• Keine Ergebnisse gefunden

Welche Veränderungen sind in der Praxis durch die politischen Weichenstellungen entstanden?

Im Dokument Hilfsmittel in der Pflege (Seite 90-95)

Zu 5. Zuzahlung bei besonderer Ausstattung

4. Was hat sich im Hilfsmittelbereich durch die Ge- Ge-sundheits- und Pflegeversicherungsreform

4.2 Welche Veränderungen sind in der Praxis durch die politischen Weichenstellungen entstanden?

Der Gesetzgeber will durch die Neuregelungen eine ausreichen-de, zweckmäßige und wirtschaftliche, in der Qualität gesicherte Versorgung der Versicherten leisten.

Dies soll durch bessere Strukturierung, Transparenz und Ver-netzung der Leistungsangebote geschehen. Es soll mehr Wett-bewerb auf dem Hilfsmittelmarkt entstehen. Deshalb wurden zum Beispiel auch die Ausschreibungen für Hilfsmittel einge-führt.

In der Praxis bedeutet das: Im Gesundheits- und Pflegebereich soll vor allem eingespart werden. Für die praktische Versorgung mit Hilfsmitteln entstehen dadurch viele neue Fragen, deren Antworten und Auswirkungen sich für den Einzelnen erst in den nächsten Jahren zeigen werden.

Noch gibt es Übergangsvorschriften bis zum 31.12.2009 für die bisherigen Hersteller und Lieferanten und die mit ihnen abge-schlossenen Verträge.

Ferner sind bereits jetzt Gesetzesänderungen zugunsten der Hilfsmittellieferanten geplant, um einen funktionsfähigen Wett-bewerb in der Hilfsmittelversorgung zu gewährleisten.

Der Hilfsmittelmarkt wird sich künftig verändern. Hersteller und Händler werden enger zusammenarbeiten müssen, um die entenversorgung zu gewährleisten. Die Versorgung eines Pati-enten wird künftig nicht mehr nur durch ein von diesem ge-wähltes Sanitätshaus oder die Apotheke seines Vertrauens er-folgen, sondern - abhängig vom Vertrag mit der Krankenversi-cherung - werden bestimmte Hilfsmittel allein von einem oder wenigen Anbietern geliefert werden.

Es wird sich zeigen, in welchen Versorgungsbereichen Exklusiv-verträge geschlossen werden und wie sich das auf die prakti-sche Versorgung und auf die Qualität der Hilfsmittel aus-wirkt.219Die Hauptverantwortung hinsichtlich der Qualität der ausgesuchten Produkte liegt bei den Krankenversicherungen.

219Zu den bisherigen Auswirkungen der Reformen auf die Hilfsmittelversorgung aus der Sicht der Betroffenen siehe u.a. www.buendnis-meine-wahl.de

Preise für Produktgruppen, die ausgeschrieben werden, können künftig tatsächlich sinken. Auch hier wird sich zeigen, ob dies Auswirkungen auf die Qualität haben wird.

Die bisherige Möglichkeit der Versicherten, im Hilfsmittelbereich zwischen verschiedenen Lieferanten zu wählen, wurde erheblich eingeschränkt. Ob diese Eingriffe in die Rechte der Versicherer tatsächlich durch nennenswerte Einsparung bei gleicher Qualität gerechtfertigt sind, bleibt abzuwarten.

Die vom Gesetzgeber zugesicherte grundsätzliche Wahlfreiheit in Bezug auf das Hilfsmittel würde Theorie bleiben, wenn diese Wahlfreiheit mit höheren Preisen zu bezahlen sein wird.

Stationäre Einrichtungen werden statt einer zentralen Bestel-lung und Lagerung von erprobten Produkten zur Pflege künftig je nach Kassenzugehörigkeit ihrer Bewohnerinnen und Bewoh-ner unterschiedliche Produkte beziehen, lagern und anwenden müssen. Hierdurch entsteht ein höherer bürokratischer Auf-wand und zusätzlicher Einweisungsbedarf des Personals in die Handhabung verschiedenartiger Produkte. Diese Zeit geht der Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner verloren.

Es zeigt sich bereits jetzt, dass einige Lieferanten bei ihrer Kal-kulation der Rabattpreise in der Ausschreibung den Aufwand für die übernommenen Dienstleistung gegenüber den Pflegeheimen unterschätzt haben. Es wird sich zeigen, ob sie ihre Pflichten erfüllen können oder versuchen, einen Teil auf die Einrichtun-gen abzuwälzen.

Einige Krankenkassen haben beispielsweise im Bereich der In-kontinenzversorgung im stationären Bereich auf die Ausschrei-bung von Exklusivverträgen verzichtet und stattdessen neue Vereinbarungen über Pauschalen mit den Heimträgern ge-schlossen, um eine qualitativ gute Versorgung sicherzustel-len.220

Betroffene fragen sich vor allem:

 Welche Hersteller bleiben zukünftig noch Anbieter mit erstattungsfähigen Produkten und Leistungen?

 Werde ich als älterer Hilfsmittelempfänger noch mein vertrautes Sanitätshaus in Anspruch nehmen können?

Was wird aus meiner Wahlfreiheit?

220 Z.B. AOK-plus

Preissenkung

Wahlfreiheit

Lagerungsprobleme im Pflegeheim

Personeller Mehraufwand

Offene Fragen

 Ist eine qualitativ hochwertige Versorgung noch gewähr-leistet oder gibt es diese nur noch für privat Versicherte?

 Wieviel mehr werde ich persönlich zuzahlen müssen, um mein gewünschtes Hilfsmittel zu erhalten?

 Für welche Produkte werden sich die Kassen bei den Ausschreibungsverfahren entscheiden? Für Billigprodukt A oder Qualitätsprodukt C? Inwieweit werden nur noch Billigprodukte erstattet?

 Ist eine flächendeckende prompte Versorgung sicherge-stellt?

 Wird es für speziell für meinen Bedarf angefertigte Hilfsmittel bei der bisherigen Praxis bleiben oder muss ich meinen Hersteller oder Händler wechseln? Wo bleibt Raum für individuell ausgerichtete Produkte?

 Werden die neu zu schaffenden Pflegestützpunkte effek-tiver beraten und den Hilfesuchenden betreuen können, wenn wie geplant ein Fallmanager für ca. 200 Betroffene zuständig ist?

ANLAGENVERZEICHNIS

Anlage-nummer

Titel der Anlage Seite

1. Gesetze (in Auszügen)

- SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) - SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung)

- SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) - SGB X (Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz) - SGB XI (soziale Pflegeversicherung)

93

2. Überblick über die Produktgruppen aus dem Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen

vom 01.07.2009

107

3. Produktgruppen 50 – 54 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses 109 4. Pflegehilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegeversicherungen =

Pflegehilfsmittelverzeichnis des Verbandes der privaten Krankenversi-cherungen 5. Gemeinsame Verlautbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen

zur Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der ge-setzlichen Krankenversicherung (GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz, GKV-WSG) im Hilfsmittelbereich

vom 27.03.2007

111

6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften-BhV)

vom 01.01.2005

113

7. Anlage 3 (Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel…wie für Körperersatzstücke) zu § 6 Abs.1 Nr.4 Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) für Bundesbeamte 8. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung

von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie; HilfsM-RL), vom 16.10.2008; Bundesanzeiger 2009, Nr.61, S.462; in Kraft seit 07.02.2009

116

9. Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenver-sicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz )

10. Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen /Pflegekassen zur Hilfsmittelversorgung in stationären Pflegeeinrich-tungen

Stand März 2007

Auf Ab-druck wurde verzich-tet 11. Die Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen

oder geringem Abgabepreis in der Gesetzlichen Krankenversicherung vom 17.01.1995

120

12. Gemeinsame Empfehlung der Spitzenverbände der Krankenkassen für die Höhe des vom Versicherten zu zahlenden Eigenanteils bzw. des von den Krankenkassen zu zahlenden Zuschusses bei der Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln

vom 29.04.2003

Auf Ab-druck wurde verzich-tet 13. Bekanntmachung der Spitzenverbände der Krankenkassen über die

bundesweite neue Festsetzung von Festbeträgen für Einlagen, Hörhil-fen, InkontinenzhilHörhil-fen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Sehhilfe, Stomaartikel gem. § 36 SGB V

vom 23.10.2006

123

14. Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV ModernisierungsG)

vom 14.11.2003

Auf Ab-druck wurde verzich-tet 15. Empfehlung des GKV-Spitzenverbands zur Hilfsmittel-Begutachtung bei

Pflegebedüftigkeit und häuslicher Pflege nach § 282 Abs. 2, S.4 SGB V vom 08.06.2009

130

ANLAGE 1:

Im Dokument Hilfsmittel in der Pflege (Seite 90-95)