- und Wasserschutzes unter-stützen zu können.

Chancengleichheit:

- Die Berufs-, Weiterbildungs- und Informationsmaßnahmen sollen insbe-sondere für Frauen und junge Menschen die Erwerbschancen erhöhen und die Erwerbstätigkeit ermöglichen.

5.3.1.1.2 Niederlassung von Junglandwirten - nicht besetzt

5.3.1.1.3 Vorruhestand von Landwirten und landwirtschaftlichen Arbeitnehmern - nicht besetzt

5.3.1.1.4 Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Beratungs-diensten - nicht besetzt

5.3.1.1.5 Aufbau von Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdiensten - nicht be-setzt

5.3.1.2 Maßnahmen zur Umstrukturierung und Entwicklung des Sachkapitals und